Heinz Seip GmbH

Stammdaten

Register
Amtsgericht Darmstadt HRB 70610
Eingetragen
18.3.1988
Branche
Betrieb von Bahnhöfen für den Personenverkehr einschließlich OmnibusbahnhöfenEinzelhandel in eigenem Namen mit Motorenkraftstoffen, Freie TankstellenBetrieb von Verkehrswegen für Straßenfahrzeuge
Gegenstand
Betrieb einer Tankstelle sowie die Durchführung von Nah- und Fernverkehr.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Heinz Seip
seit 21.9.2006
Geschäftsführer
Gunther Bernhard Seip
seit 21.9.2006
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Heinz Seip GmbH

Beerfelden

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

206607,03

108327,03

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

8449,00

9782,00

II. Sachanlagen

197958,03

98345,03

III. Finanzanlagen

200,00

200,00

B. Umlaufvermögen

126283,41

95381,26

I. Vorräte

0,00

0,00

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

121213,97

91103,47

III. Wertpapiere

0,00

0,00

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

5069,44

4277,79

C. Rechnungsabgrenzungsposten

3253,53

2972,06

Summe Aktiva

336143,97

206680,35



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

41841,94

38672,55

I. Gezeichnetes Kapital

25564,59

25564,59

II. Kapitalrücklage

0,00

0,00

III. Gewinnrücklagen

0,00

0,00

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

13107,96

-19080,98

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

3169,39

32188,94

B. Rückstellungen

3931,68

3759,22

C. Verbindlichkeiten

277954,03

160879,36

D. Rechnungsabgrenzungsposten

0,00

0,00

E. Passive latente Steuern

12416,32

3369,22

Summe Passiva

336143,97

206680,35

ANHANG

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss wurde aufgrund der gesetzlichen handelsrechtlichen Vorschriften erstellt und vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

Von der Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurde gegenüber dem Vorjahr nicht abgewichen.

Die Vorjahresbeträge zu den einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind vollinhaltlich mit denjenigen des Berichtsjahres vergleichbar.

Vorjahresbeträge lt. Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung wurden nachträglich nicht angepasst.

Der Gliederung des Jahresabschlusses liegen die gesetzlichen Vorgaben (§ 266 HGB bzgl. der Bilanz und § 275 HGB bzgl. der Gewinn- und Verlustrechnung) zugrunde. Eine Erweiterung des Gliederungsschemas fand mangels notwendiger Anwendung anderer Gliederungsnormen nicht statt.

Eine Zusammenfassung von bestimmten Posten der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 265 Abs. 7 HGB wurde nicht vorgenommen.

Angaben zu Fremdwährungsumrechnungen sind entbehrlich, da keine oder nur in unbedeutendem Umfang Fremdwährungstatbestände angefallen sind.

Die im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden grundsätzlich beibehalten; auf ggf. vorgenommene Änderungen wird bei den Ausführungen zu den einzelnen Bilanzposten eingegangen.

Ausführungen zu den Aktiva

Bei dem berichtenden Unternehmen handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. v. § 267 HGB in der Rechtsform einer GmbH.

Die Bilanz wurde nach dem vorgeschriebenen Gliederungsschema des § 266 HGB erstellt. Es wurden die größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 266 Abs. 1 S. 3 HGB in Anspruch genommen und eine verkürzte Bilanz aufgestellt.

Von dem Wahlrecht gem. § 284 Abs. 1 HGB, Ausweise in den Anhang statt in die Aktiva der Bilanz aufzunehmen, wurde im Allgemeinen Gebrauch gemacht. Die erforderlichen Angaben sind bei den Ausführungen zu den entsprechenden Posten im Anhang aufgenommen worden.

Es lagen keine Vermögensgegenstände vor, die unter mehreren Posten der Aktiva ausweisbar gewesen wären.

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem beigefügten Anlagenspiegel ersichtlich.

Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden mit den Anschaffungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen bilanziert; § 253 Abs. 1 S. 1 HGB. Soweit die Nutzungsdauer der immateriellen Vermögensgegenstände zeitlich beschränkt ist, wurde als Kriterium für die lineare Abschreibung die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer in Anrechnung gebracht.

Unter den immateriellen Wirtschaftsgütern ist ein derivativer Geschäfts- oder Firmenwert gem. § 246 Abs. 1 S. 3 HGB bilanziert.

Der Geschäfts- oder Firmenwert wurde im Geschäftsjahr 2006 angeschafft. Die Bewertung erfolgte zu dem Unterschiedsbetrag, um den die für die Übernahme des Unternehmens bewirkte Gegenleistung die Vermögensgegenstände abzüglich der Schulden des übernommenen Unternehmens übersteigt.

Die Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwertes erfolgt gem. § 255 Abs. 3 HGB planmäßig über die voraussichtliche Nutzungsdauer.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden mit den Anschaffungskosten- bzw. Herstellungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen bilanziert; § 253 Abs. 1 S. 1 HGB. Soweit die Nutzungsdauer dieser Vermögensgegenstände zeitlich beschränkt ist, wurde als Kriterium für die Abschreibung die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer in Anrechnung gebracht.

Die Vermögensgegenstände des Finanzanlagevermögens wurden mit den Anschaffungskosten (= Nennwert) bilanziert; § 253 Abs. 1 S. 1 HGB.

Es werden keine berichtspflichtigen Beteiligungen i. S. v. § 285 Nr. 11 HGB im Finanzanlagevermögen gehalten.

Es bestehen keine im Finanzanlagevermögen bilanzierten Ausleihungen an Gesellschafter.

Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens wurden grundsätzlich mit den Anschaffungskosten (=Nennwert) angesetzt, soweit Währungsumrechnungen nicht eine andere Behandlung erforderten.

Es existieren keine Vermögensgegenstände, die im Rahmen der Sonstigen Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens bilanziert sind, an denen kein rechtliches, sondern nur wirtschaftliches Eigentum besteht und die für das berichtspflichtige Unternehmen von besonderer Bedeutung sind.

Es werden keine berichtspflichtigen Beteiligungen i. S. v. § 285 Nr. 11 HGB im Umlaufvermögen gehalten.

Ausführungen zu den Passiva

Die Bilanz wurde vor Verwendung des Jahreserfolges aufgestellt.

Die Rückstellungen wurden mit dem Betrag der voraussichtlichen Inanspruchnahme angesetzt.

Es sind Sachverhalte vorhanden, welche zu passiven latenten Steuern in Höhe von 12.416,32 € führen, da der dem Geschäftsjahr und früheren Geschäftsjahren zuzurechnende Steueraufwand zu niedrig ausgewiesen ist; der nach steuerrechtlichen Vorschriften zu versteuernde Gewinn ist geringer als das handelsrechtliche Ergebnis.

Dieser Effekt wird sich in den Folgejahren voraussichtlich ausgleichen. Als Steuersatz kamen für

die Gewerbesteuer 12,6 % und für die Körperschaftsteuer 15 % zur Anwendung.

Das größenklassenbedingte Wahlrecht der §§ 274, 274a HGB zur Passivierung wurde ausgeübt.

Unter dem Bilanzposten "Sonstige Rückstellungen" sind keine Beträge passiviert, die einen erheblichen Umfang hätten.

Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Rentenverpflichtungen, für die eine Gegenleistung nicht mehr zu erwarten ist, sind in den Verbindlichkeiten nicht enthalten.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren sind nicht vorhanden.

Gegenüber den Gesellschaftern sind keine Verbindlichkeiten passiviert.

Nach § 251 HGB anzugebende Haftungsverhältnisse sind nicht vorhanden.

Es bestehen keine weiteren, für die Beurteilung der Finanzlage des berichtenden Unternehmens bedeutenden finanziellen Verpflichtungen, die nicht bilanziert und auch nicht als Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB angegeben wurden.

Sonstige Angaben

Im Geschäftsjahr waren die folgenden Personen Mitglieder der Geschäftsführung:

Gunther Seip

Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich beschäftigt:

- Gewerbliche Arbeitnehmer: 3

- Führungskräfte: 1

Es wurden keine marktunüblichen Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen oder Personen getätigt.

Das Unternehmen wird in keinen Konzernabschluss einbezogen.

Risiken oder Vorteile von nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften, die für die Beurteilung der Finanzlage notwendig sind, sind nicht vorhanden.

Gewinnverwendungsbeschluss

Protokoll der Gesellschafterversammlung vom 10.08.2015

Die Gesellschafterversammlung wurde heute unter Verzicht auf sämtliche gesetzlichen Formen und Fristen einberufen.

Das Stammkapital war zu 100% vertreten.

Es wurden die nachfolgenden Beschlüsse gefasst:

TOP 1: Feststellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2014 wurde einstimmig festgestellt.

TOP 2: Entlastung der Geschäftsführung

Der Geschäftsführung wurde einstimmig Entlastung erteilt.

TOP 3: Ausschüttung

Es wurde dem Vorschlag der Geschäftsführung gefolgt und einstimmig keine Ausschüttung beschlossen.

 

Beerfelden, den 10. August 2015

gez. Gunther Seip

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 10.08.2015

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