Bermina GmbH
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Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Gerti Kukuk seit 30.3.2023 | Liquidator |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Berolina Mosaik GmbHWustermarkJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012BilanzAktiva
AnhangGrundsätzliches zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 (1) HGB auf. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266, 267, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326, 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 (2) HGB aufgestellt. Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten nur nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Bewertungsmethoden Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Das abnutzbare Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen, das nicht abnutzbare Anlagevermögen zu Anschaffungskosten bewertet. Von der nach § 6 Abs. 2 EStG in Verbindung mit R 40 EStR zulässigen Bewertungsfreiheit wurde in vollem Umfang Gebrauch gemacht. Die Entwicklung des in der Bilanz ausgewiesenen Anlagevermögens ist in einer gesonderten Anlage zur Bilanz dargestellt. Die Forderungen sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sonstige Angaben Die Geschäftsführung erfolgte im Berichtsjahr durch Frau Gerti Kukuk. Die Geschäftsführerin ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Ihr wird für das abgelaufene Geschäftsjahr Entlastung erteilt. Die Gesellschafterversammlung beschließt, das Jahresergebnis in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.
Dyrotz, den 19. Dezember 2013 Gerti Kukuk, Geschäftsführerin sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 23.12.2013 festgestellt. |
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