INGLAS
Innovative Glassysteme GmbH & Co. KG
Friedrichshafen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.03.2010 bis zum 28.02.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
28.2.2011
EUR |
28.2.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
38.635,00 |
46.910,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
20.432,00 |
27.744,00 |
| II.
Sachanlagen |
5.704,00 |
6.667,00 |
| III.
Finanzanlagen |
12.499,00 |
12.499,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
88.774,87 |
59.085,60 |
| I.
Vorräte |
8.900,00 |
9.080,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
44.958,62 |
37.615,64 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
34.916,25 |
12.389,96 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.946,68 |
0,00 |
| D.
nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter
Verlustanteil von Kommanditisten |
458.359,26 |
371.074,94 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
587.715,81 |
477.070,54 |
Passiva
|
|
28.2.2011
EUR |
28.2.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
40.101,93 |
-87.284,32 |
| I.
Jahresüberschuss |
40.101,93 |
-87.284,32 |
| B.
Rückstellungen |
43.052,82 |
25.633,12 |
| C.
Verbindlichkeiten |
504.561,06 |
538.721,74 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
504.561,06 |
538.721,74 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
587.715,81 |
477.070,54 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss zum 28. Februar 2011 der INGLAS
Innovative Glassysteme GmbH & Co. KG wurde auf der
Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgestzbuches aufgestellt.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Aufstellung der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren
gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Die Gesellschaft macht von den
größenabhängigen Erleichterungen gem.
§§ 274a, 276, 288 HGB Gebrauch.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren,
im Wesentlichen unverändert, die nachfolgenden
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
werden zu Anschaffungskosten bilanziert und sofern sie der
Abnutzung unterliegen entsprechend ihrer Nutzungsdauer um
planmäßige Abschreibungen nach der linearen
Methode vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
planmäßigen Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften vorgenommen.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte nach Angabe
der Geschäftsführung zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten zuzüglich entstandener
Anschaffungsnebenkosten.
Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände
und die liquiden Mittel wurden zum Nennwert angesetzt.
Sämtliche Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
weniger als einem Jahr. Risiken im Forderungsbestand waren
im Geschäftsjahr nicht erkennbar.
Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages ermittelt.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit
ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gem. § 251 HGB bestanden lt.
Auskunft der Geschäftsleitung am Bilanzstichtag nicht.
Sonstige Angaben
Handelsregister
Die Gesellschaft ist im Handelsregister des
Amtsgerichts Ulm unter HRA 630989 eingetragen.
Geschäftsführung
Geschäftsführerin ist die INGLAS Innovative
Glassysteme Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in
Friedrichshafen.
Ergebnis
Gemäß der vorliegenden Bilanz liegt bei
der Gesellschaft eine buchmäßige
Überschuldung vor. Durch eine positive
Fortbestehensprognose wurde festgestellt, dass eine
Überschuldung im insolvenzrechlichen Sinne nach §
19 Abs. 2 InsO bis zum 31.12.2013 nicht vorliegt.
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Jahresüberschuss von 40.101,93 Euro auf neue Rechnung
vorzutragen.
Friedrichshafen, den 13.02.2012
…………………………
Dr. Thomas
Meisel
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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