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BS Holding GmbHAalenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2010A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der allgemeinen Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes beachtet. Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften erstellt. Größenabhängige Erleichterungen bei der Aufstellung und bei der Offenlegung des Jahresabschlusses für kleine Kapitalgesellschaften werden in Anspruch genommen. Die zu den einzelnen Posten vorgeschriebenen Vermerke wurden in den Anhang verlagert, um die Klarheit der Darstellung zu verbessern. Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den geänderten Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Auf eine Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet. B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden. Die im Jahresabschluss enthalten Posten, denen Beträge zugrunde liegen, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung lauteten, wurden mit dem Kurs ihres Entstehens eingebucht. Soweit sich zum Bilanzstichtag Abwertungsverluste ergaben, wurden diese im Jahresabschluss erfasst. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB erstellt. Im einzelnen wurde wie folgt bewertet: Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgte zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen. Den planmäßigen Abschreibungen wurde die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes zugrunde gelegt. Die Abschreibungen beim beweglichen Anlagevermögen erfolgten sowohl nach der degressiven als auch nach der linearen Methode. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte. Auf die Zugänge des Geschäftsjahres wurden zeitanteilige lineare Abschreibungsbeträge verrechnet. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis maximal € 410 wurden im Jahr des Erwerbs sofort in voller Höhe abgeschrieben. Finanzanlagen wurden zu den Anschaffungskosten bewertet. Ausserplanmäßige Abschreibungen waren nicht vorzunehmen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Ausfallrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren. Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. C. Angaben zur Bilanz Die Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens sowie die Abschreibungen des Geschäftsjahres ergeben sich aus nachfolgendem Anlagespiegel. Die Verbindlichkeiten sind zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sie enthalten € 24.000,-- Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter-Geschäftsführer. Davon haben € 20.000,-- eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Die übrigen Verbindlichkeiten haben Restlaufzeiten bis zu einem Jahr . D. Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB und sonstige finanzielle Verpflichtungen Nach § 251 HGB anzugebende Haftungsverhältnisse bestanden nicht. Angaben zu den sonstige finanzielle Verpflichtungen unterbleiben nach § 288 Abs. 1 HGB. E. Sonstige Pflichtangaben Die Geschäftsführung erfolgte während des abgelaufenen Geschäftsjahres unverändert durch Herrn Bernd Sontheimer, Aalen. Der Gewinnvortrag aus dem Vorjahr beträgt € 19.357,50 . Die Geschäftsführung schlägt vor, den Bilanzgewinn zum 31.12.2010 auf neue Rechnung vorzutragen. Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen Gewinnverwendung aufgestellt. |
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