Gasversorgung Görlitz GmbH

Demianiplatz 23, 02826 Görlitz, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Dresden HRB 6717
Eingetragen
19.10.1992
Branche
BeteiligungsgesellschaftenSpeichern von Gas zu VersorgungszweckenGashandel durch Rohrleitungen
Gegenstand
Die Gasversorgung, die Errichtung und der Betrieb der hierzu erforderlichen Anlagen und Werke, die Pachtung und Verpachtung, der Erwerb und die Veräußerung derartiger Unternehmen, die Beteiligung an anderen Unternehmen dieser Art und der Betrieb aller den Gesellschaftszwecken unmittelbar oder mittelbar dienenden Geschäfte.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Matthias Block
seit 12.1.2009
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (2)

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
2.406.250 €
62.50%
Germany
1.443.750 €
37.50%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Gasversorgung Görlitz GmbH

Görlitz

Jahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023

1. Grundlagen der Gesellschaft

Die Gasversorgung Görlitz GmbH - im Folgenden "GVG" genannt - ist ein Unternehmen der Veolia-Gruppe und gehört zu 62,5 % der Stadtwerke Görlitz AG - im Folgenden "SWG" genannt - und zu 37,5 % der Thüga Aktiengesellschaft, München. Die Tätigkeit des Unternehmens umfasst die Versorgung der Kunden in der Stadt Görlitz und im Umland mit Erdgas sowie die Errichtung und den Betrieb der dazu erforderlichen Anlagen (Angabe nach § 6b Abs. 3 EnWG).

Das Geschäftsjahr 2023 wird der GVG aufgrund verschiedener Aspekte als außergewöhnlich in Erinnerung bleiben. Zum Einen der Krieg in der Ukraine und seine schrecklichen Auswirkungen auf Menschen und Infrastruktur und zum Zweiten der Angriff auf Israel und eine mögliche Ausbreitung des Krisenherdes im Nahen Osten.

In Bezug auf die Energiepolitik hat in Deutschland eine Zeitenwende für den Energieträger Erdgas eingesetzt. Um die Unabhängigkeit vom russischen Erdgas zu forcieren hat die Bundesregierung zahlreiche Maßnahmen eingeleitet. Vor diesem Hintergrund und den ambitionierten Klimazielen der Bundesregierung stellt sich die GVG den enormen Herausforderungen. Wir als Energieversorger müssen Lösungskonzepte entwickeln, die für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die Wirtschaft bezahlbar und gleichzeitig nachhaltig und umweltfreundlich sind. Dabei soll die Energie für jeden Einzelnen zugänglich, bezahlbar und verlässlich sein. Für die GVG sind Umweltbewusstsein und Nachhaltigkeit weiterhin ein erklärtes Ziel, daher werden Haushalte und Kleingewerbe seit 2017 bereits mit 100 % CO2-neutralem Gas beliefert.

Als reines Gasversorgungsunternehmen ist die GVG damit konfrontiert, mehrere Herausforderungen gleichzeitig meistern zu müssen, ohne die Chance der Risikodiversifizierung durch andere Produkte zu haben. Der Wettbewerb um den Endkunden war im Geschäftsjahr 2023 von einem starken Anstieg der Wettbewerbsintensität geprägt. Dies ist eine Folge der stark gesunkenen Energiepreise im Vergleich zum Vorjahr. Aufgrund des deutlich gestiegenen Wettbewerbes kam es im Jahr 2023 zu signifikanten Kundenverlusten. So sank im abgelaufenen Geschäftsjahr der Marktanteil im eigenen Versorgungsgebiet von 80,8 % auf 75,2 %. Als GVG haben wir eine Versorgungspflicht, die sicherstellt, dass unsere Kunden stehts mit Energie versorgt werden, unabhängig von kurzfristigen Preisschwankungen am Markt. Die Beschaffung von Energie erfolgt strukturiert und langfristig, um eine zuverlässige Versorgung zu gewährleisten. Aufgrund der starken Preisexplosionen an den Energiemärkten im Jahr 2022 wurde das Ausschreibungsgeschäft in fremden Netzen gestoppt, um mögliche zukünftige negative Auswirkungen auf die Ergebnisse zu vermeiden. Als Konsequenz sank die Anzahl der Verträge in fremden Netzgebieten gegenüber dem Vorjahr um 33,2 %. Der Wettbewerb spielte in diesen Netzgebieten eine eher untergeordnete Rolle. Angesichts der aktuellen Entwicklungen hat die Geschäftsführung beschlossen, ausgewählte Angebote im Rahmen von Ausschreibungen neu zu legen, um die Position der GVG auf dem Markt zu stärken.

Im Vergleich zum Vorjahr war das abgelaufene Geschäftsjahr in Bezug auf die Temperaturen nahezu gleich. Das spiegelt sich auch in den Gradtagzahlen wider, die ein Maßstab für den Energiebedarf darstellen. Allerdings konnten temperaturunabhängig Einsparungen bei unseren Kunden festgestellt werden. Die Einsparungen ergeben sich aus der aktuellen Preissituation. Die Bestätigung unserer Annahmen spiegeln sich in den folgenden Informationen wider. So lagen die Gradtagzahlen im Berichtsjahr 2023 mit 3.279 um 2,3 % über denen des Vorjahres 3.206. Im Vergleich zum fünfjährigen Mittel lagen die Gradtagzahlen des aktuellen Jahres um 5,2 % niedriger.



Die GVG macht von ihrem Recht Gebrauch und nimmt aufgrund der Kundenanzahl im eigenen Netz am vereinfachten Verfahren im Rahmen der Anreizregulierung zur Ermittlung der Erlösobergrenze teil. Die GVG hat fristgerecht ihren Kostenbericht zur Bestimmung des Niveaus der Erlösobergrenze für die 4. Regulierungsperiode (2023-2027) im Jahr 2021 eingereicht. Bis dato wurde von der Landesregulierungsbehörde in Sachsen noch kein vorläufiger oder finaler Bescheid übermittelt. Für die 4. Regulierungsperiode hat die BNetzA die einheitlichen Eigenkapitalzinssätze für Strom- und Gasnetzbetreiber festgelegt. Diese sind für Neuanlagen 5,07 % (bisher 6,91 %) und für Altanlagen 3,51 % (bisher 5,12 %). In den letzten Jahren kam es zu einem deutlichen Anstieg der Kapitalkosten. Vor diesem Hintergrund hat die BNetzA, abweichend von Ihrem bisherigen Prozedere, am 24. Januar 2024 die Festlegung BK4-23-002 zum Eigenkapitalzins von Neuanlagen im Strom- und Gasnetzbereich auf ihrer Homepage veröffentlicht und im Amtsblatt bekanntgegeben. Der erhöhte Eigenkapitalzinssatz von 7,09 % greift ausschließlich für Anlagen, die nach dem 31. Dezember 2023 als fertiggestelltes Anlagengut aktiviert werden und bleibt im weiteren Zeitverlauf unverändert. Entscheidend ist das Zugangsjahr für die Ermittlung des Zinssatzes. Die Gültigkeit der Festlegung bleibt auf die 4. Regulierungsperiode beschränkt (Gas bis 31. Dezember 2027). Für Gasnetzbetreiber bedeutet das, im Jahr 2023 aktivierte Investitionen werden zum niedrigeren Zinssatz verzinst. Bestandsanlagen bleiben davon gänzlich unberührt. Laut Eckpunktepapier der BnetzA geht diese dann für die 5. Regulierungsperiode davon aus, wieder zu einheitlichen Zinssätzen zurückzukehren. Aus Sicht der Netzbetreiber gefährdet dieses Zinsniveau die Leistungsfähigkeit und Investitionstätigkeit der Netzbetreiber und damit eine erfolgreiche Energiewende.

Im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses wird die SWG einen separaten Tätigkeitsabschluss für die erbrachten Dienstleistungen für die GVG erstellen. Der Tätigkeitsabschluss resultiert aufgrund behördlicher Anforderungen vonseiten der Landesregulierungsbehörde Sachsen.

Die SWG hat zum 31. Dezember 2022 ordnungsgemäß und fristgerecht den bis dato bestehenden Ergebnisabführungsvertrag mit der GVG gekündigt. Am 10. Januar 2023 wurde die Kündigung im Handelsregister eingetragen und somit wirksam. Mit der Kündigung des EAV wird über die Verwendung des Jahresergebnisses erst in der Gesellschafterversammlung im Folgejahr entschieden.

Im Zuge der ordnungsgemäßen Kündigung des Ergebnisabführungsvertrages zwischen SWG und GVG kam es im Nachgang zur Ausreichung von Bürgschaften vonseiten der SWG für die GVG an Gashändler.

Weiterhin wurde im Geschäftsjahr 2023 eines neues einheitliches ERP-System bei Veolia Deutschland und somit auch bei der GVG eingeführt. Das neue ERP-System ist das S/4HANA-System von SAP und löste das SAP R/3-System ab. Hintergrund der Einführung war, dass SAP den Support für das R/3-System ab dem Jahr 2028 einstellen wird.

2. Wirtschaftsbericht

2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen


Der Krieg in der Ukraine hat zweifelslos erhebliche Auswirkungen auf das Handeln der Politik und der Wirtschaft. Gesetzliche Änderungen und Folgeeffekte sind unvermeidlich, da die Regierung und die Unternehmen versuchen, mit den Herausforderungen umzugehen.

Um Verbraucherinnen und Verbraucher vor den negativen Auswirkungen der Energiekrise infolge der geopolitischen Ereignisse zu schützen, hat die Bundesregierung in den Jahren 2022 und 2023 umfassende Maßnahmen verabschiedet, um die Auswirkungen für den Verbraucher abzumildern. Neben einer einmaligen Entlastung in Form einer Soforthilfe im Dezember 2022 wurden Energiepreisbremsen für Strom, Gas und Wärme mit Unterstützungen bis Ende des Jahres 2023 beschlossen. Eine weitere Maßnahme, die die Bundesregierung wegen der hohen Energiepreise ergriffen hat, ist die vorübergehende Senkung des Mehrwertsteuersatzes für Gas und Wärme von 19 auf 7 %. Der Mehrwertsteuersatz wird zum 1. April 2024 wieder auf 19 % erhöht. Weiterhin hatte die Bundesregierung den planmäßigen Anstieg des CO2-Preises für Benzin, Heizöl und Gas für das Jahr 2023 ausgesetzt. Damit blieb der CO2-Preis pro Tonne bei EUR 30. Ab dem 1. Januar 2024 wird dieser auf EUR 45 pro Tonne steigen, was einem höheren Anstieg als ursprünglich geplant entspricht. Die Erhöhung trägt dazu bei, die Finanzierungslücke nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom November 2023 zu schließen. Bundestag und Bundesrat haben die Erhöhung am 15. Dezember 2023 mit dem Haushaltsfinanzierungsgesetz beschlossen.

Die Bundesregierung hat im Juli 2023 ihre Nationale Wasserstoffstrategie aktualisiert. Unter anderem wurde die Zielvorgabe für die inländische Elektrolysekapazität im Jahr 2030 von 5 GW auf 10 GW verdoppelt. Neben der einheimischen Produktion sollen große Mengen regenerativ erzeugter Wasserstoff importiert werden. Regenerativ erzeugter Wasserstoff könnte zukünftig eventuell eine Alternative zum Erdgas darstellen. Allerdings liegen die Gestehungskosten des "Grünen Wasserstoffs" zurzeit noch deutlich über denen des grauen Wasserstoffs, welcher als nicht klimaneutral eingestuft werden kann.

Die Stadt Görlitz hat mit den Auswirkungen des Strukturwandels und der Deindustrialisierung zu kämpfen, was sich in den verschiedenen Kennzahlen zeigt.

Die Arbeitslosenquote stieg von 12,6 % auf 13,8 %, liegt weiterhin über dem bundesdeutschen Durchschnitt und zeigt, dass die Beschäftigungssituation in Görlitz schwierig ist. Der Gewerbebestand hat im Zeitraum von Dezember 2022 zu Dezember 2023 um 115 Betriebe abgenommen und liegt nun bei 6.819. Die Bevölkerungsentwicklung ist ebenfalls leicht zurückgegangen und fällt mit knapp 0,4 % bzw. 248 Personen (bezogen auf die Gesamtbevölkerung, Haupt- und Nebenwohnsitz) niedriger als im Vorjahr aus. Um den negativen Trend zu stoppen, gibt es diverse Maßnahmen, um die Attraktivität in Görlitz zu verbessern. So wurden zum Beispiel in den letzten Jahren einige Investitionen in die Infrastruktur, in die Revitalisierung von historischen Gebäuden und in die Förderung der Tourismusbranche getätigt. So wurde zum Beispiel das Gewerbegebiet Schlauroth als attraktiver Standort für die Ansiedlung von Gewerbe und Industrie geschaffen.

2.2 Geschäftsverlauf und Lage der Gesellschaft
Ertragslage


Im Berichtsjahr betrug das Betriebsergebnis TEUR 2.593 und lag damit nahezu auf dem Niveau von 2022. Die Gesamtabweichung beträgt TEUR 117. Trotz des Einflusses des intensiven Wettbewerbs auf die Vertriebsmarge konnte das Niveau größtenteils durch periodenfremde Effekte ausgeglichen werden. Die Grafik verdeutlicht den fallenden Trend der Großhandelspreise von 2022 zu 2023. Diese Entwicklung zeigt den enormen Preisdruck, dem die Branche durch neue Marktteilnehmer und Onlineanbieter ausgesetzt war.



Die Geschäftsführung schätzt den Geschäftsverlauf 2023 trotz der schwierigen äußeren Ursachen und negativen Einflussfaktoren als noch erfolgreich ein.

Allgemeines

Zu Beginn des Jahres wurde bei Veolia Deutschland und somit auch bei der GVG ein neues SAP-System (S/4HANA) eingeführt, was bedeutende Veränderungen mit sich brachte. Unter anderem wurde der Kontenplan überarbeitet und harmonisiert. Durch die genannten Veränderungen ergeben sich bei einigen Kontenpositionen in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und der Bilanz Verschiebungen im Vergleich zum Vorjahr. Um diesen Sachverhalt gerecht zu werden, wurden einzelne Positionsverschiebungen auch für den Jahresabschluss 2022 angepasst. Diese Verschiebungen gelten auch für den Vergleich zur Prognose 2023, die im Jahr 2022 noch unter Verwendung des alten Systems erstellt wurde.

Die in den nachfolgenden Tabellen geänderten Werte im Vergleich zum Vorjahresbericht sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.

Entwicklung Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse der GVG liegen mit TEUR 81.479 (i. Vj. TEUR 55.214*) über dem Vorjahresniveau und sind insgesamt um 47,6 % bzw. um TEUR 26.265* höher. Der Anstieg der Umsatzerlöse ist im Wesentlichen auf die Weitergabe der höheren Großhandelspreise für Gas an den Endkunden zurückzuführen.

Im Vergleich zum Jahr 2022 ist der Gasabsatz im Netz der GVG um 5,2 % von 530 GWh auf 502 GWh gesunken. Dieser Mengenrückgang ist nicht wie in den letzten Jahren auf wärmere Temperaturen zurückzuführen, sondern auf temperaturunabhängiges Einsparungspotenzial bei unseren Kunden infolge der Preissituation und der Versorgungslage.

Im Vertriebssektor ist der Absatz ebenfalls zurückgegangen, und zwar um 25,7 % bzw. 265 GWh im Vergleich zum Geschäftsjahr 2022. Der Gesamtabsatz für das Jahr 2023 beträgt 768 GWh, wobei 401 GWh im eigenen und 367 GWh in fremden Netzen abgesetzt wurden.

Die an den Energiemärkten im Vergleich zum Vorjahr deutlich gesunkenen Erdgaspreise haben zu einer deutlichen Zunahme des Wettbewerbes bei den Endkunden geführt. Dadurch kam es im Verlaufe des Geschäftsjahres zu signifikanten Kundenverlusten. Gleichzeitig haben wir bei unseren Bestandskunden einen reduzierten Energieverbrauch aufgrund der Preisbelastung feststellen können. Es bleibt abzuwarten, ob der Rückgang der Nachfrage auf ein langfristiges Verbrauchs- und Nutzungsverhalten zurückzuführen ist. Dies wird sich insbesondere anhand der Entwicklung der Handelspreise zeigen.

Im fremden Netzgebiet ist der Absatzrückgang hauptsächlich auf das Auslaufen von bestehenden Verträgen neben der rückläufigen Energienachfrage zurückzuführen. Aus Risikogesichtspunkten hatte die GVG im Jahr 2022 das Ausschreibungsgeschäft außerhalb ihres eigenen Netzgebietes gestoppt. Zum Ende des Jahres 2023 wurde das risikoaverse Ausschreibungspotenzial wieder aufgenommen, um die Bestandskunden zu sichern und Kundenverluste auszugleichen.

Entwicklung sonstiger Aufwands- und Ertragspositionen

Der Materialaufwand ist im Vergleich zum Vorjahr um 54,9 % bzw. TEUR 28.068* gestiegen. Diese Entwicklung spiegelt vor allem die Veränderung der Großhandelspreise für Gas wider, welche diesen Anstieg verursachten. Aufgrund der Abhängigkeit von den Großhandelspreisen am Markt ist der Materialaufwand starken Schwankungen unterlegen.

Die Entwicklung der sonstigen betrieblichen Erträge wird im Wesentlichen durch die ertragswirksame Auflösung von Rückstellungen für ausstehende Rechnungen beeinflusst. Im Vergleich zum Vorjahr stiegen die sonstigen Erträge um TEUR 1.308* auf TEUR 1.628.



2023 2022* Veränderung
absolut
Veränderung
relativ
Umsatz TEUR 81.479 55.214* 26.265 47,6%
Betriebsergebnis (EBIT) 1 TEUR 2.593 2.710 -117 -4,3%
Umsatzrentabilität (EBIT zu Umsatz) % 3,2 4,9 -1,7 -34,7%
Absatz Gas (Netz) MWh 502.464 529.838 -27.374 -5,2%
Bilanzsumme (GK) TEUR 32.884 26.685 6.199 23,2%
Eigenkapital (bilanziell, EK) TEUR 5.724 3.850 1.874 48,7%
Fremdkapital (bilanziell) TEUR 27.160 22.835 4.325 18,9%
Eigenkapitalquote % 17,4 14,4 3,0 20,8%
Investitionen TEUR 957 1.452 -495 -34,1%

1 Das Betriebsergebnis (EBIT) = Jahresüberschuss bereinigt um das Zinsergebnis, um die Steuern und um das Beteiligungsergebnis (enthält auch die periodenfremden Erträge und Aufwendungen, die im Berichtsjahr gebucht worden sind).

Vermögens- und Finanzlage

Die Bilanzsumme ist im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 6.199 gestiegen, was hauptsächlich auf höhere Forderungen gegen den Gesellschafter zurückzuführen ist.

Die Aktivseite der Bilanz wird wie bereits erwähnt im Wesentlichen durch das Umlaufvermögen geprägt. Das Umlaufvermögen beträgt in diesem Jahr TEUR 21.447, was einem Anteil von 65,2 % an der Bilanzsumme entspricht. Der Anstieg ist das Ergebnis einer verbesserten Liquiditätssituation bei der GVG. Die Liquiden Mittel (als Guthaben bei Kreditinstituten und Cash Pool Forderungen) betragen zum Bilanzstichtag TEUR 9.819.

Das Anlagevermögen hat im Vergleich zum Vorjahr kaum eine Veränderungen aufgewiesen und beträgt TEUR 11.123, was einem Anteil von 33,8 % an der Bilanzsumme entspricht.



2023 2022* Veränderung
absolut
Veränderung
relativ
Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten TEUR 2.642 2.825 -183 -6,5%
Liquide Mittel (einschl. Konzernanlage) TEUR 9.819 4.083 5.736 140,5%


Die GVG hat zum 31. Dezember 2023 kurz- und langfristige Finanzverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 2.642, das entspricht einem Rückgang in Höhe von TEUR 183 im Vergleich zu 2022. Im Geschäftsjahr 2023 hat die EZB weitere Leitzinserhöhungen durchgeführt, welche zu einer weiteren Zinserhöhung im Vergleich zum Vorjahr geführt hat. Aufgrund der anhaltenden hohen Inflation bleiben finanzielle Risiken und Unsicherheiten bestehen. Die GVG hat analog dem Vorjahr ihre Investitionen durch eines weiteres SWG-Gesellschafterdarlehen in Höhe von TEUR 1.120 finanziert. Ungeachtet dessen war die Liquidität der GVG im Geschäftsjahr 2023 jederzeit gesichert und alle bestehenden Kredite wurden planmäßig getilgt.


Der Erhalt und die Modernisierung des Leitungsnetzes der GVG sind feste Bestandteile der Unternehmensstrategie und dient den steigenden Anforderungen einer sicheren und nachhaltigen Energieversorgung gerecht zu werden. Die im Jahr 2023 getätigten Wachstumsinvestitionen beziehen sich im Wesentlichen auf die Erschließung eines neuen Gewerbegebietes und die Erweiterung von Hausanschlüssen.


In Summe beliefen sich die Investitionen der GVG auf insgesamt TEUR 957 und lagen mit TEUR 495 unter denen des Vorjahres. Der Rückgang des Investitionsvolumens ist auf den plötzlichen Wintereinbruch, die eingeschränkte Verfügbarkeit von Tiefbaufirmen und auf die verzögerten Lieferungen von Materialien und Komponenten zurückzuführen.

Der Investitionsschwerpunkt im Jahr 2023 lag auf der Netzsektionierung des Niederdrucknetzes Görlitz. Durch diese Investitionen wurden die Anforderungen an das Gasnetz hinsichtlich Kapazität, Geschwindigkeit, Verfügbarkeit und Sicherheit neu definiert. Ein spezifisches Element dieser Investitionen war die Installation von Absperreinrichtungen. Diese Absperrarmaturen dienen dazu, im Falle eines Versorgungsausfalls den betroffenen Abschnitt des Leitungsnetzes abzutrennen und die Wiederinbetriebnahme nach einem Ausfall zu erleichtern.

Die Rückstellungen reduzierten sich um TEUR 3.164 auf TEUR 11.451 zum Bilanzstichtag. Die sonstigen Rückstellungen wurden im Vergleich zum Vorjahr abgebaut, da die Gasliefermengen für den aktuellen Rückstellungszeitraum rückläufig waren und dementsprechend angepasst wurden.

Die Verbindlichkeiten haben sich im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 7.639 auf TEUR 13.888 erhöht. Dieser Anstieg resultiert aus einer Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um TEUR 3.362. Unter Nutzung des maximalen Zahlungsziels wurde das Working Capital optimiert und Zinserträge über die Liquiditätsvereinbarung im Konzern generiert. Zudem sind die sonstigen Verbindlichkeiten um TEUR 4.744 angestiegen. Dies ist auf die bilanzielle Umgliederung von Abschlagsüberzahlungen der Kunden sowie auf Ansprüche einzelner Kunden im Zusammenhang mit der Energiepreisbremse zurückzuführen.

Im Vergleich zur Prognose für das Geschäftsjahr 2023 zeigen sich die wichtigsten Leistungsindikatoren wie folgt:



2023 Prognose
2023*
Veränderung
absolut
Veränderung
relativ
Umsatz TEUR 81.479 87.556* -6.077 -6,9%
Betriebsergebnis (EBIT) TEUR 2.593 1.901 692 36,4%
Umsatzrentabilität (EBIT zu Umsatz) % 3,2 2,2 1,0 45,5%
Absatz Gas (Netz) MWh 502.464 561.930 -59.466 -10,6%


Der Gasabsatz im Netz lag um 10,6 % unter dem prognostizierten Wert. Zusätzlich zur wärmeren Witterung im Vergleich zur Prognose zeigt sich ein weiterer Effekt. Die Kunden zeigen ein zunehmendes Sparverhalten. Die Auswirkungen im Gasabsatz zeigen sich auch direkt im Rückgang der Umsatzerlöse.

Das Betriebsergebnis liegt mit TEUR 692 über den anvisierten Zielen der GVG. Die Verbesserung des Ergebnisses resultiert aus nicht periodischen Effekten.



2023 Prognose
2023*
Veränderung
absolut
Veränderung
relativ
Bilanzsumme (GK) TEUR 32.884 35.134* -2.250 -6,4%
Eigenkapital (bilanziell, EK) TEUR 5.724 3.850 1.874 48,7%
Fremdkapital (bilanziell) TEUR 27.160 31.284* -4.124 -13,2%
Eigenkapitalquote % 17,4 11,0* 6,4 58,2%


Die Bilanzsumme hat sich im Vergleich zum Prognosewert um 6,4 % verringert. Ursächlich hierfür ist der Rückgang der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen infolge der Energiepreissenkung zum 1. Juli 2023.

Das Fremdkapital verringerte sich insgesamt um TEUR 4.124. In diesem Jahr sah sich die GVG mit Schwierigkeiten bei der Fremdfinanzierung konfrontiert die durch ein Gesellschafterdarlehen ausgeglichen wurden.

3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht

3.1 Prognosebericht


Im Berichtsjahr hat die Volatilität an den Energiehandels- und Beschaffungsmärkten im Vergleich zum Vorjahr etwas abgenommen. Die GVG erwartet zwar, dass diese Volatilität weiter abnehmen wird, jedoch vorerst nicht auf das langjährige Normalniveau zurückkehren wird. Die Unsicherheiten in Bezug auf die gesamt- und energiewirtschaftliche Entwicklung werden voraussichtlich auch im Geschäftsjahr 2024 bestehen bleiben. So setzt die aktuelle Haushaltskrise die Energieversorger weiterhin unter Druck. Es gilt auf gleich mehrere wichtige Faktoren wie weggefallene Preisbremsen, steigende Netzentgelte und eine wieder höhere Mehrwertsteuer zu reagieren. Aufgrund dieser Unsicherheiten gibt die GVG ihre Prognose für das kommende Geschäftsjahr vor diesem Hintergrund ab.

Neben der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung haben insbesondere energie- und klimapolitischen Veränderungen auf nationaler und europäischer Ebene sowie regulatorische Steuerungseingriffe Auswirkungen auf den zukünftigen Geschäftsverlauf. Die konkreten Auswirkungen dieser Veränderungen werden sich in den zukünftigen Gewinn- und Verlustrechnungen der GVG widerspiegeln.

Für das Geschäftsjahr 2024 rechnet die GVG damit, dass das betriebliche Ergebnis (EBIT) deutlich bei TEUR 1.471 unter dem des Vorjahres liegen wird. Für das Ergebnis sind maßgeblich der Witterungsverlauf, der Netzbetrieb und das Vertriebsgeschäft. Aufgrund des Rückgangs der Beschaffungskosten und der daraus resultierenden Senkung der Absatzpreise wird erwartet, dass die Einnahmen für das Jahr 2024 sinken.

Die niedrigere Bilanzsumme ist auf das verminderte Umlaufvermögen, um TEUR 6.935 zurückzuführen. Die Verringerung des Umlaufvermögens ist eine direkte Folge des Wegfalls der Preisbremsen und der hohen Kundenvorauszahlungen. Diese Veränderungen haben zur Konsequenz, dass auch die liquiden Mittel abnehmen.



Prognose
2024
2023 Veränderung
absolut
Veränderung
relativ
Umsatz TEUR 56.411 81.479 -25.068 -30,8%
Betriebsergebnis (EBIT) TEUR 1.471 2.593 -1.122 -43,3%
Umsatzrentabilität (EBIT zu Umsatz) % 2,6 3,2 -0,6 -18,8%
Absatz Gas (Netz) MWh 522.583 502.464 20.119 4,0%
Bilanzsumme (GK) TEUR 26.766 32.884 -6.118 -18,6%
Eigenkapital (bilanziell, EK) TEUR 4.740 5.724 -984 -17,2%
Fremdkapital (bilanziell) TEUR 22.026 27.160 -5.134 -18,9%
Eigenkapitalquote % 17,7 17,4 0,3 1,7%


Gemäß der Cashflow-Planung ist für das Jahr 2024 eine Kreditaufnahme i. H. v. TEUR 1.230 vorgesehen. Diese Mittel sollen vorrangig für die Erneuerung des Leitungsnetzes und von Hausanschlüssen verwendet werden. Um den verbesserten Zugang zu den Kapitalmärkten zu erlangen, könnte die GVG verschiedene Maßnahmen ergreifen, um den Anforderungen der Kapitalmärkte gerecht zu werden. Eine mögliche Maßnahme kann die Thesaurierung des Jahresgewinns 2023 sein, um das Eigenkapital der Gesellschaft zu stärken.

3.2 Chancen- und Risikobericht

Die Unternehmensführung hat die zentrale Verantwortung, Chancen und Risiken frühzeitig zu erkennen und entsprechend ihrer gesellschaftlichen Bedeutung in Risikofelder zu sortieren. Dabei gilt es, Chancen zu realisieren und Risiken mit geeigneten Maßnahmen zu begegnen.

Chancenbericht

Bedingt durch unser Geschäftsmodell ist die Erlös- und Ergebnisentwicklung insbesondere von den regulatorischen Rahmenbedingungen, den Witterungsverhältnissen, den Großhandelspreisen an den Energiemärkten und den CO2-Emissionszertifkaten sowie von der Entwicklung des Markt- und Wettbewerbsumfelds abhängig. Die GVG strebt im Jahr 2024 danach, ihre Kunden in ihrem eigenen Versorgungsgebiet zu behalten und gemäß ihrer Verpflichtung zur Versorgung zu beliefern. Darüber hinaus sind sich die Gesellschafter einig, dass Ausschreibungsgeschäft auch in fremden Netzen wieder aktiv zu bedienen. Die GVG steht vor der großen Herausforderung, die Energieversorgung in den kommenden Jahren klimafreundlich zu gestalten. Um Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Umweltverträglichkeit mit innovativem und intelligentem Klimaschutz zu kombinieren, sind alternative Optionen zu den bisher verwendeten fossilen Energieträgern erforderlich. Die Wasserstofftechnologie bietet hier eine vielversprechende Möglichkeit. Am 15. Juli 2019 haben der Freistaat Sachsen, die Siemens AG und die Fraunhofer-Gesellschaft eine Absichtserklärung unterzeichnet, um die Region Görlitz langfristig zu stärken und den Strukturwandel in der Lausitz zu unterstützen. Zu diesem Zweck wird der Innovationscampus Görlitz geschaffen, der weitere Technologie- und Industrieunternehmen, Start-ups sowie Forschungsinstitute ansiedeln soll. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Digitalisierung, Automatisierung, Energietechnik und innovativen Werkstoff- und Fertigungstechnologien - die GVG als regionaler Versorger wird hier eine strategische Rolle einnehmen.

Unterstützung findet die GVG durch ihre Partner - der SWG, welche wiederum in den Veolia Environnement Konzern eingebunden ist und der Thüga AG. Durch Nutzung der technischen und wirtschaftlichen Potenziale treten verschiedene Synergieeffekte ein, die eine optimale wirtschaftliche Tätigkeit der GVG ermöglichen.

Risikomanagementsystem

Wesentliche und erkennbare Änderungen im Branchenumfeld, in gesetzlichen Regelungen oder in betrieblichen Rahmenbedingungen, die sich negativ auf die Unternehmensentwicklung auswirken können, werden mit einem Risikomanagementsystem erfasst. Die Risiken umfassen die Kategorien Recht- und Compliance, Beschaffungsrisiken, Operativer Betrieb, Informationssicherheit sowie Strategie - und Geschäftsentwicklung. Im Rahmen unserer jährlichen Risikoinventur bewerten wir die Risiken der Gesellschaft unter Berücksichtigung der Eintrittswahrscheinlichkeit und des Schadensmaßes neu. Dies ist ein wichtiger Prozess, um potenzielle Risiken frühzeitig zu identifizieren und entsprechende Maßnahmen zur Risikovermeidung oder -verminderung zu ergreifen. Nach der Bewertung jedes Risikos werden konkrete Maßnahmen beschlossen, um das Risiko zu minimieren oder zu vermeiden. Die Umsetzung dieser Maßnahmen wird regelmäßig überwacht und evaluiert, um sicherzustellen, dass sie effektiv sind und den gewünschten Zweck erfüllen. Dabei legen wir großen Wert auf eine kontinuierliche Verbesserung und Anpassung unserer Risikomanagementstrategie, um den sich wandelnden Bedingungen und neuen Risiken gerecht zu werden.

Unser Ziel ist es, durch eine umfassende Risikobewertung und angemessene Maßnahmen sicherzustellen, dass wir mögliche Gefahren minimieren und die Versorgungssicherheit für unsere Kunden gewährleisten können. Durch die systematische Überwachung und Anpassung unserer Risikomanagementstrategie sind wir in der Lage, potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um mögliche Schäden zu minimieren. Daher wurden wesentliche Risiken für die GVG GmbH im Betrachtungszeitraum der kommenden drei Jahre definiert. Im Wesentlichen haben wir folgende Risiken identifiziert, die nach ihrer Bedeutung sortiert sind.

Preis- und Mengenänderungsrisiken

Die Bewertung des Risikos aus der Gasbeschaffung wird anhand der Auswertung der Beschaffungsportfolien durchgeführt. Die Bewertung erfolgt durch das Portfoliomanagement. Dabei werden die geschlossenen Positionen mit den Ist-Beschaffungspreisen gewertet. Gemäß den Vorgaben des Risikohandbuchs werden die Basisrisiken anhand der aktuellen Marktsituation/-preise bewertet.

Als Sicherungsgeschäfte für Gas werden Terminkontrakte (Band- und Strukturlieferungen) über die Vorlieferanten eingesetzt. Kaufzeitpunkt und Menge sind im Portfolio dokumentiert. Bei den Sonderkunden werden die Gaseinkäufe entsprechend den Richtlinien des Risikohandbuchs direkt nach Abschluss des Gasliefervertrages getätigt (Back-to-Back Beschaffung). Um das Mengenabweichungsrisiko zu begrenzen, wurden verschiedene Maßnahmen getroffen und neue Angebote für Sonderkunden entwickelt. Hierbei sind insbesondere Vertragsanpassung im Hinblick auf die Mengenrestriktionsklauseln und Spotmarktangebote zu erwähnen. Bei den Tarifkunden findet eine Tranchenbeschaffung der ausgerollten Lastprofile und Kundenwerte zu mehreren Zeitpunkten innerhalb der definierten zeitlichen Grenzen der Beschaffungsstrategie statt, um einen durchschnittlichen Beschaffungspreis zu erzielen. Zur Absicherung von Mengenabweichungen wurden individuelle Bewertungen vorgenommen und im Risikokomitee mögliche Handelsoptionen bewertet. Die Tarifpreisgestaltung richtet sich nach den Beschaffungspreisen.

Liquiditätsrisiken

Im Jahr 2023 hat die Europäische Zentralbank weitere Zinserhöhungen durchgeführt, was zu einer Steigerung der Zinsen im Vergleich zum Vorjahr geführt hat. Obwohl sich die Situation Anfang 2023 bereits verbessert hat und Experten vorerst keine Rezession erwarten, bleiben finanzielle Risiken und Unsicherheiten aufgrund des anhaltenden Konflikts in der Ukraine bestehen. Auch wegen der geringen Eigenkapitalausstattung ist es für die GVG schwierig geworden, Fremdkapital zu beschaffen. Seitens der Banken liegen derzeitig keine Finanzierungsangebote vor. Um das Rating bei den Banken zu verbessern, hat die Geschäftsführung für das Jahresergebnis 2023 eine Vollthesaurierung vorgeschlagen.

Infrastruktur-Risiken

Die nationale leitungsgebundene Gasversorgung war im Jahr 2022 von einer stabilen und langfristig abgesicherten Versorgungslage durch Unterbrechung bisheriger Bezugsquellen nicht mehr als gesichert zu betrachten. Nach Ausrufung der nationalen Warnstufe, wurde die nationale Alarmstufe durch die Bundesregierung ausgerufen. Für die GVG sind die für diese Gefährdungslage vorbereiteten Maßnahmen nach dem Leitfaden zur Krisenvorsorge Gas des BDEW/VKU/GEODE umgesetzt bzw. aktiviert worden. Auch im Jahr 2023 gilt die Alarmstufe weiterhin, auch wenn die BNetzA die Gefahr einer Gasmangellage mittlerweile als gering einstuft. Sollte es dennoch zu einer Gasmangellage und einem schrittweisen Abschalten des Gasnetzes kommen, besteht ein Risiko die Wiederinbetriebnahme des Gasnetzes betreffend. Je nachdem wie lange die Mangellage dauern würde, könnte es zu Erlösausfällen aus der Netznutzung kommen. Darüber hinaus könnten mit Wiederinbetriebnahme auch diverse Bauleistungen erforderlich sein.

Refinanzierungslücke für Netzinvestitionen und Betrieb aufgrund Erlösausfälle bei Netzentgelten

Hierbei handelt es sich momentan noch nicht um ein aktives, aber in den nächsten Jahren aufkommendes Risiko. Aufgrund der Energiekrise und der dadurch massiv gestiegenen Gaspreise werden Kunden zukünftig den Gasverbrauch reduzieren. Gleichzeitig wird durch den politisch angestrebten Transformationspfad die Anzahl der Gaskunden im Netz stetig sinken. Mit dem Ziel die Wärmeversorgung klimaneutral zu betreiben, fällt im Netz ca. 50 % der Netzmenge weg. Dies führt zu Erlösausfällen und die bestehenden Gaskunden werden mit den Kosten des Netzbetriebes belastet. Zusätzlich wirkt die derzeitige Kalkulationsvorgabe für Netzinvestitionen. Die kalkulatorische Abschreibung wird mit jeder Investition auf einen Endzeitpunkt befristet. In der Folge steigen die Netznutzungsentgelte.

Gesetzliche Risiken

Wie auch im vergangenen Jahr beschäftigen die zahlreichen beschlossenen Gesetze und Verordnungen und deren teilweise Rückabwicklung das Unternehmen auch in diesem Jahr wieder intensiv und erfordern eine hohe Flexibilität und Anpassungsfähigkeit. Die stetigen Änderungen von Gesetzen und Verordnungen stellen eine Herausforderung dar, da sie Auswirkungen auf Geschäftsabläufe, die Planung und die strategische Ausrichtung haben können. Daher ist die das Unternehmen bestrebt, stehts auf den aktuellen Stand der rechtlichen Rahmenbedingungen zu sein.

Die korrekte Umsetzung der Gaspreisbremse ist in diesem Kontext besonders wichtig. Fehlerhafte Systemeinstellungen und Systemprogrammierungen können zu falschen Mengen- und Preisermittlungen führen. Dies wiederum kann Rückforderungen zur Folge haben. Daher sollte das Unternehmen sicherstellen, dass die Gaspreisbremse ordnungsgemäß umgesetzt wird, um mögliche finanzielle und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Wiederbeschaffungsrisiken - Ausfall von Handelspartnern und Adressrisiken

Die im Zuge der Energiekrise und des Ukrainekrieges stark gestiegenen Energiepreise wurden über das Lieferjahr 2023 wieder abgebaut. Somit sanken auch die damit verbunden Wiederbeschaffungsrisiken stark. Zu den Absicherungen haben die Vorlieferanten Uniper und VNG-Bürgschaften gefordert, welche zur Sicherung der Marktliquidität eingegangen wurden. Somit konnte die Angebotsbreite erhöht und das Risiko bei Ausfall eines Handelspartners minimiert werden.

Das Risiko der Adressausfallrisiken der Kunden aufgrund der hohen Verkaufspreise, ist nicht in dem Umfang eingetreten wie anfangs befürchtet. Hier spielten insbesondere die rückläufigen Preise und die Energiepreisbremse eine maßgebliche Rolle.

Rechtliche und Compliance-Risiken

Seit der Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Jahr 2018 können Unternehmen bei nachweislichen Datenschutzverstößen mit empfindlichen Strafen belegt werden. Datenschutzverletzungen können verschiedene Formen annehmen, wie unbefugter Zugriff auf persönliche Daten, Verlust oder Diebstahl von Daten und/oder die Verarbeitung von Daten ohne Einwilligung. Gemäß der DSGVO können die Strafen für Datenschutzverstöße beträchtlich sein und sich je nach Schwere des Verstoßes unterscheiden. Die Höhe der Strafen richtet sich nach verschiedenen Faktoren, wie zum Beispiel der Art und dem Umfang des Verstoßes, dem Ausmaß des entstandenen Schadens, der Absicht oder Fahrlässigkeit des Unternehmens und der Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden.

IT-Risiken

Die Bedrohungslage im Bereich der IT-Sicherheit ist im Vergleich zum Vorjahr weiter massiv gestiegen. Das Unternehmen sieht sich immer mehr komplexeren Bedrohungen in Form von Cyberattacken mittels Phishing E-Mails ausgesetzt. Dazu existieren Maßnahmenkataloge, um die identifizierten Risiken abzustellen bzw. zu reduzieren. Zusätzlich erhalten die Mitarbeiter in den besonders kritischen Bereichen regelmäßig Weiterbildungen über die interne E-Learning Software SWG Campus und werden über das Intranet über schadhafte E-Mails informiert.

Die Teilnahme an UP KRITIS (öffentlich-private Kooperation zwischen Betreibern kritischer Infrastrukturen (KRITIS), deren Verbänden und den zuständigen staatlichen Stellen) ist erfolgt und die tägliche Benachrichtigung über besondere Sicherheitsereignisse sichergestellt.

2023 wurden beide Rechenzentren der SWG AG erfolgreich nach der DIN EN/ISO 50600 zertifiziert. Dies bildet die Grundlage für das sichere Hosting und Housing von Unternehmensdaten externer Kunden und bildet den Grundstein für den weiteren Ausbau der IT-Dienstleistungen. Jedoch hat sich im Zusammenhang mit der Zertifizierung der Rechenzentren eine besonders erwähnenswertes, weil wesentliches Risiko ergeben. In der SWG existieren zwar einzelne Notfallpläne für Teilbereiche, jedoch kein ganzheitlicher Geschäftskontinuitätsplan (Business Continuity Plan). Damit verbunden existiert auch kein vollständiger Notfallwiederherstellungsplan (Disaster Recovery Plan) der die IT in die Lage versetzt, sinnvoll (im Sinne der Prioritäten für das Unternehmen) und nach Plan die Wiederherstellung von IT-Systemen und -Daten nach schwerwiegenden Zwischenfällen oder einer Katastrophe vorzunehmen. Für das Jahr 2024 ist die Erstellung eines Geschäftskontinuitätsplanes und eines Notfallwiederherstellungsplanes vorgesehen.

Unlauterer Wettbewerb/Betrugsversuche

Im Jahr 2023 warnte das Veolia Internal Control Department in Paris vor Betrugsversuchen und wies unter anderem auf reale Betrugsversuche im Zusammenhang mit gefälschten Kundenanfragen zu Rechnungen hin. Die Information wurde an die entsprechenden Bereiche mit der Bitte um Wachsamkeit gegeben. Die außerdem stattfindende regelmäßige Sensibilisierung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mittels Unterweisungen und Hinweisen im Intranet der SWG stellen ebenfalls einen wichtigen Faktor zum Schutz vor betrügerischen Handlungen dar.

Anreizregulierung

Für die Gasversorgung Görlitz GmbH besteht grundsätzlich das Risiko, dass die Bundesnetzagentur die regulatorischen Rahmenbedingungen verändert. In der Vergangenheit betraf dies beispielsweise die Netzentgelte respektive das Zinsniveau. Geltende Änderungen im Energiewirtschaftsrecht werden im Rahmen der kaufmännischen Betriebsführung laufend bewertet und geprüft. Die sich in Zeiten der Energiewende kontinuierlich verändernden Gesetzeslagen schaffen die Notwendigkeit, sich durchgängig mit den abweichenden Regelungen auseinanderzusetzen.

Das Jahr 2024 wird das zweite Jahr der 4. Regulierungsperiode sein. Die GVG hat weiterhin kein bestätigtes Ausgangsniveau, die Netzentgeltkalkulationen basieren auf Annahmen.

 

Görlitz, den 22. April 2024

Matthias Block, Geschäftsführer

Bilanz zum 31. Dezember 2023

A k t i v a


31.12.2023 31.12.2022

EUR EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen



I. Immaterielle Vermögensgegenstände



Entgeltlich erworbene Grunddienst-



barkeiten und Software
12.366,55
17.573,55
II. Sachanlagen



1. Grundstücke und Bauten einschließlich



der Bauten auf fremden Grundstücken 115.840,34
115.840,34
2. Technische Anlagen und Maschinen 8.934.291,00
9.342.694,00
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen



im Bau 2.060.165,08 11.110.296,42 1.595.988,95 11.054.523,29


11.122.662,97
11.072.096,84
B. Umlaufvermögen



I. Vorräte



1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 97.278,45
95.213,32
2. Emissionsrechte 3.373.660,94 3.470.939,39 4.070.164,68 4.165.378,00
II. Forderungen und sonstige Vermögens-



gegenstände



1. Forderungen aus Lieferungen und



Leistungen 765.546,17
1.415.902,91
2. Forderungen gegen verbundene



Unternehmen 654.696,16
206.881,72
3. Forderungen gegen Gesellschafter 15.994.193,24
5.535.355,69
4. Sonstige Vermögensgegenstände 408.557,87 17.822.993,44 58.060,39 7.216.200,71
III. Guthaben bei Kreditinstituten
152.728,55
4.082.916,01


21.446.661,38
15.464.494,72
C. Rechnungsabgrenzungsposten
98.856,30
148.046,55
D. Aktive latente Steuern
216.138,16
0,00


32.884.318,81
26.684.638,11

P a s s i v a


31.12.2023 31.12.2022

EUR EUR
A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital 3.850.000,00 3.850.000,00
II. Bilanzgewinn 1.874.228,75 0,00

5.724.228,75 3.850.000,00
B. Sonderposten

1. Sonderposten mit Rücklageanteil 389.518,00 561.585,00
2. Sonderposten für Investitionszuschüsse 17.265,00 18.473,00
3. Sonderposten für Baukostenzuschüsse 1.412.378,36 1.391.280,30

1.819.161,36 1.971.338,30
C. Rückstellungen

1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche

Verpflichtungen 45.973,00 47.848,00
2. Steuerrückstellungen 341.552,18 0,00
3. Sonstige Rückstellungen 11.063.022,77 14.566.734,14

11.450.547,95 14.614.582,14
D. Verbindlichkeiten

1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 2.642.125,00 2.825.385,61
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.367.710,92 6.151,37
3. Verbindlichkeit gegenüber verbundenen Unternehmen 9.527,39 0,00
4. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 2.495.363,82 2.788.061,12
5. Sonstige Verbindlichkeiten 5.373.199,25 629.008,80
- davon aus Steuern

EUR 3.098,35 (i. Vj. EUR 625.467,52) -


13.887.926,38 6.248.606,90
E. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 110,77
F. Passive latente Steuern 2.454,37 0,00

32.884.318,81 26.684.638,11

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023


2023 2022

EUR EUR EUR EUR
1. Umsatzerlöse
81.479.464,38
55.169.916,49
2. Andere aktivierte Eigenleistungen
66.459,39
97.743,95
3. Sonstige betriebliche Erträge
1.627.773,71
349.373,20


83.173.697,48
55.617.033,64
4. Materialaufwand



a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 67.308.566,60
47.601.140,86
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 11.859.824,22 79.168.390,82 3.511.585,97 51.112.726,83
5. Personalaufwand



a) Löhne und Gehälter 2.815,21
5.687,45
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für



Altersversorgung 1.471,91 4.287,12 5.796,89 11.484,34
- davon für Altersversorgung EUR 808,52



(i. Vj. EUR 4.409,64) -



6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegen-



stände des Anlagevermögens und Sachanlagen
906.379,25
986.611,51
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen
501.972,94
796.529,85


80.581.030,13
52.907.352,53
8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
194.081,00
32.996,92
- davon aus verbundenen Unternehmen EUR 0,00



(i. Vj. EUR 32.704,70) -



- davon aus Abzinsung EUR 10.976,53



(i. Vj. EUR 0,00) -



9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
223.082,00
53.019,04
- davon Aufwendungen aus der Aufzinsung



EUR 3.257,18 (i. Vj. EUR 6.323,55) -



10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
684.535,83
123.785,90
11. Ergebnis nach Steuern
1.879.130,52
2.565.873,09
12. Sonstige Steuern
4.901,77
4.950,20
13. Aufwendungen aus Ausgleichszahlung an



Minderheitsgesellschafter
0,00
664.884,75
14. Aufwendungen aus Ergebnisabführungen
0,00
1.896.038,14
15. Jahresergebnis
1.874.228,75
0,00

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

1. Allgemeine Erläuterungen

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde entsprechend den Vorschriften des HGB und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes und den wirtschaftszweigspezifischen Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sowie nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB aufgestellt.

Im Sinne des § 267 Abs. 2 i. V. m. Abs. 3 HGB ist die Gesellschaft eine mittelgroße Kapitalgesellschaft. Gemäß § 14 Nr. 4 Gesellschaftsvertrag sind der Jahresabschluss und der Lagebericht nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufzu­stellen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde entsprechend § 275 HGB unverändert nach dem Ge­samtkostenverfahren aufgestellt. Ergänzende Angaben zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung werden im Anhang vorgenommen.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Entgeltlich erworbene immaterielle Ver­mögens­gegen­stände beinhalten Grunddienstbarkeiten und Software. Sie sind mit Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet und wurden planmäßig linear pro rata temporis abgeschrieben.

Die Sachanlagen werden mit Ausnahme der Gaszähler G4, G6, G16 und G25 zu Anschaffungs- und Herstellungskosten vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen unter Zu­grundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer bewertet. Die Nutzungsdauern orientieren sich an den steuerlichen Ansätzen. In die Herstellungskosten werden Einzel- und ange­messene Teile der Gemeinkosten einbezogen.

Den planmäßigen Abschreibungen liegen im Wesentlichen folgende betriebsgewöhnliche Nutzungsdauern, die sich an den steuerlichen Abschreibungstabellen orientieren, zugrunde:

Immaterielle Ver­mögens­gegen­stände 3-25 Jahre

grundstücksgleiche Rechte und Bauten: 10-15 Jahre

Technische Anlagen und Maschinen 8-30 Jahre

Gaszähler G4, G6, G16 und G25 werden im Festwertverfahren bewertet. Zum 31. Dezember 2023 liegt der Festwert für die Gaszähler bei insgesamt TEUR 344.

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren Stichtagswert bewertet. Die Anschaffungskosten enthalten die Einstandspreise zuzüglich An­schaffungsnebenkosten abzüglich erhaltener Skonti.

Durch die Einführung des Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) im Jahr 2019 ist die Gasversorgung Görlitz GmbH (im Folgenden "GVG" genannt) ab dem Geschäftsjahr 2021 zur Teilnahme am nationalen Emissionshandel verpflichtet. Im Geschäftsjahr wurden Emissionszertifikate entgeltlich erworben. Diese werden in den Vorräten ausgewiesen und mit ihren An­schaffungskosten oder ihrem niedrigeren Stichtagswert bewertet.

Forderungen und sonstige Ver­mögens­gegen­stände sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag, ggf. vermindert um die Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 4 HGB bewertet. Für erkenn­bare Risiken wurden angemessene Einzel- und Pauschalwertberich­tigungen in Höhe von insgesamt TEUR 117 gebildet.

Zum 31. Dezember 2023 wurde eine Hochrechnung der Verbrauchsmengen bei unseren Kun­den vorgenommen, die einen Schätzanteil enthält. Diese Verbrauchsabgrenzung (TEUR 47.832) wird unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen. Die Abschlagszahlungen (TEUR 47.215) wurden von den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abgesetzt.

Die Guthaben bei Kreditinstituten sind mit den Nennwerten bewertet.

Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschluss­stichtag ausgewiesen, welcher Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Das Eigenkapital ist mit dem Nennbetrag ausgewiesen.

Für Sonderabschreibungen nach § 254 HGB a.F. i. V. m. § 4 Fördergebietsgesetz wurde in Vorjahren ein Sonderposten mit Rücklageanteil gebildet und nach Art. 67 EGHGB fortgeführt. Der Sonderposten mit Rücklageanteil wird entsprechend der Abschreibungen des korrespondierenden Anlagevermögens aufgelöst.

Für erhaltene Investitions- und Baukostenzuschüsse wurden Sonderposten gebildet. Die Sonderposten werden entsprechend dem Abschreibungsverlauf des damit finanzierten Anlagevermögens aufgelöst.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden nach der Anwartschaftsbarwertmethode unter Verwendung der "Heubeck-Richttafeln 2018 G" ermittelt. Es wur­de die Vereinfachungsregel nach § 253 II S. 2 HGB in Anspruch genommen und damit ein durchschnittlicher Marktzinssatz (Zehn-Jahresdurchschnitt mit RLZ 15 Jahren) von 1,83 % ver­wendet. Erwartete Gehaltssteigerungen wurden mit 2,0 % und erwartete Rentensteigerungen ebenfalls mit 2,0 % berücksichtigt. Die Rückstellungen wurden mit dem Zehn-Jahres-Durch­schnitts­zins bewertet. Der Unterschiedsbetrag zur Berechnung auf Grundlage des Sieben-Jahres-Durch­schnittssatzes beträgt EUR 298 (i. Vj. TEUR 1).

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag bemessen. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden grundsätzlich mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechendem durchschnittlichen Markt­zinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre gemäß der durch die Deutsche Bundesbank ermittelten und bekannt gegebenen Abzinsungssätze abgezinst. Kosten- und Preissteigerungen - sofern bekannt - werden einbezogen.

Abweichend vom Einzelbewertungsgrundsatz wurden die Energiebezugsverträge mit den schwebenden Absatzverträgen i. S. d. IDW ÖFA 3 Tz. 18 zusammengefasst. Dabei werden Bewertungsportfolios je Kundensegment gebildet. Hierbei wird unterschieden, ob es sich um Sondervertragskunden oder um Tarifkunden handelt. Bei der Versorgung der genannten Kun­densegmente finden unterschiedliche Beschaffungsstrategien Anwendung. Durch Gegenüberstellung der zu erwartenden Erlöse aus den Absatzgeschäften und den Beschaffungsaufwendungen je Jahresscheibe wird die Ausgeglichenheit des Bewertungsportfolios geprüft. Sofern aus den beschriebenen Ausgeglichenheitsprüfungen zum Bilanzstichtag Verluste erkennbar sind, wird hierfür entsprechend bilan­ziell Vorsorge in Form von Rückstellungen für drohende Verluste i. S. d. § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB getroffen.

Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert.

Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder gewissermaßen permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegen­ständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlas­tung mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst. Aktive und passive Steuerlatenzen werden unsaldiert ge­mäß dem Wahlrecht und § 274 Abs. 1 HGB ausgewiesen.

Als passiver Rechnungsabgrenzungsposten werden Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

3. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel(Anlage zu diesem Anhang) dargestellt.

In den Vorräten werden entgeltlich erworbene Emissionszertifikate ausgewiesen. Für die Rückgabeverpflichtung wurde im Berichtsjahr eine Rückstellung in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet.

Die Restlaufzeiten der Forderungen und sonstigen Ver­mögens­gegen­stände stellen sich wie folgt dar:


Gesamtbetrag
31.12.2023
davon Rest­laufzeit
über ein Jahr

TEUR TEUR
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 766
(Vorjahr) (1.416) (0)
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 655
(Vorjahr) (207) (0)
3. Forderungen gegen Gesellschafter 15.994
(Vorjahr) (5.535) (0)
4. Sonstige Ver­mögens­gegen­stände 408
(Vorjahr) (58) (0)

17.823
(Vorjahr) (7.216) (0)


Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen ausschließlich Forderungen aus dem Liefer- und Leistungsverkehr (Gasverkauf) sowie Materialverkauf gegen die Stadtwerke Weiß­wasser GmbH in Höhe von TEUR 655 (i. Vj. TEUR 207).

Die Forderungen gegen den Gesellschafter SWG betreffen im Wesentlichen Lieferungen und Leistungen aus Verbrauchsabrechnungen und -abgrenzungen (TEUR 6.002; i. Vj. TEUR 3.843), sowie Forderungen aus Cash Pool (Liquiditätsausgleich) in Höhe von TEUR 9.658.

Für die GVG wurden erstmalig aktive latente Steuern inHöhe von TEUR 216 bilanziert.

Das Stammkapital beträgt unverändert TEUR 3.850.

Der Sonderposten mit Rücklageanteil enthält die in den Geschäftsjahren 1998 bis 2000 vorgenommenen Sonderabschreibungen nach § 254 HGB a.F. i. V. m. § 4 Fördergebietsgesetz. Der Auflösungsbetrag ist unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen.

Im Sonderposten für Investitionszuschüsse werden Zuschüsse zum Anlagevermögen vo­rangegangener Wirtschaftsjahre des Freistaates Sachsen für das Bauvorhaben "Neubau Tras­senabzweig Schlesische Straße/Wendeschleife Girbigsdorfer Straße, Umverlegung ND Gasleitung J.-Cohn-Straße" sowie Umverlegung MD-Gasleitung in Leuba ausgewiesen. Die jähr­liche Auflösung in Höhe von TEUR 1 (i. Vj. TEUR 1) folgt dem Abschrei­bungsverlauf der be­günstigten Investitionen.

Dem Sonderposten für Baukostenzuschüsse wurden im Geschäfts­jahr 2023 TEUR 83 zugeführt. Dieser Sonderposten wurde in Höhe von TEUR 62 aufgelöst.

Bei den sonstigen Rückstellungen handelt es sich im Wesentlichen um Rückstellungen für ausstehende Rechnungen (TEUR 6.409), davon hauptsächlich aus Gasbezug und Abrechnun­gen für die Netznutzung fremder Netze. Ebenso handelt es sich um Rückstellungen für Emissionsrechte nach dem BEHG (TEUR 3.421), Rückstellungen für Mehrerlöse (TEUR 936) sowie Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten aus Altlasten (TEUR 77).

Verbindlichkeiten



davon mit einer Restlaufzeit

Gesamt­betrag
31.12.2023
bis zu einem
Jahr
von einem bis zu fünf Jahre über fünf Jahre

TEUR TEUR TEUR TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 2.642 80 1.750 812
(Vorjahr) (2.825) (183) (1.750) (892)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.368 3.377 0 0
(Vorjahr) (6) (6) (0) (0)
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter 2.496 2.243 0 253
(Vorjahr) (2.788) (2.549) (0) (239)
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 10 10 0 0
(Vorjahr) 0 0 0 0
Sonstige Verbindlichkeiten 5.373 5.373 0 0
(Vorjahr) (629) (629) (0) (0)

13.888 11.073 1.750 1.065
(Vorjahr) (6.248) (3.367) (1.750) (1.131)


Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beinhalten u. a. Verbindlichkeiten aus der Mittelbereitstellung der SWG in Höhe von TEUR 2.240, Verbindlichkeiten im Rahmen der umsatzsteuerlichen Or­gan­schaft für Dezember 2023 in Höhe von TEUR 34 (i. Vj. TEUR 461) sowie eine vertraglich vereinbarte Umlage für Versorgungsansprüche in Höhe von TEUR 218 (i. Vj. TEUR 239) gegenüber der SWG.

Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten im Wesentlichen kreditorische Debitoren in Höhe von TEUR 2.053, sowie noch nicht ausgezahlte Mittel aus dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) sowie dem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG).

Für die GVG wurden erstmalig passive latente Steuern inHöhe von TEUR 2 bilanziert.

Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen nach § 285 Nr. 3a HGB sonstige finanzielle Verpflichtungen in folgender Höhe:


Gesamtbetrag
31.12.2023
davon Restlaufzeit
über einem Jahr

TEUR TEUR
a) aus Bestellobligo

Investitionen 105 0
davon gegenüber Gesellschafter 3 0
Übrige Lieferungen und Leistungen 3.465 147
davon gegenüber verbundenen Unternehmen 149 0
davon gegenüber Gesellschafter 3.215 147

3.570 147
b) aus Erdgasbezugsverträgen 70.619 25.700

74.189 25.847


Haftungsverhältnisse nach §§ 251 und 268 Abs. 7 HGB bestanden, wie im Vorjahr, zum Bilanzstichtag nicht.

4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Zu Beginn des Jahres wurde bei Veolia Deutschland und somit auch bei der GVG ein neues SAP-System (S/4HANA) eingeführt, was bedeutende Veränderungen mit sich brachte. Unter anderem wurde der Kontenplan überarbeitet und harmonisiert. Durch die genannten Veränderungen ergeben sich bei einigen Kontenpositionen in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) Verschiebungen im Vergleich zum Vorjahr. Für den Anhang der GVG wesentliche Verschiebungen werden im Text erwähnt, sowie im Erläuterungsteil genauer beschrieben.

Die Umsatzerlöse setzen sich im Geschäftsjahr 2023 wie folgt zusammen:


TEUR
Gasverkauf inkl. Netznutzung Tarifkunden + Sonderkunden 79.098
Sonstige Leistungen und Umsatzerlöse 2.330
Anpassung Rückstellung für Mehrerlöse -11
Auflösung empfangener Ertragszuschüsse 62

81.479


In den Umsatzerlösen des Berichtsjahres sind u. a. Auflösungen der Baukostenzuschüsse TEUR 62 enthalten, die im Vorjahr mit TEUR 59 in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen wurden.

Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten u. a. die Auflösung des Sonderpostens mit Rücklagenanteil TEUR 172, periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen TEUR 1.103 und Erträge aus abgeschriebenen Forderungen in Höhe von TEUR 342.

Im Materialaufwand sind im Wesentlichen Aufwendungen für Gaseinkauf (TEUR 67.216) und Netznutzung (TEUR 7.284) sowie Aufwendungen aus der kaufmännischen und technischen Betriebsführung (TEUR 3.129).

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen untergliedern sich in Verwaltungsaufwendungen in Höhe von TEUR 264, Vertriebsaufwendungen in Höhe von TEUR 40 sowie übrige sonstige Aufwendungen in Höhe von TEUR 198. Die übrigen sonstigen Aufwendungen enthalten Kosten der Konzessionsabgaben in Höhe von TEUR 135.

Die Steuern vom Einkommen und Ertrag beinhalten Gewerbesteuern (TEUR 448), Körperschaftsteuern (TEUR 427) sowie Solidaritätszuschläge (TEUR 23). Ebenso sind in dieser Position aktive latente Steuern (TEUR 216) und passive latente Steuern (TEUR 2) enthalten.

Gewinnverwendungsvorschlag 2023

Das Jahresergebnis für das Jahr 2023 beträgt EUR 1.874.228,75. Es wird der Gesellschafterversammlung vorgeschlagen, eine Vollthesaurierung durchzuführen. Nach Beachtung des § 268 Abs. 8 HGB verbleibt damit der Restbetrag von EUR 1.660.544,96 vollständig im Unternehmen und wird im Folgejahr in die Gewinnrücklage eingestellt. Eine Ausschüttung an die Gesellschafter erfolgt somit nicht. Ziel ist es, dadurch eine Stärkung der EK-Quote zu erreichen und so die Kapitalbeschaffung zu verbessern.

5. Einfluss steuerlicher Bewertungsmethoden

In Vorjahren wurden Sonderabschreibungen gemäß § 4 Fördergebietsgesetz von insgesamt TEUR 5.021 in Anspruch genommen und in einen entsprechenden Sonderposten eingestellt. Die Auflösung des Sonderpostens in den kommenden Geschäftsjahren (TEUR 390) verbessert das Ergebnis vor Gewinnabführung entsprechend. Die Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens für das Geschäftsjahr 2023 betragen TEUR 172.

6. § 6b Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz

Folgende Geschäfte größeren Umfangs mit Unternehmen gemäß § 271 Abs. 2 HGB wurden getä­tigt:

Eine Vereinbarung zum Liquiditätsausgleich mit der Gesellschafterin SWG wurde am 2. Juni 2008 inklusive Nachträgen vom 4. Dezember 2009, 24. Juni 2013, 1. Dezember 2013. 31. März 2017 und 15. November 2021 und vom 13. Juni 2022 und neu vom 19./23. Juni 2023, gültig ab 1. Juni 2023 und letztem Nachtrag vom 5. Dezember 2023 wurde mit der SWG eine Vereinbarung zum Liquiditätsausgleich geschlossen. Mit dieser Vereinbarung soll zum beiderseitigen Vorteil der GVG die Möglichkeit eingeräumt werden, die bei ihr nicht benötigten Liquiditätsmittel der SWG zu marktüblichen Konditionen zur Verfügung zu stellen bzw. im Bedarfsfall bei der SWG Liquiditätsmittel zu marktüblichen Konditionen aufzunehmen. Eine Kündigung, die jeweils mit einer Frist von einem Kalendermonat erfolgen kann, ist nicht erfolgt.

Weiterhin bestehen mit der Gesellschafterin SWG mehrere Erdgaslieferungsverträge für einzelne Abnahmestellen. Der wesentliche Teil betrifft die Blockheizkraftwerke zur Fernwärmeversorgung der Stadt Görlitz. Hieraus erzielte die GVG einen periodischen Umsatz in Höhe von TEUR 23.478 (ohne Energiesteuer).

Am 21. Dezember 2020 sowie mit 1. Nachtrag vom 27. Oktober 2021 wurde zwischen der SWG und GVG ein Vertrag über die Erbringung von Leistungen im Versorgungsgebiet der GVG geschlossen. Im Rahmen der Kalkulation des Jahresentgelts wird den Vorgaben aus § 6b EnWG für die sonstigen Tätigkeiten innerhalb des Gassektors sowie für die Tätigkeit Gasverteilung Rechnung getragen. Im Geschäftsjahr 2023 leistete die GVG aus diesem Vertrag Zahlungen an SWG in Höhe von TEUR 3.347. Mit Vereinbarungen vom 6. Dezember 2022 sowie 18. Dezember 2023 wurde seitens SWG jeweils ein Darlehen im Betrag von TEUR 1.120 an die GVG ausgereicht. Die Laufzeit der Darlehen ist befristet bis zum 30. November 2024. Es besteht die vertragliche Option zur Verlängerung um ein Jahr.

7. Sonstige Angaben

Gesellschaftsrechtliche Grundlagen

Firma: Gasversorgung Görlitz GmbH
Sitz: Görlitz
Handelsregister: Abteilung B Nr. 6717 beim Amtsgericht Dresden


Im Geschäftsjahr 2023 war eine Person auf Basis geringfügiger Beschäftigung angestellt.

Nachtragsbericht

Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Ge­schäfts­jah­res sind nicht ein­getreten.

Geschäftsführer

Matthias Block, Diplom-Ingenieur - Vorstandsvorsitzender der SWG


Der Geschäftsführer erhält von der Gesellschaft keine Bezüge.

Der Aufsichtsrat setzte sich 2023 wie folgt zusammen:

Jens-Uwe Freitag, Vorstandsvorsitzender BS|Energy, Braunschweig
- Vorsitzender des Aufsichtsrates -

Christoph Kahlen, Handlungsbevollmächtigter der Thüga Aktiengesellschaft, München
- stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates -

Robert Freudenberg, Prokurist Veolia Environnement Lausitz GmbH

Michael Krakowczyk, Beteiligungscontroller der Thüga Aktiengesellschaft, München

Matthias Burghardt, Bereichsleiter Kaufmännischer Service (seit 1. Januar 2023 Mitglied)


Im Jahr 2023 wurden keine Aufsichtsratsvergütungen gezahlt.

Das im Geschäftsjahr 2023 als Aufwand erfasste Honorar des Abschlussprü­fers wird im Rahmen des Konzernabschlusses der VEOLIA S.A. angegeben.

Die Gesellschaft ist verbundenes Unternehmen i. S. d. § 271 Abs. 2 HGB zur Veolia Environnement, S. A., Paris, und ihren unmittelbaren und mittelbaren Tochterunternehmen.

Die Veolia Deutschland GmbH, Berlin, erstellt zum 31. Dezember 2023 einen Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen; die Veolia Environnement S.A., Paris/ Frankreich, erstellt zum 31. Dezember 2023 einen Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen. Der Konzernabschluss ist jeweils am Sitz der Gesellschaften erhältlich.

 

Görlitz, den 22. April 2024

Matthias Block, Geschäftsführer

Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023 (Bruttodarstellung)


Anschaffungs- und Herstellungskosten

1.1.2023 Zugänge Um-
buchungen
Abgänge 31.12.2023

EUR EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögens-




gegenstände




Entgeltlich erworbene Grunddienst-




barkeiten und Software 142.812,22 0,00 0,00 0,00 142.812,22
II. Sachanlagen




1. Grundstücke und Bauten




einschließlich der Bauten




auf fremden Grundstücken 161.501,00 0,00 0,00 0,00 161.501,00
2. Technische Anlagen und




Maschinen 32.969.418,12 39.110,18 453.659,07 0,00 33.462.187,37
3. Andere Anlagen, Betriebs-




und Geschäftsausstattung 27.479,40 0,00 0,00 0,00 27.479,40
4. Geleistete Anzahlungen




und Anlagen im Bau 1.595.988,95 917.835,20 -453.659,07 0,00 2.060.165,08

34.754.387,47 956.945,38 0,00 0,00 35.711.332,85

34.897.199,69 956.945,38 0,00 0,00 35.854.145,07

Kumulierte Abschreibungen

1.1.2023 Abschreibungen des
Geschäftsjahres
Abgänge 31.12.2023

EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögens-



gegenstände



Entgeltlich erworbene Grunddienst-



barkeiten und Software 125.238,67 5.207,00 0,00 130.445,67
II. Sachanlagen



1. Grundstücke und Bauten



einschließlich der Bauten



auf fremden Grundstücken 45.660,66 0,00 0,00 45.660,66
2. Technische Anlagen und



Maschinen 23.626.724,12 901.172,25 0,00 24.527.896,37
3. Andere Anlagen, Betriebs-



und Geschäftsausstattung 27.479,40 0,00 0,00 27.479,40
4. Geleistete Anzahlungen



und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00

23.699.864,18 901.172,25 0,00 24.601.036,43

23.825.102,85 906.379,25 0,00 24.731.482,10

Buchwerte

31.12.2023 31.12.2022

EUR EUR
I. Immaterielle Vermögens-

gegenstände

Entgeltlich erworbene Grunddienst-

barkeiten und Software 12.366,55 17.573,55
II. Sachanlagen

1. Grundstücke und Bauten

einschließlich der Bauten

auf fremden Grundstücken 115.840,34 115.840,34
2. Technische Anlagen und

Maschinen 8.934.291,00 9.342.694,00
3. Andere Anlagen, Betriebs-

und Geschäftsausstattung 0,00 0,00
4. Geleistete Anzahlungen

und Anlagen im Bau 2.060.165,08 1.595.988,95

11.110.296,42 11.054.523,29

11.122.662,97 11.072.096,84

Tätigkeitsabschluss gemäß § 6b Abs. 3 EnWG/Gasverteilung

Bilanz zum 31. Dezember 2023
Tätigkeitsabschluss gemäß § 6b Abs. 3 Satz 6 EnWG für die Gasverteilung


A k t i v a


31.12.2023 31.12.2022

EUR EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen



I. Immaterielle Vermögensgegenstände



Entgeltlich erworbene Grunddienst-



barkeiten und Software
12.366,55
17.573,55
II. Sachanlagen



1. Grundstücke und Bauten einschließlich



der Bauten auf fremden Grundstücken 49.773,01
49.773,01
2. Technische Anlagen und Maschinen 8.934.291,00
9.342.694,00
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen 2.060.165,08
1.595.988,95
im Bau
11.044.229,09
10.988.455,96


11.056.595,64
11.006.029,51
B. Umlaufvermögen



I. Vorräte



Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
97.278,45
95.213,32
II. Forderungen und sonstige Vermögens-



gegenstände



1. Forderungen aus Lieferungen und



Leistungen 1.312.851,96
851.280,89
2. Forderungen gegen verbundene



Unternehmen 660,03


3. Sonstige Vermögensgegenstände 98.466,42 1.411.978,41 0,00 851.280,89
III. Guthaben bei Kreditinstituten
29.131,87
30.508,30


1.538.388,73
977.002,51


12.594.984,37
11.983.032,02

P a s s i v a


31.12.2023 31.12.2022

EUR EUR
A. Zugeordnetes Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital 3.831.905,00 3.831.905,00
II. Bilanzgewinn/Bilanzverlust -235.015,22 0,00
III. Kapitalverrechnungsposten 100.932,95 512.962,42

3.697.822,74 4.344.867,42
B. Sonderposten

1. Sonderposten mit Rücklageanteil 389.518,00 561.585,00
2. Sonderposten für Investitionszuschüsse 17.265,00 18.473,00
3. Sonderposten für Baukostenzuschüsse 1.412.378,36 1.391.280,30

1.819.161,36 1.971.338,30
C. Rückstellungen

1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche

Verpflichtungen 1.628,52 47.848,00
2. Steuerrückstellungen 0,00
3. Sonstige Rückstellungen 1.529.958,21 1.148.254,79

1.531.586,73 1.196.102,79
D. Verbindlichkeiten

1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 2.642.125,00 2.825.385,61
2. Erhaltene Anzahlungen 0,00 0,00
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 7.408,61 0,00
4. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter 2.461.248,70 1.641.128,76
5. Sonstige Verbindlichkeiten 435.631,23 4.209,14
- davon aus Steuern

EUR 846,15 (i. Vj. EUR 718,54) -


5.546.413,54 4.470.723,51

12.594.984,37 11.983.032,02

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Tätigkeitsabschluss gemäß § 6b Abs. 3 Satz 6 EnWG für die Gasverteilung



2023 2022

EUR EUR EUR EUR
1. Umsatzerlöse
7.614.203,78
4.940.363,48
2. Andere aktivierte Eigenleistungen
66.459,39
97.743,95
3. Sonstige betriebliche Erträge
192.093,98
258.668,24
4. Materialaufwand



a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und



Betriebsstoffe und für bezogene Waren 2.538.117,89
1.097.705,73
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 4.607.406,32 7.145.524,21 3.085.399,21 4.183.104,94
5. Personalaufwand



Soziale Abgaben und Aufwendungen für



Altersversorgung 808,52 808,52 4.409,64 4.409,64
- davon für Altersversorgung



EUR 808,52 (i. Vj. EUR 4.409,64) -



6. Abschreibungen



auf immaterielle Vermögensgegenstände



des Anlagevermögens und Sachanlagen
906.379,25
986.611,51
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen
344.512,13
251.844,41
8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
11.016,03
0,00
- davon aus verbundenen Unternehmen



EUR 0,00 (i. Vj. EUR 0,00) -



9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
113.565,54
51.661,50
- davon aus Aufzinsung EUR 2.437,18



(i. Vj. EUR 6.323,55) -



10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
-394.345,34
8.450,17
11. Ergebnis nach Steuern
-232.671,13
-189.306,50
12. Sonstige Steuern
2.344,09
2.413,79
13. Erträge aus Verlustübernahme
0,00
191.720,29
14. Jahresergebnis
-235.015,22
0,00


Gasverteilung - ergänzende Angaben gemäß § 6b Abs. 3 Satz 7 EnWG für 2023

1. Allgemeine Erläuterungen

Der Tätigkeitsabschluss - Gasverteilung - wurde aus dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der Gasversorgung Görlitz GmbH, Görlitz (im Folgenden "GVG"), der entsprechend den Vorschriften des HGB, den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes und den wirtschaftszweigspezifischen Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sowie nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB aufgestellt wurde, abgeleitet.

Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren.

Zu den weiteren Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die dem Tätigkeitsabschluss zugrunde gelegt wurden, verweisen wir auf die Angaben im Anhang zum Jahresabschluss 2023 der GVG.

2. Angaben über die Zuordnungsregeln gemäß § 6b Abs. 3 Satz 7 EnWG

Auf Basis von Einzelkonten werden die wesentlichen Aktiv- und Passivposten sowie Aufwendungen und Erträge den Unternehmenstätigkeiten direkt zugeordnet. Die Bilanzposten Anlagevermögen, Vorräte, wesentliche Teile der Forderungen, Sonderposten und Rückstellungen wurden innerhalb der Bilanz und die Umsatzerlöse sowie wesentliche Ertrags- und Aufwandsposten innerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung ohne Schlüsselungen der Tätigkeit Gasverteilung bzw. der Tätigkeit Sonstiges Gas zugeordnet.

In den Fällen, in denen eine direkte Zuordnung von Sachkonten nicht möglich ist oder mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre, erfolgt die Zuordnung nach sachgerechten Schlüsseln, die eine Zuordnung zu den einzelnen Tätigkeiten ermöglichen.

Als sachgerechte Schlüssel werden u. a. verwendet:

Umsatzschlüssel (Umsatzerlöse der Tätigkeiten im Verhältnis zu den Umsatzerlösen der GVG)

Ergebnis vor Steuern (ohne Gewinnabführung) der Tätigkeiten zum Ergebnis vor Steuern (ohne Gewinnabführung) der GVG (EvSt)

Verwendung von Schlüsseln in der Bilanz:

In der Bilanz wurden insbesondere folgende Posten mithilfe von Schlüsseln verteilt:

Teile der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Umsatzschlüssel, EvSt)

Hälftige Verteilung der Rückstellungen Jahresabschlusskosten

Ertragsteuern in Rückstellungen sowie in den Verbindlichkeiten aus Steuern (EvSt)

Teile der sonstigen Vermögensgegenstände (Umsatzschlüssel, EvSt)


Alle Kunden der GVG im eigenen Netz werden rollierend abgerechnet. Aus Vereinfachungsgründen findet in der innerbetrieblichen Verrechnung zwischen eigenem Netz und eigenem Vertrieb keine Abschlagszahlungen statt. Um den Bilanzausweis dennoch sachgerecht darzustellen, wird eine fiktive Abschlagszahlung, mit einem üblichen Zahlungsziel von drei Monaten auf den innerbetrieblich abgegrenzten Jahresumsatz der SLP-Kunden, unterstellt. Als offene Forderung wird somit ein verminderter Betrag ausgewiesen, der einen sachgerechten und diskriminierungsfreien Ausweis der innerbetrieblichen Forderungen im Vergleich mit dem Vorgehen gegenüber fremden dritten Kunden gewährleistet.

Die sachgerechten Zuordnungen der einzelnen Bilanzposten gewährleisten nicht, dass die Tätigkeitsbilanzen ohne verbleibende Differenzen in den Bilanzsummen erstellt werden können. Hierzu ist ein Ausgleich über aktive und passive Verrechnungen erforderlich. Diese internen Verrechnungen werden bei Schließung der einzelnen Tätigkeitsbilanzen vollständig über den Posten Eigenkapital sichergestellt.

3. Angaben und Erläuterungen zur Bilanz

Umgliederungen ergaben sich aus der Veränderung des Umlageschlüssels für die Sparte Gasverteilung aufgrund der aktualisierten Bemessungsgrundlage zum Ende des laufenden Geschäftsjahres.

Von den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden erhaltene Anzahlungen entsprechend § 268 Abs. 5 Satz 2 HGB in Höhe von TEUR 808 (i. Vj. TEUR 368) abgesetzt. Der Posten beinhaltet zudem Forderungen aus der Netznutzung gegen die Tätigkeit Sonstiges Gas der GVG in Höhe von TEUR 1.126 (i. Vj. TEUR 763).

Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden mit dem Zehn-Jahres-Durchschnittszins bewertet. Der Unterschiedsbetrag zur Berechnung auf Grundlage des Sieben-Jahres-Durchschnittssatzes beträgt TEUR 298 (i. Vj. TEUR 1).

Die Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen die zu passivierenden Mehrerlöse auf dem Regulierungskonto nach § 5 ARegV in Höhe von TEUR 936 (i. Vj. TEUR 934), Verpflichtungen aus ausstehenden Rechnungen in Höhe von TEUR 439 (i. Vj. TEUR 130) sowie Abrechnungsverpflichtungen in Höhe von TEUR 99 (i. Vj. TEUR 65).

Verbindlichkeiten



davon mit einer Restlaufzeit

Gesamtbetrag
31.12.2023
bis zu einem
Jahr
von einem
bis zu fünf Jahre
über fünf
Jahre

EUR EUR EUR EUR
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 2.642.125,00 80.500,00 1.750.000,00 811.625,00
(Vorjahr) (2.825.385,61) (183.260,61) (1.750.000,00) (892.125,00)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 7.408,61 7.408,61 0,00 0,00
(Vorjahr) (0,00) (0,00) (0,00) (0,00)
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter 2.461.248,70 1.122.840,01 1.120.000,00 218.408,69
(Vorjahr) (1.641.128,76) (1.402.099,78) (0,00) (239.028,98)
Sonstige Verbindlichkeiten 435.631,23 435.631,23 0,00 0,00
(Vorjahr) (4.209,14) (4.209,14) (0,00) (0,00)

5.546.413,54 1.646.379,85 2.870.000,00 1.030.033,69
(Vorjahr) (4.470.723,51) (1.589.569,53) (1.750.000,00) (1.131.153,98)


Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter betragen TEUR 2.461 (i. Vj. TEUR 1.641) und bestehen gegenüber der SWG. Sie betreffen im Betrag von TEUR 2.240 Darlehensaufnahmen der Geschäftsjahre 2022 und 2023, die für die Finanzierung von Investitionen vorgesehen sind. Weiterhin sind Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 218 aus der Umlage für Versorgungsansprüche enthalten.

Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen kreditorische Debitoren in Höhe von TEUR 435, Verbindlichkeiten aus der Altersvorsorge von TEUR 2 und Steuerverbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt in Höhe von TEUR 1 (i. Vj, TEUR 1).

4. Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse nach §§ 251 und 268 Abs. 7 HGB bestanden zum Bilanzstichtag nicht.

 

Görlitz, den 22. April 2024

Matthias Block, Geschäftsführer

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers


An die Gasversorgung Görlitz GmbH, Görlitz
Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Gasversorgung Görlitz GmbH, Görlitz, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Gasversorgung Görlitz GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.


Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.


Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG

Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir den Tätigkeitsabschluss für die Tätigkeit Gasverteilung nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie den als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.

Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Tätigkeitsabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG.


Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und des Tätigkeitsabschlusses in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist nachfolgend weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den IDW Qualitätsmanagementstandard: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1) (09.2022) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung des Tätigkeitsabschlusses nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten.

Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Tätigkeitsabschluss entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG.

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,

ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben und

ob der Tätigkeitsabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG entspricht.


Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet.

Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.

Unsere Verantwortung für die Prüfung des Tätigkeitsabschlusses entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.

 

Dresden, den 22. April 2024

KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Rößler, Wirtschaftsprüfer

Dr. Knospe, Wirtschaftsprüfer

Bericht des Aufsichtsrates der Gasversorgung Görlitz GmbH an die Gesellschafterversammlung zum Jahresabschluss 2023


Der Aufsichtsrat der Gasversorgung Görlitz GmbH (GVG) hat im Geschäftsjahr 2023 die ihm nach Gesetz obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Er wurde von der Geschäftsführung regelmäßig, umfassend und zeitnah in schriftlicher und mündlicher Form über den Gang der Geschäfte, über die Entwicklung, die wirtschaftliche Lage (insbesondere den Umsatz, die Ergebnisentwicklung, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage), die. Unternehmensplanung sowie über wesentliche Geschäftsvorgänge des Berichtsjahres unterrichtet.

Während des Geschäftsjahres gab es im Aufsichtsrat keine personellen Veränderungen.

Den Kontrollpflichten gemäß dem § 52 in Verbindung mit § 107 Abs. 3 AktG wurde durch den Aufsichtsrat ordnungsgemäß nachgekommen. Die Risikoberichterstattung erfolgte für das Jahr 2023 in Form eines schriftlichen Berichtes mit dem Versand des Aufsichtsrat Protokolls der Dezembersitzung 2023 im Januar 2024.

Das Risikofrüherkennungssystem ist Teil der ordnungsgemäßen Geschäftsführung und Gegenstand der Jahresabschlussprüfung. Die internen Risikogrundsätze, Regelungen und Maßnahmen sind im Risikohandbuch sowie im Risikohandbuch für die Energiebeschaffung und den Energievertrieb beschrieben.

Abweichend von § 267 Abs. 2 HGB hat die GVG gemäß den Regelungen des Gesellschaftsvertrages und des Energiewirtschaftsgesetzes ihren Jahresabschluss nach den Regelungen für große Kapitalgeselischaften aufzustellen.

Es besteht eine umsatzsteuerpflichtige Organschaft zur SWG AG.

Die GVG gehört mehrheitlich zum Verbund der SWG AG. An dieser ist der Veolia-Environnement-Konzern mehrheitlich beteiligt. Des Weiteren ist die Thüga AG mit Sitz in München an der GVG minderheitsbeteiligt. Durch Nutzung der technischen und wirtschaftlichen Potentiale sowie des Branchen-Know-how der Veolia und der Thüga AG treten verschiedene Synergieeffekte ein, die eine optimale wirtschaftliche Tätigkeit der Gesellschaft ermöglichen.

Nach§ 321 Abs.1 Satz.3 HGB wurden keine berichtspflichtigen, entwicklungsbeeinträchtigenden und bestandsgefährdenden Tatsachen festgestellt.

Der Versicherungsschutz der Gesellschaft ist ausreichend und wird regelmäßig geprüft. Die Tätigkeitsgebiete der Gesellschaft liegen i_m Rahmen des in der Satzung festgelegten Unternehmensgegenstandes.

Gesellschaftliche Rahmenbedingungen
Die Stadt Görlitz hat mit den Auswirkungen des Strukturwandels und der Deindustrialisierung zu kämpfen, was sich in den verschiedenen Kennzahlen zeigt.

Die Arbeitslosenquote stieg von 12,6 % auf 13,8 %, liegt weiterhin über dem bundesdeutschen Durchschnitt und zeigt, dass die Beschäftigungssituation in Görlitz schwierig ist. Der Gewerbebestand hat im Zeitraum von Dezember 2022 zu Dezember 2023 um 115 Betriebe abgenommen und liegt nun bei 6.819. Die Bevölkerungsentwicklung ist ebenfalls leicht zurückgegangen und fällt mit knapp 0,4 %bzw. 248 Personen (bezogen auf die Gesamtbevölkerung, Haupt- und Nebenwohnsitz) niedriger als im Vorjahr aus. Um den negativen Trend zu stoppen, gibt es diverse Maßnahmen, um die Attraktivität in Görlitz zu verbessern. So wurden zum Beispiel in den letzten Jahren einige Investitionen in die Infrastruktur, in die Revitalisierung von historischen Gebäuden und in die Förderung der Tourismusbranche getätigt. So wurde zum Beispiel das Gewerbegebiet Schlauroth als attraktiver Standort für die Ansiedlung von Gewerbe und Industrie geschaffen.

Der Aufsichtsrat beschäftigte sich im abgelaufenen Geschäftsjahr in zwei ordentlichen Sitzungen mit folgenden Schwerpunkten:

1. Geschäftsentwicklung

Die Bilanzsumme ist im Vergleich zum Vorjahr um TEUR. 6.199 auf TEUR gestiegen, was hauptsächlich auf höhere Forderungen gegen den Gesellschafter zurückzuführen ist.

Der Erhalt und die Modernisierung des Leitungsnetzes der GVG sind feste Bestandteile der Unternehmensstrategie und dient den steigenden Anforderungen einer sicheren und nachhaltigen Energieversorgung gerecht zu werden. Die im Jahr 2023 getätigten Wachstumsinvestitionen beziehen sich im Wesentlichen auf die Erschließung eines neuen Gewerbegebietes und die Erweiterung von Hausanschlüssen.

In Summe beliefen sich die Investitionen der GVG auf insgesamt TEUR 957 und lagen mit TEUR 495 unter denen des Vorjahres. Der Rückgang des Investitionsvolumens ist auf den plötzlichen Wintereinbruch, die eingeschränkte Verfügbarkeit von Tiefbaufirmen und auf die verzögerten Lieferungen von Materialien und Komponenten zurückzuführen.

Die Umsatzerlöse der GVG liegen mit TEUR 81.479 (i. Vj. TEUR 55.214) über dem Vorjahresniveau und sind insgesamt um 47,6 % bzw. um TEUR 26.265 höher. Der Anstieg der Umsatzerlöse ist im Wesentlichen auf die Weitergabe der höheren Großhandelspreise für Gas an den Endkunden zurückzuführen.

Im Vertriebssektor ist der Absatz ebenfalls zurückgegangen, und zwar um 25,7 % bzw. 265 GWh im Vergleich zum Geschäftsjahr 2022. Der Gesamtabsatz für das Jahr 2023 beträgt 768 GWh, wobei 401 GWh im eigenen und 367 GWh in fremden Netzen abgesetzt wurden.

Das Betriebsergebnis liegt mit TEUR 692 über den anvisierten Zielen der GVG. Die Verbesserung des Ergebnisses resultiert aus nicht periodischen Effekten.

Die Geschäftsführung schätzt den Geschäftsverlauf 2023 trotz der schwierigen äußeren Ursachen und negativen Einflussfaktoren als noch erfolgreich ein.

2. Weitere Schwerpunkte der Beratungen und Beschlussfassungen waren darüber hinaus:

Umlaufbeschlüsse:

Abschluss eines Avalvertrages SWG/GVG für VNG und Uni per

Gesellschafterdarlehen SWG an GVG

Wirtschaftsplan 2024 -2028

Liquiditätsvereinbarung SWG/GVG

Plan-Ist-Vergl.eiche


3. Jahresabschlussprüfung

Der Jahresabschluss 2023 - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes wurden von der als Abschlussprüfer bestellten KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dresden, geprüft. Nach § 6b Abs. 5 EnWG umfasste die Prüfung auch die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen und Tätigkeitsabschlüsse aufzustellen sind. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde erteilt. Die Wirtschaftsprüfer bestätigten, dass der von der Geschäftsführung vorgelegte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt und die zukünftige Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken zutreffend dargestellt ist. Der Aufsichtsrat hat das Ergebnis dieser Prüfung positiv zur Kenntnis genommen.

Der Aufsichtsrat erhielt die Unterlagen rechtzeitig und vollständig von der Geschäftsführung und prüfte den Jahresabschluss und Lagebericht. Das abschließende Ergebnis seiner eigenen Prüfung führte zu keinerlei Einwendungen des Aufsichtsrats.

Alle Maßnahmen, die der Zustimmung d.es Aufsichtsrates bedürfen, sowie Geschäftsvorgänge von besonderer Bedeutung wurden eingehend beraten.

Der Aufsichtsrat billigt den vorgelegten Jahresabschluss und Lagebericht und schlägt der Gesellschafterversammlung die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 sowie die Entlastung des Aufsichtsrates vor.

Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung die Vollthesaurierung des Bilanzgewinnes in Höhe von 1.874.228,75 € abzüglich gesperrter Gewinnrücklagen in Höhe von 213.683,79 € vor:

Thesaurierung 100% 1.660.544,96 €


Die Geschäftsführung hat nach § 42a GmbHG dem Aufsichtsrat den Vorschlag vorzulegen, den er der Gesellschafterversammlung für die Verwendung des Bilanzgewinns machen will.

Der Jahresabschluss weist einen Bilanzgewinn von 1.874.228, 75 € aus, über dessen Verwendung die Gesellschafterversammlung zu beschließen hat.

Der gesperrte Betrag aus latenten Steuern gemäß§ 268 (8)
HGB beträgt zum 31.12.2023

213.683,79 €


Zur Stärkung der Eigenkapital-Quote und zur Verbesserung der Kapitalbeschaffung der Gesellschaft werden 100% des ausschüttbaren Bilanzgewinns in Höhe von 1.660.544,96 € thesauriert und in die Gewinnrücklagen eingestellt.

Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung folgende Gewinnverwendung vor:

Bilanzgewinn 1.874.228, 75 €
Minderung durch gesperrte Gewinnrücklagen 213.683,79 €

1.660.544,96 €
Thesaurierung 100% - Erhöhung Gewinnrücklagen 1.660.544,96 €

0.00€


Der Aufsichtsrat spricht der Geschäftsführung für ihre im Geschäftsjahr 2023 geleistete Arbeit Dank und Anerkennung aus.

 

Görlitz, 10.06.2024

Jens-Uwe Freitag Aufsichtsratsvorsitzender

Feststellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde am 10. Juni 2024 festgestellt.

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