ABS Informationssysteme GmbHLiquidiert
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Gerd Kuhnow seit 4.4.2008 | Liquidator |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ABS Informationssysteme GmbHWuppertalJahresabschluss zum 31.12.2006BILANZ
ANHANG
Anhang für das Geschäftsjahr 2006
Allgemeine Erläuterungen
Der Jahresabschluß der ABS Informationssysteme GmbH ist nach den handels-rechtlichen Rechnungslegungsvorschriften für kleine Kapitalgesellschaften i.S. des § 267 Abs. 1 HGB aufgestellt worden.
Alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer ist Herr Gerd Kuhnow.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das Sachanlagevermögen ist mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet.
Die planmäßigen Abschreibungen werden entsprechend der branchenüblichen Nutzungsdauer mit steuerlich zulässigen Höchstsätzen nach der linearen oder degressiven Methode abgeschrieben. Im Fall der degressiven Methode erfolgt der Übergang zur linearen Methode, sobald diese zu höheren Abschreibungsbeträgen führt. Bei beweglichen Anlagegegenständen werden die Zugänge ab dem Monat des Zugangs zeitanteilig (pro-rata-temporis) abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Geschäftsjahr voll abgeschrieben.
Die Vorräte an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen und Handelswaren werden zu An-schaffungskosten oder zu niedrigeren Tageswerten angesetzt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Das gezeichnete Kapital ist gem. § 283 HGB mit dem Nennbetrag angesetzt.
Bei der Bemessung der Rückstellungen werden allen erkennbaren Risiken sowie ungewissen Verbindlichkeiten angemessen und ausreichend Rechnung getragen.
Die Verbindlichkeiten werden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Forderungen, die auf fremde Währung lauten, werden zum Kurs am Tage des Geschäftsvorfalles oder nach Maßgabe des Niederstwertprinzips zum niedrigeren Geldkurs am Bilanzstichtag bewertet.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung kommt das Gesamtkostenverfahren zur An-wendung.
Gerd Kuhnow |
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