Future Sports Concept GmbH
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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
Kommanditgesellschaft (KG)
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 5.04% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Geothermie Unterhaching GmbH & Co KGUnterhachingJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
ANHANGI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Geothermie Unterhaching GmbH & Co KG (mit Sitz in Unterhaching, Amtsgericht München, HRA 80430) weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Personenhandelsgesellschaft gemäß § 264a Abs. 1 i. V. m. § 267 Abs. 1 HGB auf, da nicht zwei der drei Schwellenwerte an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschritten werden. Die Gliederung der Bilanz zum 31. Dezember 2023 entspricht den §§ 264c, 266 HGB sowie den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages (zuletzt geändert am 18. September 2014). Der Anhang wurde entsprechend den Regelungen des Gesellschaftsvertrags unter Beachtung der Vorschriften für große Kapitalgesellschaften erstellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Die im Vorjahr auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden. Zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung sind Vermerke zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung im Anhang ausgewiesen. Die Angaben im Anhang erfolgen weitgehend in T€. Innerhalb des Eigenkapitals werden unter den Kapitalrücklagen Einlagen der Gesellschafter und unter dem Verlustkonto der Kommanditistin die kumulierten Verlustanteile ausgewiesen. II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden grundsätzlich unverändert zum Vorjahr beibehalten. Die vereinnahmten Tilgungszuschüsse werden entsprechend der IDW Vorgaben als gesonderter Sonderposten bilanziert. Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln und vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Herstellungskosten aktiviert und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit absetzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen erfolgten nach der voraussichtlichen betrieblichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände grundsätzlich nach der linearen Methode. Das unter den immateriellen Vermögenswerten aktivierte Wärmebezugsrecht wird über die Vertragslaufzeit von 30 Jahren abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 250 EUR und 1.000 EUR wurden in einem Sammelposten zusammengefasst und aktiviert. Die Abschreibung erfolgte analog § 6 Abs. 2a EStG über fünf Jahre. Soweit die Gesellschaft Investitionszuschüsse auf einzelne Gewerke erhalten hat, wurden diese als Anschaffungskostenminderung im Jahr der Zuwendung berücksichtigt. Tilgungszuschüsse wurden bis zum 31. Dezember 2020 sofort ertragswirksam vereinnahmt. Seit 2021 erfolgt der Ausweis als Sonderposten. Die Auflösung des Sonderpostens wird über die Nutzungsdauer des Fernwärmenetzes und der Hausanschlüsse vorgenommen. Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt. Soweit erforderlich, werden Abwertungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Die Vorräte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bei Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren oder zu niedrigeren Tageswerten angesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie die liquiden Mittel wurden mit dem Nennwert bewertet. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten entspricht den zeitanteilig vorgeleisteten Beträgen. Die empfangenen Tilgungs- und Investitionszuschüsse werden seit 2021 zum Nennwert abzüglich der zeitanteiligen erfolgswirksamen Auflösung als eigener Sonderposten ausgewiesen. Davor wurden die vereinnahmten Zuschüsse als sonstige betriebliche Erträge ausgewiesen. Pensionsrückstellungen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen entsprechend dem Barwertverfahren auf Basis eines Zinsfußes von 1,82 % unter Zugrundelegung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck gebildet. Bei der Berechnung wurde eine Altersrente ab dem 65. Lebensjahr und Invalidenrente in Höhe der Altersrente berücksichtigt. Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbeträge angesetzt worden und berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und erkennbaren Risiken. Zur Berücksichtigung von Preissteigerungen wurde bei der Bewertung langfristiger Rückstellungen eine Inflationsrate von 2 % angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Gemäß der IDW Stellungnahme HFA 2/1996 ("Zur Bilanzierung privater Zuschüsse") wurden von den Kunden erhaltene Zuschüsse für Hausanschlusskosten über die Grundlaufzeit der Versorgungsverträge passivisch abgegrenzt und unter dem Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen. III. Angaben zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der in der Bilanz erfassten Anlagegegenstände im Berichtsjahr ist im Anlagespiegel dargestellt. Das unter den immateriellen Wirtschaftsgütern ausgewiesene Wärmebezugsrecht spiegelt die Wärmelieferverpflichtung der Produktionsgesellschaft wider und wird linear über 30 Jahre abgeschrieben. Bei den Finanzanlagen erfolgte in 2016 eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von 3,3 Mio. € auf den niedrigeren beizulegenden Wert. Am Bilanzstichtag hält die Gesellschaft folgende Beteiligungen:
Umlaufvermögen Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (1.753 T€; Vj. 575 T€) werden mit dem Anschaffungswert angesetzt und haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Forderungen an die Geothermie Unterhaching Produktions-GmbH & Co. KG werden unter den Forderungen gegenüber Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis (0 T€; Vj. 1.039 T€) ausgewiesen. In den sonstigen Vermögensgegenständen (422 T€; Vj. 1.336 T€) sind der Kfw Tilgungszuschuss (0 T€; Vj. 178 T€), Verrechnungen (44 T€; Vj. 3 T€), die Kfw Soforthilfe (0 T€; Vj. 3 T€), Kautionen (12 T€; Vj. 0 T€), Forderungen gegenüber Krankenkassen aus AAG (1 T€; Vj. 1 T€), im Folgejahr abziehbare Vorsteuern (204 T€, Vj. 0 T€) sowie nicht fällige Umsatzsteuern (87 T€; Vj. 1.150 T€) enthalten. Bis auf die Kautionen in Höhe von 12 T€ haben sie eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Rechnungsabgrenzungsposten Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten (305 T€, Vj. 238 T€) betrifft überwiegend Avalprovisionen an die Kommanditistin, Werbekosten und Lizenzgebühren für das Folgejahr. Eigenkapital Im Berichtsjahr wurden keine Einlagen erbracht. Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen Seit 2021 wird der Kfw-Tilgungszuschuss als Sonderposten passiviert. Die erfolgswirksame Auflösung des Sonderpostens wird über die Nutzungsdauer des Fernwärmenetzes (50 Jahre) und der Hausanschlüsse (30 Jahre) vorgenommen. Rückstellungen Die bis zum 30.06.2010 tätige Geschäftsführerin erhielt im Jahr 2007 eine Pensionszusage. Hierfür wurde aufgrund der versicherungsmathematischen Berechnung eine Rückstellung gebildet. Gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde die Pensionsverpflichtung mit dem Aktivierungswert (Anschaffungswert = beizulegender Zeitwert) der Rückdeckungsversicherung saldiert. Der Ergebnisbeitrag aus dem verrechneten Vermögensgegenstand in Höhe von 22.586,28 € ist mit den entsprechenden Aufzinsungsaufwendungen in Höhe von 1.470,00 € saldiert und in den Zinserträgen ausgewiesen.
Da der Aktivierungswert die Rückstellung übersteigt, erfolgt der Ausweis unter dem Posten Aktivischer Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung. Bei Anwendung des durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen sieben Geschäftsjahre ergibt sich ein Erfüllungsbetrag von 138.106,00 €. Der Unterschiedsbetrag zum Erfüllungsbetrag lt. versicherungsmathematischem Gutachten beträgt 1.872,00 € (Ausschüttungssperre gemäß § 253 Abs. 6 S. 3 HGB). Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
Verbindlichkeiten Zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit wurden die Fristigkeitsangaben im Zusammenhang mit den Verbindlichkeiten in einem Verbindlichkeitenspiegel zusammengefasst.
Verbindlichkeiten an die Geothermie Unterhaching Produktions-GmbH & Co. KG werden unter den Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht (409 T€; Vj. 0 T€) ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (90 T€; Vj. 107 T€) betreffen den Lieferungs- und Leistungsverkehr mit der Kommanditistin. Die sonstigen Verbindlichkeiten (430 T€; Vj. 2.360 T€) betreffen in Höhe von 18 T€ (Vj. 681 T€) Verbindlichkeiten aus Steuern und Abgaben. 404 T€ (Vj. 1.675 T€) entfallen auf die Rückzahlungen an die Wärmeabnehmer aus der Jahresabrechnung und 8 T€ (Vj. 0 T€) auf die Rückzahlung an die Kfw für erhaltene Dezember-Soforthilfe. Latente Steuern Zum 31.Dezember 2023 gab es bei den Pensionsrückstellungen aktive temporäre Differenzen (64 T€) zwischen den Wertansätzen in der Handels- und Steuerbilanz. Die vorhandenen gewerbesteuerlichen Verlustvorträge wurden nicht bewertet. IV. Sonstige Pflichtangaben Geschäftsführungsorgane Die Geschäftsführung wird durch die Komplementärin Geothermie Unterhaching Beteiligungs-GmbH (gezeichnetes Kapital in Höhe von. 25.000,00 EUR), vertreten durch Herrn Wolfgang Geisinger, Geschäftsführer, Unterhaching ausgeübt. Die Gesellschaft verzichtet gemäß § 286 Abs. 4 HGB auf die Angabe der Geschäftsführervergütung gemäß § 285 Nr. 9 HGB. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB bestanden am Stichtag angabegemäß keine. Zum 31. Dezember 2023 besteht ein Bestellobligo in Höhe von rund 227 T€. Dieses betrifft längerfristige Verträge über technische Dienstleistungen und Wartung jeweils über die Gesamtlaufzeit. Im Geschäftsjahr wurden derivative Finanzinstrumente (Zinsswaps) zur Absicherung künftiger Zahlungsströme aus variabel verzinslichen Euribor-Darlehen verwendet. Dem Zinsswap liegt ein Grundgeschäft mit vergleichbarem, gegenläufigem Risiko (Makro-Hedge) zugrunde. Das mit der aus dem Grundgeschäft und dem Sicherungsgeschäft gebildeten Bewertungseinheit nach § 254 HGB gesicherte Kreditvolumen beträgt zum Bilanzstichtag 19 Mio€. Der Zinsswap hat das Enddatum 31.12.2046. Die Regelungen zur Bildung einer Bewertungseinheit zur kompensatorischen Bewertung der Sicherungsbeziehung werden angewandt. Aufgrund der Betragsidentität und der Kongruenz der Laufzeiten, Zinssätze, Zinsanpassungs- bzw. Zins- und Tilgungstermine gleichen sich die gegenläufigen Wertänderungen bzw. Zahlungsströme während der Laufzeit von Grund- und Sicherungsgeschäft aus. Die Höhe der mit Bewertungseinheiten abgesicherten Risiken beträgt ./.725.862,87 €. Sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Leasingvereinbarungen bestehen in Höhe von. 734 T€ über eine Laufzeit von ein bis vier Jahren. Durchschnittliche Mitarbeiteranzahl im Geschäftsjahr Im Wirtschaftsjahr 2023 waren durchschnittlich 19 Mitarbeiter beschäftigt. Abschlussprüferhonorar Für die Prüfungsgesellschaft, die INTARIA AG Wirtschaftsprüfungs- Steuerberatungs- und Rechtsanwaltsgesellschaft, München, sind im Geschäftsjahr 2023 Prüfungshonorare in Höhe von 13 T€ und Beratungshonorare von 3 T€ erfasst worden. V. Nachtragsbericht Der zunehmende Klimawandel mit steigenden Temperaturen zeigt sich durch ein messbares Absinken der Gradtagszahlen. In den ersten Monaten des Jahres 2024 befand sich die Anzahl der Heiztage ca. 10% unter dem Durchschnitt der Vorjahre. In Zukunft muss mit einem verringerten Wärme-Umsatz durch reduzierten Heizbedarf gerechnet werden, was Gegenstand der Planungsüberlegungen für die Folgejahre sein wird Die Teilnahme an der Transparenzplattform Fernwärme war geplant, unterblieb aber durch einen internen Kommunikationsfehler. Die Daten wurden zwischenzeitlich an den Bundesverband nachgeliefert und werden in der nächsten Runde im Herbst 2024 veröffentlicht. Aus den bisherigen, nicht-öffentlichen Preiserhebungen des AGFW ergibt sich, dass die Fernwärmepreise der Geothermie Unterhaching allerdings stets unter dem Durchschnitt lagen und liegen. Insofern erwarten wir hier keine negativen Folgen. Die BEW-Förderbedingungen blieben in 2024 bislang unverändert. Die Förderung der Endkunden nach BEG EM wurden überarbeitet, bieten unter dem Strich aber nach wie vor die gleichen Rahmenbedingungen wie in 2023. Durch die Verlagerung der BEG-Förderabwicklung vom BAFA zur KfW während des Jahres 2024, steht den Endkunden mittlerweile sogar eine Kreditfinanzierungsmöglichkeit zur Verfügung. Grundsätzlich schätzen wir die Förderbedingungen, sowohl für das Versorgungsunternehmen wie auch für die Endkunden, als historisch günstig ein und wollen deshalb den Weg des beschleunigten Netzausbaus unverändert fortsetzen. Ungeachtet der guten Fördermöglichkeiten macht sich seit Frühjahr bei den potenziellen Fernwärmeinteressenten aber eine gewisse Lethargie bezüglich der Beschäftigung mit einem Anschluss breit. Dies ist an einem Stagnieren der sog. Erfassungsbögen seit April 2024 abzulesen. Auch bleiben, im Gegensatz zu 2022 und 2023 Informationsschreiben per Hauseinwurf über die Anschlussmöglichkeiten unbeantwortet. Wir führen dies zum einen auf die fast auf Vorkrisenniveau abgesunkenen Gaspreise zurück. Zum anderen werden die Interessenvertreter einer zügigen Energiewende auf Landes- und Bundesebene zunehmend politisch diskreditiert. Wesentliche politische Akteure sehen in einem Eintreten für eine zügige Energiewende keinen politischen Vorteil mehr und schwenken um auf die Themenfelder Migration, Wirtschaftswachstum und Wohlstand. Der stellvertretende Ministerpräsident Bayerns selbst hat im Juni 2024 das bayerische Klimaneutralitätsziel 2040 in Zweifel gezogen, so als wäre der Klimawandel nicht mehr relevant. All dies führt nach unserer Einschätzung zu einer Entscheidungszurückhaltung der Kunden, was wiederum verstärkte Bemühungen von Vertrieb und Marketing unsererseits bedingt. Für das laufende Jahr 2024 erwarten wir eine deutliche Verzögerung bei der Akquisition der geplanten 300 Hausanschlüsse. Mit einem Umstieg bei der Zwischenfinanzierung von Vorabfestkrediten auf eine flexible Kreditlinie haben wir ab 2024 die Chance, durch spätere Festlegung und durch Bündelung der konkreten langfristig zu finanzierenden Beträge, ein günstigeres Zinsniveau zu erhalten. Dies gibt uns zusätzlich noch Flexibilität bezüglich des tatsächlich erreichbaren Ausbauziels eines Jahres. VI. ErgebnisverwendungsvorschlagDer bestehende Jahresüberschuss wird mit dem Verlustvortrag verrechnet.
Unterhaching, den 30. Juli 2024 gez. Geisinger Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 28. Oktober 2024 |
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