Acrocargo Express Europe GmbH

Gladiolenweg 38, 40670 Meerbusch, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Neuss HRB 15479
Vorher
Metalshipping (Germany) GmbH
Eingetragen
21.1.2010
Branche
Erbringung von LogistikdienstleistungenPaket- und ExpressdiensteVermittlungstätigkeiten für die Güterbeförderung
Gegenstand
Die Organisation und Durchführung von Logistikgeschäften zwischen Deutschland und China sowie die damit verbundenen Dienstleistungen, des weiteren Import und Export von Waren aller Art.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Tao Su
seit 21.1.2010
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Tao Su
Meerbusch
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Acrocargo Express Europe GmbH

Meerbusch

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
TEUR

Gesamt
Geschäftsjahr
TEUR

Einzelposten
Vorjahr
TEUR

Gesamt
Vorjahr
TEUR

A. Anlagevermögen

0

1

I. Sachanlagen

0

1

B. Umlaufvermögen

865

444

I. Vorräte

21

31

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

518

262

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

325

151

C. Rechnungsabgrenzungsposten

2

0

Summe Aktiva

867

445



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
TEUR

Gesamt
Geschäftsjahr
TEUR

Einzelposten
Vorjahr
TEUR

Gesamt
Vorjahr
TEUR

A. Eigenkapital

56

45

I. Gezeichnetes Kapital

25

25

II. Nicht eingefordete ausstehende Einlagen

-12

-12

III. Bilanzgewinn

43

32

B. Rückstellungen

57

31

C. Verbindlichkeiten

754

369

Summe Passiva

867

445

Anhang

für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022 der Acrocargo Express Europe GmbH, Meerbusch

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Meerbusch. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 15479 eingetragen.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapital-gesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 I HGB auf.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB). Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die Vorschriften des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) wurden beachtet.

Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 II HGB aufgestellt.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Aufstellung (§§ 264, 274a, 276, 288 I HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

II. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungsmethoden

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden unter Berücksichtigung der Unternehmensfortführung angewandt.

Der vorliegende Jahresabschluss ist unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze (§ 252 I 6 HGB) nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.

Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:

Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB).

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen nur linear vorgenommen.

Geringwertige Anlagegegenstände mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 250,00 wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 IIa EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Das allgemeine Kreditrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennwert angesetzt.

Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden für alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurde allen erkennbaren Risiken ausreichend Rechnung getragen. Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt (§ 253 I 2 HGB).

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden pauschal mit einem einer Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253 II 2 HGB).

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Gewinn- und Verlustrechnung

Aufwendungen und Erträge wurden auf das Geschäftsjahr abgegrenzt.

III. Angaben zur Bilanz

1. Anlagevermögen

Das Anlagevermögen wurde mit den fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt.

2. Umlaufvermögen

Von den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen haben EUR 0,00 (Vorjahr : EUR 0,00) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

In den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr : EUR 0,00) enthalten.

3. Gezeichnetes Kapital

Das Stammkapital beträgt am Bilanzstichtag EUR 25.000,00 (Vorjahr: EUR 25.000,00).

4. Rückstellungen

Die Steuerrückstellungen betragen EUR 2.329,64 (Vorjahr : EUR 0,00).

Die sonstigen Rückstellungen betragen EUR 55.079,95 (Vorjahr : EUR 30.892,00).

5. Verbindlichkeiten

Von den Verbindlichkeiten sind EUR 754.349,00 (Vorjahr: EUR 369.396,94) innerhalb eines Jahres fällig.

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00).

In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von EUR 4.180,94 (Vorjahr: EUR 4.932,97) und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 20.044,78 (Vorjahr: EUR 4.080,92) enthalten.

Die übrigen Verbindlichkeiten sind nicht durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert.

IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 (2) HGB) gegliedert.

V. Sonstige Pflichtangaben

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens

- unverändert - geführt durch:

Frau Tao Su, Meerbusch

Die Geschäftsführerin ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Von den Erleichterungen der §§ 274 a, 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.

 

Meerbusch, den 15. Juni 2023

gez. Tao Su

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 15. Juni 2023

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