Nümbrecht-Dorfplatz-Immobilien-Verwaltungs-GmbH
Köln
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3.551.121,04 |
3.681.696,04 |
| I.
Sachanlagen |
3.551.121,04 |
3.681.696,04 |
| B.
Umlaufvermögen |
169.229,57 |
246.622,78 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
145.304,94 |
243.489,86 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
23.924,63 |
3.132,92 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
550,00 |
1.100,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
3.720.900,61 |
3.929.418,82 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
249.673,94 |
154.146,43 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
104.146,43 |
-61.520,94 |
| III.
Jahresüberschuss |
95.527,51 |
165.667,37 |
| B.
Rückstellungen |
60.945,46 |
45.487,25 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.409.141,21 |
3.728.645,14 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.140,00 |
1.140,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
3.720.900,61 |
3.929.418,82 |
Anhang
Allgemeine Angaben
1. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage
der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
2. Bei der erstmaligen Aufstellung des
Jahresabschlusses nach dem Bilanzrichtlinie-
Umsetzungsgesetz
(BilRUG) wurde die Vergleichbarkeit mit den Werten des
Vorjahresabschlusses
nicht beeinträchtigt.
3. Ergänzend zu diesen Vorschriften
waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
4. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder
im Anhang gemacht
werden können, sind insgesamt im Anhang
aufgeführt.
5. Für die Gewinn- und Verlustrechnung
wurde das Gesamtkostenverfahren
gewählt.
6. Nach den in § 267a HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine
kleine
Kapitalgesellschaft.
Bilanzierungsmethoden
1. Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten,
Aufwendungen und Erträge enthalten. Dabei
wurden Posten der Aktivseite
nicht mit Posten der Passivseite und Aufwendungen
nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet.
2. Das Anlagevermögen weist nur
Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem
Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen. Diese Gegenstände sind in einem
besonderen
Anlagenverzeichnis aufgeführt.
3. Die Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen sind ebenso wie die
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen in separaten Saldenlisten
verzeichnet.
4. Guthaben bei Kreditinstituten und
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
stimmen mit den
Bankauszügen, der Kassenbestand mit dem Kassenbuch
überein.
5. Rechnungsabgrenzungsposten sind nach den
Vorschriften des § 250 HGB,
Rückstellungen im
Rahmen des § 249 HGB gebildet worden.
6. Nach § 251 HGB anzugebende
Haftungsverhältnisse sind, soweit sie am
Abschlussstichtag bestanden,
unter Punkt 3.8. Sonstige Angaben vermerkt.
7. Abweichungen von früheren
Bilanzierungsmethoden wurden im Geschäftsjahr
nicht vorgenommen.
Bewertungsmethoden
1. Die Wertansätze der
Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit
denen
der Schlussbilanz des
vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
2. Bei der Bewertung der
Vermögensgegenstände und Schulden, die jeweils
einzeln
bewertet wurden, ist
von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen
worden. Dem stehen
auch tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht
entgegen.
3. Es ist vorsichtig bewertet worden. Risiken
und Verluste, die bis zum Abschluss-
stichtag entstanden,
aber erst nach dem Abschlussstichtag bis zum Tag der
Aufstellung des
Jahresabschlusses bekanntgeworden sind, wurden
berücksichtigt.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, wenn sie am
Abschlussstichtag
bereits realisiert waren.
4. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres wurden unabhängig von den
Zeitpunkten der
Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt.
5. Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs-
oder
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen bewertet.
6. Die Vermögensgegenstände des
Umlaufvermögens wurden nach § 253 Abs. 4
Satz 1 und 2 HGB
bewertet.
7. Soweit Herstellungskosten zur Bewertung
einzelner Vermögensgegenstände
heranzuziehen waren,
sind diese nach § 255 Abs. 2 HGB ermittelt worden.
Zinsen für
Fremdkapital wurden nur im Rahmen von § 255 Abs. 3 HGB
einbezogen.
8. Die Forderungen sind grundsätzlich mit
dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare
Einzelrisiken wurden
durch entsprechende Wertberichtigungen, das allgemeine
Kreditrisiko bei den
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen durch eine
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
9. Die Rückstellungen sind mit dem nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen
Erfüllungsbetrag angesetzt worden. Rückstellungen
mit einer
Laufzeit von mehr als
einem Jahr sind mit einem durchschnittlichen Marktzinssatz
entsprechend §
253 Abs. 2 HGB abgezinst worden.
10. Die Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit
dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen.
Soweit der
Ausgabebetrag niedriger war, ist der Unterschiedsbetrag,
vermindert
um
planmäßige, auf die gesamte Laufzeit der
Verbindlichkeit verteilte
Abschreibungen,
in den Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite
aufgenommen.
11. Abweichungen von früheren Bewertungsmethoden
wurden im Geschäftsjahr nicht
vorgenommen.
vorgenommen.
sonstige Berichtsbestandteile
Köln, den 12.September 2020
gez. Dr. Manfred Bartosch
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.09.2020 festgestellt.
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