Laser-Med
GmbH
Saarbrücken
Jahresabschluss zum 31.12.2006
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2006
EUR |
31.12.2005
EUR |
| A.
Sachanlagen |
4.100,50 |
2.605,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
15.465,45 |
20.805,61 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.989,73 |
806,89 |
| II.
Wertpapiere |
13.093,46 |
13.923,90 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
382,26 |
6.074,82 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
31.625,35 |
25.883,99 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
51.191,30 |
49.295,10 |
Passiva
|
|
31.12.2006
EUR |
31.12.2005
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
50.883,99 |
44.095,67 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
5.741,36 |
6.788,32 |
| B.
Rückstellungen |
4.000,00 |
3.200,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
47.191,30 |
46.095,10 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
51.191,30 |
49.295,10 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
2. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
2.1 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze aus
dem Handels- und des Steuerrechts wurden angewandt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Bei den beweglichen Gegenständen des
Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 410,-- wurde
die Bewertungsfreiheit gem. § 6 Abs.2 EStG in Anspruch
genommen.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des
Betrages angesetzt, der nach kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist und entsprechen den zu
erwartenden Aufwendungen.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
2.2 Gegenüber dem Vorjahr abweichende
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
2.3 Grundlagen für die Umrechnung von
Fremdwährungsposten in Euro
Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder
Währung sind mit dem Kurs am Bilanzstichtag bewertet.
Soweit der Kurs am Tage des Geschäftsvorfalles bei
Forderungen darunter bzw. bei Verbindlichkeiten
darüber lag, ist dieser angesetzt.
3. Sonstige Pflichtangaben
3.1 Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
| Name
Geschäftsführer: |
ausgeübter
Beruf: |
| Garbea Andrea |
Ärztin |
Saarbrücken, den 26. Mai 2008
......................................................
Garbea
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