Heinz
Aulbach GmbH
Aschaffenburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
172.895,00 |
233.185,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
4.333,00 |
9.183,00 |
| III.
Finanzanlagen |
168.560,00 |
224.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
262.297,39 |
415.190,17 |
| I.
Vorräte |
163.018,28 |
262.374,03 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
56.980,02 |
73.321,65 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
42.299,09 |
79.494,49 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
500,00 |
500,00 |
| Summe
Aktiva |
435.692,39 |
648.875,17 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
97.868,46 |
171.563,03 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.750,00 |
25.750,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
72.118,46 |
145.813,03 |
| B.
Rückstellungen |
178.902,12 |
170.344,79 |
| C.
Verbindlichkeiten |
158.921,81 |
306.967,35 |
| Summe
Passiva |
435.692,39 |
648.875,17 |
Anhang
Der Jahresabschluss der Firma Heinz Aulbach GmbH mit
dem Sitz in Aschaffenburg, (Registergericht: Aschaffenburg,
HRB 1846), wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen GmbH
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden
stetig angewendet.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter
der Annahme der
Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr.
2 HGB).
Die
entgeltlich erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände wurden zu
Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen
entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (3
bis 5 Jahre), bewertet.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten,
vermindert um lineare Abschreibungen (bei einer
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer zwischen 3 und 10
Jahren) angesetzt. Bei den Anschaffungskosten werden
Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen
berücksichtigt. Die beweglichen Anlagegegenstände
werden linear entsprechend der voraussichtlichen
Nutzungsdauer abgeschrieben.
Für die Zugänge bei den
geringwertigen Anlagegegenständen
(geringwertige Wirtschaftsgüter) werden die
steuerlichen Vorschriften zur Bildung eines Sammelpostens
und zur Auflösung über fünf Jahre (§ 6
Abs. 2a EStG) oder zur Sofortabschreibung nach §
6 Abs. 2 EStG angewendet. Auch in der Handelsbilanz
steht diese Handhabung der tatsächlichen Nutzungsdauer
nicht entgegen.
Sofern bei den Anlagegegenständen zum
Abschlussstichtag von einer voraussichtlich dauernden
Wertminderung auszugehen ist, werden
außerplanmäßige Abschreibungen auf den
niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.
Die Bewertung der
Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte
grundsätzlich zu Anschaffungskosten unter Beachtung
des strengen Niederstwertprinzips. Posten mit verminderter
Marktgängigkeit wurden auf den niedrigeren
beizulegenden Wert abgeschrieben.
Die Bewertung der
fertigen und unfertigen Erzeugnisse und unfertigen
Leistungen erfolgte zu den je nach Fertigungsgrad
angefallenen Herstellungskosten.
Zu den angesetzten
Herstellungskosten gehören neben den
Einzelkosten auch Material- und Fertigungsgemeinkosten
inclusive der Fertigungsverwaltung sowie der Werteverzehr
des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung
veranlasst ist.
Von dem Einbeziehungswahlrecht für die
allgemeinen Verwaltungskosten wurde kein Gebrauch gemacht.
Für den geringen, seit mehreren
Geschäftsjahren relativ gleich bleibenden Bestand an
Kleinmaterial wurde ein auf Basis des durchschnittlichen
Einkaufspreises ermittelter
Festwert (TEUR 1,5) angesetzt.
Bei den
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen wurden erkennbare
Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt.
Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko bei den
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen.
Die
flüssigen Mittel werden mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Die
aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für
eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen.
Die
Pensionsverpflichtungen wurden pauschal mit dem
durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst, der sich bei
einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt
(§ 253 Abs. 2 S. 2 HGB).
Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen auf
der Grundlage einer vorsichtigen kaufmännischen
Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag.
Die
Verbindlichkeiten wurden mit den
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
Die
erhaltenen Anzahlungen sind um die darin enthaltene
Umsatzsteuer vermindert (Nettomethode).
Angaben zur Bilanz
Die Bilanz wurde
nach Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.
Bei Aufstellung der Bilanz wurde im Bilanzgewinn ein
Gewinnvortrag von TEUR 145,8 einbezogen.
Pensionsrückstellungen
Bei der Bewertung der Pensionsrückstellungen ist
nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB der durchschnittliche
Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren
für die Abzinsung zugrunde zu legen. In den Jahren vor
2016 wurde der Durchschnitt der letzten sieben
Geschäftsjahre der Abzinsung zugrunde gelegt.
Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der
Rückstellung nach Maßgabe der Bewertung mit dem
Durchschnitt des Marktzinssatzes aus 10 Jahren und dem
Durchschnitt des Marktzinssatzes aus 7 Jahren beträgt
im Wirtschaftsjahr 2018 TEUR 35,5.
Der durch den neuen Bewertungsansatz entstehende
Unterschiedsbetrag in Höhe
von EUR
35,5 unterliegt einer Ausschüttungssperre nach §
253 Abs. 6 Satz 2 HGB.
Verrechnung von Vermögensgegenständen und
Schulden
Für die Saldierung von Schulden aus
Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen
Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
| |
In TEUR |
| Erfüllungsbetrag
der Schulden |
257,78 |
| Anschaffungskosten der
verrechneten Vermögenswerte |
90,10 |
| Zeitwert der
verrechneten Vermögenswerte 90 |
90,10 |
| Verrechnete
Aufwendungen |
30,04 |
| Verrechnete
Erträge |
6,89 |
Die
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
betragen TEUR 26,7.
Von den
Verbindlichkeiten haben insgesamt TEUR 158,9 eine
Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Sonstige Angaben
Aus dem Mietvertrag für das
Betriebsgrundstück ergibt sich eine jährliche
Zahlungsverpflichtung in Höhe von TEUR 26,4 der
Vertrag hat eine feste Laufzeit bis zum 31.12.2020.
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres
beschäftigten Arbeitnehmer betrug 6 (ohne zur
Berufsausbildung beschäftigte Arbeitnehmer und
Geschäftsführer).
Aschaffenburg, 25. März 2020
gez. Robert Aulbach
gez. Cornelia Kraus
-Geschäftsführung-
Feststellung des Jahresabschlusses
Die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.
Dezember 2018 erfolgte am 25.03.2020.
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