Gasversorgung Görlitz GmbH
Görlitz
Jahres- und Tätigkeitsabschluss
nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum
31.12.2023
Lagebericht
für das Geschäftsjahr 2023
1. Grundlagen der Gesellschaft
Die Gasversorgung Görlitz GmbH - im Folgenden
"GVG" genannt - ist ein Unternehmen der Veolia-Gruppe und
gehört zu 62,5 % der Stadtwerke Görlitz AG - im
Folgenden "SWG" genannt - und zu 37,5 % der Thüga
Aktiengesellschaft, München. Die Tätigkeit des
Unternehmens umfasst die Versorgung der Kunden in der Stadt
Görlitz und im Umland mit Erdgas sowie die Errichtung
und den Betrieb der dazu erforderlichen Anlagen (Angabe
nach § 6b Abs. 3 EnWG).
Das Geschäftsjahr 2023 wird der GVG aufgrund
verschiedener Aspekte als außergewöhnlich in
Erinnerung bleiben. Zum Einen der Krieg in der Ukraine und
seine schrecklichen Auswirkungen auf Menschen und
Infrastruktur und zum Zweiten der Angriff auf Israel und
eine mögliche Ausbreitung des Krisenherdes im Nahen
Osten.
In Bezug auf die Energiepolitik hat in Deutschland
eine Zeitenwende für den Energieträger Erdgas
eingesetzt. Um die Unabhängigkeit vom russischen
Erdgas zu forcieren hat die Bundesregierung zahlreiche
Maßnahmen eingeleitet. Vor diesem Hintergrund und den
ambitionierten Klimazielen der Bundesregierung stellt sich
die GVG den enormen Herausforderungen. Wir als
Energieversorger müssen Lösungskonzepte
entwickeln, die für die Bürgerinnen und
Bürger sowie für die Wirtschaft bezahlbar und
gleichzeitig nachhaltig und umweltfreundlich sind. Dabei
soll die Energie für jeden Einzelnen zugänglich,
bezahlbar und verlässlich sein. Für die GVG sind
Umweltbewusstsein und Nachhaltigkeit weiterhin ein
erklärtes Ziel, daher werden Haushalte und
Kleingewerbe seit 2017 bereits mit 100 % CO2-neutralem Gas
beliefert.
Als reines Gasversorgungsunternehmen ist die GVG
damit konfrontiert, mehrere Herausforderungen gleichzeitig
meistern zu müssen, ohne die Chance der
Risikodiversifizierung durch andere Produkte zu haben. Der
Wettbewerb um den Endkunden war im Geschäftsjahr 2023
von einem starken Anstieg der Wettbewerbsintensität
geprägt. Dies ist eine Folge der stark gesunkenen
Energiepreise im Vergleich zum Vorjahr. Aufgrund des
deutlich gestiegenen Wettbewerbes kam es im Jahr 2023 zu
signifikanten Kundenverlusten. So sank im abgelaufenen
Geschäftsjahr der Marktanteil im eigenen
Versorgungsgebiet von 80,8 % auf 75,2 %. Als GVG haben wir
eine Versorgungspflicht, die sicherstellt, dass unsere
Kunden stehts mit Energie versorgt werden, unabhängig
von kurzfristigen Preisschwankungen am Markt. Die
Beschaffung von Energie erfolgt strukturiert und
langfristig, um eine zuverlässige Versorgung zu
gewährleisten. Aufgrund der starken Preisexplosionen
an den Energiemärkten im Jahr 2022 wurde das
Ausschreibungsgeschäft in fremden Netzen gestoppt, um
mögliche zukünftige negative Auswirkungen auf die
Ergebnisse zu vermeiden. Als Konsequenz sank die Anzahl der
Verträge in fremden Netzgebieten gegenüber dem
Vorjahr um 33,2 %. Der Wettbewerb spielte in diesen
Netzgebieten eine eher untergeordnete Rolle. Angesichts der
aktuellen Entwicklungen hat die Geschäftsführung
beschlossen, ausgewählte Angebote im Rahmen von
Ausschreibungen neu zu legen, um die Position der GVG auf
dem Markt zu stärken.
Im Vergleich zum Vorjahr war das abgelaufene
Geschäftsjahr in Bezug auf die Temperaturen nahezu
gleich. Das spiegelt sich auch in den Gradtagzahlen wider,
die ein Maßstab für den Energiebedarf
darstellen. Allerdings konnten temperaturunabhängig
Einsparungen bei unseren Kunden festgestellt werden. Die
Einsparungen ergeben sich aus der aktuellen Preissituation.
Die Bestätigung unserer Annahmen spiegeln sich in den
folgenden Informationen wider. So lagen die Gradtagzahlen
im Berichtsjahr 2023 mit 3.279 um 2,3 % über denen des
Vorjahres 3.206. Im Vergleich zum fünfjährigen
Mittel lagen die Gradtagzahlen des aktuellen Jahres um 5,2
% niedriger.
Die GVG macht von ihrem Recht Gebrauch und nimmt
aufgrund der Kundenanzahl im eigenen Netz am vereinfachten
Verfahren im Rahmen der Anreizregulierung zur Ermittlung
der Erlösobergrenze teil. Die GVG hat fristgerecht
ihren Kostenbericht zur Bestimmung des Niveaus der
Erlösobergrenze für die 4. Regulierungsperiode
(2023-2027) im Jahr 2021 eingereicht. Bis dato wurde von
der Landesregulierungsbehörde in Sachsen noch kein
vorläufiger oder finaler Bescheid übermittelt.
Für die 4. Regulierungsperiode hat die BNetzA die
einheitlichen Eigenkapitalzinssätze für Strom-
und Gasnetzbetreiber festgelegt. Diese sind für
Neuanlagen 5,07 % (bisher 6,91 %) und für Altanlagen
3,51 % (bisher 5,12 %). In den letzten Jahren kam es zu
einem deutlichen Anstieg der Kapitalkosten. Vor diesem
Hintergrund hat die BNetzA, abweichend von Ihrem bisherigen
Prozedere, am 24. Januar 2024 die Festlegung BK4-23-002 zum
Eigenkapitalzins von Neuanlagen im Strom- und
Gasnetzbereich auf ihrer Homepage veröffentlicht und
im Amtsblatt bekanntgegeben. Der erhöhte
Eigenkapitalzinssatz von 7,09 % greift ausschließlich
für Anlagen, die nach dem 31. Dezember 2023 als
fertiggestelltes Anlagengut aktiviert werden und bleibt im
weiteren Zeitverlauf unverändert. Entscheidend ist das
Zugangsjahr für die Ermittlung des Zinssatzes. Die
Gültigkeit der Festlegung bleibt auf die 4.
Regulierungsperiode beschränkt (Gas bis 31. Dezember
2027). Für Gasnetzbetreiber bedeutet das, im Jahr 2023
aktivierte Investitionen werden zum niedrigeren Zinssatz
verzinst. Bestandsanlagen bleiben davon gänzlich
unberührt. Laut Eckpunktepapier der BnetzA geht diese
dann für die 5. Regulierungsperiode davon aus, wieder
zu einheitlichen Zinssätzen zurückzukehren. Aus
Sicht der Netzbetreiber gefährdet dieses Zinsniveau
die Leistungsfähigkeit und Investitionstätigkeit
der Netzbetreiber und damit eine erfolgreiche Energiewende.
Im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses wird
die SWG einen separaten Tätigkeitsabschluss für
die erbrachten Dienstleistungen für die GVG erstellen.
Der Tätigkeitsabschluss resultiert aufgrund
behördlicher Anforderungen vonseiten der
Landesregulierungsbehörde Sachsen.
Die SWG hat zum 31. Dezember 2022
ordnungsgemäß und fristgerecht den bis dato
bestehenden Ergebnisabführungsvertrag mit der GVG
gekündigt. Am 10. Januar 2023 wurde die Kündigung
im Handelsregister eingetragen und somit wirksam. Mit der
Kündigung des EAV wird über die Verwendung des
Jahresergebnisses erst in der Gesellschafterversammlung im
Folgejahr entschieden.
Im Zuge der ordnungsgemäßen Kündigung
des Ergebnisabführungsvertrages zwischen SWG und GVG
kam es im Nachgang zur Ausreichung von Bürgschaften
vonseiten der SWG für die GVG an Gashändler.
Weiterhin wurde im Geschäftsjahr 2023 eines
neues einheitliches ERP-System bei Veolia Deutschland und
somit auch bei der GVG eingeführt. Das neue ERP-System
ist das S/4HANA-System von SAP und löste das SAP
R/3-System ab. Hintergrund der Einführung war, dass
SAP den Support für das R/3-System ab dem Jahr 2028
einstellen wird.
2. Wirtschaftsbericht
2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene
Rahmenbedingungen
Der Krieg in der Ukraine hat zweifelslos erhebliche
Auswirkungen auf das Handeln der Politik und der
Wirtschaft. Gesetzliche Änderungen und Folgeeffekte
sind unvermeidlich, da die Regierung und die Unternehmen
versuchen, mit den Herausforderungen umzugehen.
Um Verbraucherinnen und Verbraucher vor den negativen
Auswirkungen der Energiekrise infolge der geopolitischen
Ereignisse zu schützen, hat die Bundesregierung in den
Jahren 2022 und 2023 umfassende Maßnahmen
verabschiedet, um die Auswirkungen für den Verbraucher
abzumildern. Neben einer einmaligen Entlastung in Form
einer Soforthilfe im Dezember 2022 wurden
Energiepreisbremsen für Strom, Gas und Wärme mit
Unterstützungen bis Ende des Jahres 2023 beschlossen.
Eine weitere Maßnahme, die die Bundesregierung wegen
der hohen Energiepreise ergriffen hat, ist die
vorübergehende Senkung des Mehrwertsteuersatzes
für Gas und Wärme von 19 auf 7 %. Der
Mehrwertsteuersatz wird zum 1. April 2024 wieder auf 19 %
erhöht. Weiterhin hatte die Bundesregierung den
planmäßigen Anstieg des CO2-Preises für
Benzin, Heizöl und Gas für das Jahr 2023
ausgesetzt. Damit blieb der CO2-Preis pro Tonne bei EUR 30.
Ab dem 1. Januar 2024 wird dieser auf EUR 45 pro Tonne
steigen, was einem höheren Anstieg als
ursprünglich geplant entspricht. Die Erhöhung
trägt dazu bei, die Finanzierungslücke nach dem
Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom November 2023 zu
schließen. Bundestag und Bundesrat haben die
Erhöhung am 15. Dezember 2023 mit dem
Haushaltsfinanzierungsgesetz beschlossen.
Die Bundesregierung hat im Juli 2023 ihre Nationale
Wasserstoffstrategie aktualisiert. Unter anderem wurde die
Zielvorgabe für die inländische
Elektrolysekapazität im Jahr 2030 von 5 GW auf 10 GW
verdoppelt. Neben der einheimischen Produktion sollen
große Mengen regenerativ erzeugter Wasserstoff
importiert werden. Regenerativ erzeugter Wasserstoff
könnte zukünftig eventuell eine Alternative zum
Erdgas darstellen. Allerdings liegen die Gestehungskosten
des "Grünen Wasserstoffs" zurzeit noch deutlich
über denen des grauen Wasserstoffs, welcher als nicht
klimaneutral eingestuft werden kann.
Die Stadt Görlitz hat mit den Auswirkungen des
Strukturwandels und der Deindustrialisierung zu
kämpfen, was sich in den verschiedenen Kennzahlen
zeigt.
Die Arbeitslosenquote stieg von 12,6 % auf 13,8 %,
liegt weiterhin über dem bundesdeutschen Durchschnitt
und zeigt, dass die Beschäftigungssituation in
Görlitz schwierig ist. Der Gewerbebestand hat im
Zeitraum von Dezember 2022 zu Dezember 2023 um 115 Betriebe
abgenommen und liegt nun bei 6.819. Die
Bevölkerungsentwicklung ist ebenfalls leicht
zurückgegangen und fällt mit knapp 0,4 % bzw. 248
Personen (bezogen auf die Gesamtbevölkerung, Haupt-
und Nebenwohnsitz) niedriger als im Vorjahr aus. Um den
negativen Trend zu stoppen, gibt es diverse
Maßnahmen, um die Attraktivität in Görlitz
zu verbessern. So wurden zum Beispiel in den letzten Jahren
einige Investitionen in die Infrastruktur, in die
Revitalisierung von historischen Gebäuden und in die
Förderung der Tourismusbranche getätigt. So wurde
zum Beispiel das Gewerbegebiet Schlauroth als attraktiver
Standort für die Ansiedlung von Gewerbe und Industrie
geschaffen.
2.2 Geschäftsverlauf und Lage der Gesellschaft
Ertragslage
Im Berichtsjahr betrug das Betriebsergebnis TEUR
2.593 und lag damit nahezu auf dem Niveau von 2022. Die
Gesamtabweichung beträgt TEUR 117. Trotz des
Einflusses des intensiven Wettbewerbs auf die
Vertriebsmarge konnte das Niveau größtenteils
durch periodenfremde Effekte ausgeglichen werden. Die
Grafik verdeutlicht den fallenden Trend der
Großhandelspreise von 2022 zu 2023. Diese Entwicklung
zeigt den enormen Preisdruck, dem die Branche durch neue
Marktteilnehmer und Onlineanbieter ausgesetzt war.
Die Geschäftsführung schätzt den
Geschäftsverlauf 2023 trotz der schwierigen
äußeren Ursachen und negativen Einflussfaktoren
als noch erfolgreich ein.
Allgemeines
Zu Beginn des Jahres wurde bei Veolia Deutschland und
somit auch bei der GVG ein neues SAP-System (S/4HANA)
eingeführt, was bedeutende Veränderungen mit sich
brachte. Unter anderem wurde der Kontenplan
überarbeitet und harmonisiert. Durch die genannten
Veränderungen ergeben sich bei einigen
Kontenpositionen in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
und der Bilanz Verschiebungen im Vergleich zum Vorjahr. Um
diesen Sachverhalt gerecht zu werden, wurden einzelne
Positionsverschiebungen auch für den Jahresabschluss
2022 angepasst. Diese Verschiebungen gelten auch für
den Vergleich zur Prognose 2023, die im Jahr 2022 noch
unter Verwendung des alten Systems erstellt wurde.
Die in den nachfolgenden Tabellen geänderten
Werte im Vergleich zum Vorjahresbericht sind mit einem
Sternchen (*) gekennzeichnet.
Entwicklung Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse der GVG liegen mit TEUR 81.479
(i. Vj. TEUR 55.214*) über dem Vorjahresniveau und
sind insgesamt um 47,6 % bzw. um TEUR 26.265* höher.
Der Anstieg der Umsatzerlöse ist im Wesentlichen auf
die Weitergabe der höheren Großhandelspreise
für Gas an den Endkunden zurückzuführen.
Im Vergleich zum Jahr 2022 ist der Gasabsatz im Netz
der GVG um 5,2 % von 530 GWh auf 502 GWh gesunken. Dieser
Mengenrückgang ist nicht wie in den letzten Jahren auf
wärmere Temperaturen zurückzuführen, sondern
auf temperaturunabhängiges Einsparungspotenzial bei
unseren Kunden infolge der Preissituation und der
Versorgungslage.
Im Vertriebssektor ist der Absatz ebenfalls
zurückgegangen, und zwar um 25,7 % bzw. 265 GWh im
Vergleich zum Geschäftsjahr 2022. Der Gesamtabsatz
für das Jahr 2023 beträgt 768 GWh, wobei 401 GWh
im eigenen und 367 GWh in fremden Netzen abgesetzt wurden.
Die an den Energiemärkten im Vergleich zum
Vorjahr deutlich gesunkenen Erdgaspreise haben zu einer
deutlichen Zunahme des Wettbewerbes bei den Endkunden
geführt. Dadurch kam es im Verlaufe des
Geschäftsjahres zu signifikanten Kundenverlusten.
Gleichzeitig haben wir bei unseren Bestandskunden einen
reduzierten Energieverbrauch aufgrund der Preisbelastung
feststellen können. Es bleibt abzuwarten, ob der
Rückgang der Nachfrage auf ein langfristiges
Verbrauchs- und Nutzungsverhalten zurückzuführen
ist. Dies wird sich insbesondere anhand der Entwicklung der
Handelspreise zeigen.
Im fremden Netzgebiet ist der Absatzrückgang
hauptsächlich auf das Auslaufen von bestehenden
Verträgen neben der rückläufigen
Energienachfrage zurückzuführen. Aus
Risikogesichtspunkten hatte die GVG im Jahr 2022 das
Ausschreibungsgeschäft außerhalb ihres eigenen
Netzgebietes gestoppt. Zum Ende des Jahres 2023 wurde das
risikoaverse Ausschreibungspotenzial wieder aufgenommen, um
die Bestandskunden zu sichern und Kundenverluste
auszugleichen.
Entwicklung sonstiger Aufwands- und
Ertragspositionen
Der Materialaufwand ist im Vergleich zum Vorjahr um
54,9 % bzw. TEUR 28.068* gestiegen. Diese Entwicklung
spiegelt vor allem die Veränderung der
Großhandelspreise für Gas wider, welche diesen
Anstieg verursachten. Aufgrund der Abhängigkeit von
den Großhandelspreisen am Markt ist der
Materialaufwand starken Schwankungen unterlegen.
Die Entwicklung der sonstigen betrieblichen
Erträge wird im Wesentlichen durch die ertragswirksame
Auflösung von Rückstellungen für ausstehende
Rechnungen beeinflusst. Im Vergleich zum Vorjahr stiegen
die sonstigen Erträge um TEUR 1.308* auf TEUR 1.628.
|
|
2023 |
2022* |
Veränderung
absolut |
Veränderung
relativ |
| Umsatz |
TEUR |
81.479 |
55.214* |
26.265 |
47,6% |
| Betriebsergebnis (EBIT)
1 |
TEUR |
2.593 |
2.710 |
-117 |
-4,3% |
| Umsatzrentabilität
(EBIT zu Umsatz) |
% |
3,2 |
4,9 |
-1,7 |
-34,7% |
| Absatz Gas (Netz) |
MWh |
502.464 |
529.838 |
-27.374 |
-5,2% |
| Bilanzsumme (GK) |
TEUR |
32.884 |
26.685 |
6.199 |
23,2% |
| Eigenkapital
(bilanziell, EK) |
TEUR |
5.724 |
3.850 |
1.874 |
48,7% |
| Fremdkapital
(bilanziell) |
TEUR |
27.160 |
22.835 |
4.325 |
18,9% |
| Eigenkapitalquote |
% |
17,4 |
14,4 |
3,0 |
20,8% |
| Investitionen |
TEUR |
957 |
1.452 |
-495 |
-34,1% |
1 Das Betriebsergebnis (EBIT) =
Jahresüberschuss bereinigt um das Zinsergebnis, um die
Steuern und um das Beteiligungsergebnis (enthält auch
die periodenfremden Erträge und Aufwendungen, die im
Berichtsjahr gebucht worden sind).
Vermögens- und Finanzlage
Die Bilanzsumme ist im Vergleich zum Vorjahr um TEUR
6.199 gestiegen, was hauptsächlich auf höhere
Forderungen gegen den Gesellschafter
zurückzuführen ist.
Die Aktivseite der Bilanz wird wie bereits
erwähnt im Wesentlichen durch das Umlaufvermögen
geprägt. Das Umlaufvermögen beträgt in
diesem Jahr TEUR 21.447, was einem Anteil von 65,2 % an der
Bilanzsumme entspricht. Der Anstieg ist das Ergebnis einer
verbesserten Liquiditätssituation bei der GVG. Die
Liquiden Mittel (als Guthaben bei Kreditinstituten und Cash
Pool Forderungen) betragen zum Bilanzstichtag TEUR 9.819.
Das Anlagevermögen hat im Vergleich zum Vorjahr
kaum eine Veränderungen aufgewiesen und beträgt
TEUR 11.123, was einem Anteil von 33,8 % an der Bilanzsumme
entspricht.
|
|
2023 |
2022* |
Veränderung
absolut |
Veränderung
relativ |
| Verbindlichkeiten
ggü. Kreditinstituten |
TEUR |
2.642 |
2.825 |
-183 |
-6,5% |
| Liquide Mittel (einschl.
Konzernanlage) |
TEUR |
9.819 |
4.083 |
5.736 |
140,5% |
Die GVG hat zum 31. Dezember 2023 kurz- und
langfristige Finanzverbindlichkeiten in Höhe von TEUR
2.642, das entspricht einem Rückgang in Höhe von
TEUR 183 im Vergleich zu 2022. Im Geschäftsjahr 2023
hat die EZB weitere Leitzinserhöhungen
durchgeführt, welche zu einer weiteren
Zinserhöhung im Vergleich zum Vorjahr geführt
hat. Aufgrund der anhaltenden hohen Inflation bleiben
finanzielle Risiken und Unsicherheiten bestehen. Die GVG
hat analog dem Vorjahr ihre Investitionen durch eines
weiteres SWG-Gesellschafterdarlehen in Höhe von TEUR
1.120 finanziert. Ungeachtet dessen war die Liquidität
der GVG im Geschäftsjahr 2023 jederzeit gesichert und
alle bestehenden Kredite wurden planmäßig
getilgt.
Der Erhalt und die Modernisierung des Leitungsnetzes
der GVG sind feste Bestandteile der Unternehmensstrategie
und dient den steigenden Anforderungen einer sicheren und
nachhaltigen Energieversorgung gerecht zu werden. Die im
Jahr 2023 getätigten Wachstumsinvestitionen beziehen
sich im Wesentlichen auf die Erschließung eines neuen
Gewerbegebietes und die Erweiterung von
Hausanschlüssen.
In Summe beliefen sich die Investitionen der GVG auf
insgesamt TEUR 957 und lagen mit TEUR 495 unter denen des
Vorjahres. Der Rückgang des Investitionsvolumens ist
auf den plötzlichen Wintereinbruch, die
eingeschränkte Verfügbarkeit von Tiefbaufirmen
und auf die verzögerten Lieferungen von Materialien
und Komponenten zurückzuführen.
Der Investitionsschwerpunkt im Jahr 2023 lag auf der
Netzsektionierung des Niederdrucknetzes Görlitz. Durch
diese Investitionen wurden die Anforderungen an das Gasnetz
hinsichtlich Kapazität, Geschwindigkeit,
Verfügbarkeit und Sicherheit neu definiert. Ein
spezifisches Element dieser Investitionen war die
Installation von Absperreinrichtungen. Diese
Absperrarmaturen dienen dazu, im Falle eines
Versorgungsausfalls den betroffenen Abschnitt des
Leitungsnetzes abzutrennen und die Wiederinbetriebnahme
nach einem Ausfall zu erleichtern.
Die Rückstellungen reduzierten sich um TEUR
3.164 auf TEUR 11.451 zum Bilanzstichtag. Die sonstigen
Rückstellungen wurden im Vergleich zum Vorjahr
abgebaut, da die Gasliefermengen für den aktuellen
Rückstellungszeitraum rückläufig waren und
dementsprechend angepasst wurden.
Die Verbindlichkeiten haben sich im Vergleich zum
Vorjahr um TEUR 7.639 auf TEUR 13.888 erhöht. Dieser
Anstieg resultiert aus einer Zunahme der Verbindlichkeiten
aus Lieferungen und Leistungen um TEUR 3.362. Unter Nutzung
des maximalen Zahlungsziels wurde das Working Capital
optimiert und Zinserträge über die
Liquiditätsvereinbarung im Konzern generiert. Zudem
sind die sonstigen Verbindlichkeiten um TEUR 4.744
angestiegen. Dies ist auf die bilanzielle Umgliederung von
Abschlagsüberzahlungen der Kunden sowie auf
Ansprüche einzelner Kunden im Zusammenhang mit der
Energiepreisbremse zurückzuführen.
Im Vergleich zur Prognose für das
Geschäftsjahr 2023 zeigen sich die wichtigsten
Leistungsindikatoren wie folgt:
|
|
2023 |
Prognose
2023* |
Veränderung
absolut |
Veränderung
relativ |
| Umsatz |
TEUR |
81.479 |
87.556* |
-6.077 |
-6,9% |
| Betriebsergebnis
(EBIT) |
TEUR |
2.593 |
1.901 |
692 |
36,4% |
| Umsatzrentabilität
(EBIT zu Umsatz) |
% |
3,2 |
2,2 |
1,0 |
45,5% |
| Absatz Gas (Netz) |
MWh |
502.464 |
561.930 |
-59.466 |
-10,6% |
Der Gasabsatz im Netz lag um 10,6 % unter dem
prognostizierten Wert. Zusätzlich zur wärmeren
Witterung im Vergleich zur Prognose zeigt sich ein weiterer
Effekt. Die Kunden zeigen ein zunehmendes Sparverhalten.
Die Auswirkungen im Gasabsatz zeigen sich auch direkt im
Rückgang der Umsatzerlöse.
Das Betriebsergebnis liegt mit TEUR 692 über den
anvisierten Zielen der GVG. Die Verbesserung des
Ergebnisses resultiert aus nicht periodischen Effekten.
|
|
2023 |
Prognose
2023* |
Veränderung
absolut |
Veränderung
relativ |
| Bilanzsumme (GK) |
TEUR |
32.884 |
35.134* |
-2.250 |
-6,4% |
| Eigenkapital
(bilanziell, EK) |
TEUR |
5.724 |
3.850 |
1.874 |
48,7% |
| Fremdkapital
(bilanziell) |
TEUR |
27.160 |
31.284* |
-4.124 |
-13,2% |
| Eigenkapitalquote |
% |
17,4 |
11,0* |
6,4 |
58,2% |
Die Bilanzsumme hat sich im Vergleich zum
Prognosewert um 6,4 % verringert. Ursächlich
hierfür ist der Rückgang der Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen infolge der Energiepreissenkung
zum 1. Juli 2023.
Das Fremdkapital verringerte sich insgesamt um TEUR
4.124. In diesem Jahr sah sich die GVG mit Schwierigkeiten
bei der Fremdfinanzierung konfrontiert die durch ein
Gesellschafterdarlehen ausgeglichen wurden.
3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht
3.1 Prognosebericht
Im Berichtsjahr hat die Volatilität an den
Energiehandels- und Beschaffungsmärkten im Vergleich
zum Vorjahr etwas abgenommen. Die GVG erwartet zwar, dass
diese Volatilität weiter abnehmen wird, jedoch vorerst
nicht auf das langjährige Normalniveau
zurückkehren wird. Die Unsicherheiten in Bezug auf die
gesamt- und energiewirtschaftliche Entwicklung werden
voraussichtlich auch im Geschäftsjahr 2024 bestehen
bleiben. So setzt die aktuelle Haushaltskrise die
Energieversorger weiterhin unter Druck. Es gilt auf gleich
mehrere wichtige Faktoren wie weggefallene Preisbremsen,
steigende Netzentgelte und eine wieder höhere
Mehrwertsteuer zu reagieren. Aufgrund dieser Unsicherheiten
gibt die GVG ihre Prognose für das kommende
Geschäftsjahr vor diesem Hintergrund ab.
Neben der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung haben
insbesondere energie- und klimapolitischen
Veränderungen auf nationaler und europäischer
Ebene sowie regulatorische Steuerungseingriffe Auswirkungen
auf den zukünftigen Geschäftsverlauf. Die
konkreten Auswirkungen dieser Veränderungen werden
sich in den zukünftigen Gewinn- und Verlustrechnungen
der GVG widerspiegeln.
Für das Geschäftsjahr 2024 rechnet die GVG
damit, dass das betriebliche Ergebnis (EBIT) deutlich bei
TEUR 1.471 unter dem des Vorjahres liegen wird. Für
das Ergebnis sind maßgeblich der Witterungsverlauf,
der Netzbetrieb und das Vertriebsgeschäft. Aufgrund
des Rückgangs der Beschaffungskosten und der daraus
resultierenden Senkung der Absatzpreise wird erwartet, dass
die Einnahmen für das Jahr 2024 sinken.
Die niedrigere Bilanzsumme ist auf das verminderte
Umlaufvermögen, um TEUR 6.935
zurückzuführen. Die Verringerung des
Umlaufvermögens ist eine direkte Folge des Wegfalls
der Preisbremsen und der hohen Kundenvorauszahlungen. Diese
Veränderungen haben zur Konsequenz, dass auch die
liquiden Mittel abnehmen.
|
|
Prognose
2024 |
2023 |
Veränderung
absolut |
Veränderung
relativ |
| Umsatz |
TEUR |
56.411 |
81.479 |
-25.068 |
-30,8% |
| Betriebsergebnis
(EBIT) |
TEUR |
1.471 |
2.593 |
-1.122 |
-43,3% |
| Umsatzrentabilität
(EBIT zu Umsatz) |
% |
2,6 |
3,2 |
-0,6 |
-18,8% |
| Absatz Gas (Netz) |
MWh |
522.583 |
502.464 |
20.119 |
4,0% |
| Bilanzsumme (GK) |
TEUR |
26.766 |
32.884 |
-6.118 |
-18,6% |
| Eigenkapital
(bilanziell, EK) |
TEUR |
4.740 |
5.724 |
-984 |
-17,2% |
| Fremdkapital
(bilanziell) |
TEUR |
22.026 |
27.160 |
-5.134 |
-18,9% |
| Eigenkapitalquote |
% |
17,7 |
17,4 |
0,3 |
1,7% |
Gemäß der Cashflow-Planung ist für
das Jahr 2024 eine Kreditaufnahme i. H. v. TEUR 1.230
vorgesehen. Diese Mittel sollen vorrangig für die
Erneuerung des Leitungsnetzes und von Hausanschlüssen
verwendet werden. Um den verbesserten Zugang zu den
Kapitalmärkten zu erlangen, könnte die GVG
verschiedene Maßnahmen ergreifen, um den
Anforderungen der Kapitalmärkte gerecht zu werden.
Eine mögliche Maßnahme kann die Thesaurierung
des Jahresgewinns 2023 sein, um das Eigenkapital der
Gesellschaft zu stärken.
3.2 Chancen- und Risikobericht
Die Unternehmensführung hat die zentrale
Verantwortung, Chancen und Risiken frühzeitig zu
erkennen und entsprechend ihrer gesellschaftlichen
Bedeutung in Risikofelder zu sortieren. Dabei gilt es,
Chancen zu realisieren und Risiken mit geeigneten
Maßnahmen zu begegnen.
Chancenbericht
Bedingt durch unser Geschäftsmodell ist die
Erlös- und Ergebnisentwicklung insbesondere von den
regulatorischen Rahmenbedingungen, den
Witterungsverhältnissen, den Großhandelspreisen
an den Energiemärkten und den CO2-Emissionszertifkaten
sowie von der Entwicklung des Markt- und Wettbewerbsumfelds
abhängig. Die GVG strebt im Jahr 2024 danach, ihre
Kunden in ihrem eigenen Versorgungsgebiet zu behalten und
gemäß ihrer Verpflichtung zur Versorgung zu
beliefern. Darüber hinaus sind sich die Gesellschafter
einig, dass Ausschreibungsgeschäft auch in fremden
Netzen wieder aktiv zu bedienen. Die GVG steht vor der
großen Herausforderung, die Energieversorgung in den
kommenden Jahren klimafreundlich zu gestalten. Um
Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und
Umweltverträglichkeit mit innovativem und
intelligentem Klimaschutz zu kombinieren, sind alternative
Optionen zu den bisher verwendeten fossilen
Energieträgern erforderlich. Die
Wasserstofftechnologie bietet hier eine vielversprechende
Möglichkeit. Am 15. Juli 2019 haben der Freistaat
Sachsen, die Siemens AG und die Fraunhofer-Gesellschaft
eine Absichtserklärung unterzeichnet, um die Region
Görlitz langfristig zu stärken und den
Strukturwandel in der Lausitz zu unterstützen. Zu
diesem Zweck wird der Innovationscampus Görlitz
geschaffen, der weitere Technologie- und
Industrieunternehmen, Start-ups sowie Forschungsinstitute
ansiedeln soll. Der Schwerpunkt liegt dabei auf
Digitalisierung, Automatisierung, Energietechnik und
innovativen Werkstoff- und Fertigungstechnologien - die GVG
als regionaler Versorger wird hier eine strategische Rolle
einnehmen.
Unterstützung findet die GVG durch ihre Partner
- der SWG, welche wiederum in den Veolia Environnement
Konzern eingebunden ist und der Thüga AG. Durch
Nutzung der technischen und wirtschaftlichen Potenziale
treten verschiedene Synergieeffekte ein, die eine optimale
wirtschaftliche Tätigkeit der GVG ermöglichen.
Risikomanagementsystem
Wesentliche und erkennbare Änderungen im
Branchenumfeld, in gesetzlichen Regelungen oder in
betrieblichen Rahmenbedingungen, die sich negativ auf die
Unternehmensentwicklung auswirken können, werden mit
einem Risikomanagementsystem erfasst. Die Risiken umfassen
die Kategorien Recht- und Compliance, Beschaffungsrisiken,
Operativer Betrieb, Informationssicherheit sowie Strategie
- und Geschäftsentwicklung. Im Rahmen unserer
jährlichen Risikoinventur bewerten wir die Risiken der
Gesellschaft unter Berücksichtigung der
Eintrittswahrscheinlichkeit und des Schadensmaßes
neu. Dies ist ein wichtiger Prozess, um potenzielle Risiken
frühzeitig zu identifizieren und entsprechende
Maßnahmen zur Risikovermeidung oder -verminderung zu
ergreifen. Nach der Bewertung jedes Risikos werden konkrete
Maßnahmen beschlossen, um das Risiko zu minimieren
oder zu vermeiden. Die Umsetzung dieser Maßnahmen
wird regelmäßig überwacht und evaluiert, um
sicherzustellen, dass sie effektiv sind und den
gewünschten Zweck erfüllen. Dabei legen wir
großen Wert auf eine kontinuierliche Verbesserung und
Anpassung unserer Risikomanagementstrategie, um den sich
wandelnden Bedingungen und neuen Risiken gerecht zu werden.
Unser Ziel ist es, durch eine umfassende
Risikobewertung und angemessene Maßnahmen
sicherzustellen, dass wir mögliche Gefahren minimieren
und die Versorgungssicherheit für unsere Kunden
gewährleisten können. Durch die systematische
Überwachung und Anpassung unserer
Risikomanagementstrategie sind wir in der Lage, potenzielle
Risiken frühzeitig zu erkennen und entsprechende
Maßnahmen zu ergreifen, um mögliche Schäden
zu minimieren. Daher wurden wesentliche Risiken für
die GVG GmbH im Betrachtungszeitraum der kommenden drei
Jahre definiert. Im Wesentlichen haben wir folgende Risiken
identifiziert, die nach ihrer Bedeutung sortiert sind.
Preis- und Mengenänderungsrisiken
Die Bewertung des Risikos aus der Gasbeschaffung wird
anhand der Auswertung der Beschaffungsportfolien
durchgeführt. Die Bewertung erfolgt durch das
Portfoliomanagement. Dabei werden die geschlossenen
Positionen mit den Ist-Beschaffungspreisen gewertet.
Gemäß den Vorgaben des Risikohandbuchs werden
die Basisrisiken anhand der aktuellen
Marktsituation/-preise bewertet.
Als Sicherungsgeschäfte für Gas werden
Terminkontrakte (Band- und Strukturlieferungen) über
die Vorlieferanten eingesetzt. Kaufzeitpunkt und Menge sind
im Portfolio dokumentiert. Bei den Sonderkunden werden die
Gaseinkäufe entsprechend den Richtlinien des
Risikohandbuchs direkt nach Abschluss des
Gasliefervertrages getätigt (Back-to-Back
Beschaffung). Um das Mengenabweichungsrisiko zu begrenzen,
wurden verschiedene Maßnahmen getroffen und neue
Angebote für Sonderkunden entwickelt. Hierbei sind
insbesondere Vertragsanpassung im Hinblick auf die
Mengenrestriktionsklauseln und Spotmarktangebote zu
erwähnen. Bei den Tarifkunden findet eine
Tranchenbeschaffung der ausgerollten Lastprofile und
Kundenwerte zu mehreren Zeitpunkten innerhalb der
definierten zeitlichen Grenzen der Beschaffungsstrategie
statt, um einen durchschnittlichen Beschaffungspreis zu
erzielen. Zur Absicherung von Mengenabweichungen wurden
individuelle Bewertungen vorgenommen und im Risikokomitee
mögliche Handelsoptionen bewertet. Die
Tarifpreisgestaltung richtet sich nach den
Beschaffungspreisen.
Liquiditätsrisiken
Im Jahr 2023 hat die Europäische Zentralbank
weitere Zinserhöhungen durchgeführt, was zu einer
Steigerung der Zinsen im Vergleich zum Vorjahr geführt
hat. Obwohl sich die Situation Anfang 2023 bereits
verbessert hat und Experten vorerst keine Rezession
erwarten, bleiben finanzielle Risiken und Unsicherheiten
aufgrund des anhaltenden Konflikts in der Ukraine bestehen.
Auch wegen der geringen Eigenkapitalausstattung ist es
für die GVG schwierig geworden, Fremdkapital zu
beschaffen. Seitens der Banken liegen derzeitig keine
Finanzierungsangebote vor. Um das Rating bei den Banken zu
verbessern, hat die Geschäftsführung für das
Jahresergebnis 2023 eine Vollthesaurierung vorgeschlagen.
Infrastruktur-Risiken
Die nationale leitungsgebundene Gasversorgung war im
Jahr 2022 von einer stabilen und langfristig abgesicherten
Versorgungslage durch Unterbrechung bisheriger
Bezugsquellen nicht mehr als gesichert zu betrachten. Nach
Ausrufung der nationalen Warnstufe, wurde die nationale
Alarmstufe durch die Bundesregierung ausgerufen. Für
die GVG sind die für diese Gefährdungslage
vorbereiteten Maßnahmen nach dem Leitfaden zur
Krisenvorsorge Gas des BDEW/VKU/GEODE umgesetzt bzw.
aktiviert worden. Auch im Jahr 2023 gilt die Alarmstufe
weiterhin, auch wenn die BNetzA die Gefahr einer
Gasmangellage mittlerweile als gering einstuft. Sollte es
dennoch zu einer Gasmangellage und einem schrittweisen
Abschalten des Gasnetzes kommen, besteht ein Risiko die
Wiederinbetriebnahme des Gasnetzes betreffend. Je nachdem
wie lange die Mangellage dauern würde, könnte es
zu Erlösausfällen aus der Netznutzung kommen.
Darüber hinaus könnten mit Wiederinbetriebnahme
auch diverse Bauleistungen erforderlich sein.
Refinanzierungslücke für Netzinvestitionen und
Betrieb aufgrund Erlösausfälle bei
Netzentgelten
Hierbei handelt es sich momentan noch nicht um ein
aktives, aber in den nächsten Jahren aufkommendes
Risiko. Aufgrund der Energiekrise und der dadurch massiv
gestiegenen Gaspreise werden Kunden zukünftig den
Gasverbrauch reduzieren. Gleichzeitig wird durch den
politisch angestrebten Transformationspfad die Anzahl der
Gaskunden im Netz stetig sinken. Mit dem Ziel die
Wärmeversorgung klimaneutral zu betreiben, fällt
im Netz ca. 50 % der Netzmenge weg. Dies führt zu
Erlösausfällen und die bestehenden Gaskunden
werden mit den Kosten des Netzbetriebes belastet.
Zusätzlich wirkt die derzeitige Kalkulationsvorgabe
für Netzinvestitionen. Die kalkulatorische
Abschreibung wird mit jeder Investition auf einen
Endzeitpunkt befristet. In der Folge steigen die
Netznutzungsentgelte.
Gesetzliche Risiken
Wie auch im vergangenen Jahr beschäftigen die
zahlreichen beschlossenen Gesetze und Verordnungen und
deren teilweise Rückabwicklung das Unternehmen auch in
diesem Jahr wieder intensiv und erfordern eine hohe
Flexibilität und Anpassungsfähigkeit. Die
stetigen Änderungen von Gesetzen und Verordnungen
stellen eine Herausforderung dar, da sie Auswirkungen auf
Geschäftsabläufe, die Planung und die
strategische Ausrichtung haben können. Daher ist die
das Unternehmen bestrebt, stehts auf den aktuellen Stand
der rechtlichen Rahmenbedingungen zu sein.
Die korrekte Umsetzung der Gaspreisbremse ist in
diesem Kontext besonders wichtig. Fehlerhafte
Systemeinstellungen und Systemprogrammierungen können
zu falschen Mengen- und Preisermittlungen führen. Dies
wiederum kann Rückforderungen zur Folge haben. Daher
sollte das Unternehmen sicherstellen, dass die
Gaspreisbremse ordnungsgemäß umgesetzt wird, um
mögliche finanzielle und rechtliche Konsequenzen zu
vermeiden.
Wiederbeschaffungsrisiken - Ausfall von Handelspartnern
und Adressrisiken
Die im Zuge der Energiekrise und des Ukrainekrieges
stark gestiegenen Energiepreise wurden über das
Lieferjahr 2023 wieder abgebaut. Somit sanken auch die
damit verbunden Wiederbeschaffungsrisiken stark. Zu den
Absicherungen haben die Vorlieferanten Uniper und
VNG-Bürgschaften gefordert, welche zur Sicherung der
Marktliquidität eingegangen wurden. Somit konnte die
Angebotsbreite erhöht und das Risiko bei Ausfall eines
Handelspartners minimiert werden.
Das Risiko der Adressausfallrisiken der Kunden
aufgrund der hohen Verkaufspreise, ist nicht in dem Umfang
eingetreten wie anfangs befürchtet. Hier spielten
insbesondere die rückläufigen Preise und die
Energiepreisbremse eine maßgebliche Rolle.
Rechtliche und Compliance-Risiken
Seit der Einführung der
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Jahr 2018 können
Unternehmen bei nachweislichen
Datenschutzverstößen mit empfindlichen Strafen
belegt werden. Datenschutzverletzungen können
verschiedene Formen annehmen, wie unbefugter Zugriff auf
persönliche Daten, Verlust oder Diebstahl von Daten
und/oder die Verarbeitung von Daten ohne Einwilligung.
Gemäß der DSGVO können die Strafen für
Datenschutzverstöße beträchtlich sein und
sich je nach Schwere des Verstoßes unterscheiden. Die
Höhe der Strafen richtet sich nach verschiedenen
Faktoren, wie zum Beispiel der Art und dem Umfang des
Verstoßes, dem Ausmaß des entstandenen
Schadens, der Absicht oder Fahrlässigkeit des
Unternehmens und der Zusammenarbeit mit den
Aufsichtsbehörden.
IT-Risiken
Die Bedrohungslage im Bereich der IT-Sicherheit ist
im Vergleich zum Vorjahr weiter massiv gestiegen. Das
Unternehmen sieht sich immer mehr komplexeren Bedrohungen
in Form von Cyberattacken mittels Phishing E-Mails
ausgesetzt. Dazu existieren Maßnahmenkataloge, um die
identifizierten Risiken abzustellen bzw. zu reduzieren.
Zusätzlich erhalten die Mitarbeiter in den besonders
kritischen Bereichen regelmäßig Weiterbildungen
über die interne E-Learning Software SWG Campus und
werden über das Intranet über schadhafte E-Mails
informiert.
Die Teilnahme an UP KRITIS (öffentlich-private
Kooperation zwischen Betreibern kritischer Infrastrukturen
(KRITIS), deren Verbänden und den zuständigen
staatlichen Stellen) ist erfolgt und die tägliche
Benachrichtigung über besondere Sicherheitsereignisse
sichergestellt.
2023 wurden beide Rechenzentren der SWG AG
erfolgreich nach der DIN EN/ISO 50600 zertifiziert. Dies
bildet die Grundlage für das sichere Hosting und
Housing von Unternehmensdaten externer Kunden und bildet
den Grundstein für den weiteren Ausbau der
IT-Dienstleistungen. Jedoch hat sich im Zusammenhang mit
der Zertifizierung der Rechenzentren eine besonders
erwähnenswertes, weil wesentliches Risiko ergeben. In
der SWG existieren zwar einzelne Notfallpläne für
Teilbereiche, jedoch kein ganzheitlicher
Geschäftskontinuitätsplan (Business Continuity
Plan). Damit verbunden existiert auch kein
vollständiger Notfallwiederherstellungsplan (Disaster
Recovery Plan) der die IT in die Lage versetzt, sinnvoll
(im Sinne der Prioritäten für das Unternehmen)
und nach Plan die Wiederherstellung von IT-Systemen und
-Daten nach schwerwiegenden Zwischenfällen oder einer
Katastrophe vorzunehmen. Für das Jahr 2024 ist die
Erstellung eines Geschäftskontinuitätsplanes und
eines Notfallwiederherstellungsplanes vorgesehen.
Unlauterer Wettbewerb/Betrugsversuche
Im Jahr 2023 warnte das Veolia Internal Control
Department in Paris vor Betrugsversuchen und wies unter
anderem auf reale Betrugsversuche im Zusammenhang mit
gefälschten Kundenanfragen zu Rechnungen hin. Die
Information wurde an die entsprechenden Bereiche mit der
Bitte um Wachsamkeit gegeben. Die außerdem
stattfindende regelmäßige Sensibilisierung der
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mittels Unterweisungen und
Hinweisen im Intranet der SWG stellen ebenfalls einen
wichtigen Faktor zum Schutz vor betrügerischen
Handlungen dar.
Anreizregulierung
Für die Gasversorgung Görlitz GmbH besteht
grundsätzlich das Risiko, dass die Bundesnetzagentur
die regulatorischen Rahmenbedingungen verändert. In
der Vergangenheit betraf dies beispielsweise die
Netzentgelte respektive das Zinsniveau. Geltende
Änderungen im Energiewirtschaftsrecht werden im Rahmen
der kaufmännischen Betriebsführung laufend
bewertet und geprüft. Die sich in Zeiten der
Energiewende kontinuierlich verändernden Gesetzeslagen
schaffen die Notwendigkeit, sich durchgängig mit den
abweichenden Regelungen auseinanderzusetzen.
Das Jahr 2024 wird das zweite Jahr der 4.
Regulierungsperiode sein. Die GVG hat weiterhin kein
bestätigtes Ausgangsniveau, die
Netzentgeltkalkulationen basieren auf Annahmen.
Görlitz, den 22. April
2024
Matthias
Block, Geschäftsführer
Bilanz zum 31. Dezember 2023
A k t i v a
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
|
EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
|
|
|
|
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
|
|
|
|
| Entgeltlich
erworbene Grunddienst- |
|
|
|
|
| barkeiten
und Software |
|
12.366,55 |
|
17.573,55 |
| II.
Sachanlagen |
|
|
|
|
| 1.
Grundstücke und Bauten einschließlich |
|
|
|
|
| der
Bauten auf fremden Grundstücken |
115.840,34 |
|
115.840,34 |
|
| 2.
Technische Anlagen und Maschinen |
8.934.291,00 |
|
9.342.694,00 |
|
| 3.
Geleistete Anzahlungen und Anlagen |
|
|
|
|
| im
Bau |
2.060.165,08 |
11.110.296,42 |
1.595.988,95 |
11.054.523,29 |
|
|
11.122.662,97 |
|
11.072.096,84 |
| B.
Umlaufvermögen |
|
|
|
|
| I.
Vorräte |
|
|
|
|
| 1.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe |
97.278,45 |
|
95.213,32 |
|
| 2.
Emissionsrechte |
3.373.660,94 |
3.470.939,39 |
4.070.164,68 |
4.165.378,00 |
| II.
Forderungen und sonstige Vermögens- |
|
|
|
|
| gegenstände |
|
|
|
|
| 1.
Forderungen aus Lieferungen und |
|
|
|
|
| Leistungen |
765.546,17 |
|
1.415.902,91 |
|
| 2.
Forderungen gegen verbundene |
|
|
|
|
| Unternehmen |
654.696,16 |
|
206.881,72 |
|
| 3.
Forderungen gegen Gesellschafter |
15.994.193,24 |
|
5.535.355,69 |
|
| 4.
Sonstige Vermögensgegenstände |
408.557,87 |
17.822.993,44 |
58.060,39 |
7.216.200,71 |
| III.
Guthaben bei Kreditinstituten |
|
152.728,55 |
|
4.082.916,01 |
|
|
21.446.661,38 |
|
15.464.494,72 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
|
98.856,30 |
|
148.046,55 |
| D.
Aktive latente Steuern |
|
216.138,16 |
|
0,00 |
|
|
32.884.318,81 |
|
26.684.638,11 |
P a s s i v a
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
|
EUR |
EUR |
| A.
Eigenkapital |
|
|
| I.
Gezeichnetes Kapital |
3.850.000,00 |
3.850.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
1.874.228,75 |
0,00 |
|
5.724.228,75 |
3.850.000,00 |
| B.
Sonderposten |
|
|
| 1.
Sonderposten mit Rücklageanteil |
389.518,00 |
561.585,00 |
| 2.
Sonderposten für Investitionszuschüsse |
17.265,00 |
18.473,00 |
| 3.
Sonderposten für Baukostenzuschüsse |
1.412.378,36 |
1.391.280,30 |
|
1.819.161,36 |
1.971.338,30 |
| C.
Rückstellungen |
|
|
| 1.
Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche |
|
|
| Verpflichtungen |
45.973,00 |
47.848,00 |
| 2.
Steuerrückstellungen |
341.552,18 |
0,00 |
| 3.
Sonstige Rückstellungen |
11.063.022,77 |
14.566.734,14 |
|
11.450.547,95 |
14.614.582,14 |
| D.
Verbindlichkeiten |
|
|
| 1.
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten |
2.642.125,00 |
2.825.385,61 |
| 2.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
3.367.710,92 |
6.151,37 |
| 3.
Verbindlichkeit gegenüber verbundenen
Unternehmen |
9.527,39 |
0,00 |
| 4.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern |
2.495.363,82 |
2.788.061,12 |
| 5.
Sonstige Verbindlichkeiten |
5.373.199,25 |
629.008,80 |
| -
davon aus Steuern |
|
|
| EUR
3.098,35 (i. Vj. EUR 625.467,52) - |
|
|
|
13.887.926,38 |
6.248.606,90 |
| E.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
110,77 |
| F.
Passive latente Steuern |
2.454,37 |
0,00 |
|
32.884.318,81 |
26.684.638,11 |
Gewinn-
und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31.
Dezember 2023
|
2023 |
2022 |
|
EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
| 1.
Umsatzerlöse |
|
81.479.464,38 |
|
55.169.916,49 |
| 2.
Andere aktivierte Eigenleistungen |
|
66.459,39 |
|
97.743,95 |
| 3.
Sonstige betriebliche Erträge |
|
1.627.773,71 |
|
349.373,20 |
|
|
83.173.697,48 |
|
55.617.033,64 |
| 4.
Materialaufwand |
|
|
|
|
| a)
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe |
67.308.566,60 |
|
47.601.140,86 |
|
| b)
Aufwendungen für bezogene Leistungen |
11.859.824,22 |
79.168.390,82 |
3.511.585,97 |
51.112.726,83 |
| 5.
Personalaufwand |
|
|
|
|
| a)
Löhne und Gehälter |
2.815,21 |
|
5.687,45 |
|
| b)
Soziale Abgaben und Aufwendungen für |
|
|
|
|
| Altersversorgung |
1.471,91 |
4.287,12 |
5.796,89 |
11.484,34 |
| -
davon für Altersversorgung EUR 808,52 |
|
|
|
|
| (i.
Vj. EUR 4.409,64) - |
|
|
|
|
| 6.
Abschreibungen auf immaterielle
Vermögensgegen- |
|
|
|
|
| stände
des Anlagevermögens und Sachanlagen |
|
906.379,25 |
|
986.611,51 |
| 7.
Sonstige betriebliche Aufwendungen |
|
501.972,94 |
|
796.529,85 |
|
|
80.581.030,13 |
|
52.907.352,53 |
| 8.
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge |
|
194.081,00 |
|
32.996,92 |
| -
davon aus verbundenen Unternehmen EUR 0,00 |
|
|
|
|
| (i.
Vj. EUR 32.704,70) - |
|
|
|
|
| -
davon aus Abzinsung EUR 10.976,53 |
|
|
|
|
| (i.
Vj. EUR 0,00) - |
|
|
|
|
| 9.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen |
|
223.082,00 |
|
53.019,04 |
| -
davon Aufwendungen aus der Aufzinsung |
|
|
|
|
| EUR
3.257,18 (i. Vj. EUR 6.323,55) - |
|
|
|
|
| 10.
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag |
|
684.535,83 |
|
123.785,90 |
| 11.
Ergebnis nach Steuern |
|
1.879.130,52 |
|
2.565.873,09 |
| 12.
Sonstige Steuern |
|
4.901,77 |
|
4.950,20 |
| 13.
Aufwendungen aus Ausgleichszahlung an |
|
|
|
|
| Minderheitsgesellschafter |
|
0,00 |
|
664.884,75 |
| 14.
Aufwendungen aus Ergebnisabführungen |
|
0,00 |
|
1.896.038,14 |
| 15.
Jahresergebnis |
|
1.874.228,75 |
|
0,00 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2023
1. Allgemeine Erläuterungen
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde
entsprechend den Vorschriften des HGB und den
ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes und den
wirtschaftszweigspezifischen Vorschriften des
Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sowie nach den für
große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften
des HGB aufgestellt.
Im Sinne des § 267 Abs. 2 i. V. m. Abs. 3 HGB
ist die Gesellschaft eine mittelgroße
Kapitalgesellschaft. Gemäß § 14 Nr. 4
Gesellschaftsvertrag sind der Jahresabschluss und der
Lagebericht nach den für große
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufzustellen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde entsprechend
§ 275 HGB unverändert nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Ergänzende
Angaben zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung
werden im Anhang vorgenommen.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände
beinhalten Grunddienstbarkeiten und Software. Sie sind mit
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen bewertet und wurden planmäßig
linear pro rata temporis abgeschrieben.
Die
Sachanlagen werden mit Ausnahme der Gaszähler
G4, G6, G16 und G25 zu Anschaffungs- und Herstellungskosten
vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen
unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer bewertet. Die Nutzungsdauern orientieren sich
an den steuerlichen Ansätzen. In die
Herstellungskosten werden Einzel- und angemessene
Teile der Gemeinkosten einbezogen.
Den planmäßigen Abschreibungen liegen im
Wesentlichen folgende betriebsgewöhnliche
Nutzungsdauern, die sich an den steuerlichen
Abschreibungstabellen orientieren, zugrunde:
| ― |
Immaterielle
Vermögensgegenstände 3-25
Jahre
|
| ― |
grundstücksgleiche Rechte
und Bauten: 10-15 Jahre
|
| ― |
Technische Anlagen und Maschinen
8-30 Jahre
|
Gaszähler G4, G6, G16 und G25 werden im
Festwertverfahren bewertet. Zum 31. Dezember 2023 liegt der
Festwert für die Gaszähler bei insgesamt TEUR
344.
Die
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu
Anschaffungskosten oder zum niedrigeren Stichtagswert
bewertet. Die Anschaffungskosten enthalten die
Einstandspreise zuzüglich Anschaffungsnebenkosten
abzüglich erhaltener Skonti.
Durch die Einführung des
Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) im Jahr 2019 ist
die Gasversorgung Görlitz GmbH (im Folgenden "GVG"
genannt) ab dem Geschäftsjahr 2021 zur Teilnahme am
nationalen Emissionshandel verpflichtet. Im
Geschäftsjahr wurden
Emissionszertifikate entgeltlich erworben. Diese
werden in den Vorräten ausgewiesen und mit ihren
Anschaffungskosten oder ihrem niedrigeren
Stichtagswert bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind
grundsätzlich mit dem Nennbetrag, ggf. vermindert um
die Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 4 HGB
bewertet. Für erkennbare Risiken wurden
angemessene Einzel- und Pauschalwertberichtigungen in
Höhe von insgesamt TEUR 117 gebildet.
Zum 31. Dezember 2023 wurde eine Hochrechnung der
Verbrauchsmengen bei unseren Kunden vorgenommen, die
einen Schätzanteil enthält. Diese
Verbrauchsabgrenzung (TEUR 47.832) wird unter den
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
ausgewiesen. Die Abschlagszahlungen (TEUR 47.215) wurden
von den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
abgesetzt.
Die
Guthaben bei Kreditinstituten sind mit den
Nennwerten bewertet.
Als
Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen,
welcher Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem
Tag darstellen.
Das
Eigenkapital ist mit dem Nennbetrag ausgewiesen.
Für Sonderabschreibungen nach § 254 HGB
a.F. i. V. m. § 4 Fördergebietsgesetz wurde in
Vorjahren ein
Sonderposten mit Rücklageanteil gebildet und
nach Art. 67 EGHGB fortgeführt. Der Sonderposten mit
Rücklageanteil wird entsprechend der Abschreibungen
des korrespondierenden Anlagevermögens aufgelöst.
Für erhaltene
Investitions- und Baukostenzuschüsse wurden
Sonderposten gebildet. Die Sonderposten werden entsprechend
dem Abschreibungsverlauf des damit finanzierten
Anlagevermögens aufgelöst.
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen wurden nach der
Anwartschaftsbarwertmethode unter Verwendung der
"Heubeck-Richttafeln 2018 G" ermittelt. Es wurde die
Vereinfachungsregel nach § 253 II S. 2 HGB in Anspruch
genommen und damit ein durchschnittlicher Marktzinssatz
(Zehn-Jahresdurchschnitt mit RLZ 15 Jahren) von 1,83 %
verwendet. Erwartete Gehaltssteigerungen wurden mit
2,0 % und erwartete Rentensteigerungen ebenfalls mit 2,0 %
berücksichtigt. Die Rückstellungen wurden mit dem
Zehn-Jahres-Durchschnittszins bewertet. Der
Unterschiedsbetrag zur Berechnung auf Grundlage des
Sieben-Jahres-Durchschnittssatzes beträgt EUR 298
(i. Vj. TEUR 1).
Die
Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie
sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag bemessen.
Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem
Jahr werden grundsätzlich mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechendem durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre gemäß der
durch die Deutsche Bundesbank ermittelten und bekannt
gegebenen Abzinsungssätze abgezinst. Kosten- und
Preissteigerungen - sofern bekannt - werden einbezogen.
Abweichend vom Einzelbewertungsgrundsatz wurden die
Energiebezugsverträge mit den schwebenden
Absatzverträgen i. S. d. IDW ÖFA 3 Tz. 18
zusammengefasst. Dabei werden Bewertungsportfolios je
Kundensegment gebildet. Hierbei wird unterschieden, ob es
sich um Sondervertragskunden oder um Tarifkunden handelt.
Bei der Versorgung der genannten Kundensegmente finden
unterschiedliche Beschaffungsstrategien Anwendung. Durch
Gegenüberstellung der zu erwartenden Erlöse aus
den Absatzgeschäften und den Beschaffungsaufwendungen
je Jahresscheibe wird die Ausgeglichenheit des
Bewertungsportfolios geprüft. Sofern aus den
beschriebenen Ausgeglichenheitsprüfungen zum
Bilanzstichtag Verluste erkennbar sind, wird hierfür
entsprechend bilanziell Vorsorge in Form von
Rückstellungen für drohende Verluste i. S. d.
§ 249 Abs. 1 Satz 1 HGB getroffen.
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
passiviert.
Für die Ermittlung
latenter Steuern aufgrund von temporären oder
gewissermaßen permanenten Differenzen zwischen den
handelsrechtlichen Wertansätzen von
Vermögensgegenständen, Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen
Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher
Verlustvorträge werden die Beträge der sich
ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit den
unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt
des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst.
Aktive und passive Steuerlatenzen werden unsaldiert
gemäß dem Wahlrecht und § 274 Abs. 1
HGB ausgewiesen.
Als passiver
Rechnungsabgrenzungsposten werden Einnahmen vor dem
Abschlussstichtag ausgewiesen, die Erträge für
eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
3. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten
der Bilanz
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im
Anlagenspiegel(Anlage zu diesem Anhang) dargestellt.
In den
Vorräten werden entgeltlich erworbene
Emissionszertifikate ausgewiesen. Für die
Rückgabeverpflichtung wurde im Berichtsjahr eine
Rückstellung in Höhe des Erfüllungsbetrages
gebildet.
Die Restlaufzeiten der
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände stellen
sich wie folgt dar:
|
Gesamtbetrag
31.12.2023 |
davon Restlaufzeit
über ein Jahr |
|
TEUR |
TEUR |
| 1. Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen |
766 |
|
| (Vorjahr) |
(1.416) |
(0) |
| 2. Forderungen gegen
verbundene Unternehmen |
655 |
|
| (Vorjahr) |
(207) |
(0) |
| 3. Forderungen gegen
Gesellschafter |
15.994 |
|
| (Vorjahr) |
(5.535) |
(0) |
| 4. Sonstige
Vermögensgegenstände |
408 |
|
| (Vorjahr) |
(58) |
(0) |
|
17.823 |
|
| (Vorjahr) |
(7.216) |
(0) |
Die
Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen
ausschließlich Forderungen aus dem Liefer- und
Leistungsverkehr (Gasverkauf) sowie Materialverkauf gegen
die Stadtwerke Weißwasser GmbH in Höhe von
TEUR 655 (i. Vj. TEUR 207).
Die
Forderungen gegen den Gesellschafter SWG betreffen
im Wesentlichen Lieferungen und Leistungen aus
Verbrauchsabrechnungen und -abgrenzungen (TEUR 6.002; i.
Vj. TEUR 3.843), sowie Forderungen aus Cash Pool
(Liquiditätsausgleich) in Höhe von TEUR 9.658.
Für die GVG wurden erstmalig
aktive latente Steuern inHöhe von TEUR 216
bilanziert.
Das
Stammkapital beträgt unverändert TEUR
3.850.
Der
Sonderposten mit Rücklageanteil enthält
die in den Geschäftsjahren 1998 bis 2000 vorgenommenen
Sonderabschreibungen nach § 254 HGB a.F. i. V. m.
§ 4 Fördergebietsgesetz. Der
Auflösungsbetrag ist unter den sonstigen betrieblichen
Erträgen ausgewiesen.
Im
Sonderposten für Investitionszuschüsse
werden Zuschüsse zum Anlagevermögen
vorangegangener Wirtschaftsjahre des Freistaates
Sachsen für das Bauvorhaben "Neubau
Trassenabzweig Schlesische Straße/Wendeschleife
Girbigsdorfer Straße, Umverlegung ND Gasleitung
J.-Cohn-Straße" sowie Umverlegung MD-Gasleitung in
Leuba ausgewiesen. Die jährliche Auflösung
in Höhe von TEUR 1 (i. Vj. TEUR 1) folgt dem
Abschreibungsverlauf der begünstigten
Investitionen.
Dem
Sonderposten für Baukostenzuschüsse wurden
im Geschäftsjahr 2023 TEUR 83 zugeführt.
Dieser Sonderposten wurde in Höhe von TEUR 62
aufgelöst.
Bei den
sonstigen Rückstellungen handelt es sich im
Wesentlichen um Rückstellungen für ausstehende
Rechnungen (TEUR 6.409), davon hauptsächlich aus
Gasbezug und Abrechnungen für die Netznutzung
fremder Netze. Ebenso handelt es sich um
Rückstellungen für Emissionsrechte nach dem BEHG
(TEUR 3.421), Rückstellungen für Mehrerlöse
(TEUR 936) sowie Rückstellungen für ungewisse
Verbindlichkeiten aus Altlasten (TEUR 77).
Verbindlichkeiten
|
|
davon mit
einer Restlaufzeit |
|
Gesamtbetrag
31.12.2023 |
bis zu einem
Jahr |
von einem bis zu
fünf Jahre |
über fünf
Jahre |
|
TEUR |
TEUR |
TEUR |
TEUR |
| Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten |
2.642 |
80 |
1.750 |
812 |
| (Vorjahr) |
(2.825) |
(183) |
(1.750) |
(892) |
| Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen |
3.368 |
3.377 |
0 |
0 |
| (Vorjahr) |
(6) |
(6) |
(0) |
(0) |
| Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschafter |
2.496 |
2.243 |
0 |
253 |
| (Vorjahr) |
(2.788) |
(2.549) |
(0) |
(239) |
| Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen Unternehmen |
10 |
10 |
0 |
0 |
| (Vorjahr) |
0 |
0 |
0 |
0 |
| Sonstige
Verbindlichkeiten |
5.373 |
5.373 |
0 |
0 |
| (Vorjahr) |
(629) |
(629) |
(0) |
(0) |
|
13.888 |
11.073 |
1.750 |
1.065 |
| (Vorjahr) |
(6.248) |
(3.367) |
(1.750) |
(1.131) |
Die
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
beinhalten u. a. Verbindlichkeiten aus der
Mittelbereitstellung der SWG in Höhe von TEUR 2.240,
Verbindlichkeiten im Rahmen der umsatzsteuerlichen
Organschaft für Dezember 2023 in Höhe
von TEUR 34 (i. Vj. TEUR 461) sowie eine vertraglich
vereinbarte Umlage für Versorgungsansprüche in
Höhe von TEUR 218 (i. Vj. TEUR 239) gegenüber der
SWG.
Die
sonstigen Verbindlichkeiten enthalten im
Wesentlichen kreditorische Debitoren in Höhe von TEUR
2.053, sowie noch nicht ausgezahlte Mittel aus dem
Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) sowie dem
Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG).
Für die GVG wurden erstmalig
passive latente Steuern inHöhe von TEUR 2
bilanziert.
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen nach § 285 Nr. 3a HGB
sonstige finanzielle Verpflichtungen in folgender
Höhe:
|
Gesamtbetrag
31.12.2023 |
davon Restlaufzeit
über einem Jahr |
|
TEUR |
TEUR |
| a) aus
Bestellobligo |
|
|
| Investitionen |
105 |
0 |
| davon gegenüber
Gesellschafter |
3 |
0 |
| Übrige Lieferungen
und Leistungen |
3.465 |
147 |
| davon gegenüber
verbundenen Unternehmen |
149 |
0 |
| davon gegenüber
Gesellschafter |
3.215 |
147 |
|
3.570 |
147 |
| b) aus
Erdgasbezugsverträgen |
70.619 |
25.700 |
|
74.189 |
25.847 |
Haftungsverhältnisse nach §§ 251 und
268 Abs. 7 HGB bestanden, wie im Vorjahr, zum
Bilanzstichtag nicht.
4. Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Zu Beginn des Jahres wurde bei Veolia Deutschland und
somit auch bei der GVG ein neues SAP-System (S/4HANA)
eingeführt, was bedeutende Veränderungen mit sich
brachte. Unter anderem wurde der Kontenplan
überarbeitet und harmonisiert. Durch die genannten
Veränderungen ergeben sich bei einigen
Kontenpositionen in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
Verschiebungen im Vergleich zum Vorjahr. Für den
Anhang der GVG wesentliche Verschiebungen werden im Text
erwähnt, sowie im Erläuterungsteil genauer
beschrieben.
Die
Umsatzerlöse setzen sich im Geschäftsjahr
2023 wie folgt zusammen:
|
TEUR |
| Gasverkauf inkl.
Netznutzung Tarifkunden + Sonderkunden |
79.098 |
| Sonstige Leistungen und
Umsatzerlöse |
2.330 |
| Anpassung
Rückstellung für Mehrerlöse |
-11 |
| Auflösung
empfangener Ertragszuschüsse |
62 |
|
81.479 |
In den
Umsatzerlösen des Berichtsjahres sind u. a.
Auflösungen der Baukostenzuschüsse TEUR 62
enthalten, die im Vorjahr mit TEUR 59 in den sonstigen
betrieblichen Erträgen ausgewiesen wurden.
Die
sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten u.
a. die Auflösung des Sonderpostens mit
Rücklagenanteil TEUR 172, periodenfremde Erträge
aus der Auflösung von Rückstellungen TEUR 1.103
und Erträge aus abgeschriebenen Forderungen in
Höhe von TEUR 342.
Im
Materialaufwand sind im Wesentlichen Aufwendungen
für Gaseinkauf (TEUR 67.216) und Netznutzung (TEUR
7.284) sowie Aufwendungen aus der kaufmännischen und
technischen Betriebsführung (TEUR 3.129).
In den
sonstigen betrieblichen Aufwendungen untergliedern
sich in Verwaltungsaufwendungen in Höhe von TEUR 264,
Vertriebsaufwendungen in Höhe von TEUR 40 sowie
übrige sonstige Aufwendungen in Höhe von TEUR
198. Die übrigen sonstigen Aufwendungen enthalten
Kosten der Konzessionsabgaben in Höhe von TEUR 135.
Die
Steuern vom Einkommen und Ertrag beinhalten
Gewerbesteuern (TEUR 448), Körperschaftsteuern (TEUR
427) sowie Solidaritätszuschläge (TEUR 23).
Ebenso sind in dieser Position
aktive latente Steuern (TEUR 216) und
passive latente Steuern (TEUR 2) enthalten.
Gewinnverwendungsvorschlag 2023
Das Jahresergebnis für das Jahr 2023
beträgt EUR 1.874.228,75. Es wird der
Gesellschafterversammlung vorgeschlagen, eine
Vollthesaurierung durchzuführen. Nach Beachtung des
§ 268 Abs. 8 HGB verbleibt damit der Restbetrag von
EUR 1.660.544,96 vollständig im Unternehmen und wird
im Folgejahr in die Gewinnrücklage eingestellt. Eine
Ausschüttung an die Gesellschafter erfolgt somit
nicht. Ziel ist es, dadurch eine Stärkung der EK-Quote
zu erreichen und so die Kapitalbeschaffung zu verbessern.
5. Einfluss steuerlicher Bewertungsmethoden
In Vorjahren wurden Sonderabschreibungen
gemäß § 4 Fördergebietsgesetz von
insgesamt TEUR 5.021 in Anspruch genommen und in einen
entsprechenden Sonderposten eingestellt. Die Auflösung
des Sonderpostens in den kommenden Geschäftsjahren
(TEUR 390) verbessert das Ergebnis vor Gewinnabführung
entsprechend. Die Erträge aus der Auflösung des
Sonderpostens für das Geschäftsjahr 2023 betragen
TEUR 172.
6. § 6b Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz
Folgende Geschäfte größeren Umfangs
mit Unternehmen gemäß § 271 Abs. 2 HGB
wurden getätigt:
| ― |
Eine Vereinbarung zum
Liquiditätsausgleich mit der Gesellschafterin
SWG wurde am 2. Juni 2008 inklusive Nachträgen
vom 4. Dezember 2009, 24. Juni 2013, 1. Dezember
2013. 31. März 2017 und 15. November 2021 und
vom 13. Juni 2022 und neu vom 19./23. Juni 2023,
gültig ab 1. Juni 2023 und letztem Nachtrag vom
5. Dezember 2023 wurde mit der SWG eine Vereinbarung
zum Liquiditätsausgleich geschlossen. Mit dieser
Vereinbarung soll zum beiderseitigen Vorteil der GVG
die Möglichkeit eingeräumt werden, die bei
ihr nicht benötigten Liquiditätsmittel der
SWG zu marktüblichen Konditionen zur
Verfügung zu stellen bzw. im Bedarfsfall bei der
SWG Liquiditätsmittel zu marktüblichen
Konditionen aufzunehmen. Eine Kündigung, die
jeweils mit einer Frist von einem Kalendermonat
erfolgen kann, ist nicht erfolgt.
|
| ― |
Weiterhin bestehen mit der
Gesellschafterin SWG mehrere
Erdgaslieferungsverträge für einzelne
Abnahmestellen. Der wesentliche Teil betrifft die
Blockheizkraftwerke zur Fernwärmeversorgung der
Stadt Görlitz. Hieraus erzielte die GVG einen
periodischen Umsatz in Höhe von TEUR 23.478
(ohne Energiesteuer).
|
| ― |
Am 21. Dezember 2020 sowie mit
1. Nachtrag vom 27. Oktober 2021 wurde zwischen der
SWG und GVG ein Vertrag über die Erbringung von
Leistungen im Versorgungsgebiet der GVG geschlossen.
Im Rahmen der Kalkulation des Jahresentgelts wird den
Vorgaben aus § 6b EnWG für die sonstigen
Tätigkeiten innerhalb des Gassektors sowie
für die Tätigkeit Gasverteilung Rechnung
getragen. Im Geschäftsjahr 2023 leistete die GVG
aus diesem Vertrag Zahlungen an SWG in Höhe von
TEUR 3.347. Mit Vereinbarungen vom 6. Dezember 2022
sowie 18. Dezember 2023 wurde seitens SWG jeweils ein
Darlehen im Betrag von TEUR 1.120 an die GVG
ausgereicht. Die Laufzeit der Darlehen ist befristet
bis zum 30. November 2024. Es besteht die
vertragliche Option zur Verlängerung um ein
Jahr.
|
7. Sonstige Angaben
Gesellschaftsrechtliche Grundlagen
| Firma: |
Gasversorgung
Görlitz GmbH |
| Sitz: |
Görlitz |
| Handelsregister: |
Abteilung B Nr. 6717
beim Amtsgericht Dresden |
Im Geschäftsjahr 2023 war eine Person auf Basis
geringfügiger Beschäftigung angestellt.
Nachtragsbericht
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem
Schluss des Geschäftsjahres sind nicht
eingetreten.
Geschäftsführer
| ― |
Matthias Block, Diplom-Ingenieur
- Vorstandsvorsitzender der SWG
|
Der Geschäftsführer erhält von der
Gesellschaft keine Bezüge.
Der
Aufsichtsrat setzte sich 2023 wie folgt
zusammen:
| ― |
Jens-Uwe Freitag,
Vorstandsvorsitzender BS|Energy, Braunschweig
- Vorsitzender des Aufsichtsrates -
|
| ― |
Christoph Kahlen,
Handlungsbevollmächtigter der Thüga
Aktiengesellschaft, München
- stellvertretender Vorsitzender des
Aufsichtsrates -
|
| ― |
Robert Freudenberg, Prokurist
Veolia Environnement Lausitz GmbH
|
| ― |
Michael Krakowczyk,
Beteiligungscontroller der Thüga
Aktiengesellschaft, München
|
| ― |
Matthias Burghardt,
Bereichsleiter Kaufmännischer Service (seit 1.
Januar 2023 Mitglied)
|
Im Jahr 2023 wurden keine
Aufsichtsratsvergütungen gezahlt.
Das im Geschäftsjahr 2023 als Aufwand erfasste
Honorar des Abschlussprüfers wird im Rahmen des
Konzernabschlusses der VEOLIA S.A. angegeben.
Die Gesellschaft ist verbundenes Unternehmen i. S. d.
§ 271 Abs. 2 HGB zur Veolia Environnement, S. A.,
Paris, und ihren unmittelbaren und mittelbaren
Tochterunternehmen.
Die Veolia Deutschland GmbH, Berlin, erstellt zum 31.
Dezember 2023 einen Konzernabschluss für den kleinsten
Kreis von Unternehmen; die Veolia Environnement S.A.,
Paris/ Frankreich, erstellt zum 31. Dezember 2023 einen
Konzernabschluss für den größten Kreis von
Unternehmen. Der Konzernabschluss ist jeweils am Sitz der
Gesellschaften erhältlich.
Görlitz, den 22. April
2024
Matthias
Block, Geschäftsführer
Entwicklung
des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023
(Bruttodarstellung)
|
Anschaffungs- und Herstellungskosten |
|
1.1.2023 |
Zugänge |
Um-
buchungen |
Abgänge |
31.12.2023 |
|
EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
| I.
Immaterielle Vermögens- |
|
|
|
|
|
| gegenstände |
|
|
|
|
|
| Entgeltlich
erworbene Grunddienst- |
|
|
|
|
|
| barkeiten
und Software |
142.812,22 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
142.812,22 |
| II.
Sachanlagen |
|
|
|
|
|
| 1.
Grundstücke und Bauten |
|
|
|
|
|
| einschließlich
der Bauten |
|
|
|
|
|
| auf
fremden Grundstücken |
161.501,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
161.501,00 |
| 2.
Technische Anlagen und |
|
|
|
|
|
| Maschinen |
32.969.418,12 |
39.110,18 |
453.659,07 |
0,00 |
33.462.187,37 |
| 3.
Andere Anlagen, Betriebs- |
|
|
|
|
|
| und
Geschäftsausstattung |
27.479,40 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
27.479,40 |
| 4.
Geleistete Anzahlungen |
|
|
|
|
|
| und
Anlagen im Bau |
1.595.988,95 |
917.835,20 |
-453.659,07 |
0,00 |
2.060.165,08 |
|
34.754.387,47 |
956.945,38 |
0,00 |
0,00 |
35.711.332,85 |
|
34.897.199,69 |
956.945,38 |
0,00 |
0,00 |
35.854.145,07 |
|
Kumulierte
Abschreibungen |
|
1.1.2023 |
Abschreibungen des
Geschäftsjahres |
Abgänge |
31.12.2023 |
|
EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
| I.
Immaterielle Vermögens- |
|
|
|
|
| gegenstände |
|
|
|
|
| Entgeltlich
erworbene Grunddienst- |
|
|
|
|
| barkeiten
und Software |
125.238,67 |
5.207,00 |
0,00 |
130.445,67 |
| II.
Sachanlagen |
|
|
|
|
| 1.
Grundstücke und Bauten |
|
|
|
|
| einschließlich
der Bauten |
|
|
|
|
| auf
fremden Grundstücken |
45.660,66 |
0,00 |
0,00 |
45.660,66 |
| 2.
Technische Anlagen und |
|
|
|
|
| Maschinen |
23.626.724,12 |
901.172,25 |
0,00 |
24.527.896,37 |
| 3.
Andere Anlagen, Betriebs- |
|
|
|
|
| und
Geschäftsausstattung |
27.479,40 |
0,00 |
0,00 |
27.479,40 |
| 4.
Geleistete Anzahlungen |
|
|
|
|
| und
Anlagen im Bau |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
|
23.699.864,18 |
901.172,25 |
0,00 |
24.601.036,43 |
|
23.825.102,85 |
906.379,25 |
0,00 |
24.731.482,10 |
|
Buchwerte |
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
|
EUR |
EUR |
| I.
Immaterielle Vermögens- |
|
|
| gegenstände |
|
|
| Entgeltlich
erworbene Grunddienst- |
|
|
| barkeiten
und Software |
12.366,55 |
17.573,55 |
| II.
Sachanlagen |
|
|
| 1.
Grundstücke und Bauten |
|
|
| einschließlich
der Bauten |
|
|
| auf
fremden Grundstücken |
115.840,34 |
115.840,34 |
| 2.
Technische Anlagen und |
|
|
| Maschinen |
8.934.291,00 |
9.342.694,00 |
| 3.
Andere Anlagen, Betriebs- |
|
|
| und
Geschäftsausstattung |
0,00 |
0,00 |
| 4.
Geleistete Anzahlungen |
|
|
| und
Anlagen im Bau |
2.060.165,08 |
1.595.988,95 |
|
11.110.296,42 |
11.054.523,29 |
|
11.122.662,97 |
11.072.096,84 |
Tätigkeitsabschluss
gemäß § 6b Abs. 3 EnWG/Gasverteilung
Bilanz zum 31. Dezember 2023
Tätigkeitsabschluss gemäß § 6b
Abs. 3 Satz 6 EnWG für die Gasverteilung
A k t i v a
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
|
EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
|
|
|
|
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
|
|
|
|
| Entgeltlich
erworbene Grunddienst- |
|
|
|
|
| barkeiten
und Software |
|
12.366,55 |
|
17.573,55 |
| II.
Sachanlagen |
|
|
|
|
| 1.
Grundstücke und Bauten einschließlich |
|
|
|
|
| der
Bauten auf fremden Grundstücken |
49.773,01 |
|
49.773,01 |
|
| 2.
Technische Anlagen und Maschinen |
8.934.291,00 |
|
9.342.694,00 |
|
| 3.
Geleistete Anzahlungen und Anlagen |
2.060.165,08 |
|
1.595.988,95 |
|
| im
Bau |
|
11.044.229,09 |
|
10.988.455,96 |
|
|
11.056.595,64 |
|
11.006.029,51 |
| B.
Umlaufvermögen |
|
|
|
|
| I.
Vorräte |
|
|
|
|
| Roh-,
Hilfs- und Betriebsstoffe |
|
97.278,45 |
|
95.213,32 |
| II.
Forderungen und sonstige Vermögens- |
|
|
|
|
| gegenstände |
|
|
|
|
| 1.
Forderungen aus Lieferungen und |
|
|
|
|
| Leistungen |
1.312.851,96 |
|
851.280,89 |
|
| 2.
Forderungen gegen verbundene |
|
|
|
|
| Unternehmen |
660,03 |
|
|
|
| 3.
Sonstige Vermögensgegenstände |
98.466,42 |
1.411.978,41 |
0,00 |
851.280,89 |
| III.
Guthaben bei Kreditinstituten |
|
29.131,87 |
|
30.508,30 |
|
|
1.538.388,73 |
|
977.002,51 |
|
|
12.594.984,37 |
|
11.983.032,02 |
P a s s i v a
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
|
EUR |
EUR |
| A.
Zugeordnetes Eigenkapital |
|
|
| I.
Gezeichnetes Kapital |
3.831.905,00 |
3.831.905,00 |
| II.
Bilanzgewinn/Bilanzverlust |
-235.015,22 |
0,00 |
| III.
Kapitalverrechnungsposten |
100.932,95 |
512.962,42 |
|
3.697.822,74 |
4.344.867,42 |
| B.
Sonderposten |
|
|
| 1.
Sonderposten mit Rücklageanteil |
389.518,00 |
561.585,00 |
| 2.
Sonderposten für Investitionszuschüsse |
17.265,00 |
18.473,00 |
| 3.
Sonderposten für Baukostenzuschüsse |
1.412.378,36 |
1.391.280,30 |
|
1.819.161,36 |
1.971.338,30 |
| C.
Rückstellungen |
|
|
| 1.
Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche |
|
|
| Verpflichtungen |
1.628,52 |
47.848,00 |
| 2.
Steuerrückstellungen |
0,00 |
|
| 3.
Sonstige Rückstellungen |
1.529.958,21 |
1.148.254,79 |
|
1.531.586,73 |
1.196.102,79 |
| D.
Verbindlichkeiten |
|
|
| 1.
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten |
2.642.125,00 |
2.825.385,61 |
| 2.
Erhaltene Anzahlungen |
0,00 |
0,00 |
| 3.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
7.408,61 |
0,00 |
| 4.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter |
2.461.248,70 |
1.641.128,76 |
| 5.
Sonstige Verbindlichkeiten |
435.631,23 |
4.209,14 |
| -
davon aus Steuern |
|
|
| EUR
846,15 (i. Vj. EUR 718,54) - |
|
|
|
5.546.413,54 |
4.470.723,51 |
|
12.594.984,37 |
11.983.032,02 |
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1.
Januar bis 31. Dezember 2023
Tätigkeitsabschluss gemäß § 6b
Abs. 3 Satz 6 EnWG für die Gasverteilung
|
2023 |
2022 |
|
EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
| 1.
Umsatzerlöse |
|
7.614.203,78 |
|
4.940.363,48 |
| 2.
Andere aktivierte Eigenleistungen |
|
66.459,39 |
|
97.743,95 |
| 3.
Sonstige betriebliche Erträge |
|
192.093,98 |
|
258.668,24 |
| 4.
Materialaufwand |
|
|
|
|
| a)
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und |
|
|
|
|
| Betriebsstoffe
und für bezogene Waren |
2.538.117,89 |
|
1.097.705,73 |
|
| b)
Aufwendungen für bezogene Leistungen |
4.607.406,32 |
7.145.524,21 |
3.085.399,21 |
4.183.104,94 |
| 5.
Personalaufwand |
|
|
|
|
| Soziale
Abgaben und Aufwendungen für |
|
|
|
|
| Altersversorgung |
808,52 |
808,52 |
4.409,64 |
4.409,64 |
| -
davon für Altersversorgung |
|
|
|
|
| EUR
808,52 (i. Vj. EUR 4.409,64) - |
|
|
|
|
| 6.
Abschreibungen |
|
|
|
|
| auf
immaterielle Vermögensgegenstände |
|
|
|
|
| des
Anlagevermögens und Sachanlagen |
|
906.379,25 |
|
986.611,51 |
| 7.
Sonstige betriebliche Aufwendungen |
|
344.512,13 |
|
251.844,41 |
| 8.
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge |
|
11.016,03 |
|
0,00 |
| -
davon aus verbundenen Unternehmen |
|
|
|
|
| EUR
0,00 (i. Vj. EUR 0,00) - |
|
|
|
|
| 9.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen |
|
113.565,54 |
|
51.661,50 |
| -
davon aus Aufzinsung EUR 2.437,18 |
|
|
|
|
| (i.
Vj. EUR 6.323,55) - |
|
|
|
|
| 10.
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag |
|
-394.345,34 |
|
8.450,17 |
| 11.
Ergebnis nach Steuern |
|
-232.671,13 |
|
-189.306,50 |
| 12.
Sonstige Steuern |
|
2.344,09 |
|
2.413,79 |
| 13.
Erträge aus Verlustübernahme |
|
0,00 |
|
191.720,29 |
| 14.
Jahresergebnis |
|
-235.015,22 |
|
0,00 |
Gasverteilung - ergänzende Angaben gemäß
§ 6b Abs. 3 Satz 7 EnWG für 2023
1. Allgemeine Erläuterungen
Der Tätigkeitsabschluss - Gasverteilung - wurde
aus dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der
Gasversorgung Görlitz GmbH, Görlitz (im Folgenden
"GVG"), der entsprechend den Vorschriften des HGB, den
ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes und den
wirtschaftszweigspezifischen Vorschriften des
Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sowie nach den für
große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften
des HGB aufgestellt wurde, abgeleitet.
Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung
erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren.
Zu den weiteren Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden, die dem Tätigkeitsabschluss
zugrunde gelegt wurden, verweisen wir auf die Angaben im
Anhang zum Jahresabschluss 2023 der GVG.
2. Angaben über die Zuordnungsregeln
gemäß § 6b Abs. 3 Satz 7 EnWG
Auf Basis von Einzelkonten werden die wesentlichen
Aktiv- und Passivposten sowie Aufwendungen und Erträge
den Unternehmenstätigkeiten direkt zugeordnet. Die
Bilanzposten Anlagevermögen, Vorräte, wesentliche
Teile der Forderungen, Sonderposten und Rückstellungen
wurden innerhalb der Bilanz und die Umsatzerlöse sowie
wesentliche Ertrags- und Aufwandsposten innerhalb der
Gewinn- und Verlustrechnung ohne Schlüsselungen der
Tätigkeit Gasverteilung bzw. der Tätigkeit
Sonstiges Gas zugeordnet.
In den Fällen, in denen eine direkte Zuordnung
von Sachkonten nicht möglich ist oder mit einem
unverhältnismäßigen Aufwand verbunden
wäre, erfolgt die Zuordnung nach sachgerechten
Schlüsseln, die eine Zuordnung zu den einzelnen
Tätigkeiten ermöglichen.
Als sachgerechte Schlüssel werden u. a.
verwendet:
| ― |
Umsatzschlüssel
(Umsatzerlöse der Tätigkeiten im
Verhältnis zu den Umsatzerlösen der
GVG)
|
| ― |
Ergebnis vor Steuern (ohne
Gewinnabführung) der Tätigkeiten zum
Ergebnis vor Steuern (ohne Gewinnabführung) der
GVG (EvSt)
|
Verwendung von Schlüsseln in der Bilanz:
In der Bilanz wurden insbesondere folgende Posten
mithilfe von Schlüsseln verteilt:
| ― |
Teile der Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen (Umsatzschlüssel,
EvSt)
|
| ― |
Hälftige Verteilung der
Rückstellungen Jahresabschlusskosten
|
| ― |
Ertragsteuern in
Rückstellungen sowie in den Verbindlichkeiten
aus Steuern (EvSt)
|
| ― |
Teile der sonstigen
Vermögensgegenstände (Umsatzschlüssel,
EvSt)
|
Alle Kunden der GVG im eigenen Netz werden rollierend
abgerechnet. Aus Vereinfachungsgründen findet in der
innerbetrieblichen Verrechnung zwischen eigenem Netz und
eigenem Vertrieb keine Abschlagszahlungen statt. Um den
Bilanzausweis dennoch sachgerecht darzustellen, wird eine
fiktive Abschlagszahlung, mit einem üblichen
Zahlungsziel von drei Monaten auf den innerbetrieblich
abgegrenzten Jahresumsatz der SLP-Kunden, unterstellt. Als
offene Forderung wird somit ein verminderter Betrag
ausgewiesen, der einen sachgerechten und
diskriminierungsfreien Ausweis der innerbetrieblichen
Forderungen im Vergleich mit dem Vorgehen gegenüber
fremden dritten Kunden gewährleistet.
Die sachgerechten Zuordnungen der einzelnen
Bilanzposten gewährleisten nicht, dass die
Tätigkeitsbilanzen ohne verbleibende Differenzen in
den Bilanzsummen erstellt werden können. Hierzu ist
ein Ausgleich über aktive und passive Verrechnungen
erforderlich. Diese internen Verrechnungen werden bei
Schließung der einzelnen Tätigkeitsbilanzen
vollständig über den Posten Eigenkapital
sichergestellt.
3. Angaben und Erläuterungen zur Bilanz
Umgliederungen ergaben sich aus der Veränderung
des Umlageschlüssels für die Sparte Gasverteilung
aufgrund der aktualisierten Bemessungsgrundlage zum Ende
des laufenden Geschäftsjahres.
Von den
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden
erhaltene Anzahlungen entsprechend § 268 Abs. 5 Satz 2
HGB in Höhe von TEUR 808 (i. Vj. TEUR 368) abgesetzt.
Der Posten beinhaltet zudem Forderungen aus der Netznutzung
gegen die Tätigkeit Sonstiges Gas der GVG in Höhe
von TEUR 1.126 (i. Vj. TEUR 763).
Sämtliche Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Die
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen wurden mit dem
Zehn-Jahres-Durchschnittszins bewertet. Der
Unterschiedsbetrag zur Berechnung auf Grundlage des
Sieben-Jahres-Durchschnittssatzes beträgt TEUR 298 (i.
Vj. TEUR 1).
Die
Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen die
zu passivierenden Mehrerlöse auf dem Regulierungskonto
nach § 5 ARegV in Höhe von TEUR 936 (i. Vj. TEUR
934), Verpflichtungen aus ausstehenden Rechnungen in
Höhe von TEUR 439 (i. Vj. TEUR 130) sowie
Abrechnungsverpflichtungen in Höhe von TEUR 99 (i. Vj.
TEUR 65).
Verbindlichkeiten
|
|
davon mit
einer Restlaufzeit |
|
Gesamtbetrag
31.12.2023 |
bis zu einem
Jahr |
von einem
bis zu fünf Jahre |
über fünf
Jahre |
|
EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
| Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten |
2.642.125,00 |
80.500,00 |
1.750.000,00 |
811.625,00 |
| (Vorjahr) |
(2.825.385,61) |
(183.260,61) |
(1.750.000,00) |
(892.125,00) |
| Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen |
7.408,61 |
7.408,61 |
0,00 |
0,00 |
| (Vorjahr) |
(0,00) |
(0,00) |
(0,00) |
(0,00) |
| Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschafter |
2.461.248,70 |
1.122.840,01 |
1.120.000,00 |
218.408,69 |
| (Vorjahr) |
(1.641.128,76) |
(1.402.099,78) |
(0,00) |
(239.028,98) |
| Sonstige
Verbindlichkeiten |
435.631,23 |
435.631,23 |
0,00 |
0,00 |
| (Vorjahr) |
(4.209,14) |
(4.209,14) |
(0,00) |
(0,00) |
|
5.546.413,54 |
1.646.379,85 |
2.870.000,00 |
1.030.033,69 |
| (Vorjahr) |
(4.470.723,51) |
(1.589.569,53) |
(1.750.000,00) |
(1.131.153,98) |
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter
betragen TEUR 2.461 (i. Vj. TEUR 1.641) und bestehen
gegenüber der SWG. Sie betreffen im Betrag von TEUR
2.240 Darlehensaufnahmen der Geschäftsjahre 2022 und
2023, die für die Finanzierung von Investitionen
vorgesehen sind. Weiterhin sind Verbindlichkeiten in
Höhe von TEUR 218 aus der Umlage für
Versorgungsansprüche enthalten.
Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen
kreditorische Debitoren in Höhe von TEUR 435,
Verbindlichkeiten aus der Altersvorsorge von TEUR 2 und
Steuerverbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt in
Höhe von TEUR 1 (i. Vj, TEUR 1).
4. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse nach §§ 251 und
268 Abs. 7 HGB bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
Görlitz, den 22. April
2024
Matthias
Block, Geschäftsführer
Bestätigungsvermerk
des unabhängigen Abschlussprüfers
An die Gasversorgung Görlitz GmbH, Görlitz
Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses
und des Lageberichts
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Gasversorgung
Görlitz GmbH, Görlitz, - bestehend aus der Bilanz
zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31.
Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der
Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden -
geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht
der Gasversorgung Görlitz GmbH für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023
geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― |
entspricht der beigefügte
Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter
Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens- und Finanzlage der
Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer
Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1.
Januar bis zum 31. Dezember 2023 und
|
| ― |
vermittelt der beigefügte
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der
Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen
steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem
Jahresabschluss, entspricht den deutschen
gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend
dar.
|
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB
erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen
Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des
Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses
und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317
HGB unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere
Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen
ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers
für die Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks
weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen
unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen
handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und
haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in
Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des
Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den
Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich
für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen
Belangen entspricht, und dafür, dass der
Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die
gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen
Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den
deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund
von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der
Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder
Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren
haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit,
sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus
sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter
verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts,
der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den
deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen
Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und
Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet
haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in
Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen
gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um
ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im
Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die
Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der
Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht,
den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk
zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche
Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses
Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen
wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten
beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― |
identifizieren und beurteilen
wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen
im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und
führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf
diese Risiken durch sowie erlangen
Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet
sind, um als Grundlage für unsere
Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus
dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche
Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher
als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende
wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt
werden, da dolose Handlungen kollusives
Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte
Unvollständigkeiten, irreführende
Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen
interner Kontrollen beinhalten können.
|
| ― |
gewinnen wir ein
Verständnis von dem für die Prüfung
des Jahresabschlusses relevanten internen
Kontrollsystem und den für die Prüfung des
Lageberichts relevanten Vorkehrungen und
Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu
planen, die unter den gegebenen Umständen
angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein
Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme
der Gesellschaft abzugeben.
|
| ― |
beurteilen wir die
Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern
angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die
Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern
dargestellten geschätzten Werte und damit
zusammenhängenden Angaben.
|
| ― |
ziehen wir Schlussfolgerungen
über die Angemessenheit des von den gesetzlichen
Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
sowie, auf der Grundlage der erlangten
Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche
Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder
Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung
der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können.
Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine
wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir
verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die
dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im
Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese
Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges
Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen
unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis
zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse
oder Gegebenheiten können jedoch dazu
führen, dass die Gesellschaft ihre
Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen
kann.
|
| ― |
beurteilen wir Darstellung,
Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt
einschließlich der Angaben sowie ob der
Jahresabschluss die zugrunde liegenden
Geschäftsvorfälle und Ereignisse so
darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung
der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Gesellschaft vermittelt.
|
| ― |
beurteilen wir den Einklang des
Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine
Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild
von der Lage des Unternehmens.
|
| ― |
führen wir
Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen
Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben
im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender
geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir
dabei insbesondere die den zukunftsorientierten
Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde
gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die
sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten
Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges
Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten
Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen
geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches
unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse
wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben
abweichen.
|
Wir erörtern mit den für die
Überwachung Verantwortlichen unter anderem den
geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie
bedeutsame Prüfungsfeststellungen,
einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im
internen Kontrollsystem, die wir während unserer
Prüfung feststellen.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche
Anforderungen
Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der
Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG
Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre
Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur
Führung getrennter Konten für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023
eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir den
Tätigkeitsabschluss für die Tätigkeit
Gasverteilung nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG - bestehend
aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und
Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1.
Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie den als Anlage
beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden
für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse
- geprüft.
| ― |
Nach unserer Beurteilung wurden
die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis
5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen
wesentlichen Belangen eingehalten.
|
| ― |
Nach unserer Beurteilung
aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen
Erkenntnisse entspricht der beigefügte
Tätigkeitsabschluss in allen wesentlichen
Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b
Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG.
|
Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der
Pflichten zur Führung getrennter Konten und des
Tätigkeitsabschlusses in Übereinstimmung mit
§ 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW
Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b
Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021))
durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen
Vorschriften und Grundsätzen ist nachfolgend
weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen
unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen
handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und
haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in
Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den IDW
Qualitätsmanagementstandard: Anforderungen an das
Qualitätsmanagement in der
Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1) (09.2022) an. Wir
sind der Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur
Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b
Abs. 3 EnWG zu dienen.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich
für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3
Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten.
Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich
für die Aufstellung des Tätigkeitsabschlusses
nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3
Sätze 5 bis 7 EnWG.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter
verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie
als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur
Führung getrennter Konten einzuhalten.
Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für
den Tätigkeitsabschluss entspricht der im Abschnitt
"Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des
Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den
Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses
beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der
Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Tätigkeit zu vermitteln braucht.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die
Überwachung der Einhaltung der
Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b
Abs. 3 EnWG.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen,
| ― |
ob die gesetzlichen Vertreter
ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis
5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen
wesentlichen Belangen eingehalten haben und
|
| ― |
ob der Tätigkeitsabschluss
in allen wesentlichen Belangen den deutschen
Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7
EnWG entspricht.
|
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in
den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere
Prüfungsurteile zur Einhaltung der
Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG
beinhaltet.
Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach
§ 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung
getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung
der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3
Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar
erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet
wurde.
Unsere Verantwortung für die Prüfung des
Tätigkeitsabschlusses entspricht der im Abschnitt
"Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts"
hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen
Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den
Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der
sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Dresden, den 22. April
2024
KPMG
AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Rößler,
Wirtschaftsprüfer
Dr.
Knospe, Wirtschaftsprüfer
Bericht
des Aufsichtsrates der Gasversorgung Görlitz GmbH an
die Gesellschafterversammlung zum Jahresabschluss 2023
Der Aufsichtsrat der Gasversorgung Görlitz GmbH
(GVG) hat im Geschäftsjahr 2023 die ihm nach Gesetz
obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Er wurde von der
Geschäftsführung regelmäßig, umfassend
und zeitnah in schriftlicher und mündlicher Form
über den Gang der Geschäfte, über die
Entwicklung, die wirtschaftliche Lage (insbesondere den
Umsatz, die Ergebnisentwicklung, die Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage), die. Unternehmensplanung sowie
über wesentliche Geschäftsvorgänge des
Berichtsjahres unterrichtet.
Während des Geschäftsjahres gab es im
Aufsichtsrat keine personellen Veränderungen.
Den Kontrollpflichten gemäß dem § 52
in Verbindung mit § 107 Abs. 3 AktG wurde durch den
Aufsichtsrat ordnungsgemäß nachgekommen. Die
Risikoberichterstattung erfolgte für das Jahr 2023 in
Form eines schriftlichen Berichtes mit dem Versand des
Aufsichtsrat Protokolls der Dezembersitzung 2023 im Januar
2024.
Das Risikofrüherkennungssystem ist Teil der
ordnungsgemäßen Geschäftsführung und
Gegenstand der Jahresabschlussprüfung. Die internen
Risikogrundsätze, Regelungen und Maßnahmen sind
im Risikohandbuch sowie im Risikohandbuch für die
Energiebeschaffung und den Energievertrieb beschrieben.
Abweichend von § 267 Abs. 2 HGB hat die GVG
gemäß den Regelungen des Gesellschaftsvertrages
und des Energiewirtschaftsgesetzes ihren Jahresabschluss
nach den Regelungen für große
Kapitalgeselischaften aufzustellen.
Es besteht eine umsatzsteuerpflichtige Organschaft
zur SWG AG.
Die GVG gehört mehrheitlich zum Verbund der SWG
AG. An dieser ist der Veolia-Environnement-Konzern
mehrheitlich beteiligt. Des Weiteren ist die Thüga AG
mit Sitz in München an der GVG minderheitsbeteiligt.
Durch Nutzung der technischen und wirtschaftlichen
Potentiale sowie des Branchen-Know-how der Veolia und der
Thüga AG treten verschiedene Synergieeffekte ein, die
eine optimale wirtschaftliche Tätigkeit der
Gesellschaft ermöglichen.
Nach§ 321 Abs.1 Satz.3 HGB wurden keine
berichtspflichtigen, entwicklungsbeeinträchtigenden
und bestandsgefährdenden Tatsachen festgestellt.
Der Versicherungsschutz der Gesellschaft ist
ausreichend und wird regelmäßig geprüft.
Die Tätigkeitsgebiete der Gesellschaft liegen i_m
Rahmen des in der Satzung festgelegten
Unternehmensgegenstandes.
Gesellschaftliche Rahmenbedingungen
Die Stadt Görlitz hat mit den Auswirkungen des
Strukturwandels und der Deindustrialisierung zu
kämpfen, was sich in den verschiedenen Kennzahlen
zeigt.
Die Arbeitslosenquote stieg von 12,6 % auf 13,8 %,
liegt weiterhin über dem bundesdeutschen Durchschnitt
und zeigt, dass die Beschäftigungssituation in
Görlitz schwierig ist. Der Gewerbebestand hat im
Zeitraum von Dezember 2022 zu Dezember 2023 um 115 Betriebe
abgenommen und liegt nun bei 6.819. Die
Bevölkerungsentwicklung ist ebenfalls leicht
zurückgegangen und fällt mit knapp 0,4 %bzw. 248
Personen (bezogen auf die Gesamtbevölkerung, Haupt-
und Nebenwohnsitz) niedriger als im Vorjahr aus. Um den
negativen Trend zu stoppen, gibt es diverse
Maßnahmen, um die Attraktivität in Görlitz
zu verbessern. So wurden zum Beispiel in den letzten Jahren
einige Investitionen in die Infrastruktur, in die
Revitalisierung von historischen Gebäuden und in die
Förderung der Tourismusbranche getätigt. So wurde
zum Beispiel das Gewerbegebiet Schlauroth als attraktiver
Standort für die Ansiedlung von Gewerbe und Industrie
geschaffen.
Der Aufsichtsrat beschäftigte sich im
abgelaufenen Geschäftsjahr in zwei ordentlichen
Sitzungen mit folgenden Schwerpunkten:
1. Geschäftsentwicklung
Die Bilanzsumme ist im Vergleich zum Vorjahr um TEUR.
6.199 auf TEUR gestiegen, was hauptsächlich auf
höhere Forderungen gegen den Gesellschafter
zurückzuführen ist.
Der Erhalt und die Modernisierung des Leitungsnetzes
der GVG sind feste Bestandteile der Unternehmensstrategie
und dient den steigenden Anforderungen einer sicheren und
nachhaltigen Energieversorgung gerecht zu werden. Die im
Jahr 2023 getätigten Wachstumsinvestitionen beziehen
sich im Wesentlichen auf die Erschließung eines neuen
Gewerbegebietes und die Erweiterung von
Hausanschlüssen.
In Summe beliefen sich die Investitionen der GVG auf
insgesamt TEUR 957 und lagen mit TEUR 495 unter denen des
Vorjahres. Der Rückgang des Investitionsvolumens ist
auf den plötzlichen Wintereinbruch, die
eingeschränkte Verfügbarkeit von Tiefbaufirmen
und auf die verzögerten Lieferungen von Materialien
und Komponenten zurückzuführen.
Die Umsatzerlöse der GVG liegen mit TEUR 81.479
(i. Vj. TEUR 55.214) über dem Vorjahresniveau und sind
insgesamt um 47,6 % bzw. um TEUR 26.265 höher. Der
Anstieg der Umsatzerlöse ist im Wesentlichen auf die
Weitergabe der höheren Großhandelspreise
für Gas an den Endkunden zurückzuführen.
Im Vertriebssektor ist der Absatz ebenfalls
zurückgegangen, und zwar um 25,7 % bzw. 265 GWh im
Vergleich zum Geschäftsjahr 2022. Der Gesamtabsatz
für das Jahr 2023 beträgt 768 GWh, wobei 401 GWh
im eigenen und 367 GWh in fremden Netzen abgesetzt wurden.
Das Betriebsergebnis liegt mit TEUR 692 über den
anvisierten Zielen der GVG. Die Verbesserung des
Ergebnisses resultiert aus nicht periodischen Effekten.
Die Geschäftsführung schätzt den
Geschäftsverlauf 2023 trotz der schwierigen
äußeren Ursachen und negativen Einflussfaktoren
als noch erfolgreich ein.
2. Weitere Schwerpunkte der Beratungen und
Beschlussfassungen waren darüber hinaus:
| ― |
Umlaufbeschlüsse:
|
| ― |
Abschluss eines Avalvertrages
SWG/GVG für VNG und Uni per
|
| ― |
Gesellschafterdarlehen SWG an
GVG
|
| ― |
Wirtschaftsplan 2024 -2028
|
| ― |
Liquiditätsvereinbarung
SWG/GVG
|
| ― |
Plan-Ist-Vergl.eiche
|
3. Jahresabschlussprüfung
Der Jahresabschluss 2023 - bestehend aus Bilanz,
Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter
Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes
wurden von der als Abschlussprüfer bestellten KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dresden,
geprüft. Nach § 6b Abs. 5 EnWG umfasste die
Prüfung auch die Einhaltung der Pflichten zur
Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG, wonach für
die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte
Konten zu führen und Tätigkeitsabschlüsse
aufzustellen sind. Der uneingeschränkte
Bestätigungsvermerk wurde erteilt. Die
Wirtschaftsprüfer bestätigten, dass der von der
Geschäftsführung vorgelegte Lagebericht insgesamt
ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft
vermittelt und die zukünftige Entwicklung mit ihren
wesentlichen Chancen und Risiken zutreffend dargestellt
ist. Der Aufsichtsrat hat das Ergebnis dieser Prüfung
positiv zur Kenntnis genommen.
Der Aufsichtsrat erhielt die Unterlagen rechtzeitig
und vollständig von der Geschäftsführung und
prüfte den Jahresabschluss und Lagebericht. Das
abschließende Ergebnis seiner eigenen Prüfung
führte zu keinerlei Einwendungen des Aufsichtsrats.
Alle Maßnahmen, die der Zustimmung d.es
Aufsichtsrates bedürfen, sowie
Geschäftsvorgänge von besonderer Bedeutung wurden
eingehend beraten.
Der Aufsichtsrat billigt den vorgelegten
Jahresabschluss und Lagebericht und schlägt der
Gesellschafterversammlung die Feststellung des
Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 sowie die
Entlastung des Aufsichtsrates vor.
Die Geschäftsführung schlägt der
Gesellschafterversammlung die Vollthesaurierung des
Bilanzgewinnes in Höhe von 1.874.228,75 €
abzüglich gesperrter Gewinnrücklagen in Höhe
von 213.683,79 € vor:
| Thesaurierung
100% |
1.660.544,96
€ |
Die Geschäftsführung hat nach § 42a
GmbHG dem Aufsichtsrat den Vorschlag vorzulegen, den er der
Gesellschafterversammlung für die Verwendung des
Bilanzgewinns machen will.
Der Jahresabschluss weist einen Bilanzgewinn von
1.874.228, 75 € aus, über dessen Verwendung die
Gesellschafterversammlung zu beschließen hat.
Der
gesperrte Betrag aus latenten Steuern
gemäß§ 268 (8)
HGB beträgt zum 31.12.2023 |
213.683,79 € |
Zur Stärkung der Eigenkapital-Quote und zur
Verbesserung der Kapitalbeschaffung der Gesellschaft werden
100% des ausschüttbaren Bilanzgewinns in Höhe von
1.660.544,96 € thesauriert und in die
Gewinnrücklagen eingestellt.
Die Geschäftsführung schlägt der
Gesellschafterversammlung folgende Gewinnverwendung vor:
| Bilanzgewinn |
1.874.228, 75
€ |
| Minderung
durch gesperrte Gewinnrücklagen |
213.683,79 € |
|
1.660.544,96
€ |
| Thesaurierung
100% - Erhöhung Gewinnrücklagen |
1.660.544,96
€ |
|
0.00€ |
Der Aufsichtsrat spricht der
Geschäftsführung für ihre im
Geschäftsjahr 2023 geleistete Arbeit Dank und
Anerkennung aus.
Görlitz, 10.06.2024
Jens-Uwe
Freitag Aufsichtsratsvorsitzender
Feststellung des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde am 10.
Juni 2024 festgestellt.
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