SDS
Zahnästhetik GmbH
Zwickau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
12.500,00 |
| B.
Anlagevermögen |
106.742,05 |
104.177,55 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.147,00 |
1.453,00 |
| II.
Sachanlagen |
105.595,05 |
102.724,55 |
| C.
Umlaufvermögen |
111.533,82 |
105.693,41 |
| I.
Vorräte |
44.176,44 |
31.903,81 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
48.145,15 |
66.927,76 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
19.212,23 |
6.861,84 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
6.887,43 |
12.041,32 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
225.163,30 |
234.412,28 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
125.346,04 |
120.924,63 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
0,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
37.500,00 |
50.000,00 |
| II.
Gewinn- /Verlustvortrag |
0,00 |
23.159,36 |
| III.
Bilanzgewinn |
87.846,04 |
47.765,27 |
| davon
Gewinnvortrag |
70.924,63 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
11.723,67 |
22.253,49 |
| C.
Verbindlichkeiten |
88.093,59 |
91.234,16 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
225.163,30 |
234.412,28 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
HGB sowie nach ergänzenden Vorschriften des
GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Per 1.1.2010 wurde auf die geänderten
Vorschriften des BilMoG umgestellt.
Auf die Erstellung einer BilMoG-Eröffnungsbilanz
wurde verzichtet.
II.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den
für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den
ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt.
Gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB sind die
Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und
Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von
Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten. Die
Vorjahresbeträge wurden dementsprechend nicht
angepasst.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des § 246 Abs.
2 Satz 2 HGB wurde beachtet.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:
ANLAGEVERMÖGEN
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dauerhaft dem
Geschäftsbetrieb zu dienen.
Erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände werden mit den
Anschaffungskosten vermindert um die planmäßigen
Abschreibungen bewertet.
Als Nutzungsdauer wird bei Software drei Jahre
unterstellt.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs-
oder Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibung bewertet.
Der Ermittlung der planmäßigen
Abschreibungen wurde die voraussichtliche Nutzungsdauer des
jeweiligen Vermögensgegenstandes zugrunde gelegt.
Die Abschreibungen wurden beim beweglichen
Anlagevermögen sowohl degressiv als auch linear
vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur
linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen
dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Wert
zwischen 150 € und 1.000 € wurden in einem
Sammelposten zusammengefasst und über 5 Jahre
abgeschrieben.
Abschreibungen des Geschäftsjahres nach allein
steuerrechtlichen Vorschriften: In den Abschreibungen
sind Sonder- Abschreibungen für das
Anlagevermögen in Höhe von 5.333 € nach den
steuerlichen Vorschriften gemäß § 7g EStG
enthalten.
UMLAUFVERMÖGEN
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu
durchschnittlichen Anschaffungskosten bewertet.
Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu
Herstellungskosten angesetzt.
Für Bestandsrisiken werden ausreichende
Abschläge gebildet.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt.
Das allgemeine Kreditrisiko bei Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
RÜCKSTELLUNGEN
Die
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
Die
Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht
veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu
erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren.
VERBINDLICHKEITEN
Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III.
Angaben zur Bilanz
III.1
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Der Betrag der Forderungen miteiner Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt € 0,00
(Vorjahr € 0,00 )
III.2
Eigenkapital/ Ergebnisverwendung
Der Jahresabschluss wurde nach teilweiser
Gewinnverwendung aufgestellt. In den Bilanzgewinn wurde ein
Gewinnvortrag von 70.924,63 einbezogen.
Der Bilanzgewinn
(bzw. Bilanzverlust ) entwickelte sich damit wie
folgt:Der Bilanzgewinn entwickelte sich damit wie folgt:
Jahresüberschuss 41.921,41 €
Gewinnvortrag 01.01.2010 70.924,63 €
Vorabausschüttung - 25.000,00 €
Bilanzgewinn zum 31.12.2010 87.846,04 €
III.3
Verbindlichkeiten
Art der Verbindlichkeit
|
Gesamtbetrag
|
davon mit einer Restlaufzeit
|
|
|
zum
|
|
kleiner 1 J.
|
1 bis 5 J.
|
größer 5 J.
|
31.12.2010
|
TEuro
|
TEuro
|
TEuro
|
TEuro
|
gegenüber
Kreditinstituten
|
56,7
|
0,0
|
56,7
|
0,0
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
4,2
|
4,2
|
0,0
|
0,0
|
gegenüber
Gesellschaftern
|
18,4
|
18,4
|
0,0
|
0,0
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
8,8
|
8,8
|
0,0
|
0,0
|
Summe
|
88,1
|
31,4
|
56,7
|
0,0
|
III.4
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
Im Berichtsjahr bestanden keine
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB.
III.5
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestanden zum 31.12.2010 folgende
sonstige finanzielle Verpflichtungen:
|
Jahresbetrag
|
|
|
€
|
|
Miet- und
Leasingverträge
|
19.746,01
|
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IV.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde
gemäß § 275 Abs. 2 HGB nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
V.
Sonstige Pflichtangaben
Die Geschäftsführung während des
abgelaufenen Geschäftsjahres erfolgte unverändert
durch Frau Dorina Schubert , Krankenpflegerin.
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Zwickau, den 7. Oktober 2011
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SDS Zahnästhetik GmbH
Dorina Schubert
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.10.2011 festgestellt.
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