Contura
Planung & Design GmbH
Königstein im Taunus
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
8.204,50 |
9.312,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
5.816,50 |
6.397,50 |
| II.
Sachanlagen |
2.388,00 |
2.914,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
306.458,37 |
288.889,45 |
| I.
Vorräte |
50.624,13 |
0,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
255.791,43 |
281.934,75 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
42,81 |
6.954,70 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
22.222,81 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
314.662,87 |
320.424,26 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
5.472,52 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
47.787,40 |
45.482,71 |
| III.
Jahresüberschuss |
27.695,33 |
-2.304,69 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
22.222,81 |
| B.
Rückstellungen |
29.639,88 |
23.640,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
279.550,47 |
296.784,26 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
279.550,47 |
296.784,26 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
314.662,87 |
320.424,26 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Contura Planung & Design
GmbH wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Bei der Bilanzierung und Bewertung wurde von der
going-concern-Prämisse ausgegangen.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur
linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen
dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.
Die Anschaffungskosten beweglicher
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem
Wert von 150,00 Euro wurden im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben.
Für bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr als
150,00 Euro aber nicht mehr als 1.000,00 Euro wurde ein
Sammelposten ebildet und linear über 5 Jahre
abgeschrieben.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 I HGB).
Die Entwicklung des Anlagevermögens
(Anlagenspiegel) ist vorstehend dargestellt. Hieraus
ergeben sich auch die Abschreibungen des
Geschäftsjahres (§ 268 II HGB).
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Grundlagen für die Umrechnung von
Fremdwährungsposten in Euro
Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder
Währung sind mit dem Kurs am Bilanzstichtag bewertet.
Soweit der Kurs am Tage des Geschäftsvorfalles bei
Forderungen darunter bzw. bei Verbindlichkeiten
darüber lag, ist dieser angesetzt.
Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende
Ergebnisverwendung vor:
Der Jahresüberschuss beträgt €
27.695,33. Nach Verrechnung mit dem Verlustvortrag aus 2009
ergibt sich ein Bilanzverlust in Höhe von €
-20.092,07 .
Es wird vorgeschlagen den Betrag auf neue Rechnung
vorzutragen.
Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses
In der Gesellschafterversammlung vom 04.10.2010 wurde
der Vorschlag der Geschäftsführung zur
Ergebnisverwendung des Vorjahres angenommen.
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Person geführt:
Fr. Dipl.-Ing. Barbara Meyer-Kosfeld
(Beruf: Innenarchitektin)
Angaben zu den Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Geschäftsführern.
Gegenüber der Geschäftsführerin
bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte Betrag
Forderungen 0,00 Euro
Verbindlichkeiten 31.160,42 Euro
Die Verzinsung der Verbindlichkeit erfolgt mit 6-7 %.
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen zum
31.12.2010 die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte Betrag
Verbindlichkeiten 31.160,42 Euro
Angaben zum Rangrücktritt
Hinsichtlich der gegenüber der Gesellschafterin
Frau Barbara Meyer-Kosfeld bestehenden Verbindlichkeiten in
Höhe von Euro 20.500,00 liegt zum 31.12.2010 eine
Rangrücktrittserklärung vor.
Königstein, den 22.12.2011
Barbara Meyer-Kosfeld
Geschäftsführerin
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.12.2011 festgestellt.
|