Stammdaten

Register
Amtsgericht Aschaffenburg HRB 1846
Eingetragen
26.3.1980
Branche
Gas-, Wasser-, Heizungs- sowie Lüftungs- und KlimainstallationRohrleitungstiefbau, Brunnenbau und KläranlagenbauGroßhandel mit Installationsbedarf für Gas, Wasser und Heizung
Gegenstand
Betrieb einer Bauspenglerei, Errichtung von Sanitäranlagen sowie die Durchführung von Gas- und Wasserinstallationen.

Historie

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Management

NameRolle
Heiko Kraus
seit 30.11.2020
Geschäftsführer
Cornelia Kraus
seit 23.1.2007
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
60.00%
40.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Heiko Kraus
Johannesburg
15.450 €
60.00%
Cornelia Kraus
Aschaffenburg
10.300 €
40.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Heinz Aulbach GmbH

Aschaffenburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Bilanz

Aktiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Anlagevermögen 172.895,00 233.185,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2,00 2,00
II. Sachanlagen 4.333,00 9.183,00
III. Finanzanlagen 168.560,00 224.000,00
B. Umlaufvermögen 262.297,39 415.190,17
I. Vorräte 163.018,28 262.374,03
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 56.980,02 73.321,65
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 42.299,09 79.494,49
C. Rechnungsabgrenzungsposten 500,00 500,00
Summe Aktiva 435.692,39 648.875,17

Passiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Eigenkapital 97.868,46 171.563,03
I. gezeichnetes Kapital 25.750,00 25.750,00
II. Bilanzgewinn 72.118,46 145.813,03
B. Rückstellungen 178.902,12 170.344,79
C. Verbindlichkeiten 158.921,81 306.967,35
Summe Passiva 435.692,39 648.875,17

Anhang


Der Jahresabschluss der Firma Heinz Aulbach GmbH mit dem Sitz in Aschaffenburg, (Registergericht: Aschaffenburg, HRB 1846), wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden stetig angewendet.

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter der Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).

Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (3 bis 5 Jahre), bewertet.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen (bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer zwischen 3 und 10 Jahren) angesetzt. Bei den Anschaffungskosten werden Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen berücksichtigt. Die beweglichen Anlagegegenstände werden linear entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben.
 
Für die Zugänge bei den geringwertigen Anlagegegenständen (geringwertige Wirtschaftsgüter) werden die steuerlichen Vorschriften zur Bildung eines Sammelpostens und zur Auflösung über fünf Jahre (§ 6 Abs. 2a EStG) oder zur Sofortabschreibung nach  § 6 Abs.  2 EStG angewendet. Auch in der Handelsbilanz steht diese Handhabung der tatsächlichen Nutzungsdauer nicht entgegen.
 
Sofern bei den Anlagegegenständen zum Abschlussstichtag von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung auszugehen ist, werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.
 
Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Posten mit verminderter Marktgängigkeit wurden auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.
 
Die Bewertung der fertigen und unfertigen Erzeugnisse und unfertigen Leistungen erfolgte zu den je nach Fertigungsgrad angefallenen Herstellungskosten.
 
Zu den angesetzten Herstellungskosten gehören neben den Einzelkosten auch Material- und Fertigungsgemeinkosten inclusive der Fertigungsverwaltung sowie der Werteverzehr des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist.
 
Von dem Einbeziehungswahlrecht für die allgemeinen Verwaltungskosten wurde kein Gebrauch gemacht.
 
Für den geringen, seit mehreren Geschäftsjahren relativ gleich bleibenden Bestand an Kleinmaterial wurde ein auf Basis des durchschnittlichen Einkaufspreises ermittelter Festwert (TEUR 1,5) angesetzt.
 
Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen wurden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen.
 
Die flüssigen Mittel werden mit dem Nennbetrag angesetzt.
 
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen.
 
Die Pensionsverpflichtungen wurden pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 S. 2 HGB).
 
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag.
 
Die Verbindlichkeiten wurden mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt.
 
Die erhaltenen Anzahlungen sind um die darin enthaltene Umsatzsteuer vermindert (Nettomethode).

Angaben zur Bilanz

Die Bilanz wurde nach Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Bei Aufstellung der Bilanz wurde im Bilanzgewinn ein Gewinnvortrag von TEUR 145,8 einbezogen.
 
Pensionsrückstellungen
Bei der Bewertung der Pensionsrückstellungen ist nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB der durchschnittliche Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren für die Abzinsung zugrunde zu legen. In den Jahren vor 2016 wurde der Durchschnitt der letzten sieben Geschäftsjahre der Abzinsung zugrunde gelegt.
 
Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellung nach Maßgabe der Bewertung mit dem Durchschnitt des Marktzinssatzes aus 10 Jahren und dem Durchschnitt des Marktzinssatzes aus 7 Jahren beträgt im Wirtschaftsjahr 2018 TEUR 35,5.
 
Der durch den neuen Bewertungsansatz entstehende Unterschiedsbetrag in Höhe von         EUR 35,5 unterliegt einer Ausschüttungssperre nach § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB.
 
Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden
Für die Saldierung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:

  In TEUR
Erfüllungsbetrag der Schulden 257,78
Anschaffungskosten der verrechneten Vermögenswerte 90,10
Zeitwert der verrechneten Vermögenswerte 90 90,10
Verrechnete Aufwendungen 30,04
Verrechnete Erträge 6,89


Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betragen TEUR 26,7.
 
Von den Verbindlichkeiten haben insgesamt TEUR 158,9 eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Sonstige Angaben

Aus dem Mietvertrag für das Betriebsgrundstück ergibt sich eine jährliche Zahlungsverpflichtung in Höhe von TEUR 26,4 der Vertrag hat eine feste Laufzeit bis zum 31.12.2020.
Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer betrug 6 (ohne zur Berufsausbildung beschäftigte Arbeitnehmer und Geschäftsführer).
 
Aschaffenburg, 25. März 2020

gez. Robert Aulbach
gez. Cornelia Kraus
-Geschäftsführung-

Feststellung des Jahresabschlusses
 
Die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2018 erfolgte am 25.03.2020.

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