EGS Verwaltungs GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Michael Reichardt seit 16.12.2025 | Prokura |
Erich Gruber seit 5.11.2001 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Erich GruberGruber Holding GmbH | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
Gruber Immobilien GmbHAufgelöst | 100.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Gruber GmbHSauerlachJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftjahr 20231. Grundlagen des Unternehmens 1.1 Geschäftsmodell des Unternehmens Die Gesellschaft betreibt drei Geschäftsbereiche. Diese sind: • Anlagenbau mit den Geschäftsfeldern Heizungs- und Kältetechnik, Lüftungs- und Klimatechnik und sanitäre Anlagen; • Tiefbau mit den Geschäftsfeldern Herstellung von Baugruben und Gräben, dem Bau von Ver-, Entsorgungs- und Entwässerungssystemen, horizontales Microtunneling und die Wiederherstellung von Oberflächen; • Abwassertechnik mit den Geschäftsfeldern Verstopfungsbeseitigung, Rohrreinigung, Kanaluntersuchungen, Kanalsanierungen und Druckprüfungen. 1.2 Ziele und Strategien In den Bereichen Anlagen- und Tiefbau werden technisch anspruchsvolle Leistungen hauptsächlich für öffentliche Auftraggeber oder auch für Industrieunternehmen angeboten. Die Bereiche Microtunneling und Abwassertechnik haben sich kontinuierlich positiv entwickelt und werden für Bauunternehmen, öffentliche und private Auftraggeber abgewickelt. Ziel ist es die hochwertige Qualität der Arbeitsausführungen beizubehalten und stetig weiter zu verbessern. Unter anderem wird angestrebt die im Jahre 2021 erworbene Abteilung Abwassertechnik weiter auszubauen, personell zu verstärken, Industrieunternehmen als Auftraggeber zu gewinnen, um weiter zu wachsen und sich am Markt in den neuen Bereichen zu etablieren. 1.3 Steuerungssystem Wesentliche Bestandteile des Steuerungssystems sind die monatliche Ergebnisrechnung, die laufende projektbezogene Ertragsrechnung sowie die jährliche Spartenrechnung. Hierfür wird das Unternehmen durch ein neu eingeführtes ERP-System unterstützt. Die oben genannten Steuerungsmerkmale werden von den Geschäftsführern und auch den Projektleitern genutzt. 2. Wirtschaftsbericht 2.1 Darstellung Ertrags-, Finanz-, Vermögenslage Die Bilanzsumme zum 31. Dezember 2023 beträgt TEUR 6.618 (i. Vj. TEUR 7.252). Die Erhöhung des Umlaufvermögens beträgt TEUR 327 auf TEUR 4.079 (i. Vj. TEUR 4.406), im Wesentlichen durch Erhöhung der liquiden Mittel aufgrund von überdurchschnittlichen Zahlungseingängen zum Jahresende. Investitionen ins Sachanlagevermögen wurden im Jahr 2023 in Höhe von TEUR 365 (i. Vj. TEUR 325) getätigt. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um Investitionen in den Fuhrpark und Maschinen, Werkzeug sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung. Die Eigenkapitalquote ist auf 33% gestiegen. Dies resultiert aus dem erzielten Jahresüberschuss und den gesunkenen Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind um TEUR 875 auf TEUR 3.732 gestiegen. Dies resultiert aus der Reduzierung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um TEUR 187 auf TEUR 931, der verminderten Umsatzsteuer-Zahllast um TEUR 396 auf TEUR 302 und der Reduzierung von Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten um TEUR 279 auf TEUR 1.622. Die Finanzlage der Gesellschaft ist stabil. Die Finanzierung der Projekte erfolgt im Wesentlichen durch entsprechende Anzahlungen. Zum 31. Dezember 2023 weist der vorhandene Finanzmittelfonds einen Bestand in Höhe von TEUR 1.031 (i. Vj. TEUR 2.457) aus. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betrugen vor Wertberichtigungen TEUR 3.011 (i. Vj. TEUR 1.501). Verfügungsbeschränkungen bestehen bei Guthaben bei Kreditinstituten nicht. Die Liquidität der Gesellschaft ist gesichert. Die Ertragslage der Gesellschaft stellt sich insgesamt zufriedenstellend dar. Das Jahresergebnis beträgt TEUR 183 (i. Vj. TEUR 60). Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) beträgt TEUR 934 (i. Vj. TEUR 849). Die Materialaufwandsquote bezogen auf die Gesamtleistung ist auf 54,11 % (i. Vj. 53,67 %) gestiegen und ist somit fast unverändert. Dies Auftragsstruktur hat sich nicht verändert. Der Personalaufwand ist aufgrund eines Personalaufbaus in der Abteilung Abwassertechnik und Gehaltssteigerungen um TEUR 684 auf TEUR 4.826 gestiegen. Aufgrund des leicht überproportional gestiegenen Umsatzes ist die Personalaufwandsquote auf 30,32 % (i. Vj. 31,15 %) gesunken. 2.2 Personal Im Jahresdurchschnitt beschäftigte die Gesellschaft 70 Mitarbeiter (i. Vj. 66). Wie so viele andere Unternehmen leidet auch die Gruber GmbH unter dem Fachkräftemangel. Es gestaltet sich schwierig neues Personal zu akquirieren. Jedoch ist es gelungen die Personaldecke gegenüber dem Vorjahr um 4 Mitarbeiter zu verstärken. 3. Prognose- Chancen- und Risikobericht 3.1 Prognosebericht Die Konjunkturaussichten für das Jahr 2024 sind durchwachsen. Zwar wird in der Baubranche eine leichte Stabilisierung erwartet, insbesondere im Bereich Infrastrukturmaßnahmen und energetischer Sanierungen, doch belasten weiterhin hohe Baukosten, Materialpreisvolatilität sowie ein anhaltender Fachkräftemangel die Branche. Zudem wirken sich die restriktive Kreditvergabe und gestiegene Zinsen weiterhin dämpfend auf private Investitionsvorhaben aus, was den Wettbewerb bei öffentlichen Ausschreibungen verstärkt. Aufgrund des Auftragsüberhangs aus dem Jahr 2023 wird im ersten Halbjahr 2024 mit einer guten Auslastung gerechnet. Darüber hinaus konnten bereits für 2024 neue Großaufträge generiert sowie bestehende Rahmenverträge mit Industriekunden verlängert werden. Insgesamt sind die Auftragsbücher gut gefüllt. Für das Jahr 2024 wird daher - aus heutiger Sicht - mit einem Jahresergebnis auf dem Niveau des Vorjahres gerechnet. Die Umsatzentwicklung ist jedoch weiterhin nur schwer vorhersehbar, da Umsätze teilweise erst mit Abschluss der jeweiligen Bauprojekte realisiert werden. Es besteht daher eine gewisse Planungsunsicherheit, insbesondere im Hinblick auf Projektlaufzeiten und -freigaben. 3.2 Risikobericht Durch die weiterhin notwendige Teilnahme an öffentlichen Vergabeverfahren ist die Gesellschaft nach wie vor in ihrer Auslastung stark von externen Faktoren abhängig. Auftragsverschiebungen oder -stornierungen können zu temporärer Unterauslastung führen. Dieses Risiko konnte bislang durch vorausschauende Planung und strategisches Projektmanagement weitgehend kompensiert werden. Ein wesentliches Risiko besteht weiterhin in kurzfristig stark schwankenden Materialpreisen, die zu einer Belastung der Ertragslage führen können. Darüber hinaus stellen gestiegene Finanzierungskosten und verlängerte Zahlungsziele einzelner Auftraggeber potenzielle Liquiditätsrisiken dar. Die Gruber GmbH begegnet diesen Risiken durch konsequente Forderungsüberwachung sowie die vertragliche Absicherung über Abschlagszahlungen. Für übernommene Gewährleistungsverpflichtungen sind weiterhin angemessene Rückstellungen gebildet worden. Darüber hinaus sind zum Bilanzstichtag keine weiteren wesentlichen, budgetbelastenden Risiken erkennbar. 3.3 Chancenbericht Die Auftragslage der Gruber GmbH zeigt sich auch im Jahr 2024 weiterhin stabil. Die breite Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungsverfahren führt zu einer guten Marktdurchdringung und minimiert die Abhängigkeit von einzelnen Großkunden. Durch die kontinuierliche Weiterentwicklung der Abteilung Abwassertechnik, die seit 2021 in das Leistungsportfolio integriert ist, kann ein umfassendes Spektrum an Dienstleistungen angeboten werden - insbesondere im Hinblick auf nachhaltige und umwelttechnische Infrastrukturprojekte. Diese Positionierung eröffnet zusätzliche Chancen in einem wachsenden Marktsegment. Zusätzlich ergeben sich Synergieeffekte aus der verstärkten Zusammenarbeit mit dem Schwesterunternehmen Gruber Umwelt GmbH & Co. KG. Dadurch können weitere Geschäftsfelder abgedeckt und komplexe Projekte mit einem erweiterten Leistungsspektrum angeboten werden, was die Wettbewerbsposition der Gruber GmbH im Markt deutlich stärkt.
Sauerlach, den 20 Mai 2025 Erich Gruber Tobias Holzer BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang für das Geschäftsjahr 20231. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Gruber GmbH, Sauerlach wurde auf Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbHG sowie ggf. des Gesellschaftsvertrages zu beachten. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine mittelgroße Kapitalgesellschaft. Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte entsprechend den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gegliedert. In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind. Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden. Wie auch im Vorjahr wurde beim Ausweis der Position "Unfertige Leistungen" vom Wahlrecht nach § 268 Abs. 5 S. 2 HGB Gebrauch gemacht. Die erhaltenen Anzahlungen wurden offen von den "Unfertigen Leistungen" ausgewiesen. 2. Angaben zu Bilanzierung und Bewertung 2.1 Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderesbestimmt ist. Die Bilanzierungsverbote und -wahlrechte nach § 248 HGB wurden beachtet. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet. 2.2 Bewertungsmethoden Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst. Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten vermindert um lineare Abschreibungen bewertet. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Vermögensgegenstände im Einzelwert bis zu € 800,00 werden im Zugangsjahr sofort in voller Höhe abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagenspiegel als Abgang behandelt. Die Vorräte sind grundsätzlich auf der Basis von Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Gleichartige Vorräte wurden mit der Durchschnittsmethode bewertet. Sofern der beizulegende Zeitwert unter den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten liegt, erfolgt die Bewertung gemäß dem Niederstwertprinzip zum niedrigeren Wert. Unfertige Erzeugnisse und unfertige Leistungen werden unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit den Herstellungskosten bewertet. Auf die Einzelkosten werden angmessene Zuschläge für Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den Werteverzehr des Anlagevermögens vorgenommen. Weitere Gemeinkosten werden nicht hinzugerechnet. Vom Wahlrecht gemäß § 255 Abs. 2 Satz 3 HGB wurde kein Gebrauch gemacht. Die hierzu verwandten Zuschlagssätze werden für das abgelaufene Geschäftsjahr anhand eines Kostenstellen-Betriebsabrechnungsbogens ermittelt. Zinsen werden nicht in die Ermittlung der Herstellungskosten einbezogen. Soweit notwendig wurden Wertabschläge nach den Grundsätzen der verlustfreien Bewertung vorgenommen. Die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen wurden gemäß § 268 Abs. 5 Satz 2 HGB offen von den Vorräten abgesetzt. Soweit die erhaltenen Anzahlungen die Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertigen Erzeugnisse und Leistungen und geleisteten Anzahlungen übersteigen, wird der entsprechende Betrag unter den Verbindlichkeiten ausgewiesen. Die geleisteten Anzahlungen sind netto zum jeweiligen Nominalwert angesetzt. Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Die erkennbaren Einzelrisiken werden durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird zusätzlich durch eine ausreichend bemessene Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Kassenbestände und Bankguthaben werden jeweils zum Nennwert angesetzt. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden für Ausgaben vor dem Abschlussstichtag gebildet, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die Bewertung erfolgt zu den Anschaffungs- bzw. Erfüllungsbeträgen gemäß § 250 Abs. 1 HGB. Die Rückstellung für Pensionen wird nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Anwendung der "Projected Unit Credit Method" ermittelt. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die "Richttafeln 2018G" von Klaus Heubeck zugrunde gelegt. Für die Abzinsung wurde pauschal eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt. Als Abzinsungsfaktor wurde der dazu von der Deutschen Bundesbank auf den Bilanzstichtagermittelte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre angesetzt. Der zugrunde gelegte Rechnungszins für die Abzinsung der Pensionsverpflichtung beläuft sich zum 31. Dezember 2023 auf 1,82% (10-Jahres-Durchschnitt). Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Die Verbindlichkeiten werden mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der Ausschüttungssperre des abzinsungsbedingten Unterschiedsbetrags bei den Rückstellungen für Pensionen nach § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB ohne gleichzeitige Abführungssperre aufgestellt. 3. Angaben zu Bilanzposten 3.1 Anlagevermögen Eine von den gesamten Anschaffungskosten ausgehende Darstellung der Entwicklung der Posten des Anlagevermögens ist in der Anlage wiedergegeben. 3.2 Umlaufvermögen In die Wertermittlung der unfertigen Leistungen sind 55 laufende Baustellen gemäß Aufstellung der Firma eingeflossen. Die Bewertung erfolgte mit den Einzel- und Gemeinkosten. Der Bestand der fertigen Erzeugnisse und Waren wurde durch körperliche Bestandsaufnahme festgestellt und mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. 3.3 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind durch eine Saldenliste nachgewiesen. Für Zinsverluste, Kosten des Mahnverfahrens sowie das allgemeins Kreditrisiko wurde eine Pauschalwertberichtigung von 2% gebildet. Alle Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres fällig. Die Forderungen enthalten mit € 12.046,12 (Vj. € 11.405,73) Forderungen gegenüber dem GmbH-Gesellschafter und resultieren aus einem Verrechnungskonto. Die Forderung gegenüber dem GmbH-Gesellschafter wurde mit 2% p.a. verzinst. 3.4 Rückstellungen für Pensionen Dem Geschäftsführer wurde mit Vereinbarung vom 01.01.1989 nebst Nachtrag vom 30.11.2010 ein Ruhegehalt (Altersrente) zugesagt. Die Rückstellung wurde anhand eines versicherungsmathematischen Gutachtens ermittelt. Als Bewertungsverfahren wurde die "Projected Unit Credit Method" angewandt. Der Berechnung wurden die "Richttafeln 2018 G" von Heubeck und eine fest vereinbarte Altersgrenze von 65 Jahren zugrunde gelegt. Für die Abzinsung wurde pauschal eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt. Als Abzinsungsfaktor wurde der dazu von der Deutschen Bundesbank auf den Bilanzstichtag ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre von 1,82 % angesetzt. Gemäß § 246 Abs. 2 S. 2 HGB sind Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen dienen, mit diesen Schulden zu verrechnen. Für die Saldierung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen Vermögenswerten (Planvermögen) wurden die folgenden Werte ermittelt:
Aus der Abzinsung dieser Rückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn statt sieben Jahre resultiert ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 4.257 €. Dieser Unterschiedsbetrag ist für die Ausschüttung gesperrt. 3.5 Sonstige Rückstellungen Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung. Nach den abgeschlossenen Verträgen besteht Gewährleistungsverpflichtung nach BGB. Die Ermittlung des Rückstellungswertes erfolgte nach dem branchenüblichen Erfahrungssatz von 0,3 v. H. aus dem Umsatz der Jahre 2018 bis 2022. Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Rückstellungen für Garantieleistungen und Nacharbeiten (33 %), für Überstunden und nicht genommenen Urlaub (55 %), für Abschluss- und Prüfungskosten (9 %), sowie diverse andere Positionen (3 %). Die Rückstellungen für Personalkosten beinhalten neben der Urlaubsrückstellung für noch nicht genommenen Urlaubstage der Mitarbeiter inkl. Anteil für Sozialversicherung auch die Tantiemerückstellung der beiden Geschäftsführer gemäß ihres jeweiligen Anstellungsvertrages. 3.6 Verbindlichkeiten Die Fristigkeiten der bestehenden Verbindlichkeiten sind dem folgenden Verbindlichkeitenspiegel zu entnehmen: Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in Höhe von 540 T€ durch Grundpfandrechte besichert. Der unter dem Posten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesene Betrag ist teilweise durch übliche Eigentumsvorbehalte von Lieferanten besichert. 3.7 Haftungsverhältnisse Zum Bilanzstichtag bestehen keine Haftungsverhältnisse, die nicht bereits durch in der Bilanz ausgewiesene Verbindlichkeiten oder Rückstellungen vollständig erfasst sind. 3.8 Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestehen aus einem langfristigen Mietvertrag mit einer festen Laufzeit bis zum 31. Dezember 2046 künftige Verpflichtungen aus Mietzahlungen in folgender Höhe:
Der Mietvertrag verlängert sich nach Ablauf der festen Laufzeit jeweils um zwölf Monate, sofern er nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragsperiode gekündigt wird. Die dargestellten Beträge beinhalten ausschließlich die vertraglich fixierten Nettomietzahlungen und berücksichtigen keine noch anfallenden Nebenkosten, da diese variabel sind. 4. Sonstige Angaben 4.1 Anzahl der Mitarbeiter Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 70 (i.VJ. 66) Arbeitnehmer beschäftigt. 4.2 Geschäftsführungsorgane Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Herrn Erich Gruber, Großeichenhausen und von Herrn Tobias Holzer, Wolfratshausen geführt. Die Geschäftsführer Erich Gruber und Tobias Holzer vertreten die Gesellschaft stets einzeln. 4.3 Firmenname Mit Wirkung zum 5.2.2021 wurde die "Josef Gruber Heizungsbau u. Sanitäranlagen GmbH" umbenannt in "Gruber GmbH". Der Gegenstand des Unternehmens lautet künftig "Bau und Betrieb für die Bereiche Heizung, Sanitär, Industrieanlagenbau, Rohrleitungsbau, Kanalbau, Microtunneling, Kanalsanierung und Abwassertechnik."
Sauerlach, den 20. Mai 2025 Erich Gruber Tobias Holzer Position
Position
sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 12.06.2025 festgestellt. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Gruber GmbH, Sauerlach Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Gruber GmbH, Sauerlach, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Gruber GmbH, Sauerlach, für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • erlangen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollen und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen der Gesellschaft bzw. dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Memmingen, 20. Mai 2025 Riedmiller Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Raphael Riedmiller, Wirtschaftsprüfer |
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