Congress-Centrum Saar GmbH
An der Saarlandhalle 1, 66113 Saarbrücken, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Peter Thiel seit 3.7.2025 | Prokura |
Christoph Werner Kausch seit 14.7.2020 | Prokura |
Michael Andreas Thomas Hoppstädter seit 18.11.2019 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
SAARLAND-MINISTERIUM DER FINANZEN | 73.39% |
LANDESHAUPTSTADT SAARBRÜCKEN | 23.38% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
BeteiligungenBeta
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Congress-Centrum Saar GmbHSaarbrückenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023
Anhang für den Zeitraum vom 01.01. - 31.12.2023Allgemeine Hinweise Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 2 HGB auf. Nach § 19 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages sind für die Aufstellung und Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes jedoch die Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften gemäß § 267 Abs. 3 HGB anzuwenden. Als bilanzielle Vergleichszahlen wurden die Werte der Bilanz zum 31.12.2022 herangezogen. Soweit für Pflichtangaben Wahlrechte bestehen, diese in der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang darzustellen, sind diese aus Gründen der Übersichtlichkeit im Anhang dargestellt. Die Ausweisstetigkeit wurde gewahrt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gegliedert. Registerinformation Die Gesellschaft ist unter der Firma Congress-Centrum Saar GmbH mit Sitz in Saarbrücken im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter der Nummer HRB 5046 eingetragen. Trennungsrechnung gemäß § 3 Nr. 3 der Betrauung vom 1. Juli 2014 Auf der Grundlage
betrauen das Saarland und die Landeshauptstadt Saarbrücken mit Gesellschafterbeschluss vom 1. Juli 2014 und in Umsetzung ihres Versorgungsauftrages die Congress-Centrum Saar GmbH, Saarbrücken (im Folgenden "CCS") mit gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen (DAWI) im Gebiet des Saarlandes, nämlich der Bereitstellung von vor Ort nicht vorhandenen vergleichbaren Versammlungs- und Veranstaltungsräumen als Teil der öffentlichen Infrastruktur. Die DAWI umfassen derzeit insbesondere:
Daneben erbringt die CCS in untergeordnetem Umfang sonstige Leistungen, die nicht zu den DAWI zählen bzw. denen keine gemeinwirtschaftliche Verpflichtung zugrunde liegt. Diese Leistungen umfassen derzeit insbesondere
Die Betrauung vom 1. Juli 2014 erfolgt befristet auf einen Zeitraum von zehn Jahren. Im Rahmen des Modellvorhabens zur Weiterentwicklung der Städtebauförderung "Saarbrücken - CongressCultureCity 2.0" obliegt der CCS die Durchführung des Teilprojektes TP 21+ "Erweiterungsneubau und Vorplätze des Messe-, Kongress- und Kulturforums" (hinfort: TP21+). Zur Klärung der Frage, ob die Durchführung des TP 21+ beihilferechtlich zulässig ist, hat die CCS ein Rechtsgutachten eingeholt. Demnach ist eine beihilfekonforme Ausführung möglich unter der Voraussetzung, dass die bestehende Betrauung im Hinblick auf die geplanten Maßnahmen als auch auf die Laufzeit angepasst wird. Die Gesellschafterversammlung der CCS hat im Juli 2023 diese Änderungen beschlossen. Die Laufzeit der Betrauung wurde an die vom Fördermittelgeber angegebene Zweckbindungsfrist angepasst. Diese beläuft sich auf 20 Jahre nach Durchführung der Maßnahme. Soweit für die Erbringung von DAWI erforderlich, können die Gesellschafter der CCS-Ausgleichsleistungen gewähren. Ein Anspruch auf die Gewährung von Ausgleichsleistungen entsteht der CCS aus der Betrauung nicht, ein Leistungsaustausch findet nicht statt. Über die Gewährung von Ausgleichsleistungen entscheiden die Gesellschafter nach ihrem Ermessen. Die Ausgleichsleistungen dürfen nicht über das hinausgehen, was zur Erfüllung der DAWI erforderlich ist. Der voraussichtliche Bedarf an Ausgleichsleistungen im laufenden Geschäftsjahr wird zunächst auf Basis des genehmigten Wirtschaftsplans der CCS festgelegt. Die Gewährung der Ausgleichzahlungen erfolgt jährlich im Rahmen der Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafterversammlung. Gem. § 3 des Betrauungsaktes vom 1. Juli 2014 sind im Jahresabschluss die Aufwendungen und Erträge, die nicht zu den DAWI zählen, getrennt von den Aufwendungen und Erträgen der DAWI darzustellen. Die Trennungsrechnung in zwei Sparten ist auf Seite 13 des Anhangs dargestellt. Die Gesellschafter der CCS tragen die durch den Betrieb der Saarlandhalle und der Congresshalle entsprechenden Verluste der Gesellschaft und handeln hierbei in Ausführung ihrer Verpflichtungen zur Förderung des sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Wohls der Bürgerinnen und Bürger. Die Gesellschafter haben als staatliche Stelle das europäische Beihilferecht zu beachten. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren (unter Beachtung der o. a. Ausführungen) unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffung- bzw. Herstellungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich erhaltener Zuschüsse angesetzt und wird nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter mit einem Netto-Einzelwert von EUR 800,00 sind bis 2018 im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben bzw. als Aufwand erfasst worden; ihr sofortiger Abgang wurde unterstellt. Seit dem Berichtsjahr 2019 wird für Anlagegüter mit einem Netto-Einzelwert von mehr als EUR 250,00 bis EUR 1.000,00 das steuerliche Sammelpostenverfahren aus Vereinfachungsgründen auch in der Handelsbilanz angewandt. Der Sammelposten wird pauschalierend jeweils mit 20 % p. a. im Zugangsjahr und in den vier darauffolgenden Jahren abgeschrieben. Der Ausweis der auf die Investitionsmaßnahmen der Congresshalle entfallenden Investitionszuwendungen erfolgte in Vorjahren auf der Passivseite als "Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen". Dieser Passivposten wird durch sachgerechte Verteilung der Zuwendung über die Nutzungsdauer des entsprechenden Vermögensgegenstandes aufgelöst. Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind abgezinst. Liquide Mittel sind zum Nennwert angesetzt. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält das Folgejahr betreffende Aufwendungen. Das Stammkapital ist zum Nennwert bilanziert und voll eingezahlt. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden nach der sogenannten "Project-Unit-Credit-Methode" (PUC-Methode) unter Verwendung der "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck ermittelt. Für die Abzinsung wurde pauschal der durchschnittliche Marktzinssatz bei einer restlichen Laufzeit von 15 Jahren gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung vom 18. November 2009 verwendet. Im Vorjahr erfolgte die Abzinsung der Pensionsrückstellung gemäß der gesetzlichen Neuregelung vom 11. März 2016 mit dem durchschnittlichen Marktzins der letzten zehn Jahre. Der angewandte Rechnungszins lag bei 1,78 %. Die Rentendynamik wurde mit 1,00 % angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Laufzeit von über einem Jahr sind abgezinst. Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden diese mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und die Beträge der sich ergebenden Steuerbelastung und -entlastung nicht abgezinst. Aktive und passive Steuerlatenzen werden verrechnet. Die Aktivierung eines Überhangs latenter Steuern unterbleibt in Ausübung des dafür bestehenden Ansatzwahlrechts. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die sonstigen Vermögensgegenstände umfassen im Wesentlichen Forderungen aus einem Zuwendungsbescheid in Höhe von 9.280 T€, Regressansprüche aus einer Betriebsprüfung der Jahre 2014-2017 in Höhe von 1.820 T€, Forderungen gegen Gesellschafter aus der Verlustübernahme des Berichtsjahres mit 2.002 T€ sowie Erstattungsansprüche aus Steuern gegenüber dem Finanzamt mit 385 T€. Sonderposten aus Investitionszuschüssen Die bisher erhaltenen Investitionszulagen für Investitionen in der Congresshalle (CH) sind bis 2022 als Anschaffungskostenminderung behandelt worden. Für Investitionszulagen aus Vorjahren wurde entsprechend der Stellungnahme des Hauptfachausschusses des Institutes der Wirtschafsprüfer hierfür ein Sonderposten gebildet. Die Auflösung des Sonderpostens erfolgt analog der Abschreibungsbemessung der bezuschussten Vermögensgegenstände. Ab dem Geschäftsjahr 2023 erfolgt der Ausweis der erhaltenen Investitionszulagen für Investitionen in der Congresshalle (CH) als Sonderposten für Investitionszuschüsse. Die Inanspruchnahme erfolgte im Berichtsjahr in Höhe von 240 T€. Pensionsrückstellungen Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen wurden in 2023 nicht mehr gebildet, da die Versorgungszusage wegen Eintritt des Todesfalls in Höhe von 232 T€ aufgelöst wurde. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen wurden gebildet für Jahresabschluss- und Prüfungskosten 23 T€, Urlaubs-, Überstunden- und Tantiemeansprüche 104 T€ und Archivierungsaufwendungen 10 T€. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betragen 26.614 T€ (Vorj. 12.068 T€); solche mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 25.842 T€ (Vorj. 21.545 T€). Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren sind in Höhe von 20.894 T€ (Vorj. 14.300 T€) enthalten. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestehen in Höhe von 14.343 T€. Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind 1.534 T€ durch eigene Grundpfandrechte gesichert. Darüber hinaus sind die Darlehen durch Patronatserklärungen und Ausfallbürgschaften der Gesellschafter besichert. Die sonstigen Verbindlichkeiten resultieren hauptsächlich aus der Inanspruchnahme des Liquiditätspools des Saarlandes in Höhe von 21.766 T€ und Darlehensvereinbarungen zwischen der CCS und dem Bundesland Saarland in Höhe von 14.000 T€. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich hauptsächlich zusammen aus Raum- und Grundstückskosten 1.613 T€ (Vorj. 1.200 T€), aus Versicherungen, Beiträgen und Abgaben 110 T€ (Vorj. 103 T€), aus Reparaturkosten für Anlagen und Maschinen 455 T€ (Vorj. 333 T€), aus Werbe- und Reisekosten 102 T€ (Vorj. 113 T€), aus der Geschäftsbesorgung der LEG Service 123 € (Vorj. 113 T€) sowie Rechts- und Beratungskosten 293 T€ (Vorj. 88 T€). Die periodenfremden Aufwendungen belaufen sich auf 24 T€ (Vorj. 53 T€). Sonstige Angaben Aus beauftragten Bauleistungen in den wesentlichen Projekten besteht zum Stichtag ein Bestellobligo in Höhe von 9.490 T€. Aufsichtsrat
Geschäftsführung
Mitarbeiter Im Jahresdurchschnitt waren 82 Mitarbeiter (Vorj. 79) beschäftigt, davon 33 Vollzeitstellen (Vorj. 33) und 49 Teilzeitstellen (Vorj. 46). Verlustausgleich Abschlagszahlungen der Gesellschafter erfolgten für das Berichtsjahr bereits in Höhe von 2.400 T€ durch das Saarland und in Höhe von 600 T€ durch die Landeshauptstadt Saarbrücken. Der von der Geschäftsführung gem. § 4 des Betrauungsaktes vom 1. Juli 2014 bzw. Juli 2023 erstellte Beihilfenbericht weist für das Jahr 2023 einen Ausgleichsbedarf aus den betrauten Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse in Höhe von 5.116 T€ unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Ergebnisses aus dem Nicht-DAWI Bereich aus. Damit liegt der Ausgleichsbetrag des Jahresfehlbetrags 2023 i. H. v. 5.002 T€ unter dem berechneten Ausgleichsbedarf des DAWI-Bereiches. Eine Überkompensation ist somit nicht eingetreten.
Saarbrücken, 5. Juli 2024 gez. Michael Hoppstädter, Geschäftsführer gez. Ralf Kirch, Geschäftsführer Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 Aufteilung nach DAWI UND NICHT-DAWI 2023
Lagebericht für das Geschäftsjahr 20231. Grundlagen der Gesellschaft 1.1. Rechtliche Verhältnisse Die Kapitalrücklage hat sich im Geschäftsjahr 2023 nicht verändert. 1.2. Geschäftsmodell Die Congress-Centrum Saar GmbH, Saarbrücken (im Folgenden "CCS") agiert am Markt als Anbieter für die Vermietung von Räumlichkeiten zur Durchführung von lokalen und regionalen Veranstaltungen aus den Bereichen Kultur, Sport, Kongresse, Tagungen, Events, Messen und Ausstellungen durch den Betrieb der Congresshalle in der Innenstadt von Saarbrücken und der Saarlandhalle in unmittelbarer Innenstadtnähe. In geringem Umfang führt die Gesellschaft auch Eigenveranstaltungen auf eigenes wirtschaftliches Risiko durch. Darüber hinaus bietet die CCS auch die Bereiche Veranstaltungsmanagement und -beratung, Marketing- und Öffentlichkeitsarbeit, technische Beratung und Assistenz, Ticketmanagement, Garderobenservice, Personaldienste und Sicherheitsberatung als Nebenleistungen zu den Vermietungshauptleistungen an. Die Gesellschaft wurde durch notariellen Vertrag vom 2. Dezember 1966 gegründet. Die Eintragung in das Handelsregister erfolgte am 20. April 1967. 1.3. Ziele und Strategie Ziel der Gesellschaft ist die Vorhaltung multifunktional nutzbarer Hallen- und Saalangebote durch den Betrieb der Saarland- und Congresshalle als öffentliche Einrichtungen, die Vermietung und Verpachtung der Flächen und Halleninfrastruktur zur Durchführung lokaler und regionaler Veranstaltungen sowie dazugehörende Nebenleistungen im allgemeinen wirtschaftlichem Interesse. Insbesondere soll durch die Vermarktung und Vermietung der Halleninfrastruktur ein angemessenes Veranstaltungsangebot sowie die Schaffung regionaler und lokaler Wirtschaftsförderung und Wertschöpfung erreicht werden. 1.4. Steuerungssystem Aufgrund der geringen Führungstiefe der Gesellschaft konzentriert sich das Risikomanagement auf die laufende Abstimmung der Geschäftsführung mit den führenden Mitarbeitern der Gesellschaft. Des Weiteren greift die Geschäftsführung auf das aktuelle Planungswesen und Reporting zurück. Die Gesellschafter Saarland und die Landeshauptstadt Saarbrücken tragen die durch den Betrieb der Saarlandhalle und der Congresshalle entstehenden Verluste der Gesellschaft und handeln hierbei in Ausführung ihrer Verpflichtung zur Förderung des sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Wohls der Bürgerinnen und Bürger. Beide Gesellschafter haben als staatliche Stellen das europäische Beihilfenrecht zu beachten. Nach den Vorgaben des europäischen Rechts können Vorteilsgewährungen jeglicher Art, welche durch staatliche Stellen zugunsten von Dritten gewährt werden, verbotene Beihilfen sein und unterliegen grundsätzlich der Beihilfenkontrolle der EU-Kommission. Beihilfen dürfen in Einzelfällen gewährt werden, um ein Marktversagen zum Wohle der Bevölkerung auszugleichen. Von der dann erforderlichen Notifizierung bei der EU-Kommission kann abgesehen werden, wenn ein Rechtfertigungs- oder Freistellungstatbestand vorliegt, die Vorteilsgewährung also beihilfenrechtskonform ist. Eine besondere Rolle spielen hierbei Ausgleichszahlungen an Unternehmen, die mit der Erbringung von sogenannten Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) betraut sind. Hinsichtlich der DAWI-Leistungen sind für die betreffenden Unternehmen beihilfenrechtliche Erleichterungen vorgesehen: die Verluste, die bei diesen Unternehmen aus der Erbringung von DAWI-Leistungen resultieren, darf die öffentliche Hand auch ohne Notifizierung ausgleichen, wenn ein sogenannter Betrauungsakt nach den Maßstäben des Freistellungsbeschlusses der EU-Kommission vom 20. Dezember 2011 oder nach den allgemeinen Vorgaben des EuGH aus dem Altmark Trans-Urteil vom 23. Juli 2003 erlassen wurde. Mit Gesellschafterbeschluss vom 1. Juli 2014 wurde die CCS auf Basis eines schriftlichen Betrauungsaktes nach den Vorgaben der EU-Kommission vom 20. Dezember 2011 mit der Erbringung von DAWI betraut und verpflichtet, die Betrauung entsprechend den Regelungen im Betrauungsakt umzusetzen und hierbei insbesondere eine Überkompensation zu vermeiden, indem die erforderliche Trennungsrechnung zeitnah implementiert wird. Soweit für die Erbringung der DAWI-Leistungen erforderlich, gewähren die Gesellschafter der CCS demnach Ausgleichzahlungen, die die CCS in die Lage versetzen, entsprechend ihres originären Gesellschaftszwecks unternehmerisch tätig zu werden. Die Betrauung hat eine Laufzeit von zehn Jahren und endet Mitte 2024. Eine erste Trennungsrechnung wurde für den Jahresabschluss 2014 aufgestellt. Im Rahmen des Modellvorhabens zur Weiterentwicklung der Städtebauförderung "Saarbrücken - CongressCultureCity 2.0" obliegt der CCS die Durchführung des Teilprojektes TP 21+ "Erweiterungsneubau und Vorplätze des Messe-, Kongress- und Kulturforums" (hinfort: TP 21+). Zur Klärung der Frage, ob die Durchführung des TP 21+ beihilferechtlich zulässig ist, hat die CCS ein Rechtsgutachten eingeholt. Demnach ist eine beihilfekonforme Ausführung möglich unter der Voraussetzung, dass die bestehende Betrauung im Hinblick auf die geplanten Maßnahmen als auch auf die Laufzeit angepasst wird. Die Gesellschafterversammlung der CCS hat im Juli 2023 diese Änderungen beschlossen. Die Laufzeit der Betrauung wurde an die vom Fördermittelgeber angegebene Zweckbindungsfrist angepasst. Diese beläuft sich auf 20 Jahre nach Durchführung der Maßnahmen. Die Gesellschafter unterstützen die CCS neben der Übernahme der jährlichen Verluste auch durch die Besicherung der erforderlichen Fremdkapitalaufnahmen. Die Gesellschafter gehen davon aus, dass die Abwicklung EU-beihilfenkonform erfolgt. Die Geschäftsführung schätzt derzeit das Risiko, das sich für die Gesellschaft hieraus ergeben könnte, insgesamt als gering ein. 2. Wirtschaftsbericht 2.1. Geschäftsverlauf Die Gesellschaft weist im Geschäftsjahr 2023 ein negatives Ergebnis i. H. v. -5.002 T€ aus und liegt damit um 879 T€ unter dem Vorjahreswert von -4.123 T€. Insgesamt wurden 189 Veranstaltungen (Vorj. 229) mit 211.125 Besuchern (Vorj. 199.746) an 350 Veranstaltungstagen (Vorj. 272) durchgeführt. Die Umsatzerlöse sind im Vergleich zum Vorjahr um rund 584 T€ von 2.881 T€ auf 3.465 T€ gestiegen. Die sonstigen betrieblichen Erträge erhöhten sich im Vorjahresvergleich um 478 T€ auf 746 T€, was im Wesentlichen auf die Auflösung einer Pensionsrückstellung (232 T€) und des Sonderpostens (240 T€) sowie Versicherungsentschädigungen (105 T€) zurückzuführen ist. Die Abweichungen bei den Aufwendungen ergeben sich gegenüber 2022 im Wesentlichen aus den folgenden Sachverhalten:
Das EBITDA verbessert sich auf -2.811 T€ was einem Prozentsatz (vom Umsatz) in Höhe von rund -81,2 % entspricht. 2.2. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 2.2.a Ertragslage Im Berichtsjahr wurden Umsatzerlöse in Höhe von 3.465 T€ erzielt (+584 T€). Die angestiegenen Umsatzerlöse sind im Geschäftsjahr 2023 im Wesentlichen auf die Eigenveranstaltung "Körperwelten der Tiere" zurückzuführen. Zudem erzielte die Gesellschaft sonstige betriebliche Erträge von 745 T€ (+478 T€). Diese resultieren weitestgehend aus der Auflösung von Rückstellungen und des Sonderpostens. In Summe liegt die Gesamtleistung bei 4.211 T€. 2.2.b Finanzlage Die Gesellschaft verfügt über Eigenkapital in Höhe von 307 T€ und besteht ausschließlich aus Kapitaleinlagen der Gesellschafter. Der Jahresverlust beläuft sich auf 5.002 T€. Die Eigenkapitalquote beträgt 0,47 %. Die Summe der Verbindlichkeiten ergibt 52.456 T€, die Höhe der Rückstellungen 137 T€. Resultierend zählt die Höhe des Fremdkapitals rund 52.593 T€. Die Verbindlichkeiten bestehen im Wesentlichen aus langfristigen Bankdarlehen, welche mit Patronatserklärungen bzw. Ausfallbürgschaften der Gesellschafter Saarland und Landeshauptstadt Saarbrücken abgesichert sind. Zudem bedient sich die CCS zur Vor- und Zwischenfinanzierung des Liquiditätspools des Saarlandes und einer kurzfristigen Kontokorrentlinie. • Investitionen Die Investitionen ins Sachanlagevermögen zählten im Geschäftsjahr 18.168 T€. Der Wert der im Bau befindlichen Anlagen beträgt 3.605 T€. • Liquidität Die Gesellschaft verfügt über geringe Liquiditätsreserven. Zur kurzfristigen Liquiditätsüberbrückung hat die Gesellschaft einen Kontokorrentrahmen über 1.500 T€ sowie einen Verfügungsrahmen im Liquiditätspool des Saarlandes i. H. v. 25.766 T€. Zum Stichtag 31. Dezember 2023 betrug die Netto-Liquidität rd. -22.418 T€. Sie setzt sich zusammen aus Guthaben bei Banken und Kassen von 142 T€, Verbindlichkeiten aus dem Kontokorrentrahmen von -794 T€ sowie den Abrufen aus dem Liquiditätspool des Gesellschafters Saarland i. H. v. -21.766 T€. Im Berichtsjahr bestehen Verbindlichkeiten gegenüber der Landesbank Saar i. H. v. von 14.343 T€ (Vorj. 13.565 T€) und gegenüber dem Saarland i. H. v. 14.000 T€ (Vorj. 10.000 T€). Alle langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber der Landesbank Saar sind durch Patronatserklärungen bzw. Ausfallbürgschaften der Gesellschafter besichert, der Kontokorrentkredit ist durch eine Hypothekengrundschuld besichert. 2.2.c Vermögenslage Das Vermögen der Gesellschaft ist überwiegend in Sachanlagen gebunden (51.106 T€). Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um die Congress- und Saarlandhalle sowie dazugehörige Grundstücke, technische Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattungen. Das Umlaufvermögen umfasst Forderungen aus Lieferungen und Leistungen i. H. v. 811 T€, sonstige Vermögensgegenstände von 13.501 T€ sowie Kassen- und Bankbestände von 142 T€. Die Passiva setzen sich u.a. aus Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten i.H.v. 14.343 T€ sowie sonstigen Verbindlichkeiten mit 35.873 T€ zusammen. 2.3. Nachtragsbericht Nachdem die Baumaßnahmen im Rahmen der touristischen Ertüchtigung der Congresshalle (Ertüchtigung des Brandschutzes) weitestgehend abgeschlossen waren, konnte im September 2023 der Veranstaltungsbetrieb in der Congresshalle wieder starten. Die wenigen Restarbeiten werden bis zur Jahresmitte 2024 erledigt sein. Die Planungen für das TP 21+ schreiten weiter voran. Die Leistungsphase 2 (Vorentwurfsplanung) wurde im Dezember 2023 abgeschlossen und die Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) startete im Januar 2024. Eine detaillierte und belastbare Kostenaufstellung auch mit Blick auf mögliche Kostensteigerungen sowie ein aktualisierter Rahmenterminplan werden erst am Ende der Leistungsphase 3, voraussichtlich zur Jahresmitte 2024 vorliegen. Die Geschäftsführung wird die Entwicklung der Bau- und Energiekosten sowie die daraus resultierenden Risiken und Folgen für die Gesellschaft weiterhin überwachen und analysieren. Falls notwendig werden frühzeitig geeignete Steuerungsmaßnahmen ergriffen. Prognose-, Chancen- und Risikobericht 2.4. Prognosebericht Die Wirtschaftsplanung erwartet für das Geschäftsjahr 2024 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von rund 6.164 T€. Die Gesellschaft ist aufgrund der Kapitalausstattung abhängig von der jährlichen Verlustübernahme durch die Gesellschafter und der stetigen Zurverfügungstellung von Liquidität. Die Verlustübernahmen der Gesellschafter decken kurz- und mittelfristig die notwendige Liquidität nicht. Um die Liquidität, insbesondere zur Tätigung notwendiger Investitionen und Rückzahlung der bestehenden Verbindlichkeiten über das Berichtsjahr hinaus sicherzustellen, ist die Gesellschaft auf weitere Bank- oder Gesellschafterdarlehen angewiesen. Neben der bestehenden Kontokorrentlinie bei der Landesbank Saar hat der Gesellschafter Saarland, zur Zwischenfinanzierung der Investitionsvorhaben und zur Überbrückung des strukturellen Defizits, der CCS die Möglichkeit eingeräumt, den Liquiditätspool des Saarlandes in Anspruch zu nehmen. Das Bauvorhaben TP 21+ ist Bestandteil des Modellvorhabens zur Weiterentwicklung der Städtebauförderung "Saarbrücken - CongressCultureCity 2.0". Es wird mit Mitteln des Bundes, des Saarlandes und der LHS gefördert. Anfang Dezember 2023 erhielt die LHS einen Zuwendungsbescheid vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung für das TP 21+ in Höhe von 31.600 T€, die an die CCS weitergereicht werden sollen. Im Februar 2024 stellte die CCS einen Zuwendungsantrag für das TP 21+ in Höhe von 30.000 T€ an das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie. Zur Sicherstellung der Gesamtfinanzierung wurden im Oktober 2023 ein Memorandum of Understanding (MoU) und im November 2023 eine Finanzierungsvereinbarung zwischen dem Saarland und der LHS geschlossen. Im MoU wurde u.a. die Mehrkostenproblematik im Modellvorhaben (z.B. Anstieg des Baukostenpreisindex, des Verbraucherpreisindex sowie der Personalkosten) und in der Finanzierungsvereinbarung die Übernahme weiterer Kosten im Rahmen des Modellvorhabens geregelt (z.B. Kosten für den Grundstückserwerb und die Erbringung des Stellplatznachweises). Zum 31.12. 2023 beläuft sich der Verfügungsrahmens der CCS im Liquiditätspool des Landes auf 25.766 T€, befristet bis zum 30.09.2024. Die Mittel dienen u.a. der Finanzierung der brandschutztechnischen Ertüchtigung und Sanierung der bestehenden Congresshalle. Ein entsprechender Zuwendungsbescheid in Höhe von 9.280 T€ liegt seit Dezember 2023 vor. Sobald die Prüfungen der Fördermittelgeber abgeschlossen sind, werden die Gelder ausgezahlt. Die Finanzierung des bereits im Juni 2022 getätigten Grunderwerbs für das MKK soll gemäß der Finanzierungsvereinbarung vom November 2023 über eine Kreditaufnahme am Kapitalmarkt erfolgen. Zurzeit erfolgt die Finanzierung über den Liquiditätspool des Landes. Eine durchgeführte Außenprüfung der CCS durch das Finanzamt Saarbrücken ergab, dass für die Jahre 2014 bis 2017 nachträglich Kapitalertragsteuer aufgrund verdeckter Gewinnausschüttungen in den Jahren 2013 bis 2016 zu entrichten ist. Die entsprechenden Steuerbescheide wurden vom November 2021 zugestellt. Die CCS hat sich diesbezüglich rechtlichen Beistand eingeholt und Regressansprüche aus Steuerberaterhaftung für die Jahre 2013 bis 2016 geltend gemacht. Den Einsprüchen zur Zahlung nachträglicher Kapitalertragssteuer wurde zum Zeitpunkt der Berichterstattung noch nicht stattgegeben. 2.5. Risikobericht Die Gesellschaft unterliegt Risiken, welche durch das Alter und den aufgelaufenen Instandhaltungsstau in Saarland- und Congresshalle bedingt sind. Die Risiken umfassen neben baurechtlichen Fragestellungen nicht vollständig abschätzbare Instandhaltungs- und Investitionsnotwendigkeiten sowie rückläufige Erträge aufgrund altersbedingter Attraktivitätsverluste der Mietobjekte. Nach gegenwärtigem Sachstand sind größere Investitions- und Instandhaltungsmaßnahmen notwendig, um den Betrieb der Hallen nachhaltig aufrecht zu erhalten. Vor diesem Hintergrund wurden von Dezember 2021 bis hinein ins II. Quartal 2024 Arbeiten zur brandschutztechnischen Ertüchtigung und Sanierung der Congresshalle durchgeführt. In den kommenden Jahren ist aufgrund der geplanten Baumaßnahmen des TP21 + mit Einschränkungen bei der Vermarktung und Vermietung der Congresshalle bzw. von Teilbereichen der Congresshalle und folglich mit weniger Veranstaltungen und geringeren Umsätzen zu rechnen. Die Gesellschaft erzielt strukturelle Verluste und ist in ihrem Bestand und ihrer Entwicklung weiter von den regelmäßigen Leistungen der Gesellschafter abhängig. Die Vertriebssituation wird entscheidend durch äußere Faktoren wie, die verkehrliche Anbindung sowie das wirtschaftliche und wissenschaftliche Umfeld beeinflusst. Hinzukommt, dass auch das räumliche Angebot stimmen muss, d. h. die vorhandene Gebäudesubstanz und die technische Ausstattung müssen unter den bestehenden baurechtlichen Rahmenbedingungen attraktiv und betriebssicher gehalten werden.
Saarbrücken, den 5. Juli 2024 gez. Michael Hoppstädter, Geschäftsführer gez. Ralf Kirch, Geschäftsführer Anlage zum Lagebericht * Corporate Governance Bericht für das Berichtsjahr 2023Der Aufsichtsratsvorsitzende und die Geschäftsführung der CCS GmbH erklären, dass dem PCGK des Saarlandes in seiner geltenden Fassung vollumfänglich entsprochen wurde.
Aufsichtsratsvorsitzender Geschäftsführung Zu dem vollständigen Jahresabschluss und dem Lagebericht wurde folgender Bestätigungsvermerk erteilt: Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Congress-Centrum Saar GmbH, Saarbrücken Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Congress-Centrum Saar GmbH, Saarbrücken, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Congress-Centrum Saar GmbH, Saarbrücken, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Saarbrücken, 5. Juli 2024 DORNBACH
GmbH
Prof. Hell, Wirtschaftsprüfer Theobald, Wirtschaftsprüferin Datum der Feststellung des JahresabschlussesDer Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde am 11. Juli 2024 festgestellt. |
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