Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Winter Verwaltungsgesellschaft mbH
Parallelweg 14, 28219 Bremen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Mathis Benjamin Winter seit 15.11.2013 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
M. Bach GmbHEschweilerJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019Darstellung und Analyse des Geschäftsverlaufes und der Lage des UnternehmensI. Allgemeine Unternehmensdarstellung Die M. Bach GmbH ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 2 HGB mit ihrem Hauptsitz in Eschweiler. In Eschweiler sind neben der Verwaltung des Unternehmens (Zentrallager, Verwaltung, Innendienst und Verkauf) zusätzlich noch eine Ausstellung und ein Abhollager vorhanden. Sieben Niederlassungen werden von der Firma M. Bach GmbH unterhalten. Sie sind gelegen in Aachen, Düren, Obergartzem, Pulheim, Heinsberg, Übach-Palenberg und Hillesheim. Die Niederlassungen in Aachen, Pulheim und Obergartzem verfügen über eine Ausstellung und ein Abhollager. In Heinsberg, Übach-Palenberg und Hillesheim befindet sich ein Abhollager. Die Kunden werden durch betriebseigene LKW und Speditionen beliefert. Der Schwerpunkt des Unternehmens ist der Großhandel mit Sanitär-, Heizungs-, Elektroartikeln und Werkzeugen. Die Stärken der M. Bach GmbH liegen insbesondere in der langjährigen, partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit dem Fachhandwerk sowie dem täglich erbrachten logistischen, sortimentsmäßigen und beratungstechnischen Leistungsspektrum. Die Unternehmenstätigkeit liegt hauptsächlich in Deutschland und den an den Standpunkten nahe gelegenen EU-Ländern. II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Wie bereits im Vorjahr hat die Exportnation Deutschland auch im Kalenderjahr 2019 unter den internationalen Handelskonflikten und dem Brexit gelitten. Zwar stieg das Bruttoinlandsprodukt 2019 noch, doch war die Steigerung von 0,6% im Vergleich zu den Vorjahren sehr verhalten. Getragen wurde das Wachstum dabei vor allem vom Inland, während sich der Außenhandel weniger stark entwickelte. Der private Konsum, die Bau- und Unternehmensinvestitionen sowie Steigerungen der Konsumausgaben der öffentlichen Hand waren die wesentlichen Treiber. Die Sanitärbranche hat sich im Geschäftsjahr 2019 dabei deutlich positiver als der Gesamtmarkt entwickelt. Laut Mitteilung vom statistischen Bundesamt lag das Wachstum bei rd. 4,3 %. Getrieben wurde die Steigerung weiterhin vom Bauboom und der Tendenz zur Renovierung. Das günstige Zinsniveau und der trotz Steigerung immer noch nicht ausreichende Wohnungsbau unterstützt die Branche hierbei sehr. Jedoch ist von dieser positiven Entwicklung seit dem März 2020 nichts mehr übrig. Hatte der Hauptverband der deutschen Bauwirtschaft noch im Dezember 2019 ein Umsatzwachstum von rd. 5,5% für das Kalenderjahr 2020 prognostiziert, so wurde diese Einschätzung aufgrund der Corona Krise im April 2020 bereits zurück genommen. Stattdessen wird lediglich noch von einer Stagnation des Umsatzniveaus ausgegangen. 2. Geschäftsverlauf Die M. Bach GmbH verzeichnete im Geschäftsjahr 2019 ein, zum Gesamtmarkt gesehen, leicht unterproportionales Wachstum. Der Umsatzzuwachs in Höhe von rund 1,5% lag unter dem 4,3% Wachstum der Branche. Die Handelsspanne ist jedoch weitestgehend gehalten worden, was nicht zuletzt auf dem Fokus von Rentabilität vor Umsatzwachstum basiert. Der in den Vorjahren eingeschlagene Weg, sich auf die Veränderung durch die Digitalisierung frühzeitig einzustellen trägt Früchte, jedoch sieht das Management sich einem starken Konkurrenzdruck ausgesetzt. Neben den Onlineriesen des Sanitärbedarfs entwickeln sich auch Flächen- bzw. Baumärkte zu immer stärkeren Konkurrenten in der Fachschiene Industrie, Großhandel und Handwerk, die die Margen unter Druck setzt. Die Investitionen in Qualitäts- und Produktivitätssteigerungsprogramme wurden in 2019 weiter hoch gehalten bzw. noch weiter verstärkt. Hier sind die Investitionen in die Logistiksoftware, die Investitionen in die B2B Anwendungen sowie der stetige Ausbau in den sozialen Medien und der eigenen Internetseite www.m-bach.de zu nennen. 3. Geschäftslage in Zahlen (Vermögens-, Finanz- und Ertragslage) und finanzielle Leistungsindikatoren Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft hat sich im Berichtsjahr 2019 im Rahmen der Erwartungen entwickelt. Hintergrund sind verstärkte Kosten durch die Doppelbesetzung von demnächst ausscheidenden Mitarbeitern. Auf der anderen Seite hat eine mehrjährige Umsatzsteuer-Sonderprüfung beim Zentralregulierer ein positives Ende genommen und zu einem außerordentlichen Ertrag von TEUR 584 geführt. Die finanziellen Leistungsindikatoren sind in den jeweiligen Darstellungen enthalten. Vermögenslage: Die Bilanzsumme der Gesellschaft ist gegenüber dem Vorjahr um TEUR 402 auf TEUR 16.094 gestiegen. Aufgrund des originären Geschäftes als Großhändler ist die Bilanz erheblich vom Umlaufvermögen geprägt. Dieser Anteil liegt bei knapp über 94% der Bilanzsumme. Auf die Vorräte entfallen rund 54%. Die immateriellen Vermögensgegenstände sind aufgrund der Investitionen in Software in Höhe von rd. TEUR 321 um TEUR 295 auf TEUR 447 gestiegen. Die Beteiligung an der Bestprice-Portal GmbH hat sich nach der letztjährigen Abschreibung im Zuge der Liquidation der Gesellschaft als werthaltiger erwiesen. Durch die Auskehrung des Eigenkapitals erhöhte sich der Wert der Beteiligung auf TEUR 21. Wesentliche Investitionen in Sachanlagevermögen wurden durch die Kernsanierung von Betriebsräumen getätigt um hier mit der Zeit der Digitalisierung zu gehen. So konnten hierdurch beispielsweise die Auszubildenden während der Corona Krise bedingten Schließung der Berufsschulen weiterhin am Online-Schulunterricht teilnehmen oder es wurden Verkaufs-Webinare abgehalten. Die Gesellschaft hat die Vorräte um TEUR 314 auf TEUR 8.698 erhöhen müssen. Finanzlage: Das finanzielle Bild der Gesellschaft hat sich im Geschäftsjahr 2019 im Rahmen der Erwartungen entwickelt. Aufgrund der erhöhten Bilanzsumme und des gleichbleibenden bilanziellen Eigenkapitals verschlechterte sich die Eigenkapitalquote nach Gewinnabführung um 0,6% Punkte auf 25,8%. Die Rückstellungen sind durch den Anstieg der Pensionsrückstellungen aufgrund des niedrigen Zinsumfeldes ein weiteres Mal erheblich gestiegen. Der Anstieg von TEUR 120 ist zum Teil durch Auflösung von nicht genutzten Rückstellungen für die Betriebsprüfung des Finanzamtes entlastet worden. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten erhöhten sich im Berichtsjahr 2019 um TEUR 329 auf TEUR 7.559. Dies basiert aber ausschließlich auf einer zusätzlichen Finanzierung der neuen Logistiksoftware. Die Liquidität der Gesellschaft war während des Geschäftsjahres 2019 jederzeit ausreichend. Der Cash Flow der Gesellschaft aus laufender Geschäftstätigkeit im Berichtsjahr 2019 war TEUR 101,7. Die Finanzierung sowie die Liquidität der Gesellschaft sind durch die bestehenden bzw. nicht in Anspruch genommenen Kreditlinien, wie im Vorjahr, gesichert. Wesentliche Investitionen in das Sachanlagevermögen sind die umfangreiche Modernisierung der Logistiksoftware inklusive der übergreifenden Anbindung an die weitere IT, die üblichen Ausstellungsupdates sowie die Kernsanierung von Betriebsräumen gewesen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind im Kalenderjahr 2019 um TEUR 382 gesunken, was auf ein besseres Forderungsmanagement zurückzuführen ist. Ertragslage: Die Ertragslage der Gesellschaft hat sich im Berichtsjahr 2019 positiv entwickelt. Der Jahresüberschuss vor Gewinnabführung erhöhte sich um TEUR 273 auf TEUR 834. Diese Entwicklung basiert vor allem auf drei Faktoren. Neben der Doppelbesetzung von ausscheidenden Mitarbeitern sind es vor allem Kosteneffekte in der Logistik gewesen. Hinsichtlich der Speditionskosten sind jedoch bereits Prozesse umgesetzt worden, wie die Einstellung von zusätzlichen Fahrern, die in 2020 zu einer Entlastung der Aufwandsseiten führen werden. Positiv beeinflusst wurde das Ergebnis aus der Rückzahlung zu viel gezahlter Vorsteuer in Höhe von TEUR 584 vom Finanzamt, basierend auf neuer Rechtsprechung und bestätigt durch eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung beim Zentralregulierer. Der Umsatz stieg von TEUR 51.130 auf TEUR 51.883. Die Erhöhung des Umsatzes um 1,5% wurde bei leicht schlechterer Marge erwirtschaftet. Preiserhöhungen der Industrie sind an den Markt im Wesentlichen weitergegeben worden, jedoch musste die Angebotsweite ausgebaut werden, was die Marge etwas beeinträchtigte. Die Personalkosten sind im Kalenderjahr um TEUR 289 zum Vorjahr gestiegen. Dies basiert neben den Pensionskosten vor allem auf der Doppelbesetzung von demnächst ausscheidenden Mitarbeitern. Im Durchschnitt des Berichtsjahres 2019 beschäftigte die Firma M. Bach GmbH 155 Mitarbeiter. Das Personal gliedert sich wie folgt:
Operativ sind inklusive der Auszubildenden, ohne Aushilfen und ohne Arbeitnehmer in Unterbrechung, 144 Mitarbeiter tätig. 4. Chancen- und Risikobericht Chancen: Die weltweite Corona Krise hat das gesamte wirtschaftliche Umfeld weltweit erfasst. Es gibt kaum eine Region, die nicht unter erheblichen Schwierigkeiten leidet. Dieses internationale Marktumfeld wird darüber hinaus auch noch von BREXIT und Handelskonflikten zwischen China und den USA begleitet. Folglich musste sich auch die Bundesregierung gezwungen sehen, die Wirtschaftsprognose für dieses Jahr erheblich zu reduzieren und geht inzwischen von einer starken Rezession aus. Die Wirtschaftsleistung soll sich demnach um 6,3% eintrüben. Jedoch versucht die Bundesregierung mit erheblichen fiskalischen Maßnahmen diesen Abschwung abzufedern und gleichzeitig die Rahmenbedingungen für eine zügige Wirtschaftserholung zu stellen. Hinzu öffnen die großen Zentralbanken EZB und FED die monetären Schleusen und gaben in den Monaten von März-Mai 2020 fast drei Billionen US$ an Kapital in den Umlauf bzw. haben angekündigt, dass das Zinsniveau für lange Zeit auf 0% gehalten werden soll. Sollten diese Maßnahmen schnell greifen und die Panik in den Märkten abflachen, besteht die Chance auf eine schnelle Erholung der Wirtschaft. Ein niedriges Zinsniveau kann der Bauwirtschaft, wie in den Vorjahren bereits passiert, erhebliche Auftragszuwächse garantieren. Darüber hinaus hat die Bundesregierung noch vor der Corona Krise ein Marktanreizsystem unter anderem für den Austausch und Einbau von modernen Heizungen gestartet. Unter dem Fokus der Nachhaltigkeit und des Umweltschutzes, ist das Programm zum 1. Januar 2020 gestartet und kann der Branche erheblich helfen. Neben den wirtschaftlichen Faktoren sieht die Gesellschaft auch erhebliches Potential im Rahmen der Digitalisierung ihres Geschäftes. Die M. Bach GmbH hat zwar frühzeitig auf dieses Medium gesetzt, doch hinterfragt sie sich immer ob es nicht noch besser geht. Neben dem internen Druck, die Geschäftsprozesse zu digitalisieren, gilt dies aktuell umso mehr für den Einsatz im Vertrieb. Risiken: Neben der weltweiten Corona Krise sind die weiterhin existierenden internationalen Handelskonflikte vor allem zwischen den USA und China sowie die wirtschaftlichen Risiken aus dem BREXIT die ernsten Risiken für die Exportnation Deutschland. Zwar versucht der Staat Deutschland durch erhebliche Fiskalpolitik die Auswirkungen der Corona Krise zu verringern, doch sind die Ergebnisse hieraus noch nicht bewertbar. Die Auswirkungen von Kurzarbeit und steigender Arbeitslosigkeit mit dem hiermit einhergehenden Verlust an Kaufkraft sind noch nicht kalkulierbar. Hinzu kommen in Deutschland hausgemachte, individuelle Probleme, die in Zukunft immer stärker ans Tageslicht kommen. Beispielsweise wird das allgemein schlechter werdende Bildungsniveau immer mehr zu einem kostspieligen Kampf um die besten Köpfe führen. Ein weiterer Punkt ist die Überregulierung am Bau, die zu einer überproportionalen Kostensteigerung in den letzten Jahren führte und bis heute nicht richtig verbessert wurde. Über dies schlägt sich die demographische Entwicklung in Deutschland auch am Arbeitsmarkt nieder. Die Anzahl an Bewerbern für Ausbildungsplätze bzw. für freie Stellen wird immer weniger. Hinzu kommt die immer schlechter werdende Ausbildungsquote des Personals. Der Fachkräftemangel ist ein richtiger Bremsklotz. Neben diesen eher nationalen bzw. internationalen Risiken sind natürlich auch gesellschaftsinterne Risiken nicht von der Hand zu weisen. Kann die Gesellschaft vorhandenes Personal weiter an sich binden und in wie weit bleibt sie ein attraktiver Arbeitgeber in der Region. Auch sind der erwähnte Internethandel sowie die Flächen- und Baumärkte ein immer stärker werdender Konkurrent für die Branche. 5. Prognosebericht Die M. Bach GmbH wird auch im Wirtschaftsjahr 2020 ihren eingeschlagenen Kurs konsequent fortsetzen, jedoch immer auf Sicht fahren um die Corona Krise so gut wie möglich zu bewältigen. Das die Gesellschaft es bisher gut macht, ist am ersten Halbjahr 2020 zu erkennen, im dem die Planzahlen 2020 umsatzseitig fast erreicht und bei der Ertragsseite sogar übertroffen wurden. Der von der Geschäftsleitung eingeschlagene Weg des strikten Kostencontrollings und Investitionen in Zukunftstechnologien wirkt. Hinzu wurden die Verkaufsaktivitäten des Unternehmens gestärkt. Ziel ist es, das Jahresergebnis trotz der weltweiten Krise auf eine Umsatzrentabilität von mindestens 1% zu erhöhen. Der konjunkturelle Ausblick entspricht nicht ganz dem extrem negativem der Forschungsinstitute bzw. der Bundesregierung, die von einer harten Rezession ausgehen. Die Geschäftsführer sind nicht ganz so pessimistisch. Der anhaltende Ordereingang deutet aktuell auf einen stabilen Umsatz hin. Die Liquidität der Bach Gruppe ist in 2020 positiv durch die Erstattung des Finanzamtes von zu viel gezahlter Umsatzsteuer in Höhe von rd. TEUR 760 inklusive Zinszahlungen beeinflusst worden. Im Jahr 2020 wird die Geschäftsleitung nicht erweitert. Der weiterhin vorherrschende Verdrängungswettbewerb, getrieben von der Corona Krise, wird auch in 2020 starken Druck auf die Deckungsbeiträge ausüben. Zusätzlich erschwerend kommt der Wunsch des Kunden immer individuellere Produkte kaufen zu wollen hinzu, so dass das Sortimentsangebot immer größer werden muss. Wir versuchen diesen Trend durch Konsolidierung auf margenträchtigere Kunden im Stammkundengeschäft entgegen zu wirken. Der Weg, die Lagerumschlagshäufigkeit zu erhöhen bleibt hierbei eine wesentliche Priorität, um den Fixkostenblock effizienter ausnutzen zu können. Als Fazit für die M. Bach GmbH bleibt stehen: Das abgelaufene Geschäftsjahr ist operativ nicht zufriedenstellend gewesen, wurde aber durch außerordentliche Steuereffekte positiv beeinflusst. Die aktuelle Corona Krise hat die Haustechnik- und Sanitärbranche bisher nicht so hart getroffen wie andere Wirtschaftsbereiche, allem voran das Gaststättengewerbe. Selbst im deutschlandweiten Lockdown, durfte der Sanitärgroßhandel weiter arbeiten. Neben den Corona Hilfen der öffentlichen Hand werden auch die zahlreichen, vor der Corona Krise bereits von der Regierung beschlossenen Förderprogramme, wie zum Beispiel zum Einbau von hocheffizienter und ökologischer Heizungstechnik oder bspw. einer Austauschprämie von Ölheizungen, die Branche in dieser schwierigen Wirtschaftslage stärken. Auch werden die Effizienzsteigerungsprogramme der letzten bzw. des laufenden Jahres wirken und helfen der Gesellschaft die herausfordernde Marktsituation erfolgreich zu meistern. Der Ausbau der Kundenbindung, die Stärkung der Handelsmarke TAKE sowie die Investitionen in die Digitalisierung werden das Wachstum stärken. Die Kostenstrukturen werden kontinuierlich überprüft und sind weiterhin ein wesentlicher Actionpoint der Geschäftsführung.
Eschweiler, den 20. September 2020 gez. Michael Bach, Geschäftsführer gez. Udo Bach, Geschäftsführer BILANZ zum 31. Dezember 2019M. Bach GmbH, EschweilerAKTIVA
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG vom 01. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019M. Bach GmbH, Eschweiler
Anhang für das Geschäftsjahr 2019I. Allgemeine Angaben zum JahresabschlussDie Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs. 2 HGB auf. Sie hat ihren Sitz in Eschweiler und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Aachen (HR B 11226). Die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ist unter Beachtung der Änderungen des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) erstellt worden. Soweit es die geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches möglich lassen, sind die im Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze für mittelgroße Kapitalgesellschaften beibehalten worden. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB angewandt. II. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenEntgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden aktiviert, sofern es sich um selbständig bewertbare Wirtschaftsgüter handelt und nach ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Vorleistungen, die im Rahmen eines schwebenden Geschäfts erbracht werden, sind als geleistete Anzahlungen aktiviert. Sobald ein selbstständig bewertbares Wirtschaftsgut durch die Abnahme des Erwerbers entstanden ist, werden die entsprechenden Anzahlungen dem Wirtschaftsgut zugeordnet, aktiviert und über die jeweilige Nutzungsdauer abgeschrieben. Kann die Nutzungsdauer immaterieller Vermögensgegenstände nicht verlässlich durch den Kaufmann geschätzt werden, werden diese Vermögensgegenstände über 10 Jahre abgeschrieben, es gelten § 253 Abs. 3 S.3 und 4 HGB entsprechend. Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt. Bewegliche Anlagegegenstände werden seit 2010 ausschließlich linear abgeschrieben. Vor dem 1. Januar 2010 angeschaffte bewegliche Anlagengegenstände werden linear oder soweit steuerlich zulässig auch degressiv abgeschrieben. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt, sobald dies zu höheren Jahresabschreibungen führt. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Anschaffungspreis von EUR 250 werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe aufwandswirksam berücksichtigt. Ab dem 1. Januar 2018 angeschaffte Anlagegüter mit einem Anschaffungswert zwischen EUR 250,01 und EUR 1.000,00 werden nicht mehr über einen Sammelposten abgeschrieben, da aufgrund der Erhöhung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter auf EUR 800,00, letzte Variante für das Unternehmen attraktiver ist. Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten angesetzt. Entsprechend § 253 Abs. 3 S. 5 HGB werden Finanzanlagen bei vorrausichtlich dauernder Wertminderung außerplanmäßig auf den niedrigeren Wert zum Abschlussstichtag abgeschrieben, auf Satz 6 wird verzichtet. Ein niedrigerer Wertansatz darf gemäß § 253 Abs. 5 S. 1 HGB nicht beibehalten werden, wenn die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Für die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, die die Voraussetzungen des § 240 Abs. 3 Satz 1 HGB erfüllen, wird ein Festwert gebildet. Die Bewertung der fertigen Erzeugnisse und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips (§ 255 Abs. 4 HGB). Die Berücksichtigung von Anschaffungspreisminderungen nach § 255 Abs. 1 S. 3 HGB sind weit ausgelegt worden, entsprechend der Auffassung des Hauptfachausschusses der Wirtschaftsprüfer (HFA). Die in den Vorräten liegenden Risiken, insbesondere infolge von Lagerdauer und geminderter Verwendbarkeit, sind durch angemessene Abwertungsabschläge berücksichtigt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nominalwert bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Zur Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos werden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Der Kassenbestand, die Guthaben bei Kreditinstituten sowie Schecks werden mit dem Nominalwert angesetzt. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden gebildet für Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die erst nach dem Bilanzstichtag aufwandswirksam werden. Die Auflösung erfolgt periodengerecht über die entsprechenden Aufwandskonten. Ein Ausweis von latenten Steuern entfällt, da wegen des Ergebnisabführungsvertrages keine Steuerbelastung entsteht. An dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass der durch das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften vom 11. März 2016 entstandene Aufstockungsgewinn aus den Altersversorgungsverpflichtungen nicht der Ausschüttungssperre unterliegt. Bei einer ertragsteuerlichen Organschaft muss weiterhin der gesamte Gewinn abgeführt werden (§ 253 Abs. 2 S. 1 HGB i.V.m. § 14 Abs. 1 S.1 KStG und § 301 AktG). Die Pensionsrückstellung wird nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Die versicherungsmathematische Bewertung erfolgt unter Verwendung der neuen "Heubeck'schen Richttafeln 2018G". Der Rechnungszinsfuß für die Handelsbilanz nach Bil-MoG wurde mit 2,71 % angesetzt (Dieser wird von der Deutschen Bundesbank veröffentlich und entspricht dem 10-Jahresdurchschnitt). Die Umsetzung des o.g. Gesetzes vom 11. März 2016 zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften wurde hierbei berücksichtigt. Der Rententrend wurde mit 2% bei den jungen Gesellschaftern und mit 3% bei den Altgesellschaftern angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken sowie ungewissen Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 S. 1 HGB). Verbindlichkeiten werden ebenfalls mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB). Die erhaltenen Anzahlungen sind um die darin enthaltene Umsatzsteuer vermindert (Netto-Methode) ausgewiesen. III. Angaben zur BilanzDie Entwicklung des Anlagevermögens ist dem Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Beteiligungen des Finanzanlagevermögens umfassen neben der Beteiligung von 1/7 der Anteile an der mah Mittelstands-Allianz Haustechnik GmbH & Co. KG, Lange Straße 19, 30952 Ronnenberg (Eintragung im Handelsregister: Amtsgericht Hannover, HR A 201187) auch eine treuhänderische Beteiligung von direkt 1/9 zuzüglich indirekt noch einmal 1/9 (da die Gesellschaft wiederum 1/9 selbst hält), ca. 12,5% an der Best-Price-Portal GmbH, Podbielskistraße 158, 30177 Hannover (Eintragung im Handelsregister: Amtsgericht Hannover, HR B 200852). Aufgrund der Beschlüsse der Gesellschafter das Unternehmen einstellen zu wollen, ist die Beteiligung gerade in Liquidation. Die Auskehrung des Eigenkapital hat den Beteiligungswert auf EUR 21.241,57 erhöht. Unter den Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen wird das Verrechnungskonto gegenüber dem Komplementär selbst ausgewiesen. Hierunter werden, wie auch im Vorjahr, die lfd. Geldgeschäfte abgewickelt.
Der Rechnungsabgrenzungsposten der Aktivseite beinhaltet ausschließlich Auszahlungen für zukünftige Aufwendungen. Einen aktiven Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung gibt es aufgrund der Niedrigzinsphase und der hiermit sich auseinander entwickelnden Bilanzansätzen seit 2017 nicht mehr. Die Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden nach der Projected Unit Credit Method gebildet. Es wurden folgende Annahmen für die Berechnung berücksichtigt (§ 285 Nr. 24 HGB):
Durch die Umstellung der Bewertung der Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergibt sich ein zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag in Höhe von EUR 93.561,61. Von der Übergangsregelung gem. Art. 67 Abs. 11 EGHGB wurde Gebrauch gemacht. Von diesem Betrag wird demgemäß 1/15, also rd. EUR 6.238 der Pensionsrückstellung zugeführt und als sonstiger betrieblicher Aufwand ausgewiesen. Die Unterdeckung der Pensionsrückstellung zum 31. Dezember 2019 beträgt EUR 31.187,21 (VJ: EUR 37.424,65; Art. 67 Abs. 2 EGHGB). Das zur Erfüllung der Pensionsverpflichtungen dienende sog. Planvermögen wurde mit der Pensionsrückstellung gem. § 246 Abs. 2 HGB zum 31. Dezember 2019 verrechnet. Der beizulegende Zeitwert der verrechneten Vermögensgegenstände (der gleichzeitig den fortgeführten Anschaffungskosten entspricht) beträgt zum 31. Dezember 2019 TEUR 415,9. Der Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden beträgt per 31. Dezember 2019 TEUR 1.682 bzw. unter der Herausrechnung der Unterdeckung aus der Bil-MoG-Anpassung TEUR 1.651. Die Erträge aus der Verzinsung des Planvermögens betragen TEUR 26,2 und wurden mit den Zinsaufwendungen aus der Pensionsverpflichtung der Neu- und Altzusagen in Höhe von TEUR 40,6 und Beitragszahlungen zur Rückdeckungsversicherung in Höhe von TEUR 28,0 verrechnet. Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften vom 11. März 2016, sind die Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen nach § 253 Abs. 2 S. 1 HGB mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten 10 Geschäftsjahre abzuzinsen (vorher 7 Jahre). Der hieraus resultierende Abstockungsgewinn aus der unterschiedlichen Abzinsung (bei 7 Jahre = 1,97% vs. bei 10 Jahren = 2,71%) unterliegt einer Ausschüttungssperre, die jedoch durch die ertragsteuerliche Organschaft durchbrochen werden darf. Der Abstockungsgewinn in Höhe von EUR 219.272,00 für 2019 verteilt sich auf:
Die sonstigen Rückstellungen enthalten wie in den Vorjahren Rückstellungen für Personalaufwendungen, Provisionen sowie Rechts-, Beratungs- und Prüfungskosten.
* Ausgewiesen als Sonstige Rückstellungen
in der Bilanz
Der hohe Verbrauch der Rückstellung für Jahresabschluss- und Prüfung basiert auf den Abrechnungen im Rahmen der Betriebsprüfung, die im Kalenderjahr nach Beendigung einer Umsatz-Sonderprüfung beim Zentralregulierer endlich erfolgreich beendet wurde und somit direkt diesem Ergebnis zugeordnet werden konnte. Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten (§ 268 Abs. 5 S. 1 HGB, § 285 Nr. 1 und Nr. 2 HGB) ergeben sich wie folgt:
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind in Anlehnung an den IDW Standard IDW RH HFA 1.017 aus dem Jahr 2011/2012 geändert worden und enthalten in 2019 erstmalig (2018 für den Ausweis abgeändert) auch die im Rahmen der umsatzsteuerlichen Organschaft über den Organträger zu zahlende Umsatzsteuer der Organgesellschaft. Es handelt sich um einen reinen Passivtausch zwischen den sonstigen Verbindlichkeiten und dem Verrechnungskonto gegenüber der Versandhandel Bach GmbH & Co. KG. Die Vorjahreszahl der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sowie der sonstigen Verbindlichkeiten wurde in Höhe der Umsatzsteuer (TEUR 817) an den Ausweis im aktuellen Geschäftsjahr angepasst. Im Geschäftsjahr 2019 wurden die bezogenen Leistungen separat ausgewiesen. Der Ausweis des Vorjahres (TEUR 28) wurde entsprechend angepasst. Der Gesamtbetrag aller Verbindlichkeiten, der durch Pfandrechte oder ähnliche Sicherheiten der Gesellschaft gesichert ist, beträgt EUR 0,00. Die kreditorischen Debitoren betragen EUR 48.823,32 (VJ: EUR 66.071,07) und sind unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Zum 31. Dezember 2019 bestanden neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten folgende sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a HGB):
Die Leasingverpflichtungen umfassen im Wesentlichen LKW-Leasing für das operative Geschäft. Die Gesellschaft haftet mit für ein Darlehen der Firma Versandhandel Bach GmbH & Co. KG in Höhe von TEUR 574,9 (VJ: TEUR 651,3). Die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme schätzen wir als sehr gering ein. IV. Angaben zur Gewinn- und VerlustrechnungDie Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§275 Abs. 2 HGB) aufgestellt. Mit der Neufassung des § 275 HGB sind außerordentliche Erträge bzw. Aufwendungen und somit das außerordentliche Ergebnis komplett gestrichen worden. Nach § 285 Nr. 31 HGB n.F. sind stattdessen Beträge von außergewöhnlicher Größe bzw. Bedeutung im Anhang zu erläutern. Während des Kalenderjahres 2019 sind wesentliche sonstige Erträge verbucht worden. Diese umfassen zum einen die Erstattung von geminderten Vorsteuerbeträgen aus Entgeltminderungen mit dem Zentralregulierer EDE aus den Jahren 2012-2014 durch das Finanzamt in Höhe von EUR 584.137,29. Die Gesellschaft hatte aufgrund einer Änderung der Gesetzeslage einen positiven Einspruch beim Finanzamt erwirkt. Die genannten Beträge umfassen die direkt der umsatzsteuerlichen Organgesellschaft zuordbaren Anteile. Die steuerliche Verzinsung ist im Jahr der Auszahlung, dem Kalenderjahr 2020, auf Ebene des umsatzsteuerlichen Organträgers ertragswirksam verblieben. Neben den umsatzsteuerlichen Erträgen sind im Geschäftsjahr auch EUR 16.241,57 auf die in Liquidation befindliche Bestprice-Portal Beteiligung zugeschrieben worden. Die Auskehrung des Eigenkapitals in Höhe von EUR 21.241,57 war erfolgreicher als erwartet, so dass die im Vorjahr vorgenommene Abschreibung zum Teil wieder aufgeholt werden konnte. Die übrigen sonstigen Aufwendungen betreffen die Zuführungsbeträge zur Pensionsrückstellung, die aufgrund der Umbewertung nach den neuen Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG erforderlich sind und gem. Art. 67 Abs. 1 1 EGHGB in jedem Geschäftsjahr zu mindestens 1/15 zugeführt werden. Aufgrund eines Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages wird das Jahresergebnis von der Gesellschafterin Versandhandel Bach GmbH & Co. KG vollständig übernommen. V. Sonstige PflichtangabenIm Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 155 (Vorjahr: 144) Arbeitnehmer beschäftigt. Davon waren 56 gewerbliche Arbeitnehmer und 92 Arbeitnehmer in der Verwaltung. Die Auszubildenden wurden nicht berücksichtigt (§ 285 Nr. 7 HGB). Nach Abschluss des Geschäftsjahres 2019 ist die langjährige Umsatzsteuer-Sonderprüfung beim Einkaufsbüro Deutscher Eisenhändler GmbH (EDE) abgeschlossen worden. Die Prüfung erstreckte sich vor allem auf die neuere Rechtsprechung hinsichtlich von Preisnachlässen eines Zentralregulierers gegenüber seinen Kunden. Im Rahmen der umsatzsteuerlichen Organschaft sind dem Organträger, der Versandhandel Bach GmbH & Co. KG, die erfolgreichen Einsprüche gegen zu hohe Umsatzsteuerzahlungen erfolgreich zugesprochen worden. Inklusive Zinszahlungen erhielt der Organträger TEUR 760. Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens unverändert geführt durch
Die Geschäftsführer sind alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Die Schutzklausel gem. § 286 Abs. 4 HGB wurde in Anspruch genommen.
Eschweiler, den 20. September 2020 gez. Michael Bach, Geschäftsführer gez. Udo Bach, Geschäftsführer Anlagenspiegel 31.12.2019
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die M. Bach GmbH Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsPrüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der M. Bach GmbH, Eschweiler, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der M. Bach GmbH, Eschweiler, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir weisen darauf hin, dass Offenlegungserleichterungen in Anspruch genommen wurden und der Bestätigungsvermerk sich auf den vollständigen Jahresabschluss bezieht.
Aachen, den 28. September 2020 KMVP
REVISON UND TREUHAND GMBH
Mertzbach, Wirtschaftsprüfer ppa. Pauls, Wirtschaftsprüferin Eine Verwendung des oben wiedergegebenen Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prüfungsberichtes bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses und/oder Konzernabschlusses und/oder Lageberichtes und/oder des Konzernlageberichtes in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird hingewiesen. |
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