Stammdaten

Register
Amtsgericht Arnsberg HRB 6610
Eingetragen
23.12.2003
Branche
Erbringung von ergotherapeutischen DienstleistungenErbringung von physiotherapeutischen Dienstleistungen (ohne Ergotherapie)Beteiligungsgesellschaften
Gegenstand
Betrieb der Elisabeth-Klinik in Bigge-Olsberg als katholische Einrichtung sowie entsprechender Hilfs-, Versorgungs- und Nebenbetriebe; planmäßiges Zusammenwirken mit anderen steuerbegünstigten Gesellschaften, namentlich der JG Services gGmbH; diese erbringt krankenhausnahe Dienstleistungen (insbesondere im Bereich der Bettenaufbereitung und Fangoaufbereitung, Reinigungsleistungen sowie hauswirtschaftliche Leistungen) an die Gesellschaft

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Frank Alfons Leber
seit 2.2.2004
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Josefs-Gesellschaft gAG
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Josefs-Gesellschaft gAG
Germany
500.000 €
100.00%

Beteiligungen

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Elisabeth-Klinik gGmbH

Olsberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

I. Grundlagen der Gesellschaft

Die Elisabeth-Klinik gGmbH ist eine gemeinnützige Gesellschaft, die am Standort Olsberg-Bigge eine Fachklinik für Orthopädie, Rheumatologie, Innere Medizin und Internistische Rheumatologie betreibt. Das Krankenhaus ist im Krankenhausplan des Landes Nordrhein-Westfalen gem. Feststellungsbescheid vom 12. Dezember 2019 enthalten und mit 190 Betten ausgewiesen. Weiterhin werden eine orthopädische Frührehabilitation, eine Geriatrie und eine Abteilung für Schmerztherapie betrieben. Zusätzlich wird im obigen Bescheid der Betrieb der Ausbildungsstätte für Physiotherapie und Ergotherapie bescheinigt.

II. Wirtschaftsbericht

1. Entwicklung der Branche

Die deutsche Wirtschaft war im Jahresverlauf 2023 von einer wirtschaftlichen Stagnation bei hohen, wenn auch rückläufigen Inflationsraten geprägt. Ursächlich für diese schwächer als zu Jahresbeginn allgemein erwartete Entwicklung waren vor allem die Nachwirkungen der Kaufkraftverluste im Zuge der Energiepreiskrise.

Hinzu kam die deutlich geringere Wachstumsdynamik der Weltwirtschaft durch die anhaltenden Effekte der geopolitischen Spannungen und Krisen.[1]

In der Gesundheits- und Sozialwirtschaft war weiterhin eine hohe Unsicherheit spürbar. Neben den immer noch anhaltenden Nachwirkungen der Corona-Pandemie mit vielfach ausbleibenden Belegungszahlen, wirkten sich auch die sozialpolitischen Diskussionen um Reform- und Finanzierungsansätze negativ auf die Entwicklung und einer Erholung der Branche aus. Der massive Kostendruck im Gesundheitssektor ist flächendeckend präsent. Die Belastung des Personals ist weiterhin überdurchschnittlich.

Fast 80% der Krankenhäuser in Deutschland erwarten für das Jahr 2023 ein negatives Jahresergebnis - nur noch 7% der Kliniken werden einen Jahresüberschuss erzielen. Die Liquidität der Krankenhäuser wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr stark beeinträchtigt. Für das Jahr 2024 gehen 71% der Krankenhäuser von einer weiteren Verschlechterung und nur 4% von einer Verbesserung ihrer wirtschaftlichen Situation aus. [2]

Auf dem Energie- und Rohstoffmarkt haben sich im Jahresverlauf die Preise erstmalig wieder verringert. Die Inflation in Deutschland sank in diesem Zusammenhang von 8,1% im Dezember 2022 auf nunmehr 3,7% zum Jahresende ab.[3] Im Jahresschnitt 2023 liegt sie bei 5,9%.[4]

Im Bereich der Arbeitslöhne führte der AVR-Tarifabschluss 2023/2024 mit der Zahlung von Prämien für den Inflationsausgleich und einer signifikanten Erhöhung der tariflichen Bezüge zu einer massiven Steigerung der Personalkosten. Es besteht weiterhin enormer Druck bei der Gewinnung von Arbeitskräften insbesondere in der Pflege und im ärztlichen Dienst.[5]

Die gesamte Branche erwartet weitere Kürzungen im Bereich der sozialen Infrastruktur als Ergebnis der abgeschlossenen Haushaltsplanungen der Regierung für das kommende Jahr.[6]

Der deutlich reduzierte Gesundheitsetat weckt Befürchtungen vor einer verschlechterten Versorgung der Patienten bei wachsenden Herausforderungen um Qualität und Effizienz auch angesichts des fortschreitenden, demografischen Wandels in der Bevölkerung.

Für das Jahr 2024 geht die Deutsche Bundesbank in einer Konjunkturprognose von einem Wachstum von 0,4% aus. Für die am Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) gemessene Inflation des kommenden Jahres wird ein Rückgang auf 2,7%, aufgrund der abnehmenden Teuerungsrate für Energie, erwartet. [7]

Auf der Basis dieser Entwicklungen bleibt die Erfüllungen der Anforderungen an das deutsche Gesundheits- und Sozialsystem, insbesondere in der medizinischen Versorgung von Patienten und der Schutz und die Betreuung von vulnerablen Menschen, ambitioniert.

Trotz rückläufiger Inflation und Energiekosten verbleibt eine große Unsicherheit in Wirtschaft und Gesellschaft hinsichtlich der ökonomischen Entwicklung der Gesamtwirtschaft und dem Fortgang der geopolitischen Auseinandersetzungen.

Die hohe Abhängigkeit von den jeweiligen Kosten- und Leistungsträgern im Gesundheitswesen und die unsichere finanzielle Situation der öffentlichen Haushalte wird weiterhin dazu führen, dass ein hoher Druck im Bereich der Finanzierung des sozialen Sektors bestehen bleibt.

Für alle Träger im Sozial- und Gesundheitssektor besteht die Notwendigkeit ihre Angebote, unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Einflussgrößen, der fortlaufenden gesetzlichen Veränderungen und Regulatorik bei bestehendem Personalmangel, weiter zu optimieren.

Krankenhäuser

2023 war ein schlechtes Jahr für die Krankenhäuser. Im vierten Corona-Jahr nimmt in vielen Einrichtungen die Belegung wieder eine positive Entwicklung an. Zugleich wird das Niveau von 2019 in der Breite nicht wieder erreicht. Neben einem veränderten Patientenverhalten spielt der Fachkräftemangel eine wesentliche Rolle, dem eine entsprechend geringe Bettenbelegung entgegensteht.

Bei anhaltenden Preissteigerungen waren es nach wie vor die Energie- und Lebensmittelpreise, die in der Folge des Ukraine-Krieges angestiegen sind.

Unter dieser Kostenentwicklung haben 33 Kliniken in Deutschland (davon acht in NRW und fünf in Rheinland-Pfalz) in 2023 Insolvenz angemeldet.[8] Für 2024 erwartet die Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG) noch einmal 60 bis 80 Insolvenzen. [9] Es trifft regelmäßig kleinere Krankenhäuser, oft auch im ländlichen Raum.

Die Befürchtung der DKG hängt insbesondere mit der Tarifentwicklung im personellen Bereich zusammen.[10] Nach dem Rekord-Inflationsjahr 2022 in Deutschland suchen die Arbeitnehmer einen finanziellen Ausgleich. Der Tarifabschluss im öffentlichen Dienst, der maßgeblich für die Branche ist, weist inklusive einer einmaligen Inflationsausgleichsprämie in der Spitze Tarifabschlüsse von 17% im nicht-ärztlichen Dienst aus.[11] Der Großteil dieses Abschlusses wird zum 1. April 2024 umgesetzt, so dass die Kostensteigerungen dann einen neuen Höhepunkt finden werden. Während die Ärzteschaft in 2023 4,8% mehr Lohn erhält, kommen in 2024 noch einmal 4,0% hinzu.[12]

Diesen Kostensteigerungen stehen auf der Einnahmeseite neben einer anhaltenden Unterauslastung eine fehlende Investitions- und Betriebskostenfinanzierung gegenüber. Aufgrund der gedeckelten Entwicklung des Landesbasisfallwertes bei 5,13% zzgl. der Tarifsteigerungsrate von 0,11% können die Kostensteigerungen nicht annähernd kompensiert werden.

Mit der Einzelförderung in NRW wurden 2,5 Mrd. Euro für die Jahre 2023 bis 2027 ausgerufen. 200 Mio. Euro sind für 2024 vorgesehen. Die Einzelförderung soll die Umsetzung des Krankenhausplans 2022 in NRW unterstützen. Über die Baupauschale und besondere Beträge werden in 2023 zudem 772 Mio. Euro bereitgestellt.

Die Sozialleistungsträger, die für die Betriebskostenfinanzierung verantwortlich sind, haben in den ersten drei Quartalen 2023 einen Überschuss von 900 Mio. Euro erwirtschaftet. Da diese aber mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz dazu verpflichtet sind, 2,5 Mrd. Euro in 2023 an den Gesundheitsfond abzuführen, ist in den Monaten Januar bis September 2023 ein Defizit von 1 Mrd. Euro entstanden.[13] Im Zuge der finanziellen Unterdeckung der GKV-Ausgaben hat der Gesetzgeber beschlossen, den Zusatzbeitrag für die gesetzliche Krankenversicherung auf durchschnittlich 1,7% zu erhöhen. Darüber hinaus werden sowohl in der GKV als auch bei den übrigen Sozialversicherungsträgern die Beitragsbemessungsgrenzen in 2024 angehoben. Da Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Lohnnebenkosten je hälftig tragen, sind damit für die Krankenhäuser zusätzliche Belastungen in 2024 absehbar.

Diese Entwicklungen führen dazu, dass 80% der Krankenhäuser in 2023 ein negatives Geschäftsergebnis erwarten, in 2024 sehen noch einmal rd. 71% eine Verschlechterung.[14] Dazu kommen eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen, welche die in den letzten Jahren zunehmenden Herausforderungen und Bürokratisierung weiter befeuern werden.

Hierzu zählt das bereits angesprochenen GKV-Finanzstabilisierungsgesetz. Dieses regelt, dass ab dem Jahr 2025 nur noch qualifizierte Pflegekräfte über das Pflegebudget voll finanziert werden.[15] Die Vollkräfte, die nicht pflegerisch qualifiziert sind ("sonstige Berufe") bzw. keinen Berufsabschluss haben, werden nicht mehr über das Pflegebudget vergütet und wieder in das Fallpauschalensystem eingegliedert.[16]

Ebenfalls ab dem Jahr 2025 sollte mit der Pflegepersonalregelung (PPR 2.0) die Pflege im Krankenhaus neu definiert werden.[17] Während die Pflegepersonaluntergrenzen ein rein quantitativer Ansatz sind, erfolgt mit der PPR 2.0 eine qualitätsorientierte Bewertung. Zum 1. Januar 2023 ist die Erprobungsphase gestartet.[18]

In diesem Zusammenhang ist die Erweiterung der Pflegepersonaluntergrenzen um die Fachabteilung Neurochirurgie zu sehen. Die neue Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) gilt ab dem 1. Januar 2024.[19] 93,5% aller Belegungstage im Krankenhaus sind nun von der PpUGV betroffen.[20] Die Einführung der PPR 2.0 kann davon nicht isoliert betrachtet werden, beide Instrumente müssen zusammengeführt werden.

Darüber hinaus wurde mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz ebenfalls beschlossen, die Krankenhaustagesbehandlung, die überflüssige Übernachtungen verhindern soll, und die spezielle sektorengleiche Vergütung im Krankenhaus zu implementieren. Ziel ist es, die seit Jahren forcierte Ambulantisierung im Krankenhaus weiterzuentwickeln. Dafür wurden per Verordnung zum 1. Januar 2024 bestimmte sektorengleiche Leistungen definiert, die entweder ambulant oder stationär erbracht werden dürfen. Der Startkatalog ist in seiner ganzen Breite überschaubar, im Laufe des Jahres 2024 sollen jedoch deutlich mehr Leistungen festgelegt werden, welche auch jetzt schon benannt sind. Dieser zweite Katalog ist wesentlich umfangreicher. In Verbindung mit dem sich stetig entwickelnden AOP-Katalog sind dann quantitativ zwei Drittel der potentiell ambulant zu erbringenden OPS-Kodes aus dem IGES-Gutachten umgesetzt.[21] Somit stellt die Hybrid-DRG-Verordnung in der jetzigen Form einen Meilenstein in der Ambulantisierung der Krankenhäuser dar.

Ferner wurde mit Krankenhauspflegeentlastungsgesetz beschlossen, die Kinder- und Jugendmedizin zu fördern. Dazu werden in den Jahren 2023 und 2024 jeweils 380 Mio. Euro aus dem Gesundheitsfonds den Einrichtungen zur Verfügung gestellt. Die Private Krankenversicherung leistet einen weiteren Anteil. So kommen in 2023 und 2024 jeweils 390 Mio. Euro zusammen. Mit einem garantierten Budget soll sichergestellt werden, dass das Leistungsangebot auch nach der Corona-Pandemie aufrechterhalten wird.

Für die Geburtshilfe und Pädiatrie werden ebenfalls Gelder in Höhe von jeweils 120 Mio. Euro in 2023 und 2024 bereitgestellt. Mit der Stärkung dieses Fachbereiches ist auch die Vollkostenfinanzierung der Hebammen über das Pflegebudget ab 2025 zu sehen.

Im Bereich der Ausbildung wurden weitere Gesetze beschlossen, um die Qualität in der Pflege zu verbessern und eine ausreichende Zahl an Fachkräften in der Zukunft zu gewinnen. So wurde mit dem MT-Berufe-Gesetz die Ausbildung der medizinischen Technologie-Berufe gestärkt. Auszubildende in der Laboratoriumsdiagnostik, Radiologie, Funktionsdiagnostik und Veterinärmedizin werden künftig als Medizinische Technologen bezeichnet. Dies stellt eine inhaltliche und fachliche Angleichung an den zunehmend medizinisch-technischen Fortschritt dar. Die Vergütung verbessert sich, das Schulgeld entfällt.[22]

Mit dem Pflegestudiumstärkungsgesetz erhalten auch Studierende in der Pflege zukünftig eine Vergütung. Das gilt auch für die Studierenden, die bereits mit dem Studium begonnen haben.[23] Darüber hinaus werden die Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegefachkräfte vereinheitlicht und vereinfacht.

Ein größeres Vorhaben stellt die Reform der Krankenhausvergütung und das Krankenhaustransparenzgesetz dar. Die Vergütung soll künftig mit der Einstufung der Krankenhäuser in verschiede Level verknüpft werden. Die Level beschreiben die Leistungsfähigkeit einer Einrichtung in ihrer Breite, nicht in ihrer Qualität. Mit dem Ziel der "Entökonomisierung" wird ein Teil der Vergütung nicht mehr mit der Leistung erfolgen, sondern als Pauschale mit der reinen Vorhaltung für Leistungen beglichen. 40% eines Budgets sind damit garantiert. Im Gegenzug werden Leistungen je nach Komplexität zunehmend zentralisiert.

Eine Basisversorgung soll in der Fläche und im Sinne einer Daseins-Fürsorge erhalten bleiben. Die Einstufung der Krankenhäuser wird Hoheit der Länder bleiben. NRW gilt als Vorreiter in der Krankenhausplanung und die Reform des Bundes wird sich aller Wahrscheinlichkeit nach in weiten Teilen daran orientieren.[24]

Die regionalen Planungskonferenzen sind abgeschlossen. Feststellungsbescheide werden nun mit zeitlicher Verzögerung für Ende 2024 erwartet. Erste Bescheide erhielten Krankenhäuser im Bergischen Land, da dort mit der Insolvenz mehrerer Einrichtungen, der Verlegung ganzer Fachabteilungen und Krankenhausfusionen die Versorgung grundlegend neugestaltet wurde und einer gewissen Dringlichkeit unterlag. Das Ministerium hat dies eng begleitet. Die zeitliche Verzögerung für die anderen Einrichtungen ist aller Wahrscheinlichkeit nach im Zusammenhang mit dem Ringen von Bund und Ländern bei der großen Krankenhausreform zu sehen.

Der Elisabeth-Klinik ist bisher kein Feststellungsbescheid zugegangen. Dieser wird zum Ende des Jahres 2024 erwartet.

Darüber hinaus möchte der Bund mit dem Transparenzgesetz, die Qualität der Einrichtungen für die Patienten sichtbar machen.[25] Dazu gehört dann im Wesentlichen die Zuordnung der Leistungsgruppen und Fallzahlen, ein Standortbezug bei Diagnosen und Prozeduren sowie Angaben zum Personalumfang im pflegerischen und ärztlichen Dienst.

Zudem sollen Tariflohnsteigerungen frühzeitig mit diesem Gesetz finanziert werden. Der Pflegeentgeltwert soll von 230 auf 250 Euro für Einrichtungen ohne vereinbartes Pflegebudget 2020 angehoben werden und diese Einrichtungen sollen schneller in den Genuss eines Ausgleiches kommen, sofern diese Einrichtungen das ihnen zustehende Budget nicht mit dem abgerechneten Pflegeentgeltwert vereinnahmen konnten.

Eine weitere liquiditätsstützende Maßnahme stellt die Verpflichtung der Kassen dar, Krankenhausrechnungen innerhalb von fünf Tagen zu begleichen. Diese Maßnahme wurde um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2024 verlängert.[26]

2. Geschäftsverlauf

In 2023 konnte aufgrund der wiederum hohen Fallschwere und der damit einhergehenden unterproportionalen Kostensteigerung eine positive Abweichung des Jahresergebnisses zum Planergebnis erreicht werden.

Insgesamt ist der Geschäftsverlauf für die Elisabeth-Klinik gGmbH im Jahr 2023 erfolgreich gewesen. Der Jahresüberschuss lag um 61 TEUR über dem Ergebnis des Vorjahres.

3. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft

Die folgenden Leistungsindikatoren geben einen Überblick über den Verlauf des abgelaufenen Geschäftsjahres. Für die interne Steuerung stellen die Umsatzerlöse und der Personalaufwand die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren dar.

3.1. Ertragslage

Insgesamt beliefen sich die Erträge der Elisabeth-Klinik gGmbH im Geschäftsjahr 2023 auf 41.703 TEUR (i. Vj. 43.686 TEUR).

Den größten Anteil an den betrieblichen Erträgen haben die Umsatzerlöse, welche 36.350 TEUR betrugen und damit unter dem Vorjahresniveau (38.096 TEUR) und unter dem geplanten Wert von37.177 TEUR liegen. Die darin enthaltenen Erlöse aus Krankenhausleistungen in Höhe von 32.381 TEUR sind im Vergleich zum Vorjahr um 5,5% (1.896 TEUR) gesunken.

Der Posten sonstige betriebliche Erträge beinhaltet die von der Bezirksregierung Arnsberg bewilligten Ausgleichszahlungen gem. § 26f KHG für die durch den Anstieg der Energiepreise verursachten Kostensteigerungen in Höhe von 1.236 TEUR (i. Vj. 95 TEUR).

Der Landesbasisfallwert im Geschäftsjahr 2023 wurde um 4,4 % von 3.825 EUR auf 3.994 EUR angehoben.

Die Fallzahl der Klinik ist im Vorjahresvergleich um 5,4 % gesunken. Passend zu der rückläufigen Fallzahl ergibt sich bei den Erlösen aus Wahlleistungen ein Rückgang im Jahr 2023 (0,8 %).

Die Aufwendungen beliefen sich im Geschäftsjahr 2023 insgesamt auf 40.713 TEUR (i. Vj. 42.757 TEUR).

Innerhalb der betrieblichen Aufwendungen stellen die Personalaufwendungen den größten Posten dar. Sie sind daher ein weiterer wichtiger Leistungsindikator für die interne Steuerung. Im Vergleich zum Vorjahr sind sie um 601 TEUR auf 22.400 TEUR gestiegen und liegen damit um 1,5 % unter dem geplanten Wert. Die Ursache für den Anstieg ergibt sich aus der gestiegenen Mitarbeiterzahl und der Anhebung des Tarifs um 4,8% für den ärztlichen Dienst zum 1. Juli 2023.

Zum Ende des Jahres 2023 wurden bei der Elisabeth-Klinik gGmbH ohne Geschäftsführer 394 (i. Vj. 396) Mitarbeiter/innen beschäftigt. Davon sind 33 (i. Vj. 30) Mitarbeiter/innen in der Ausbildung beziehungsweise Praktikanten und 14 (i. Vj. 21) Mitarbeiter in der Elternzeit beziehungsweise in der Freiphase der Altersteilzeit.

Die Richtlinien für Arbeitsverträge in Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR) kommen zur Anwendung. Die dort festgelegte betriebliche Altersversorgung erfolgt bei den "Kommunalen Zusatzversorgungskassen Westfalen-Lippe" (zkw) und bei der "Kirchlichen Zusatzversorgungskasse" (KZVK).

Der Materialaufwand ist im Vergleich zum Vorjahr um 256 TEUR gesunken.

Für das Geschäftsjahr 2023 wurde ein Jahresüberschuss von 990 TEUR (i. Vj. 929 TEUR) erzielt.

3.2. Vermögenslage

Die Bilanz der Elisabeth-Klinik gGmbH weist zum 31. Dezember 2023 eine Bilanzsumme von 49.855 TEUR (i. Vj. 46.877 TEUR) aus.

In der Vermögensstruktur bildet das Anlagevermögen mit 23.254 TEUR (i. Vj. 23.392 TEUR) oder 46,6 % (i. Vj. 49,9 %) der Bilanzsumme den größten Posten des Vermögens auf der Aktivseite.

Für das Geschäftsjahr 2023 erfolgten Investitionen in das Anlagevermögen in Höhe von insgesamt 1.622 TEUR (i. Vj. 2.730 TEUR). In die Erneuerung oder Erweiterung der Ausstattung flossen im Jahr 2023 Mittel in Höhe von 394 TEUR (i. Vj. 1.479 TEUR).

Mit 12.284 TEUR (i. Vj. 10.398 TEUR), bzw. 24,7 % (i. Vj. 22,2 %) der Bilanzsumme, stellen die Forderungen an den Gesellschafter, bzw. gegen verbundene Unternehmen, den größten Anteil am kurzfristigen Vermögen von insgesamt 25.622 TEUR (i. Vj. 22.507 TEUR) dar.

Auf der Passivseite weist die Bilanzstruktur einen Eigenkapitalanteil (ohne Sonderposten) von 17.729 TEUR (i. Vj. 16.739 TEUR), bzw. 35,6 % (i. Vj. 35,7 %), der Bilanzsumme aus.

Der Anteil der Sonderposten an der Bilanzsumme beträgt 21.330 TEUR (i. Vj. 20.261 TEUR), bzw. 42,8 % (i, Vj. 43,2 %).

Die sonstigen Rückstellungen betragen zum 31. Dezember 2023 1.971 TEUR (i. Vj. 1.849 TEUR) oder 4,0 % (i. Vj. 3,9 %) der Bilanzsumme.

Bei der dargestellten Bilanzstruktur ergibt sich eine Deckung des langfristigen Vermögens durch langfristiges Kapital von 169,0 % (i. Vj. 159,2 %).

3.3. Finanzlage

Der in der Bilanz ausgewiesene Gesamtbestand an flüssigen Mitteln in Höhe von 3.847 TEUR (i. Vj. 3.670 TEUR) ist Ausgangspunkt für die Beurteilung der Finanzlage.

Bei der Gegenüberstellung der flüssigen Mittel und der Forderungen auf der einen Seite und dem kurzfristigen Fremdkapital auf der anderen Seite ergibt sich eine Liquidität 2. Grades von 241,3 % (i. Vj. 223,2 %).

Die Zahlungsfähigkeit im Geschäftsjahr 2023 war jederzeit uneingeschränkt gewährleistet.

III. Prognosebericht

Hinsichtlich der aktuellen Herausforderungen durch die systematischen Einflussfaktoren (bspw. NRW- Krankenhausplanung, Ambulantisierung), dem Ausgang der Budgetverhandlungen, ist eine zuverlässige Prognose der finanziellen Auswirkungen auf die Gesellschaft schwierig möglich. Im Rahmen der prospektiven Planung wurden die Auswirkungen der Verteuerung der Bezugskosten für Energie, perso- nal sowie Sachmittel und Dienstleistungen berücksichtigt.

1. Umsatzentwicklung

Die ursprüngliche Planung der Elisabeth-Klinik gGmbH geht für 2024 von 41.213 TEUR Umsatzerlösen aus. Die Inflation und die Gewinnung von Personal stellen auch die Elisabeth-Klinik gGmbH vor erhebliche Herausforderungen. Die aktuelle Gesetzeslage wurde bei der Planung nicht in vollem Umfang berücksichtigt.

Basierend auf den am Erstellungszeitpunkt vorliegenden Hochrechnungen für das Jahr 2024, gehen wir von einem negativen Geschäftsverlauf aus. Aufgrund der offenen Stellen im Pflegedienst ist das Risiko in der Leistungs- und Umsatzentwicklung sowohl bezüglich der Leistungsmengen als auch aufgrund der Finanzierungssituation bis zum Jahresende kaum zu prognostizieren.

2. Personalaufwands- und Ergebnisentwicklung

Für das Geschäftsjahr 2024 wurde mit einem Personalaufwand von 25.586 TEUR geplant. Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus erwarteten AVR-Tariferhöhung. Die Geschäftsführung rechnet für das Jahr 2024 mit einer deutlichen Verschlechterung des Jahresergebnisses. Es wird mit einem geringen Jahresfehlbetrag geplant.

3. Vermögens- und Finanzlage

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt und unter den derzeitigen Rahmenbedingungen erwarten wir in den beiden folgenden Geschäftsjahren eine wesentliche Verschlechterung der Finanz- und Vermögenslage, da die Leistungszahlen bedingt durch personelle Engpässe nicht deutlich gesteigert werden können. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt geht die Geschäftsführung davon aus, dass sie Ihren finanziellen Verpflichtungen jederzeit nachkommen wird. Es bestehen derzeit keine Anzeichen für eine deutliche Verschlechterung der Liquiditätslage.

IV. Risiko- und Chancenbericht

Die größten Risiken werden in den Auswirkungen der Lohn- und Preisentwicklung, in der Veränderung der Krankenhauslandschaft aufgrund der regulatorischen Vorgaben, dem Fachkräftemangel sowie in den geopolitischen Krisen gesehen.

Die wirtschaftliche Situation und der Erhalt der Liquidität sind bei der zunehmenden Anzahl an Insolvenzen bei der derzeitigen Kosten- und Refinanzierungssituation und verminderten Belegungskapazitäten stark risikobehaftet.

Trotz fortlaufender Risikoanalyse und Umsetzung von Maßnahmen verbleibt für die Gesellschaft weiterhin ein hohes Risiko in der Leistungs-, Umsatz- und Kostenentwicklung, welches sich insbesondere aus einer reduzierten Belegung, aus Personalvakanzen und -ausfällen sowie aus der Kostenentwicklung aus dem Bezug von wesentlichen Sachmitteln und Dienstleistungen ergeben kann.

Nachfolgend sind die Risiken themenspezifisch und darin absteigend nach ihrer Bedeutung für die Gesellschaft angegeben:

Auslastungsrisiken und Marktchancen

Risiken:

Die Lohn- und Preisentwicklung ist die größte Herausforderung im Jahr 2024. Neben der hartnäckigen Inflation wird ab März 2024 die Tarifentwicklung heftig aufschlagen. Sofern Krankenhäuser zu diesem Zeitpunkt nicht zumindest ihr Pflegebudget vereinbart haben, das die Kosten in der Pflege vollständig vergütet, müssen sie in die Vorfinanzierung gehen. Kostenentwicklungen für andere Berufsgruppen wie Ärzte und nicht-medizinisches Personal oder auch Sachmittel werden darüber hinaus nicht zeitnah über den Landesbasisfallwert ausgeglichen. Sofern der Landesbasisfallwert nicht zügig reformiert wird oder ein anderweitig gearteter Ausgleich stattfindet, drohen im nächsten Jahr weitere Insolvenzen, die den Umfang des Jahres 2023 übersteigen werden.

Erschwerend kommt hinzu, dass weitere Tarifverhandlungen für 2023 erst noch stattfinden. Es ist zu erwarten, dass sich Tarifparteien dort auf einen ähnlich hohen Abschluss einigen wie in anderen Sektoren, in denen Tarifanpassungen sich in der Regel bei 10% ohne Inflationsausgleichsprämie bewegen. Diese Personalkostensteigerungen werden auf die Produkte abgewälzt, die Erhöhung werden am Ende Unternehmen und Verbraucher zahlen. Da Krankenhäuser Endabnehmer zum Beispiel von medizinischem Gerät sind, ihre Kostensteigerungen aber nicht auf den Sozialleistungsträger übertragen bzw. ihr Angebot verknappen können, um den Preis zu erhöhen, sind sie die Träger dieser Lastenentwicklung. Es droht eine Lohn-Preis-Spirale, von der dann auch und insbesondere die Krankenhäuser betroffen sein werden.

Hinzu kommt die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen für die verschiedenen Sozialversicherungsträger, die eine weitere Belastung für die Branche darstellt.

Auf der Einnahmeseite führt das geänderte Patientenverhalten zu dauerhaften Einnahmeausfällen. Leistungsniveaus aus der "vor-Corona-Zeit" wurden auch im Jahre 2023 nicht wieder erreicht. Zudem verhindert auch der Fachkräftemangel, altbekannte Auslastungsgrade wieder zu erreichen.

Der kommende Generationenwechsel im ärztlichen Dienst ist die größte Herausforderung. Eine gute Nachbesetzung ist von entscheidender Bedeutung für die Weiterentwicklung und den wirtschaftlichen Erfolg der Klinik. Die Krankenhausbranche ist auch in Zukunft stark von der Finanzentwicklung der gesetzlichen Krankenkassen abhängig. Darüber hinaus beinhaltet die derzeit diskutierte Krankenhausplanung noch nicht abschätzbare Risiken und Auswirkungen vor dem Hintergrund einer zunehmend angedachten Ambulantisierung und der damit verbunden reduzierten Belegung von stationären Einrichtungen.

Der Anteil der defizitären Krankenhäuser wird weiter durch den anhaltenden Kostendruck, bzw. mangelnde Refinanzierung steigen, da weiterhin davon auszugehen ist, dass die Fördermittel nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) zurückgehen werden.

Mit finanziellen Mitteln aus Sonderinvestitionsprogrammen (NRW), Krankenhausinvestitionsprogramm (RLP) und dem Krankenhauszukunftsgesetzt wird versucht, die Investitionslücke zu schließen.

Chancen:

Die Josefs-Gesellschaft als Träger zahlreicher Einrichtungen verfügt mit der Rehabilitation, Altenhilfe und dem Gesundheitswesen über mehrere Standbeine und damit ein diversifiziertes Leistungsangebot. Neben ertragsstarken Einheiten sind auch die Krankenhäuser mit ihrem fachlichen Profil bis in die jüngste Vergangenheit meist mit positiven Ergebnisbeiträgen betrieben worden. Mit entsprechenden Rücklagen und einem gesellschaftsübergreifendem Liquiditätspool können Engpässe zudem überbrückt werden.

Die Ausrichtung als Fachklinik und die hohe Patientenzufriedenheit sorgen für eine weitere Gewinnung von Markanteilen. Gem. Auswertung der AOK beträgt die Weiterempfehlungsquote durch die Patienten 92 %. Im Umkreis (50 km Luftlinie) gibt es 60 Krankenhäuser. Die Elisabeth-Klinik hat die höchste Weiterempfehlungsrate. Aufgrund der zahlreichen Investitionen in der Vergangenheit besteht kein Investitionsstau. Probleme bei der personellen Nachbesetzung sind aufgrund der Ausrichtung geringer als in anderen Krankenhäusern. Durch die Corona-Pandemie wurde deutlich, wie wichtig ein funktionierendes Gesundheitssystem ist. Das Gesundheitswesen ist in Deutschland systemrelevant und es besteht die Hoffnung und Chance, dass hierfür auch zukünftig eine ausreichende Finanzierung von Mitteln und Ressourcen zur Verfügung steht.

Durch die Einbindung der Einrichtungen der Josefs-Gesellschaft in die Konzernstruktur ist ein solider Rückhalt gegeben. Die Verbundstruktur mit ihren unterschiedlichen Bereichen stellt somit einen weiteren Vorteil dar, da so Synergien und wirtschaftliche Ausgleichseffekte ermöglicht werden. Wir sehen daher gute Chancen, uns mit unseren Angeboten am Markt behaupten zu können.

Risiken und Chancen im Personalbereich

Risiken:

Die Personalgewinnung und die beschlossene Personalkostensteigerung stellt nach wie vor das größte Risiko im Personalbereich dar.

Dies gilt inzwischen nicht nur für die Besetzung der Krankenhäuser mit qualifizierten Ärzten, sondern insbesondere auch für den Bereich der Pflegekräfte.

Zunehmend zum Problem werden die immer weiter steigenden Beitragssätze der Zusatzversorgungskassen. Die Finanzierungsprobleme der Kassen werden sich auch in den nächsten Jahren in steigenden Beiträgen niederschlagen.

Neben den bereits erfolgten Tariferhöhungen für das Jahr 2023 werden in 2024 die Tabellenentgelte für die Beschäftigten der Anlagen 2, 2d und 2e sowie der Anlagen 31 bis 33 AVR zum 1. März zunächst um 200 Euro (Sockelbetrag) und anschließend um 5,5% erhöht. Diese Erhöhung muss zusammen mindestens 340 Euro betragen. Zum gleichen Termin werden auch die Ausbildungsentgelte um 150 Euro erhöht. Weiterhin erhalten die Mitarbeitenden der Caritas im ärztlichen Dienst (Anlage 30 AVR) weitere Entgelterhöhungen in Höhe von 4,0% zum 1. April 2024. Die Einführung des Personalbudgets stellt in diesem Zusammenhang eine Entlastung dar, da hierdurch die Tariferhöhungen nicht mehr durch die Krankenhäuser zu tragen sind und damit die entsprechende Versorgung sichergestellt ist. Es besteht trotzdem weiterhin die Gefahr, dass zukünftige tarifliche Steigerungen der Vergütungssätze nicht in allen Bereichen ausgeglichen werden können.

Auch in den nächsten Jahren wird der bestehende Fachkräftemangel und der damit einhergehende Wettbewerb der Krankenhäuser um Pflegekräfte und Fachärzte weiter zunehmen und für die Krankenhäuser vor große Herausforderungen darstellen.

Chancen:

Die Anwendung der AVR kann für die Gesellschaft bei der Gewinnung von Personal durchaus zum Vorteil werden. Im Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeiter kann sie als attraktiver katholischer Arbeitgeber einen sicheren Arbeitsplatz bieten. Darüber bieten die trägereigenen Pflegeschulen sowie die Trainee- und Lead-Programme Chancen zur Mitarbeitergewinnung und Weiterentwicklung von internen Führungsqualitäten.

Risiken und Chancen der Gesetzgebung

Risiken:

Neben einer unzureichenden Finanzierung des Gesundheitswesens ist die grundlegende Krankenhausreform und die damit in Verbindung stehende Krankenhausplanung die große Unbekannte in 2024. Die Zuweisung von Versorgungsaufträgen durch die Landesbehörden ist die Basis zukünftigen wirtschaftlichen Handelns eines jeden Krankenhauses. Das Ziel der Zentralisierung und des Bettenabbaus wird die bereits jetzt stattfindende Marktbereinigung weiter befeuern.

In diesem Zusammenhang ist auch die Ambulantisierung des Sektors zu sehen, die im Vergleich zu anderen Industrienationen unterdurchschnittlich in Deutschland ausgeprägt ist, auf der anderen Seite aber auch nicht durch eine Anschubfinanzierung flankiert wird. Mit der Einführung der Hybrid-DRGs sind finanzielle Mittel dem System sogar entzogen worden.

Ähnlich verhält es sich mit der Vorhaltepauschale, die den Eindruck suggeriert, Krankenhäuser erhalten demnächst einen Geldregen. Richtig ist, dass die Vorhaltepauschale so wie sie aktuell geplant ist, aus dem bestehenden DRG-System finanziert wird, also budgetneutral erfolgt. Nur Einrichtungen mit langem Atem, die den derzeitigen kalten Strukturwandel überleben werden, können davon profitieren.

Die hohe Taktung bei der Krankenhausgesetzgebung geht auch mit neuen bürokratischen Hemmnissen einher. Die Verpflichtung zu Datenlieferungen nimmt weiter zu. Mit dem Krankenhaustransparenz wird ein neues Niveau erreicht.

Die Sanktionen durch die Gesetzgebung erschweren zudem fachlich qualifiziertes Personal zu halten bzw. zu gewinnen. Die finanziellen Strafandrohungen tragen nicht zu dem Wunsch bei, Verantwortung im Krankenhaus zu übernehmen.

Auch Gesetze, die zum Vorteil der Krankenhäuser gereichen, werden stets mit Anforderungen verknüpft. Noch heute haben viele Einrichtungen keine Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) etabliert. Die zur Verfügung gestellten Gelder für Kinder und Jugendliche unterliegen einer zweckentsprechenden Mittelverwendungspflicht. Demnach müsste jetzt eine entsprechende Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) für diesen Bereich aufgebaut werden.

Chancen:

Die für eine beträchtliche Anzahl an Krankenhäusern drohende Insolvenz und die Krankenhausplanung bieten gleichzeitig auch Chancen in der Zukunft. Nach einer hierdurch forcierten Marktbereinigung werden Einrichtungen mit Liquidität, Finanzpolstern und langem Atem am Ende profitieren. Sofern dies von einer auskömmlichen Krankenhausfinanzierung begleitet wird, kann nach mageren Jahren zumindest mittelfristig eine Basis erreicht werden, auf der wirtschaftliches Unternehmertum möglich ist. Helfen kann dabei auch der Budgetbeschleunigungsgrundsatz, der Kostenträger die Möglichkeit entzieht, Budgetabschlüssen zu verweigern und Häusern damit Liquidität zu entziehen.

Mit Einführung der Pflegepersonalregelung (PPR 2.0) kann die Qualität in der Pflege verbessert werden, der Beruf für Pflegekräfte attraktiver werden, da nach dieser Logik eine personelle Entlastung folgt. Damit steigt auch die Bettenauslastung, da Pflegepersonaluntergrenzen an Bedeutung verlieren und Betten aufgrund fehlenden Personals nicht mehr gesperrt werden müssen. Das Nadelöhr bleibt stets die verfügbare Ressource Personal und die Zeit. Eine Reallokation von Personal nach Krankenhausschließungen, wie sie sich die Politik vorstellt, wird nicht notwendigerweise so kommen. Das zeigen die Erfahrungen. Bis eine qualitätsorientierte Pflege erreicht werden wird, ist es nicht mit der Einführung der PPR 2.0 getan.

Liquiditäts- und Risikomanagement

Die Elisabeth-Klinik gGmbH nimmt am konzernweiten Risikomanagement teil. Zur Erkennung der geschäftsspezifischen Risiken erfolgt eine jährliche Risikobewertung durch die Geschäftsführer der Tochtergesellschaften. Über die Ergebnisse erfolgt regelmäßig eine Berichterstattung gegenüber der Holding und den Aufsichtsgremien (Aufsichtsrat) der JG-Gruppe.

Durch die zentrale Bündelung der liquiden Mittel (Cash-Management) in der Zentrale der JG-Gruppe und den monatlichen Liquiditätsstatus für den gesamten Konzern wird die Liquidität von Tochtergesellschaften sichergestellt.

 

Olsberg, den 28. März 2024

gez. Frank Leber, Geschäftsführer

gez. Prof. Dr. Dr. Axel Wilke, Geschäftsführer

[1] Vgl. o.V.: Die wirtschaftliche Lage in Deutschland im Dezember 2023, in: Pressemitteilung Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, 13. Dezember 2023

[2] Vgl. o.V.: Lage der Krankenhäuser so schlecht wie noch nie - Insolvenzen steuern 2024 auf Rekordhoch zu, in: Pressemitteilung Deutsche Krankenhaus Gesellschaft-Bundesverband der Krankenhausträger in der Bundesrepublik Deutschland, 27. Dezember 2023

[3] Vgl. Rudnicka, Joanna: Inflationsrate in Deutschland von Dezember 2021 bis Dezember 2023, in: Statista, 16. Januar 2024

[4] Vgl. o.V.: Preise -Verbraucherpreisindex und Inflationsrate, in: Pressemitteilungen Statistisches Bundesamt, 16. Januar 2024

[5] Vgl. o.V.: Lage der Krankenhäuser so schlecht wie noch nie - Insolvenzen steuern 2024 auf Rekordhoch zu, in: Pressemitteilung Deutsche Krankenhaus Gesellschaft-Bundesverband der Krankenhausträger in der Bundesrepublik Deutschland, 27. Dezember 2023

[6] Vgl. o.V.: Wohlfahrtsverbände warnen vor Auswirkungen der Haushaltskrise, in AWO Bezirksverband Ober- und Mittelfranken e.V., 24. November 2023

[7] Vgl. o.V.: Deutschland-Prognose der Bundesbank: Sinkende Inflation, aber noch keine Entwarnung, in: Pressenotiz Deutsche Bundesbank, 15. Dezember 2023

[8] Vgl. o.V.: Weitere 80 Kliniken sind insolvenzgefährdet, in: Thieme kma Online, 4. Dezember 2023

[9] Vgl. o.V.: Weitere 80 Kliniken sind insolvenzgefährdet, in: Thieme kma Online, 4. Dezember 2023

[10] Vgl. o.V.: Weitere 80 Kliniken sind insolvenzgefährdet, in: Thieme kma Online, 4. Dezember 2023

[11] Vgl. Verband Kommunaler Arbeitgeber, Pressemitteilung 23. April 2023

[12] Vgl. Marburger Bund: Mitgliederinformation - Ärztinnen und Ärzte an den kommunalen Krankenhäusern im Geltungsbereich des TV-Ärzte/VKA, 5. Juni 2023

[13] Vgl. Bundesministerium für Gesundheit: Finanzentwicklung der GKV im 1. bis 3. Quartal 2023, 8. Dezember 2023

[14] Vgl. Deutsche Krankenhausinstitut: Krankenhaus Barometer Umfrage 2023, 27. Dezember 2023

[15] Vgl. Deutscher Bundestag: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss), in: Drucksache 20/4086, 19. Oktober 2022

[16] Vgl. Pflegebudgetverhandlungsvereinbarung 2023 und 2024, 22. Mai 2023

[17] Vgl. Bundesministerium für Gesundheit: Krankenhauspflegeentlastungsgesetz, 6. Dezember 2022

[18] Vgl. KPMG: Erprobung der Pflegepersonalregelung 2.0 (PPR 2.0) und der Kinder-Pflegepersonalregelung 2.0 (Kinder-PPR 2.0), 31. August 2023

[19] Vgl. Bundesministerium für Gesundheit: Vierte Verordnung zur Änderung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung, in: Bundesgesetzblatt, 3. November 2023

[20] Vgl. KGNW: Vierte Verordnung zur Änderung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung, in: Rundschreiben 698, 2. November 2023

[21] Vgl. IGES: Gutachten nach § 115b Abs. 1a SGB V, März 2022, S. 152f

[22] Vgl. Bundesministerium für Gesundheit: Berufe in der medizinischen Technologie, 01. Januar 2023

[23] Vgl. Bundesministerium für Gesundheit: Reform der Pflegeausbildung: Studierende erhalten künftig Vergütung, 19. Oktober 2023

[24] Vgl. Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung: Dritte Stellungnahme und Empfehlung der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung, 6. Dezember 2022, S. 18ff

[25] Vgl. Bundesministerium: Gesetz zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz, 24. November 2023 (laufendes Verfahren)

[26] Vgl. Bundesministerium: Sechste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Regelung weiterer Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser, 15. Dezember 2023

Bilanz zum 31. Dezember 2023

AKTIVSEITE

31.12.2023
EUR
31.12.2022
TEUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 259.408,00 138
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Betriebsbauten einschließlich der Betriebsbauten auf fremden Grundstücken 19.949.384,52 18.784
2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten einschließlich der Wohnbauten auf fremden Grundstücken 27.728,00 30
3. Technische Anlagen und Maschinen 14.668,00 17
4. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.543.155,00 2.832
5. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 22.534.935,52 1.100 22.763
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 25.000,00 25
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 410.000,00 437
3. Beteiligungen 25.000,00 25,00
4. Sonstige Finanzanlagen 0,00 460.000,00 5 492
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 383.896,09 378
2. Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 236.034,00 320
3. Geleistete Anzahlungen 15.000,00 634.930,09 15 713
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3.933.914,66 4.659
2. Forderungen an den Gesellschafter bzw. den Krankenhausträger 12.284.415,85 10.398
3. Forderungen nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht 4.185.308,66 2.482
davon nach dem KHEntgG 1.223.833,29 EUR (Vorjahr 6 TEUR)
4. Forderungen an verbundene Unternehmen 10.415,43 0
5. Sonstige Vermögensgegenstände 373.222,39 20.787.276,99 291 17.830
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 3.847.076,68 3.670
C. Ausgleichsposten nach dem KHG
Ausgleichsposten für Eigenmittelförderung 978.639,71 979
D. Rechnungsabgrenzungsposten 352.773,54 292
49.855.040,53 46.877

PASSIVSEITE

31.12.2023
EUR
31.12.2022
TEUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 500.000,00 500
II. Kapitalrücklagen 6.189.871,54 6.190
III. Gewinnrücklagen 11.039.150,32 10.049
17.729.021,86 16.739
B. Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens
1. Sonderposten aus Fördermitteln nach dem KHG 11.676.463,00 10.060
2. Sonderposten aus Zuwendungen Dritter 9.653.216,00 21.329.679,00 10.201 20.261
C. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 21.500,00 22
2. Sonstige Rückstellungen 1.971.400,00 1.992.900,00 1.849 1.871
D. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 956.135,89 917
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 959.135,89 EUR (Vorjahr 917 TEUR)
2. Verbindlichkeiten nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht 2.753.235,46 4.151
davon nach BPflV/KHEntgG 227.119,00 EUR (Vorjahr 460 TEUR)
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 2.753.235,46 EUR (Vorjahr 4.151 TEUR)
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 20.809,82 53
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 20.809,82 EUR (Vorjahr 53 TEUR)
4. Sonstige Verbindichkeiten 4.735.444,10 2.885
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 4.735.444,10 EUR (Vorjahr 2.885 TEUR)
davon aus Steuern 295.247,73 EUR (Vorjahr 319 TEUR)
8.465.625,27 8.006
E. Rechnungsabgrenzungsposten 337.814,40 12
49.855.040,53 46.889

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

31.12.2023
EUR
31.12.2022
TEUR
1. Erlöse aus Krankenhausleistungen 32.381.263,28 34.227
2. Erlöse aus Wahlleistungen 2.193.936,68 2.212
3. Erlöse aus ambulanten Leistungen 1.055.522,77 972
4. Nutzungsentgelte der Ärzte 20.319,16 19
4a. Umsatzerlöse nach § 277 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs, soweit nicht in den Nummern 1 bis 3 enthalten 698.568,73 617
davon aus Ausgleichsbeträgen für frühere Geschäftsjahre 1.500.545,73 EUR (Vorjahr 0 TEUR)
5. Erhöhung/Verminderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Leistungen - 84.004,00 + 94
6. Sonstige betriebliche Erträge 2.133.719,00 38.399.325,62 709 38.850
7. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 18.034.655,55 17.538
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 4.365.709,32 22.400.364,87 4.261 21.799
davon für Altersversorgung 1.295.370,45 EUR (Vorjahr 1.343 TEUR)
8. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 4.035.742,61 4.257
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 1.726.798,12 5.762.540,73 1.762 6.019
9. Erträge aus Zuwendungen zur Finanzierung von Investitionen
davon Fördermittel nach dem KHG 1.210.026,07 EUR (Vorjahr 1.987 EUR) 1.494.618,89 3.120
10. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten/ Verbindlichkeiten nach dem KHG und aufgrund sonstiger Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens 1.790.473,51 1.661
11. Aufwendungen aus der Zuführung zu Sonderposten/ Verbindlichkeiten nach dem KHG und aufgrund sonstiger Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens 1.525.473,51 3.147
12. Aufwendungen für die nach dem KHG geförderte, nicht aktivierungsfähige Maßnahmen 98.992,24 44
13. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 1.716.838,45 1.477
14. Sonstige betriebliche Aufwendungen 9.197.560,05 10.263
davon aus Ausgleichsbeträgen für frühere Geschäftsjahre 66.514,19 EUR (Vorjahr 1.516 TEUR)
15. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens
davon aus verbundenen Unternehmen 4.550,00 EUR (Vorjahr 5 TEUR) 4.550,00 5
16. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 13.234,21 1
davon aus der Abzinsung 1.359,00 EUR (Vorjahr 0 TEUR)
17. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 4.799,14 5
davon aus der Aufzinsung 4.765,00 EUR (Vorjahr 3 TEUR)
18. Steuern
Steuern und Einkommen vom Ertrag 2.665,61 EUR (Vorjahr 2 TEUR) 5.711,63 4
19. Jahresüberschuss 990.024,23 929
20. Einstellungen in Rücklagen -990.024,23 -929
21. Bilanzgewinn 0,00 0

Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

1. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der Elisabeth-Klinik gGmbH wurde nach den Vorschriften der Krankenhaus-Buchführungsverordnung (KHBV) unter Beachtung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Die Elisabeth-Klinik gGmbH hat ihren Sitz in Olsberg und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Arnsberg (HRB 6610). Die Gliederungen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen den Anlagen 1 und 2 der KHBV, da von dem Wahlrecht des § 1 Abs. 3 KHBV Gebrauch gemacht wurde.

Die Gesellschaft ist als steuerbegünstigte Körperschaft von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit. Nicht befreit sind die steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe.

Die Elisabeth-Klinik gGmbH ist zum Bilanzstichtag eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt.

Die Abschreibungen erfolgen grundsätzlich linear auf der Basis der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern. Abnutzbare bewegliche Anlagegüter, die einer selbstständigen Nutzung fähig sind und deren Anschaffungskosten mindestens 250 EUR und maximal 800 EUR (ohne Umsatzsteuer) betragen, werden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben.

Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bewertet. Abschreibungen auf einen niedrigeren beizulegenden Wert waren nicht erforderlich.

Die Vorräte betreffen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie unfertige Leistungen und werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bei Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe von nachrangiger Bedeutung werden Festwerte gemäß § 240 Abs. 3 Satz 1 HGB gebildet. Der Ansatz unfertiger Leistungen (Überlieger im DRG-Fallpauschalensystem) erfolgt auf Basis einer überschlägigen Fallkostenkalkulation. Vor dem Hintergrund einer verlustfreien Bewertung werden die unfertigen Leistungen nach einer vereinfachten Erlösaufteilungsmethode bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bilanziert. Ausfallrisiken werden durch Einzel- und Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt.

Die Kassenbestände und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zu ihren Nominalbeträgen angesetzt.

Der Ausgleichsposten für Eigenmittelförderung ist entsprechend dem Krankenhausfinanzierungsrecht gebildet und gesondert ausgewiesen.

Die Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens werden in Höhe der gewährten Zuwendungsbeträge gebildet und jährlich um den anteiligen Abschreibungsbetrag der geförderten Anlagegüter aufgelöst.

Die Bewertung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen erfolgte gemäß § 253 Abs. 1 und 2 HGB nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Zugrundelegung der Heubeck-Richttafeln 2018 G im Wege der Einzelbewertung nach der Projected-Unit-Credit-Methode. Die Abzinsung erfolgte pauschal mit dem zehnjährigen Durchschnittszinssatz von 1,87 % (i. Vj. 1,82 %), der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Weitere Berechnungsgrundsätze sind, dass ein Trend für Renten und Anwartschaften von 0 % p. a. und keine Fluktuation angenommen werden. Die Differenz der Rückstellungen aus dem siebenjährigen und zehnjährigen Jahresdurchschnitt des Zinssatzes (Gewinn aus Zinssatzänderung) zum 31. Dezember 2023 beträgt 3 TEUR (i. Vj. 2 TEUR) und unterliegt einer Ausschüttungssperre.

Die Rückstellungen berücksichtigen sämtliche zum Bilanzstichtag erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zum notwendigen Erfüllungsbetrag gebildet worden. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Die Bewertung der Rückstellungen für Altersteilzeit- und Jubiläumsverpflichtungen erfolgte jeweils zu ihren, nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelten, Barwerten mittels des sogenannten Anwartschaftsbarwertverfahrens. Als biometrische Rechnungsgrundlage wurden die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck verwendet.

Der Bewertung liegt ein Rechnungszinssatz von 1,03 % (i. Vj. 0,52 %) für die Altersteilzeit und 1,74 % (i. Vj. 1,44 %) für die Jubiläumsverpflichtung zugrunde. Als weitere Prämisse wird jeweils eine Gehaltsdynamik von 2,5 % unterstellt. Bei der Wahl des Rechnungszinssatzes für die Jubiläumsverpflichtung wurde von dem Wahlrecht nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB Gebrauch gemacht, welches die Anwendung eines durchschnittlichen Marktzinssatzes von 15 Jahren für alle Anspruchsberechtigten gestattet.

Die nach § 8a Altersteilzeitgesetz vorzunehmende Insolvenzsicherung von Arbeitszeitguthaben zuzüglich der darauf entfallenden Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung von Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern, die sich in Altersteilzeit befinden, erfolgt für alle Gesellschaften der JG-Gruppe zentral durch die Konzernmuttergesellschaft Josefs-Gesellschaft gAG, Olsberg.

Sämtliche Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Als Rechnungsabgrenzungsposten sind nur Zahlungen vor dem Bilanzstichtag, die Ertrag bzw. Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen, ausgewiesen.

3. Erläuterungen zur Bilanz

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist im Anlagennachweis gemäß KHBV dargestellt, der diesem Anhang als abschließende Anlage beigefügt ist. Er wurde um die immateriellen Vermögensgegenstände und die Finanzanlagen erweitert.

Die Forderungen nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht enthalten Forderungen nach dem KHG sowie Ausgleiche nach dem KHEntgG für Vorjahre, bei denen noch keine endgültige Abrechnung mit den Kostenträgern vorliegt.

Sämtliche Forderungen haben - wie im Vorjahr - eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die Forderungen an den Gesellschafter haben den Charakter von Sichteinlagen bei Kreditinstituten.

Der Ausgleichsposten für Eigenmittelförderung hat nicht die Eigenschaft eines Vermögensgegenstandes im handelsrechtlichen Sinne. Sein Ausweis erfolgt ausschließlich vor dem Hintergrund der Anwendung der KHBV.

Den Arbeitnehmern der Elisabeth-Klinik gGmbH wird eine Zusatzversorgung gewährt, die über die kvw und die KZVK abgewickelt wird.

Infolge der Satzungsänderung der KZVK vom 1. November 2019 ist ein Fehlbetrag nicht mehr verlässlich quantifizierbar. Diese mittelbare Pensionsverpflichtung ist gemäß Artikel 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB nicht passiviert. Für das Geschäftsjahr 2023 betrug der laufende Beitrag insgesamt 1.214 TEUR (i. Vj. 1.262 TEUR). Er beträgt für die kvw 4,5 % zuzüglich 3,25 % Sanierungsgeld und für die KZVK 5,6 % des beitragspflichtigen Entgelts. Die Summe der beitragspflichtigen Gehälter beläuft sich im Jahr 2023 auf 15.915 TEUR (i. Vj. 16.565 TEUR). Für 2023 wird für die kvw und die KZVK mit einem gleichbleibenden Beitragssatz gerechnet. Die beitragspflichtigen Gehälter werden sich in diesem Zeitraum entsprechend der allgemeinen Tarifentwicklung erhöhen, von erheblichen Veränderungen der zu berücksichtigenden Mitarbeiterzahl ist nicht auszugehen. Darüber hinaus berechnet die KZKV für die Jahre 2020 bis 2026 einen Angleichungsbetrag, um die Abrechnungsverbände S und P zu dem neuen Abrechnungsverband G zusammenzulegen.

Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:

TEUR
Personalaufwendungen 1.371
Übrige 600
Summe 1.971

Die Rückstellungen für Personalaufwendungen enthalten im Wesentlichen Verpflichtungen aus Urlaub, Überstunden, Dienstjubiläen und Altersteilzeit.

Sämtliche Verbindlichkeiten haben - wie im Vorjahr - eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die Verbindlichkeiten nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht enthalten Ausgleiche nach dem KHEntgG in Höhe von 227 TEUR (i. Vj. 460 TEUR), bei denen noch keine endgültige Abrechnung mit den Kostenträgern vorliegt.

4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Umsatzerlöse enthalten Erlöse aus Krankenhausleistungen in Höhe von 32.381 TEUR (i. Vj. 34.277 TEUR), Erlöse aus Wahlleistungen in Höhe von 2.194 TEUR (i. Vj. 2.212 TEUR), Erlöse aus ambulanten Leistungen von 1.056 TEUR (i. Vj. 972 TEUR), Nutzungsentgelte der Ärzte in Höhe von 20 TEUR (i. Vj. 19 TEUR) und Umsatzerlöse nach § 277 Abs. 1 HGB, soweit nicht in Nr. 1 bis 4 enthalten, in Höhe von 699 TEUR (i. Vj. 617 TEUR). In diesen Umsatzerlösen sind Ausgleichsbeträge für frühere Geschäftsjahre in Höhe von 38 TEUR (i. Vj. 72 TEUR) enthalten.

Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 2.134 TEUR (i. Vj. 709 TEUR) beinhalten Zuwendungen und Zuschüsse der öffentlichen Hand zu laufenden Personal- und Energieaufwendungen in Höhe von 1.504 TEUR (i. Vj. 400 TEUR).

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 9.198 EUR TEUR (i. Vj. 10.263 TEUR) sind interne Verrechnungen, Verwaltungskosten, Instandhaltungen, Versicherungen und Abgaben sowie Mieten, Pacht- und Leasingaufwendungen enthalten. Die Veränderungen resultieren dabei insbesondere aus internen Verrechnungen. Die Höhe der periodenfremden Aufwendungen liegt bei 139 TEUR (i. Vj. 1.516 TEUR).

Innerhalb des Postens Zinsen und ähnliche Aufwendungen werden Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen in Höhe von 5 TEUR (i. Vj. 3 TEUR) ausgewiesen.

Es wurden im Geschäftsjahr 2023 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von 3 TEUR (i. Vj. 2 TEUR) gezahlt.

5. Sonstige Angaben

Mitarbeiter

Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 349 (i. Vj. 344) Arbeitnehmer (AN) beschäftigt. Sie verteilen sich wie folgt:

2023 2022
AN AN
Ärztlicher Dienst 51 49
Pflegedienst 124 127
Med. Techn. Dienst und Funktionsdienst 109 102
Wirtschafts-, Verwaltungs- u. sonst. Dienstarten 65 66
349 344

Auszubildende, Praktikanten, Volontäre (34) (i. Vj. 27) sowie Arbeitnehmer in der Freistellungsphase einer Altersteilzeit und Mitarbeiter in Elternzeit (13) (i. Vj. 16) sind hierbei nicht berücksichtigt.

Geschäftsführung

Zu Geschäftsführern der Gesellschaft waren im Berichtszeitraum

Frank Leber, Winterberg,

Prof. Dr. Dr. Axel Wilke, Marburg,

bestellt.

Auf die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung wird unter Bezugnahme auf die Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen der Gesellschaft belaufen sich auf rund 128 TEUR (i. Vj. 173 TEUR) bezogen auf die Restlaufzeit. Auf das Jahr 2024 entfallen 105 TEUR.

Haftungsverhältnisse

Mittelbare Versorgungszusagen gegenüber den Arbeitnehmern aus Altersversorgungsverpflichtungen bestehen bei den Kommunalen Versorgungskassen Westfalen-Lippe (kvw), Münster, und der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse des Verbandes der Diözesen Deutschlands, Köln. Diese Zusagen werden durch entsprechendes Deckungsvermögen der kvw und KZVK, laufende Beiträge, zusätzliche Angleichungsbeiträge (KZVK) und zusätzliche Sanierungsbeiträge (kvw) der beteiligten Unternehmen vollständig finanziert. Ein Risiko der Inanspruchnahme besteht in Höhe einer eventuellen Deckungslücke. Bezüglich der mittelbaren Pensionsverpflichtungen bei der kvw und KZVK verweisen wir auf unsere Ausführungen unter den Erläuterungen zur Bilanz.

Anteilsbesitz

Zum Bilanzstichtag hielt die Gesellschaft 51 % Anteilsbesitz an der Bildungsakademie für Therapieberufe Bestwig gGmbH, Bestwig. Die Gesellschaft weist in ihrem vorläufigen Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 ein Eigenkapital von 215 TEUR (i. Vj. 133 TEUR) und einen Jahresüberschuss von 82 TEUR (i. Vj. 62 TEUR) aus.

Zum Bilanzstichtag hielt die Gesellschaft 49 % Anteilsbesitz an der Netzwerk Akademie-Praxen gGmbH, Bestwig. Die Gesellschaft weist in ihrem vorläufigen Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 ein Eigenkapital von 199 TEUR (i. Vj. 161 TEUR) und einen Jahresüberschuss von 38 TEUR (i. Vj. Jahresfehlbetrag von -47 TEUR) aus.

Zum Bilanzstichtag hielt die Gesellschaft 100 % Anteilsbesitz an der MVZ Elisabeth-Klinik GmbH, Olsberg. Die Gesellschaft weist in ihrem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 ein Eigenkapital von 197 TEUR (i. Vj. 103 TEUR) und einen Jahresüberschuss von 94 TEUR (i. Vj. 44 TEUR) aus.

Konzernzugehörigkeit

Die Elisabeth-Klinik gGmbH wird in den Konzernabschluss der Josefs-Gesellschaft gAG, Olsberg, (eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht in Arnsberg unter HRB 15224) einbezogen, der im elektronischen Bundesanzeiger bekanntgemacht wird.

Die Angaben zum Gesamthonorar des Abschlussprüfers werden im Anhang des Konzernabschlusses dargestellt.

Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung hat den Jahresüberschuss entsprechend dem Grundsatzbeschluss der Gesellschafterversammlung in die Gewinnrücklagen eingestellt.

 

Olsberg, den 28. März 2024

gez. Frank Leber, Geschäftsführer

gez. Prof. Dr. Dr. Axel Wilke, Geschäftsführer

Anlagennachweis für das Geschäftsjahr 2023

Entwicklung der Anschaffungswerte
Bilanzposten Anfangsstand
EUR
Zugänge
EUR
± Umbuchung
EUR
Abgänge
EUR
Endstand
EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 394.715,48 191.237,91 0,00 0,00 585.953,39
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Betriebsbauten einschließlich der Betriebsbauten auf fremden Grundstücken 33.377.394,07 1.036.345,55 + 1.000.000,01 0,00 35.413.739,63
2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten einschließlich der Wohnbauten auf fremden Grundstücken 40.825,41 0,00 0,00 0,00 40.825,41
3. Technische Anlagen 3.043.375,16 0,00 0,00 0,00 3.043.375,16
4. Einrichtungen und Ausstattungen 10.823.002,52 394.315,98 + 100.000,00 22.734,00 11.294.584,50
5. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 1.100.000,01 0,00 - 1.100.000,01 0,00 0,00
48.384.597,17 1.430.661,53 0,00 22.734,00 49.792.524,70
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 25.000,00 0,00 0,00 0,00 25.000,00
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 437.000,00 0,00 0,00 27.000,00 410.000,00
3. Beteiligungen 25.000,00 0,00 0,00 0,00 25.000,00
4. Sonstige Finanzanlagen 5.000,00 0,00 0,00 5.000,00 0,00
492.000,00 0,00 0,00 32.000,00 460.000,00
49.271.312,65 1.621.899,44 0,00 54.734,00 50.838.478,09
Entwicklung der Abschreibungen
Bilanzposten Anfangsstand
EUR
Abschreibungen des Geschäftsjahres
EUR
Entnahme für Abgänge
EUR
Endstand
EUR
Buchwert Stand 31.12.2023
EUR
Buchwert Stand 31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 256.391,48 70.153,91 0,00 326.545,39 259.408,00 138.324,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Betriebsbauten einschließlich der Betriebsbauten auf fremden Grundstücken 14.593.371,55 870.983,56 0,00 15.464.355,11 19.949.384,52 18.784.022,52
2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten einschließlich der Wohnbauten auf fremden Grundstücken 11.056,41 2.041,00 0,00 13.097,41 27.728,00 29.769,00
3. Technische Anlagen 3.026.774,16 1.933,00 0,00 3.028.707,16 14.668,00 16.601,00
4. Einrichtungen und Ausstattungen 7.991.448,52 771.726,98 11.746,00 8.751.429,50 2.543.155,00 2.831.554,00
5. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.100.000,01
25.622.650,64 1.646.684,54 11.746,00 27.257.589,18 22.534.935,52 22.761.946,53
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00 25.000,00 25.000,00
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00 410.000,00 437.000,00
3. Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00 25.000,00 25.000,00
4. Sonstige Finanzanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5.000,00
0,00 0,00 0,00 0,00 460.000,00 492.000,00
25.879.042,12 1.716.838,45 11.746,00 27.584.134,57 23.254.343,52 23.392.270,53

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

An die Elisabeth-Klinik gGmbH, Olsberg

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Elisabeth-Klinik gGmbH, Olsberg, der zugleich Jahresabschluss der Elisabeth-Klinik ist, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Elisabeth-Klinik gGmbH, Olsberg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023, der zugleich den Lagebericht des Krankenhauses darstellt, geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der Krankenhaus-Buchführungsverordnung (KHBV) und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-und Finanzlage der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses zum 31. Dezember 2023 sowie jeweils deren Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

• vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter der Elisabeth-Klinik gGmbH sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

• gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses abzugeben.

• beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

• ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Krankenhausträgergesellschaft oder des Krankenhauses zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Krankenhausträgergesellschaft oder das Krankenhaus ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen können.

• beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses vermittelt.

• beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses.

• führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Köln, 12. Juni 2024

Solidaris Revisions-GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Dr. Thomas Drove, Wirtschaftsprüfer

Stefan Wißler, Wirtschaftsprüfer

Feststellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 2. September 2024 festgestellt worden.

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