Stammdaten

Register
Amtsgericht Augsburg HRB 34671
Vorher
BTR Brandschutz-Technik und Rauchabzug GmbH
Eingetragen
11.7.1984
Branche
Herstellung von TurbinenHerstellung von Heizkörpern für ZentralheizungenHerstellung von Prüfmaschinen
Gegenstand
Entwicklung, Produktion und Vertrieb von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Brandmelde- und Türschließanlagen von pneumatischen, elektrischen und hydraulischen Lüftungsanlagen sowie Wind- und Regenmeldeanlagen.

Historie

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Management

NameRolle
Günther Franz Jonas
seit 20.4.2020
Geschäftsführer
Ramona Astrid Meinzer
seit 20.4.2020
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (2)

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Aumüller Aumatic GmbH
Germany
50.00%
Aumüller Aumatic GmbH
Germany
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

BTR GmbH

Thierhaupten (vormals: Hamburg)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz

Aktiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Anlagevermögen 3.643,00 7.187,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 3.642,00 7.186,00
B. Umlaufvermögen 528.707,54 902.626,06
I. Vorräte 161.932,60 542.315,99
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 139.354,34 201.994,83
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 227.420,60 158.315,24
C. Rechnungsabgrenzungsposten 11.698,18 6.495,89
Summe Aktiva 544.048,72 916.308,95

Passiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Eigenkapital 111.116,46 426.326,01
I. gezeichnetes Kapital 30.000,00 30.000,00
II. Gewinnvortrag 396.326,01 391.420,92
III. Jahresfehlbetrag 315.209,55 -4.905,09
B. Rückstellungen 143.980,53 133.114,00
C. Verbindlichkeiten 288.951,73 356.868,94
Summe Passiva 544.048,72 916.308,95

Anhang

I.      Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss


Die BTR GmbH mit Sitz in Hamburg ist beim Amtsgericht Hamburg unter der Nummer HRB 32807 registriert.
Der Jahresabschluss wurde nach den allgemeinen Vorschriften der §§ 238 ff. Handelsgesetz­buch (HGB) sowie den Vorschriften für Kapitalgesellschaften nach den §§ 264 ff. HGB unter teil­weiser Berücksichtigung der Erleichterungsvorschriften für kleine Kapitalgesellschaften aufge­stellt.

II.     Gliederung und Darstellung


Die Bilanz wurde wie in den Vorjahren nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den Vorjahren die Gliederung nach dem Ge­samt­kostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.

III.    Erläuterungen zur Bilanz


Als Anlagevermögen wurden alle im Eigentum der Gesellschaft stehenden und ihr wirt­schaftlich zuzurechnenden Vermögensgegenstände ausgewiesen. Zugänge wurden mit den Anschaffungs­kosten einschließlich angefallener Anschaffungsnebenkosten abzüglich von Anschaffungskos­tenminderungen bewertet. Geringwertige Anlagegüter bis 800,00 EUR wurden in Anlehnung an die steuerlichen Vorschriften im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben. Das abnutzbare Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungs­kosten abzüglich Abschreibungen bewertet.
Die Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 Abs. 4 HGB).
Die Forderungen sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt. Das allgemeine Ausfallrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
Die sonstigen Vermögensgegenstände und liquiden Mittel sind mit ihrem Nennbetrag ange­setzt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen in Höhe von 10 TEUR (i.V.: 10 TEUR).
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt 30.000,00 EUR und ist voll eingezahlt. Der Jahresfehlbetrag beträgt -315.209,55 EUR und wird - verrechnet mit dem Gewinnvortrag in Höhe von 396.326,01 EUR - auf neue Rechnung vorgetragen.
Bei der Bemessung der Rückstellungen werden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Sie werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Die Bewertung der Pensionsrückstellung erfolgt nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik mittels der sog. "Projected-Unit-Credit-Methode" (PUC-Methode). Der zugrunde liegende Rechnungszins beträgt 2,71 % p.a. gemäß der RückAbzinsVO, ermittelt von der Deutschen Bundesbank.
Als Abzinsungsfaktor wurde gemäß § 253 Abs. 2 HGB der von der Deutschen Bundesbank ermittelte durchschnittliche Marktzins der vergangenen zehn Jahre statt der durch­schnittliche Marktzins der vergangenen sieben Jahre verwendet, um die aufgrund der andauernden Niedrigzinsphase zunehmenden Zuführungsdynamik abzumildern. Die Diskontierung wurde mit einem Rechnungszins­fuß von 2,71% (i.V.: 3,21 %) vorgenommen. Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Markt­zins­satz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durch­schnittlichen Markt­zinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 5 TEUR. In Höhe dieses Unterschieds­betrags sind die passivierten Rück­stellungen für Pensionen im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Markt­zins­satz nach bisheriger Ermittlung niedriger angesetzt.
Der Ansatz der Verbindlichkeiten erfolgt zum Erfüllungsbetrag. Die Verbindlichkeiten ent­halten Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von 3 TEUR (i.V.: 6 TEUR) und Verbind­lichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von 1 TEUR (i.V.: 0 TEUR). Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen in Höhe von 250 TEUR (i.V.: 250 TEUR). Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

IV.   Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung


In den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind Zinsaufwendungen an verbundene Unternehmen in Höhe von 5 TEUR enthalten.
 

V.     Sonstige Angaben


Im Geschäftsjahr 2019 beschäftigte die Gesellschaft gem. § 267 Abs. 5 HGB im Durchschnitt 6 Mitarbeiter.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch Frau Ramona Meinzer und Herrn Günther Jonas, geführt.
  

 

Hamburg, den 04. März 2020

BTR GmbH

Günther Jonas

Ramona Meinzer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 16.3.2020.

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