Neumann
Verwaltungs-GmbH
Kiel
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2,00 |
47,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
46.189,56 |
44.507,11 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
68,93 |
60,76 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
46.260,49 |
44.614,87 |
Passiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Eigenkapital |
42.447,99 |
39.951,83 |
| B.
Rückstellungen |
1.475,50 |
3.044,81 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.337,00 |
1.618,23 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
2.337,00 |
1.618,23 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
46.260,49 |
44.614,87 |
sonstige Berichtsbestandteile
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
I. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des
Eigenkapitals, sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind,
sofern vorhanden, nachfolgend gesondert angegeben.
II. Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt
worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert
wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden, sofern vorhanden, wie
folgt bewertet:
1. Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
2. Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet.
3. Grundlage der planmäßigen Abschreibung
war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
4. Bei Gebäuden wurden die Abschreibungen nach
steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommen.
5. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen
Anlagevermögen teilweise zunächst degressiv und
später linear vorgenommen. Der Übergang von der
degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den
Fällen, in denen dies zu einer höheren
Jahresabschreibung führte. In den übrigen
Fällen wurden die Abschreibungen linear vorgenommen.
6. Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs-
oder Herstellungskosten zwischen EUR 150,00 bis EUR
1.000,00) wurden in einem Sammelposten über fünf
Jahre abgeschrieben.
7. Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis EUR 410,00) wurden
gemäß § 6 Abs. 6 (2) Satz 1 EStG im
Erwerbsjahr voll abgeschrieben, wobei aus
Vereinfachungsgründen im Anlagenspiegel im Jahr des
Zugangs ein Abgang unterstellt wurde.
Gemäß Konzernstandard werden Geringwertige
Wirtschaftsgüter ab dem Kalenderjahr 2013 auf 3 Jahre
abgeschrieben.
8. Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender
Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Marktpreis am
Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Marktpreis
nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren
beizulegenden Wert abgeschrieben. Unfertige und fertige
Erzeugnisse wurden zu Herstellungskosten bewertet. Für
veraltete Erzeugnisse wurden ausreichende
Bewertungsabschläge vorgenommen. Die Erzeugnisse
wurden verlustfrei bewertet.
9. Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder
niedrigere beizulegende Werte wurden durch
Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das
allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt.
10. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag bzw. bei Sachleistungs- und
Sachwertverpflichtungen mit dem Erfüllungsbetrag
ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
11. Die Rückstellungen wurden nach
vernünftiger kaufmännischer Schätzung
ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen. Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz abgezinst.
12. Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis
zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern. Latente
Steuern wurden in Höhe der voraussichtlichen
Steuerbelastung oder -entlastung nachfolgender
Geschäftsjahre angesetzt, soweit zeitliche
Bewertungsunterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz
bestanden.
B. Erläuterungen zur Bilanz
Folgende Positionen sind zu erläutern:
Anlagevermögen
Die Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände
wurden zum 01.01.2013 geändert. Die Änderung
erfolgte aufgrund eines von der Geschäftsleitung der
Neumann Firmengruppe festgelegten Konzernstandards. Hieraus
resultieren einmalige Zu- und Abschreibungen.
C. Ergänzende Angaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Person geführt:
Axel Klug, Hardenbergblick 4, 24226 Heikendorf
Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung
der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen
Gewinnverwendung aufgestellt. Der Jahresabschluss wurde
festgestellt und genehmigt am 27. Mai 2014 gez
.
Axel Klug
(Geschäftsführer)
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.05.2014 festgestellt.
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