LTV-Sports
GmbH
Waldalgesheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
519.101,12 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.960.300,49 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.564,00 |
| Summe
Aktiva |
2.482.965,61 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.123.937,56 |
| B.
Rückstellungen |
3.300,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.355.728,05 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.355.728,05 |
| Summe
Passiva |
2.482.965,61 |
Anhang
1.1
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die LTV-Sports GmbH wurde am 23.10.2008 im
Handelsregister unter der Registernummer HRB 41683
eingetragen. Das zuständige Registergericht ist das
Mainz.
Der Jahresabschluss der
Firma
LTV-Sports GmbH wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.Größenabhängige
Erleichterungen (wie z.B. § 274a HGB) wurden teilweise
in Anspruch genommen.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regeln des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Gemäß § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB ist
für Kapitalgesellschaften der Anhang
"Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses", der auch den
Offenlegungspflichten unterliegt. Die Einreichung des
Jahresabschluss wird fristgerecht beim Elektronischen
Bundesanzeiger - herausgegeben vom Bundesministerium der
Justiz - vorgenommen.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind
unverändert gegenüber dem Vorjahr. Die auf den
Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze
sind beibehalten worden. In der Bilanz ist zu jedem Posten
der entsprechende Wert des vorhergehenden
Geschäftsjahres angegeben.
Die Posten der Aktivseite sind - bis auf bestehende
handelsrechtliche Saldierungsgebote - nicht mit Posten der
Passivseite verrechnet. Das Anlage- und
Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich
grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen.
Steuerrechtliche Regelungen wurden mitberücksichtigt.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder
tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.
Die Bilanz wurde gemäß § 266 HGB in
Kontoform und die Gewinn- und Verlustrechnung
gemäß § 275 HGB in Staffelform nach
dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
1.2
Erläuterungen zur Bilanz
1.2.1 Anlagevermögen
und Umlaufvermögen
Dem Anlagevermögen sind nur
Vermögensgegenstände zugeordnet, die dem
Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und
bestimmt sind.
Das abnutzbare Anlagevermögen wurde zu
Anschaffungs- bzw. Herstellkosten abzüglich
Abschreibungen, das nicht abnutzbare Anlagevermögen zu
Anschaffungskosten bewertet. Angefallene
Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungsminderungen wurden
berücksichtigt.
Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und unter
Beachtung der steuerlichen Vorschriften linear oder
degressiv vorgenommen. Die Abschreibung auf Zugänge
und Abgänge des Anlagevermögens erfolgte
zeitanteilig. Einzelheiten zu den einzelnen
Vermögensgegenständen des Anlagevermögens
können aus der erstellten Anlagenbuchhaltung und dem
Anlageverzeichnis entnommen werden.
Für geringwertige Wirtschaftsgüter wurde
die Verteilung auf 5 Jahre (GWG-Sammelposten) vorgenommen.
Bei Anwendung der degressiven Abschreibung erfolgt der
Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung
in den Fällen, in denen dies zu einer höheren
Jahresabschreibung führt.
Falls im Geschäftsjahr Finanzanlagen auszuweisen
sind, wurden diese zu Anschaffungskosten bewertet. Soweit
erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende
niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte sind mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Werte zum
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden die Vorräte mit
dem niedrigeren Wert angesetzt.
Die Forderungen sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt.
Einzelwertberichtigungen werden aktivisch ausgewiesen.
1.2.2 Das
Eigenkapital
Das Eigenkapital wird gemäß den
Vorschriften § 272 HGB und unter Berücksichtigung
von § 268 (1) HGB ausgewiesen. Das Eigenkapital zum
Ende des Geschäftsjahres der Gesellschaft beträgt
€ 1.123.937,56. Der Gewinnvortrag der
Gesellschaft beträgt € 1.092.954,21.
1.2.3 Rückstellungen
Die Steuerrückstellungen beinhalten die noch
nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres.
Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt; die bis zum
Tag der Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken sind
berücksichtigt.
1.2.4 Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr liegen in Höhe von € 1.355.728,05 und
im Vorjahr von € 1.360.932,04 vor. Die
langfristigen bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren betragen
€ 0,00 und im Vorjahr € 0,00 .
1.3
Sonstige Angaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch folgende
Personen geführt:
HerrHorst Gimpel
Beruf:
Kaufmann
Die Geschäftsführung schlägt dem
Gesellschafter vor, den Jahresüberschuss auf neue
Rechnung vorzutragen.
Unterzeichnung des Jahresabschlusses der
Firma LTV-Sports GmbH, 55425 Waldalgesheim
Datum:21.08.2024, gez. Herr Horst Gimpel
Feststellung: 2
1.4
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die LTV-Sports GmbH wurde am 23.10.2008 im
Handelsregister unter der Registernummer HRB 41683
eingetragen. Das zuständige Registergericht ist das
Mainz.
Der Jahresabschluss der
Firma
LTV-Sports GmbH wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.Größenabhängige
Erleichterungen (wie z.B. § 274a HGB) wurden teilweise
in Anspruch genommen.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regeln des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Gemäß § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB ist
für Kapitalgesellschaften der Anhang
"Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses", der auch den
Offenlegungspflichten unterliegt. Die Einreichung des
Jahresabschluss wird fristgerecht beim Elektronischen
Bundesanzeiger - herausgegeben vom Bundesministerium der
Justiz - vorgenommen.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind
unverändert gegenüber dem Vorjahr. Die auf den
Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze
sind beibehalten worden. In der Bilanz ist zu jedem Posten
der entsprechende Wert des vorhergehenden
Geschäftsjahres angegeben.
Die Posten der Aktivseite sind - bis auf bestehende
handelsrechtliche Saldierungsgebote - nicht mit Posten der
Passivseite verrechnet. Das Anlage- und
Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich
grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen.
Steuerrechtliche Regelungen wurden mitberücksichtigt.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder
tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.
Die Bilanz wurde gemäß § 266 HGB in
Kontoform und die Gewinn- und Verlustrechnung
gemäß § 275 HGB in Staffelform nach
dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
1.5
Erläuterungen zur Bilanz
1.5.1 Anlagevermögen
und Umlaufvermögen
Dem Anlagevermögen sind nur
Vermögensgegenstände zugeordnet, die dem
Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und
bestimmt sind.
Das abnutzbare Anlagevermögen wurde zu
Anschaffungs- bzw. Herstellkosten abzüglich
Abschreibungen, das nicht abnutzbare Anlagevermögen zu
Anschaffungskosten bewertet. Angefallene
Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungsminderungen wurden
berücksichtigt.
Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und unter
Beachtung der steuerlichen Vorschriften linear oder
degressiv vorgenommen. Die Abschreibung auf Zugänge
und Abgänge des Anlagevermögens erfolgte
zeitanteilig. Einzelheiten zu den einzelnen
Vermögensgegenständen des Anlagevermögens
können aus der erstellten Anlagenbuchhaltung und dem
Anlageverzeichnis entnommen werden.
Für geringwertige Wirtschaftsgüter wurde
die Verteilung auf 5 Jahre (GWG-Sammelposten) vorgenommen.
Bei Anwendung der degressiven Abschreibung erfolgt der
Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung
in den Fällen, in denen dies zu einer höheren
Jahresabschreibung führt.
Falls im Geschäftsjahr Finanzanlagen auszuweisen
sind, wurden diese zu Anschaffungskosten bewertet. Soweit
erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende
niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte sind mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Werte zum
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden die Vorräte mit
dem niedrigeren Wert angesetzt.
Die Forderungen sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt.
Einzelwertberichtigungen werden aktivisch ausgewiesen.
1.5.2 Das
Eigenkapital
Das Eigenkapital wird gemäß den
Vorschriften § 272 HGB und unter Berücksichtigung
von § 268 (1) HGB ausgewiesen. Das Eigenkapital zum
Ende des Geschäftsjahres der Gesellschaft beträgt
€ 1.123.937,56. Der Gewinnvortrag der
Gesellschaft beträgt € 1.092.954,21.
1.5.3 Rückstellungen
Die Steuerrückstellungen beinhalten die noch
nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres.
Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt; die bis zum
Tag der Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken sind
berücksichtigt.
1.5.4 Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr liegen in Höhe von € 1.355.728,05 und
im Vorjahr von € 1.360.932,04 vor. Die
langfristigen bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren betragen
€ 0,00 und im Vorjahr € 0,00 .
1.6
Sonstige Angaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch folgende
Personen geführt:
HerrHorst Gimpel
Beruf:
Kaufmann
Die Geschäftsführung schlägt dem
Gesellschafter vor, den Jahresüberschuss auf neue
Rechnung vorzutragen.
Unterzeichnung des Jahresabschlusses der
Firma LTV-Sports GmbH, 55425 Waldalgesheim
Datum:21.08.2024, gez. Herr Horst Gimpel
Feststellung:21.08.2024
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