MI Rudolf Moldau KG

Adenbüttel

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hildesheim HRA 200239
Vorher
MI Rudolf Moldau GmbH & Co. KG Familiengesellschaft 2
Eingetragen
24.11.2006

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

MI Rudolf Moldau GmbH & Co. KG Familiengesellschaft 2

Adenbüttel

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Bilanz

Aktiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Anlagevermögen 225.553,39 230.295,62
B. Umlaufvermögen 4.872,09 4.602,16
I. eingeforderte noch ausstehende Kapitaleinlagen Kommanditisten 1.000,00 1.000,00
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 1.121,17
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 34.160,90 29.742,96
I. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil der Kommanditisten [Aktivseite] 34.160,90 29.742,96
Aktiva 264.586,38 265.761,91

Passiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Eigenkapital 115.060,48 113.726,86
B. Rückstellungen 6.213,25 5.735,00
C. Verbindlichkeiten 143.312,65 146.300,05
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 26.366,30 25.739,78
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 116.946,35 120.560,27
Passiva 264.586,38 265.761,91

Anhang zum 31. Dezember 2018



A. Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss der MI Rudolf Moldau GmbH & Co. KG, Adenbüttel wurde unter Beachtung der Vorschriften des HGB und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer Kleinstgesellschaft i.S.d. § 264a i.V.m. § 267 Abs.1 und Abs. 4 HGB auf und nimmt daher bei der Aufstellung und der Offenlegung teilweise die entsprechenden größenabhängigen Erleichterungen in Anspruch.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden



Immaterielle Vermögensgegenstände werden, soweit entgeltlich erworben, zu Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig linear über maximal fünf Jahre oder die längere vertragliche Nutzungsdauer abgeschrieben.

Für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wird das mit BilMoG neu geschaffene Aktivierungswahlrecht nicht in Anspruch genommen. Forschungs- und Entwicklungskosten werden daher in voller Höhe als Aufwand gebucht.

Entgeltliche erworbene Geschäfts- und Firmenwerte werden aktiviert und entsprechend ihrer wirtschaftlichen Nutzungsdauer, in der Regel aber nicht mehr als 5 Jahre, linear abgeschrieben. Aktivierte Wettbewerbsverbote werden ebenfalls über die vereinbarte Laufzeit abgeschrieben. Im Fall der begründeten Abweichung wird auf den gesonderten Hinweis gem. § 285 Nr. 13 HGB verwiesen.

Die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen gemäß der wirtschaftlichen Nutzungsdauer nach der linearen oder degressiven Abschreibungsmethode.

Zugänge von beweglichen Anlagegegenständen werden zeitanteilig abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis einschließlich 150,00 € und von insgesamt untergeordneter Bedeutung werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.

Soweit der nach den vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens unter dem Wert liegt, der ihnen am Abschluss-Stichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen.

Die Finanzanlagen werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten, bei dauerhafter Wertminderung ggf. vermindert um außerplanmäßige Abschreibungen, bewertet. Ausleihungen werden, falls erforderlich, unter Abzinsung auf den Barwert bewertet.

Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungskosten unter Anwendung der gleitenden Durchschnittskostenmethode bei Waren und Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen bzw. zu Herstellungskosten bei fertigen und unfertigen Erzeugnissen unter Beachtung des Niederstwertprinzips. Zusätzlich werden für Alters-, Nutzungs,- Gängigkeits- und Reichweitenrisiken sowie andere wertmindernde Einflüsse entsprechende Wertabschläge vorgenommen. In den Herstellungskosten sind keine Fremdkapitalzinsen enthalten.

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten bilanziert. Erkennbaren Risiken wird durch entsprechende Einzelabschreibungen Rechnung getragen. Das allgemeine Ausfallrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird durch Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt. Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Laufzeit von bis zu einem Jahr und werden somit nicht abgezinst.

Soweit temporäre Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten unter Einbeziehung von berücksichtigungsfähigen Verlust- und Zinsvorträgen bestehen, wird ein Posten für latente Steuern nicht gebildet. Die Gesellschaft macht insofern von den größenabhängigen Ansatz- und Ausweiserleichterungen gem. § 274a Nr. 5 HGB Gebrauch.

Die Leistungsverpflichtungen aus Pensionszusagen werden unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln 2005 G Prof. Dr. Klaus Heubeck) mit dem anhand des versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahrens ermittelten Erfüllungsbetrag bewertet. Danach werden sowohl die am Stichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften als auch künftig zu erwartende Steigerungen von Gehältern und Renten berücksichtigt. Für die Abzinsung wird der jeweilige von der Deutschen Bundesbank ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre für eine angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren zu Grunde gelegt.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten sowie drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Diese werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Alle übrigen Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit ihrem Umrechnungskurs bei Rechnungsstellung oder dem höheren Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.
 

C. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn und Verlustrechnung



I. Weitere Angaben zur Bilanz
 
1. Eigenkapital

Der Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres vom 01.01.2018 - 31.12.2018 beträgt 9.786,64 €. Der Fehlbetrag wird entsprechend der Beteiligungsquoten auf die Kapitalkonten der Kommanditisten verteilt.

2. Verbindlichkeiten

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr beträgt zum Abschlussstichtag 116.946,35 €.

Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, betragen zum Abschlussstichtag 0,00 €. Davon sind 0,00 € durch Sicherungsübereignung von Gegenständen; 0,00 €; durch Abtretung von Forderungen; 0,00 € durch Verpfändung von Geldmitteln gewährt.

3. Weitere Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Für den im Erhebungszeitraum 2018 erzielten negativen Gewerbeertrag sind keine Gewerbesteuern festzusetzen.

D. Sonstige Angaben

  1. Angaben über den Anteilsbesitz an anderen Unternehmen von mind. 20 Prozent der Anteile gem. § 285 Nr. 11 HGB

Es bestehen zum Abschlussstichtag keine Beteiligungen an anderen Unternehmen.

2. Angaben gem. § 285 Nr. 11a HGB zu Unternehmen bei denen die Gesellschaft unbeschränkt haftende Gesellschafterin ist

Es bestehen zum Abschlussstichtag keine Beteiligungen an anderen Unternehmen.

3. Angaben zu Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Haftungsverhältnissen nach § 251 HGB

Zum Jahresabschlussstichtag bestehen keine Verbindlichkeiten und/oder Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB. Angaben nach § 285 Nr. 27 HGB entfallen daher.

4. Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane

gem. § 285 S. 1 Nr. 10 HGB

Geschäftsführer
Im Berichtsjahr erfolgte die Geschäftsführung durch die MI Moldau Immobilien GmbH, Gutsweg 1, 38528 Adenbüttel (Komplementärin). Diese wird vertreten durch ihren Geschäftsführer:
Herr Johannes Rudolf

Adenbüttel, den 04.01.2021

MI Rudolf Moldau GmbH & Co. KG
Geschäftsführung

gez. Johannes Rudolf

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.01.2021 festgestellt.

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