MI Rudolf
Moldau GmbH & Co. KG Familiengesellschaft 2
Adenbüttel
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
225.553,39 |
230.295,62 |
| B.
Umlaufvermögen |
4.872,09 |
4.602,16 |
| I.
eingeforderte noch ausstehende Kapitaleinlagen
Kommanditisten |
1.000,00 |
1.000,00 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
1.121,17 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
34.160,90 |
29.742,96 |
| I.
Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter
Verlustanteil der Kommanditisten [Aktivseite] |
34.160,90 |
29.742,96 |
| Aktiva |
264.586,38 |
265.761,91 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
115.060,48 |
113.726,86 |
| B.
Rückstellungen |
6.213,25 |
5.735,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
143.312,65 |
146.300,05 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
26.366,30 |
25.739,78 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
116.946,35 |
120.560,27 |
| Passiva |
264.586,38 |
265.761,91 |
Anhang zum 31. Dezember 2018
A. Allgemeine Angaben
Der vorliegende Jahresabschluss der MI Rudolf Moldau
GmbH & Co. KG, Adenbüttel wurde unter Beachtung
der Vorschriften des HGB und des Gesellschaftsvertrages
aufgestellt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer Kleinstgesellschaft i.S.d.
§ 264a i.V.m. § 267 Abs.1 und Abs. 4 HGB auf und
nimmt daher bei der Aufstellung und der Offenlegung
teilweise die entsprechenden
größenabhängigen Erleichterungen in
Anspruch.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Immaterielle Vermögensgegenstände werden,
soweit entgeltlich erworben, zu Anschaffungskosten
aktiviert und planmäßig linear über maximal
fünf Jahre oder die längere vertragliche
Nutzungsdauer abgeschrieben.
Für selbst geschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
wird das mit BilMoG neu geschaffene Aktivierungswahlrecht
nicht in Anspruch genommen. Forschungs- und
Entwicklungskosten werden daher in voller Höhe als
Aufwand gebucht.
Entgeltliche erworbene Geschäfts- und
Firmenwerte werden aktiviert und entsprechend ihrer
wirtschaftlichen Nutzungsdauer, in der Regel aber nicht
mehr als 5 Jahre, linear abgeschrieben. Aktivierte
Wettbewerbsverbote werden ebenfalls über die
vereinbarte Laufzeit abgeschrieben. Im Fall der
begründeten Abweichung wird auf den gesonderten
Hinweis gem. § 285 Nr. 13 HGB verwiesen.
Die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten,
vermindert um planmäßige nutzungsbedingte
Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen des
Sachanlagevermögens erfolgen gemäß der
wirtschaftlichen Nutzungsdauer nach der linearen oder
degressiven Abschreibungsmethode.
Zugänge von beweglichen Anlagegegenständen
werden zeitanteilig abgeschrieben. Geringwertige
Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis
einschließlich 150,00 € und von insgesamt
untergeordneter Bedeutung werden im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben.
Soweit der nach den vorstehenden Grundsätzen
ermittelte Wert von Gegenständen des
Anlagevermögens unter dem Wert liegt, der ihnen am
Abschluss-Stichtag beizulegen ist, wird dem durch
außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung
getragen.
Die Finanzanlagen werden grundsätzlich zu
Anschaffungskosten, bei dauerhafter Wertminderung ggf.
vermindert um außerplanmäßige
Abschreibungen, bewertet. Ausleihungen werden, falls
erforderlich, unter Abzinsung auf den Barwert bewertet.
Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu
Anschaffungskosten unter Anwendung der gleitenden
Durchschnittskostenmethode bei Waren und Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffen bzw. zu Herstellungskosten bei fertigen und
unfertigen Erzeugnissen unter Beachtung des
Niederstwertprinzips. Zusätzlich werden für
Alters-, Nutzungs,- Gängigkeits- und
Reichweitenrisiken sowie andere wertmindernde
Einflüsse entsprechende Wertabschläge
vorgenommen. In den Herstellungskosten sind keine
Fremdkapitalzinsen enthalten.
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten
bilanziert. Erkennbaren Risiken wird durch entsprechende
Einzelabschreibungen Rechnung getragen. Das allgemeine
Ausfallrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen wird durch Pauschalwertberichtigungen
berücksichtigt. Sämtliche Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände haben eine Laufzeit
von bis zu einem Jahr und werden somit nicht abgezinst.
Soweit temporäre Differenzen zwischen den
handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von
Vermögensgegenständen, Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten unter Einbeziehung von
berücksichtigungsfähigen Verlust- und
Zinsvorträgen bestehen, wird ein Posten für
latente Steuern nicht gebildet. Die Gesellschaft macht
insofern von den größenabhängigen Ansatz-
und Ausweiserleichterungen gem. § 274a Nr. 5 HGB
Gebrauch.
Die Leistungsverpflichtungen aus Pensionszusagen
werden unter Zugrundelegung biometrischer
Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln 2005 G Prof. Dr. Klaus
Heubeck) mit dem anhand des versicherungsmathematischen
Anwartschaftsbarwertverfahrens ermittelten
Erfüllungsbetrag bewertet. Danach werden sowohl die am
Stichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften als
auch künftig zu erwartende Steigerungen von
Gehältern und Renten berücksichtigt. Für die
Abzinsung wird der jeweilige von der Deutschen Bundesbank
ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen
sieben Geschäftsjahre für eine angenommene
Restlaufzeit von 15 Jahren zu Grunde gelegt.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten sowie drohende Verluste aus
schwebenden Geschäften. Diese werden in Höhe des
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert. Bei
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden künftige Preis- und
Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung
auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als
Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der
Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssätze der vergangenen sieben
Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen
Bundesbank gemäß
Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt
und bekannt gegeben werden.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten in
Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein
Jahr beträgt, werden mit dem Devisenkassamittelkurs am
Bilanzstichtag bewertet. Alle übrigen
Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit ihrem
Umrechnungskurs bei Rechnungsstellung oder dem höheren
Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.
C. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn
und Verlustrechnung
I. Weitere Angaben zur Bilanz
1. Eigenkapital
Der Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres vom
01.01.2018 - 31.12.2018 beträgt 9.786,64 €. Der
Fehlbetrag wird entsprechend der Beteiligungsquoten auf die
Kapitalkonten der Kommanditisten verteilt.
2. Verbindlichkeiten
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr beträgt zum
Abschlussstichtag 116.946,35 €.
Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder
ähnliche Rechte gesichert sind, betragen zum
Abschlussstichtag 0,00 €. Davon sind 0,00 € durch
Sicherungsübereignung von Gegenständen; 0,00
€; durch Abtretung von Forderungen; 0,00 € durch
Verpfändung von Geldmitteln gewährt.
3. Weitere Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Für den im Erhebungszeitraum 2018 erzielten
negativen Gewerbeertrag sind keine Gewerbesteuern
festzusetzen.
D. Sonstige Angaben
1. Angaben über den Anteilsbesitz an anderen
Unternehmen von mind. 20 Prozent der Anteile gem.
§ 285 Nr. 11 HGB
Es bestehen zum Abschlussstichtag keine Beteiligungen
an anderen Unternehmen.
2. Angaben gem. § 285 Nr. 11a HGB zu Unternehmen
bei denen die Gesellschaft unbeschränkt haftende
Gesellschafterin ist
Es bestehen zum Abschlussstichtag keine Beteiligungen
an anderen Unternehmen.
3. Angaben zu Verbindlichkeiten aus Bürgschaften
und Haftungsverhältnissen nach § 251 HGB
Zum Jahresabschlussstichtag bestehen keine
Verbindlichkeiten und/oder Haftungsverhältnisse i.S.d.
§ 251 HGB. Angaben nach § 285 Nr. 27 HGB
entfallen daher.
4. Angaben über Mitglieder der
Unternehmensorgane
gem. § 285 S. 1 Nr. 10 HGB
Geschäftsführer
Im Berichtsjahr erfolgte die
Geschäftsführung durch die MI Moldau Immobilien
GmbH, Gutsweg 1, 38528 Adenbüttel
(Komplementärin). Diese wird vertreten durch ihren
Geschäftsführer:
Herr Johannes Rudolf
Adenbüttel, den 04.01.2021
MI Rudolf Moldau GmbH & Co. KG
Geschäftsführung
gez. Johannes Rudolf
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.01.2021 festgestellt.
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