Stammdaten

Register
Amtsgericht Münster HRB 7232
Eingetragen
6.2.1997
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieBeteiligungsgesellschaftenErbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Tätigkeit als EDV- Berater, der Handel, Versand und Service mit EDV-Hard- und Softwareprodukten, Programmierung von Software und die Erbringung von sonstigen Dienstleistungen im EDV-Bereich. Die Firma darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art gründen, erwerben, vertreten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf auch Geschäfte vornehmen, die der Erreichung und Förderung des Unternehmenszweckes dienlich sein können. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten.

Historie

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Management

NameRolle
Sascha Wöstheinrich
seit 3.10.2025
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

50.00% identifiziert50.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
50.00%

Ungelöste Beteiligungen (1)

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
K & L Computer GmbH Beckum
Germany
13.000 €
50.00%
Sascha Wöstheinrich
59269 Beckum
13.000 €
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

K&L Computer GmbH

Beckum

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 41.813,00 50.811,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 41,00 351,00
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutz- und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 41,00 351,00
II. Sachanlagen 41.772,00 50.460,00
1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 41.772,00 50.460,00
B. Umlaufvermögen 105.584,63 118.368,38
I. Vorräte 54.621,83 58.380,70
1. fertige Erzeugnisse und Waren 54.621,83 58.380,70
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 48.761,57 53.205,41
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 47.603,96 50.070,71
2. sonstige Vermögensgegenstände 1.157,61 3.134,70
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 2.201,23 6.782,27
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.375,25 2.271,89
D. sonstige Aktiva 20.991,28 20.906,20
Bilanzsumme, Summe Aktiva 169.764,16 192.357,47

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 55.282,83 48.269,11
I. gezeichnetes Kapital / Kapitalkonto/ Kapitalanteile 26.000,00 26.000,00
II. Gewinnvortrag 22.269,11 23.901,87
III. Jahresüberschuss 7.013,72 -1.632,76
B. Rückstellungen 22.218,00 19.253,21
1. Steuerrückstellungen 1.112,00 0,00
2. sonstige Rückstellungen 21.106,00 19.253,21
C. Verbindlichkeiten 92.263,33 124.835,15
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 30.502,69 40.570,98
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 54.444,01 79.555,99
3. sonstige Verbindlichkeiten 7.316,63 4.708,18
davon aus Steuern 7.221,18 4.708,18
Bilanzsumme, Summe Passiva 169.764,16 192.357,47

Anhang

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes / AktG beachtet.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.

Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Von der Darstellungsstetigkeit wurde gegenüber dem Vorjahr nicht abgewichen.

Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Immaterielle Vermögensgegenstände

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Bei Gebäuden wurden die Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommen.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen gemäß § 7 Abs. 1 EStG nach der linearen Methode vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 150,00 Euro wurden sofort abgeschrieben.

Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als 150,00 Euro bis 1.000,00 Euro wurden als Sammelposten Geringwertige Wirtschaftsgüter erfasst und entsprechend der gesetzlichen Vorschrift des § 6 Abs. 2a EstG auf 5 Jahre abgeschrieben.

Finanzanlagen

Beteiligungen wurden zu den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Ausleihungen wurden mit dem Nennwert angesetzt.

Vorräte

Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

Ford. aus Lieferungen u. Leistungen u. sonst. Vermögensgegenstände

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

Rückstellungen mit einer Laufzeit von länger als einem Jahr wurden gem. § 253 Abs. 2 HGB abgezinst.

Währungsumrechnung

Im Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben.

Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Soweit die ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens nur mit unverhältnismäßigen Kosten oder Verzögerungen hätten festgestellt werden können, wurden gemäß Art. 24 Abs. 6 EGHGB die Buchwerte aus dem vorhergehenden Jahresabschluss als ursprüngliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten übernommen.

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens, sowie die Entwicklung des Postens "Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs" sind aus dem Anlagenspiegel ersichtlich, ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres.

Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

Unter der Position "außerordentliche Erträge" wurden folgende Erträge ausgewiesen:

Bezeichnung EUR
Außerordentilche Aufwendungen 1.859,28
Außerordentliche Aufwendungen aus der Anwendung von Übergangsvorschriften 1.500,00


Außerordentliche Erträge sind nicht angefallen.

Sonstige Angaben

Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungssverhältnisse i.S. von § 251 HGB.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz ausgewiesen und auch keine Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HBG sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht.



Ergänzende Angaben

(1) Geschäftsführer

Familienname Vorname Berufsbezeichnung Vertretungsbefugnis
Krill Dietmar Geschäftsführer einzeln
Laukötter Michael Geschäftsführer einzeln

Ergebnisverwendung

Die Geschäftsleitung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, das Ergebnis

Gewinnvortrag / Verlustvortrag EUR 22.269,11
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag EUR 7.013,72
Bilanzgewinn / Bilanzverlust EUR


wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung an die Gesellschafter EUR
Vortrag auf neue Rechnungen EUR 29.282,83
Einstellung in die Gewinnrücklagen EUR
Verrechnung mit Verlustvortrag EUR


Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen Gewinnverwendung aufgestellt.


Beckum, den 27.06.2011



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