Heinz Seip GmbH
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Heinz Seip seit 21.9.2006 | Geschäftsführer |
Gunther Bernhard Seip seit 21.9.2006 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Heinz Seip GmbHBeerfeldenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014BILANZ
ANHANGAllgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss wurde aufgrund der gesetzlichen handelsrechtlichen Vorschriften erstellt und vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Von der Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurde gegenüber dem Vorjahr nicht abgewichen. Die Vorjahresbeträge zu den einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind vollinhaltlich mit denjenigen des Berichtsjahres vergleichbar. Vorjahresbeträge lt. Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung wurden nachträglich nicht angepasst. Der Gliederung des Jahresabschlusses liegen die gesetzlichen Vorgaben (§ 266 HGB bzgl. der Bilanz und § 275 HGB bzgl. der Gewinn- und Verlustrechnung) zugrunde. Eine Erweiterung des Gliederungsschemas fand mangels notwendiger Anwendung anderer Gliederungsnormen nicht statt. Eine Zusammenfassung von bestimmten Posten der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 265 Abs. 7 HGB wurde nicht vorgenommen. Angaben zu Fremdwährungsumrechnungen sind entbehrlich, da keine oder nur in unbedeutendem Umfang Fremdwährungstatbestände angefallen sind. Die im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden grundsätzlich beibehalten; auf ggf. vorgenommene Änderungen wird bei den Ausführungen zu den einzelnen Bilanzposten eingegangen. Ausführungen zu den Aktiva Bei dem berichtenden Unternehmen handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. v. § 267 HGB in der Rechtsform einer GmbH. Die Bilanz wurde nach dem vorgeschriebenen Gliederungsschema des § 266 HGB erstellt. Es wurden die größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 266 Abs. 1 S. 3 HGB in Anspruch genommen und eine verkürzte Bilanz aufgestellt. Von dem Wahlrecht gem. § 284 Abs. 1 HGB, Ausweise in den Anhang statt in die Aktiva der Bilanz aufzunehmen, wurde im Allgemeinen Gebrauch gemacht. Die erforderlichen Angaben sind bei den Ausführungen zu den entsprechenden Posten im Anhang aufgenommen worden. Es lagen keine Vermögensgegenstände vor, die unter mehreren Posten der Aktiva ausweisbar gewesen wären. Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem beigefügten Anlagenspiegel ersichtlich. Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden mit den Anschaffungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen bilanziert; § 253 Abs. 1 S. 1 HGB. Soweit die Nutzungsdauer der immateriellen Vermögensgegenstände zeitlich beschränkt ist, wurde als Kriterium für die lineare Abschreibung die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer in Anrechnung gebracht. Unter den immateriellen Wirtschaftsgütern ist ein derivativer Geschäfts- oder Firmenwert gem. § 246 Abs. 1 S. 3 HGB bilanziert. Der Geschäfts- oder Firmenwert wurde im Geschäftsjahr 2006 angeschafft. Die Bewertung erfolgte zu dem Unterschiedsbetrag, um den die für die Übernahme des Unternehmens bewirkte Gegenleistung die Vermögensgegenstände abzüglich der Schulden des übernommenen Unternehmens übersteigt. Die Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwertes erfolgt gem. § 255 Abs. 3 HGB planmäßig über die voraussichtliche Nutzungsdauer. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden mit den Anschaffungskosten- bzw. Herstellungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen bilanziert; § 253 Abs. 1 S. 1 HGB. Soweit die Nutzungsdauer dieser Vermögensgegenstände zeitlich beschränkt ist, wurde als Kriterium für die Abschreibung die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer in Anrechnung gebracht. Die Vermögensgegenstände des Finanzanlagevermögens wurden mit den Anschaffungskosten (= Nennwert) bilanziert; § 253 Abs. 1 S. 1 HGB. Es werden keine berichtspflichtigen Beteiligungen i. S. v. § 285 Nr. 11 HGB im Finanzanlagevermögen gehalten. Es bestehen keine im Finanzanlagevermögen bilanzierten Ausleihungen an Gesellschafter. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens wurden grundsätzlich mit den Anschaffungskosten (=Nennwert) angesetzt, soweit Währungsumrechnungen nicht eine andere Behandlung erforderten. Es existieren keine Vermögensgegenstände, die im Rahmen der Sonstigen Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens bilanziert sind, an denen kein rechtliches, sondern nur wirtschaftliches Eigentum besteht und die für das berichtspflichtige Unternehmen von besonderer Bedeutung sind. Es werden keine berichtspflichtigen Beteiligungen i. S. v. § 285 Nr. 11 HGB im Umlaufvermögen gehalten. Ausführungen zu den Passiva Die Bilanz wurde vor Verwendung des Jahreserfolges aufgestellt. Die Rückstellungen wurden mit dem Betrag der voraussichtlichen Inanspruchnahme angesetzt. Es sind Sachverhalte vorhanden, welche zu passiven latenten Steuern in Höhe von 12.416,32 € führen, da der dem Geschäftsjahr und früheren Geschäftsjahren zuzurechnende Steueraufwand zu niedrig ausgewiesen ist; der nach steuerrechtlichen Vorschriften zu versteuernde Gewinn ist geringer als das handelsrechtliche Ergebnis. Dieser Effekt wird sich in den Folgejahren voraussichtlich ausgleichen. Als Steuersatz kamen für die Gewerbesteuer 12,6 % und für die Körperschaftsteuer 15 % zur Anwendung. Das größenklassenbedingte Wahlrecht der §§ 274, 274a HGB zur Passivierung wurde ausgeübt. Unter dem Bilanzposten "Sonstige Rückstellungen" sind keine Beträge passiviert, die einen erheblichen Umfang hätten. Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Rentenverpflichtungen, für die eine Gegenleistung nicht mehr zu erwarten ist, sind in den Verbindlichkeiten nicht enthalten. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren sind nicht vorhanden. Gegenüber den Gesellschaftern sind keine Verbindlichkeiten passiviert. Nach § 251 HGB anzugebende Haftungsverhältnisse sind nicht vorhanden. Es bestehen keine weiteren, für die Beurteilung der Finanzlage des berichtenden Unternehmens bedeutenden finanziellen Verpflichtungen, die nicht bilanziert und auch nicht als Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB angegeben wurden. Sonstige Angaben Im Geschäftsjahr waren die folgenden Personen Mitglieder der Geschäftsführung: Gunther Seip Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich beschäftigt: - Gewerbliche Arbeitnehmer: 3 - Führungskräfte: 1 Es wurden keine marktunüblichen Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen oder Personen getätigt. Das Unternehmen wird in keinen Konzernabschluss einbezogen. Risiken oder Vorteile von nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften, die für die Beurteilung der Finanzlage notwendig sind, sind nicht vorhanden. Gewinnverwendungsbeschluss Protokoll der Gesellschafterversammlung vom 10.08.2015 Die Gesellschafterversammlung wurde heute unter Verzicht auf sämtliche gesetzlichen Formen und Fristen einberufen. Das Stammkapital war zu 100% vertreten. Es wurden die nachfolgenden Beschlüsse gefasst: TOP 1: Feststellung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2014 wurde einstimmig festgestellt. TOP 2: Entlastung der Geschäftsführung Der Geschäftsführung wurde einstimmig Entlastung erteilt. TOP 3: Ausschüttung Es wurde dem Vorschlag der Geschäftsführung gefolgt und einstimmig keine Ausschüttung beschlossen.
Beerfelden, den 10. August 2015 gez. Gunther Seip Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 10.08.2015 |
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