Grünwerke GmbH
Höherweg 100, 40233 Düsseldorf, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Frank Thesen seit 12.6.2018 | Prokura |
Ralf Zischke seit 24.5.2011 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% | |
| 100.00% | |
| 100.00% | |
| 100.00% |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Grünwerke GmbHDüsseldorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Grünwerke GmbH Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Grünwerke GmbH, Düsseldorf - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Grünwerke GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Überein-stimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt, sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Prüfungsurteil Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des Entwurfs einer Neufassung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Abs. 5 EnWG (IDW PS 610 n.F.) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben. Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.
Düsseldorf, 23. April 2024 EY
GmbH & Co. KG
Michael, Wirtschaftsprüfer May, Wirtschaftsprüfer Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 20231 Allgemeine Angaben und Erläuterungen zum Jahresabschluss 1.1 Gesellschaftsrechtliche Lage Die Grünwerke hat ihren Sitz in Düsseldorf. Sie wurde am 31. Mai 2010 unter HRB 23044 in das Handelsregister beim Amtsgericht Düsseldorf eingetragen. Der Gegenstand des Unternehmens ist die Akquisition, die Planung, der Bau und Betrieb von Anlagen im Bereich regenerativer Energien sowie Speicherkraftwerken einschließlich der Gründung und Akquisition von örtlichen Betreibergesellschaften. Mit der SWD AG wurde als herrschendem Unternehmen am 6. Juli 2010 ein Ergebnisabführungsvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Vertrag ist nicht vor Ablauf von fünf Jahren kündbar. Im Jahr 2014 wurde der Vertrag durch die Änderungsvereinbarung vom 3. Juli 2014 geändert. Die Eintragung in das Handelsregister erfolgte am 19. November 2014. 1.2 Aufstellung des Jahresabschlusses und Gliederung Die Gesellschaft ist i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft. Der Jahresabschluss wurde gemäß den Vorgaben des Gesellschaftsvertrages nach den Bestimmungen des HGB für große Kapitalgesellschaften aufgestellt. Der Jahresabschluss wurde unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) aufgestellt. Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Die Gliederung der Bilanz entspricht den Vorschriften des § 266 HGB, für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren nach § 275 Absatz 2 HGB gewählt. Soweit für Pflichtangaben das Wahlrecht besteht, diese in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang aufzuführen, sind diese Angaben grundsätzlich im Anhang dargestellt. Aufgrund kaufmännischer Rundung kann es in den Summen zu Differenzen kommen. 1.3 Steuerliche Verhältnisse Hinsichtlich der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer besteht eine Organschaft zwischen der SWD AG als Organträgerin und der Grünwerke als Organgesellschaft. Es besteht eine umsatzsteuerliche Organschaft zwischen der Grünwerke als Organträgerin und der Grünwerke Verwaltungs GmbH, Düsseldorf, sowie der Windpark Breitenbach GmbH, Düsseldorf. 1.4 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierung und Bewertung der Vermögens- und Schuldposten wurde nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Rechnungslegungsvorschriften gemäß der aktuellen Fassung des Handelsgesetzbuches vorgenommen. Die Bewertung der einzelnen Bilanzposten richtet sich nach den folgenden Grundsätzen: Aktivseite Sachanlagen sind grundsätzlich zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um Abschreibungen und Zuschüsse bewertet. Soweit Herstellung vorliegt, werden eigene Leistungen entsprechend § 255 Abs. 2 HGB einschließlich anteiliger notwendiger Gemeinkosten in den Wertansatz einbezogen. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis EUR 800,00 werden generell im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung voll abgeschrieben, wobei im Zugangsjahr gleichzeitig der Abgang unterstellt wird. Geringwertige Wirtschaftsgüter über EUR 800,00 werden über fünf Jahre linear abgeschrieben. Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten bewertet. Bei Wertminderungen zum Bilanzstichtag werden ggf. außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Im Übrigen sind die Posten der Aktivseite der Bilanz mit den Nominalwerten ausgewiesen. Allen risikobehafteten Positionen ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt. Passivseite Das gezeichnete Kapital sowie die Kapitalrücklage werden zum Nennbetrag ausgewiesen. Dem Grunde nach bestehende, der Höhe nach ungewisse Verbindlichkeiten werden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag als sonstige Rückstellungen ausgewiesen. Die Berechnung der Personalrückstellungen erfolgte auf Grundlage versicherungsmathematischer Gutachten der Willis Towers Watson GmbH. Die Rückstellungen wurden in Anlehnung an internationale Standards durch die sogenannte Projected Unit Credit Method (PUC-Methode gemäß IAS 19) ermittelt. Aufwendungen und Erträge aus Änderungen des Abzinsungssatzes werden grundsätzlich im Finanzergebnis dargestellt. Die Rückstellung für die Entgeltfortzahlung im Todesfall wurde auf der Berechnungsgrundlage der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck (Vorjahr "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Heubeck) gebildet. Des Weiteren wird eine erwartete Einkommenssteigerung von 2,75 % p.a. (Vorjahr 2,75 % p.a.) berücksichtigt. Diese Verpflichtungen werden aufgrund ihrer Langfristigkeit mit 1,75 % (Vorjahr 1,44 %) nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB abgezinst. Die Jubiläumsrückstellung wurde auf der Berechnungsgrundlage der "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Heubeck (Vorjahr "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Heubeck) gebildet. Des Weiteren wird eine erwartete Einkommenssteigerung von 2,75 % p.a. (Vorjahr 2,75 % p.a.) berücksichtigt. Diese Verpflichtungen werden aufgrund ihrer Langfristigkeit mit 1,75 % (Vorjahr 1,44 %) nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB abgezinst. Die Rückstellung für Zusagen auf Energiepreisermäßigung wurde auf der Berechnungsgrundlage der "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Heubeck (Vorjahr "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Heubeck) gebildet. Diese Verpflichtungen werden aufgrund ihrer Langfristigkeit mit 1,83 % (Vorjahr 1,78 %) abgezinst. Nach § 253 Abs. 6 S. 1 HGB ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren in jedem Geschäftsjahr zu ermitteln. Gewinne dürfen nur ausgeschüttet werden, wenn die nach der Ausschüttung verbleibenden frei verfügbaren Rücklagen zuzüglich eines Gewinnvortrags und abzüglich eines Verlustvortrags mindestens dem Unterschiedsbetrag nach Satz 1 entsprechen. Der Unterschiedsbetrag für das laufende Geschäftsjahr beträgt: Grünwerke: 2.888 EUR (Vorjahr 1.684 EUR) Dieser Betrag wurde beim Ergebnisabführungsvertrag nicht als Abführungssperre berücksichtigt. Der Ausweis aller übrigen Verbindlichkeiten erfolgt in Höhe des Erfüllungsbetrages. 2 Besondere Angaben und Erläuterungen zur Bilanz 2.1 Die Entwicklung des Anlagevermögens Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und die Abschreibungen sind in einem gesonderten Brutto-Anlagespiegel, "Entwicklung der ausweispflichtigen Posten des Anlagevermögens", in der Anlage zu diesem Abschnitt dargestellt. 2.2 Finanzanlagen Nachfolgend werden die Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen gem. § 285 Nr. 11 HGB genannt. Da die Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2023 noch nicht vorliegen, werden die Werte des Vorjahres genannt. A. Kapitalgesellschaften
B. Personengesellschaften
* Jahresüberschuss vor Ergebnisverwendung
Die Beteiligungen in Höhe von TEUR 6.566,3 beinhalten Anteile an der Baltic Windpark Beteiligungen GmbH & Co. KG (TEUR 4.579,1), der Windpark Lindtorf GmbH (TEUR 1.299,9), der Windpark Prützke II GmbH & Co. KG (TEUR 390,2) und der Kemberg Windpark Management GmbH & Co. Betriebsgesellschaft KG (TEUR 297,1). Die Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 4.894,1 beinhalten Anteile an der Grünwerke Verwaltungs GmbH (TEUR 29,1), der Windpark Breitenbach GmbH (TEUR 4.840,0) und an der Windpark Geldern GmbH (TEUR 25,0). 2.3 Vorräte
Die Vorräte betreffen die Entwicklung und Umsetzung von neuen Windparkprojekten an Standorten in Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Hessen. 2.4 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen gegen verbunden Unternehmen enthalten Umsatzsteuer- Vorauszahlungen in Höhe von TEUR 92,6 sowie Abrechnungen für kaufmännische Dienstleistungen in Höhe von TEUR 33,0. 2.5 Rechnungsabgrenzungsposten
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr TEUR 4,5 (Vorjahr TEUR 0,0) 2.6 Eigenkapital
2.7 Rückstellungen
Die Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen betreffen die Windkraftanlagen in Dittelsdorf, Willich, Grevenbroich sowie die Photovoltaikanlagen am Flughafen Düsseldorf, Brehmstrasse, Plattling und in Sprotta. Die Rückstellungen für die Rückbauverpflichtungen der Windkraft- und Photovoltaikanlagen wurden unter Berücksichtigung von Kostensteigerungen i. H. v. 6,2 % sowie laufzeitbedingten Zinssätzen gemäß den veröffentlichen Abzinsungssätzen der Dt. Bundesbank angesetzt. Die Rückstellung für die Prozesskosten betreffen das Projekt Boxberg-Bongard; angestrebt wird ein Aktivprozess gegen die Bewilligungsbehörde. Die Klage wurde vor dem 31.12.2022 beim OVG Koblenz eingereicht. 2.8 Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich wie folgt:
Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter bestanden im Vorjahr mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr i. H. v. TEUR 1.203,6 davon mit einer Restlaufzeit von über fünf Jahren i. H. v. TEUR 223,1. Bei den sonstigen Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern i. H. v. TEUR 1.072,6 handelt es sich um die Gewinnabführung an die SWD AG für das Kalenderjahr 2023. Alle weiteren Verbindlichkeiten hatten eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Pfandrechte und ähnliche Rechte zu den Verbindlichkeiten sind nicht als Sicherheiten begeben. 3 Besondere Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung 3.1 Umsatzerlöse
davon periodenfremd TEUR 11,6 (Vorjahr TEUR 19,3) 3.2 Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Leistungen
Die Bestandsveränderungen betreffen die Entwicklung und Umsetzung von neuen Windparkprojekten an Standorten in Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Hessen. 3.3 sonstige betriebliche Erträge
davon periodenfremd TEUR 165,3 (Vorjahr TEUR 15,4) Unter der Position "Weiterberechnung von Bestellungen über den Gesellschafter" sind u. a. Kosten für die Umsetzung der bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung (BNK) der Projektgesellschaften enthalten. 3.4 sonstige betriebliche Aufwendungen
davon periodenfremd TEUR 20,0 (Vorjahr TEUR 2,3) Der Anstieg der sonstigen betrieblichen Aufwendungen ist auf die Entwicklung und Umsetzung neuer Windenergieprojekte zurückzuführen. Im Wesentlichen erhöhen sich die Aufwendungen für Dienst- und Fremdleistungen, die Honorare für technische und wissenschaftliche Gutachten sowie die Kosten für Genehmigungen und Sicherheitsleistungen. In den sonstigen Aufwendungen in Höhe von TEUR 12,8 sind u. a. auch die Aufwendungen für Fachliteratur sowie Aufwendungen für den Zahlungsverkehr enthalten. 3.5 Erträge aus Beteiligungen
3.6 Zinsen und ähnliche Aufwendungen
4 Ergänzende Angaben 4.1 Risiken, Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3 und 3a HGB Zwischen den Grünwerken und der SWD AG bestehen Verträge für verschiedene Dienstleistungen. Das jährliche Gesamtvolumen beträgt rund TEUR 289. Der Rahmenvertrag und die Einzelvereinbarungen sind jeweils zum Jahresende kündbar. Im Geschäftsjahr 2012 wurde ein Gesellschafterdarlehen i. H. v. TEUR 2.368,8 für die Übernahme der Anteile an Baltic I von der alleinigen Gesellschafterin, der SWD AG, aufgenommen. Das Darlehen hat eine Laufzeit von 15 Jahren bis zum 30. September 2027. Aus diesem Vertrag ergibt sich eine Jahresverpflichtung in Höhe von TEUR 213,8. Am 1. Dezember 2011 wurde ein Gesellschafterdarlehen i. H. v. TEUR 1.000 für die Realisierung der Photovoltaik-Freilandanlage am Flughafen Düsseldorf von der SWD AG ausgezahlt. Das Darlehen hat eine Laufzeit von 20 Jahren bis zum 01. Dezember 2031. Aus diesem Vertrag ergibt sich eine Jahresverpflichtung in Höhe von TEUR 74,8. Es bestehen Pachtverträge für die Nutzung von Flächen für Photovoltaikanlagen und Windkraftanlagen an unterschiedlichen Standorten bis 2024 mit einer jährlichen Mindestpacht i. H. v. TEUR 234,4 bis 2028 von TEUR 271,0, bis 2030 von TEUR 235,3 und bis 2034 von TEUR 170,4 zzgl. variabler Vergütungsanteile. Die Mindestpachten unterliegen laufzeitbedingten Anpassungen. Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen bis 2024 i. H. v. TEUR 426,8, bis 2025 von TEUR 391,5, bis 2026 von TEUR 392,3, bis 2028 von TEUR 380,66, bis 2030 von TEUR 260,3 und bis 2034 TEUR 7,1 zzgl. möglicher Preissteigerungen. Auf der Grundlage einer tarifvertraglichen Vereinbarung haben die Grünwerke ihre Arbeitnehmer zur Gewährung einer Betriebsrente bei der Rheinischen Zusatzversorgungskasse beim Landesverband Rheinland (RZVK), Köln, pflichtversichert. Die Beiträge werden im Rahmen eines Umlageverfahrens mit einem Regelumlagesatz in Höhe von 4,25 % auf das zusatzversorgungspflichtige Entgelt erhoben. Daneben werden 3,50 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts als Sanierungsgeld bezahlt. Im Jahr 2023 beliefen sich die umlagepflichtigen Zahlungen auf TEUR 93 (im Vorjahr TEUR 86). Hinsichtlich der Versorgungsverpflichtungen der RZVK gegenüber Mitarbeitern und ehemaligen Mitarbeitern der Grünwerke sind Unterdeckungen nicht auszuschließen. Die Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme wird bisher als gering angesehen, da mit dem Sanierungsentgelt die Unterdeckung reduziert werden soll. Es besteht eine subsidiäre Einstandspflicht der Grünwerke als Arbeitgeber. Für diese mittelbare Verpflichtung braucht gemäß Artikel 28 EGHGB eine Rückstellung nicht gebildet zu werden. 4.2 Angaben zu den Arbeitnehmern gemäß § 285 Nr. 7 i. V. m. § 267 (5) HGB Im Geschäftsjahr wurden neben dem Geschäftsführer im Durchschnitt 16 Arbeitnehmer beschäftigt. 4.3 Angaben zu den Organen der Gesellschaft gemäß § 285 Nr. 10 HGB Seit dem 1. April 2011 ist Herr Dipl.-Ing., Dipl.-Wirtsch.-Ing. Ralf Zischke, Kerpen, als Geschäftsführer der Grünwerke GmbH bestellt. Herr Zischke führt die Geschäftsführungstätigkeit der Grünwerke GmbH hauptberuflich aus. Die Angabe der Gesamtbezüge unterbleibt mit Bezug auf § 286 Abs. 4 HGB. 4.4 Konzernzugehörigkeit gemäß § 285 Nr. 14 HGB Die Gesellschaft wird in den IFRS-Konzernabschluss der EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Karlsruhe, über die EnBW-Konzernzugehörigkeit der SWD AG einbezogen. Die Veröffentlichung des Konzernabschlusses erfolgt im elektronischen Bundesanzeiger. 4.5 Abschlussprüferhonorar gemäß § 285 Nr. 17 HGB Das im Geschäftsjahr im sonstigen betrieblichen Aufwand erfasste Honorar für die Abschlussprüfungsleistungen betrug TEUR 21,2. 4.6 Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Abschluss des Geschäftsjahres gemäß § 285 Nr. 33 HGB Nach dem Bilanzstichtag sind sonst keine weiteren Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die wesentliche finanzielle Auswirkung auf den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 haben. 4.7 Berichterstattung gemäß § 6b EnWG Die Grünwerke führen gemäß § 6b EnWG ausschließlich Tätigkeiten im Rahmen ihrer Stromerzeugung aus Windkraft- und Photovoltaik-Anlagen aus.
Düsseldorf, den 31. März 2024 Geschäftsführung der Grünwerke GmbH Zischke Tag der Feststellung: 24.05.2024 Entwicklung des Anlagevermögens 2023
Lagebericht für das Geschäftsjahr 20231 Geschäftsmodell Gegenstand des Unternehmens ist die Akquisition, die Planung, der Bau und Betrieb von Anlagen im Bereich regenerativer Energien sowie Speicherkraftwerken einschließlich der Gründung und Akquisition von örtlichen Betreibergesellschaften. Die Grünwerke, als 100 %iges Tochterunternehmen der SWD AG, ist zuständig für den Ausbau der erneuerbaren Energien in der SWD-Unternehmensgruppe. Projekte werden i. d. R. in separaten Projektgesellschaften umgesetzt. Im Geschäftsjahr 2023 lagen die Tätigkeitsschwerpunkte der Grünwerke auf der Akquisition und Entwicklung von Onshore-Windenergie-Projekten (Windenergie an Land) sowie Photovoltaik-Projekten. Die Gesellschaft führt andere Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitätssektors gemäß § 6b Abs.3 S. 3 EnWG aus der Stromerzeugung in Windkraft- und Photovoltaikanlagen einschließlich des Vertriebs der Erzeugungsmengen aus. Die sonstigen Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors gemäß § 6b Abs3 S.4 EnWG betreffen überwiegend Energiedienstleistungen. Ein gesonderter Tätigkeitsabschluss für einzelne Tätigkeitsbereiche wird daher nicht aufgestellt. Das Anlagenportfolio der Grünwerke beinhaltet zum Geschäftsjahresschluss eine Leistung von 12 MW Wind und ca. 16 MWp Photovoltaik. Zusätzlich sind als Finanzbeteiligung insgesamt 19 MW zurechenbar (Windparks Prützke II, Lindtorf, Kemberg, Breitenbach, Baltic I). Mit dem Anlagenportfolio der Grünwerke exkl. der Beteiligungen können jährlich rd. 39 Mio. Kilowattstunden Strom erzeugt und rd. 13.000 Drei-Personen-Haushalte (mit einem mittleren Jahresverbrauch von 3.000 Kilowattstunden) mit Ökostrom versorgt werden. Hierdurch werden jährlich rd. 28.000 Tonnen Kohlendioxyd vermieden. Die Gesellschaft wird in einer flachen Führungsstruktur ohne untergeordnete Managementstrukturen geführt. Ende des Geschäftsjahres 2023 waren neben dem Geschäftsführer 17 Mitarbeiter angestellt. 2 Wirtschaftsbericht 2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen und Geschäftsverlauf Die Erneuerbaren Energien entwickeln sich zunehmend zu einer tragenden Säule der Energieproduktion in Deutschland. Im abgelaufenen Jahr wurde 256,1 Milliarden Kilowattstunden regenerativer Strom produziert. Der Anteil Erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung in Deutschland lag im Jahr 2023 bei 59,7 % und stieg im Vergleich zum Vorjahr um 10,1 % an. Photovoltaikanlagen haben wie im Vorjahr auch mit 12,0 % zur Stromerzeugung in Deutschland beigetragen. Windenergieanlagen an Land haben einen Anteil von rd. 26,6 % (Vj. Rd. 25,7 %) und sind damit weiterhin der wichtigste Energieträger im deutschen Strommix. Photovoltaikanlagen waren neben Windenergieanlagen die zweitwichtigste erneuerbare Ressource. Der Anteil der Erneuerbaren liegt damit 2023 oberhalb des Vorjahresniveaus. Das Jahr 2023 stand weiterhin im Zeichen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine und der hierdurch verursachten Energiekrise. Das abgelaufene Jahr war weiterhin geprägt von einer inflationsbedingten erheblichen Verteuerung der Güter des täglichen Bedarfs. Die Strompreise an der Börse, die für die Vermarktung der Energie relevant sind, lagen im abgelaufenen Jahr nicht mehr auf dem hohen Niveau des vorangegangenen Jahres. Projektindividuell lagen diese aber teilweise noch über der gesetzlich festgelegten Einspeisevergütung. Der Zubau von Windenergieanlagen an Land stieg im Vergleich zum Vorjahr an, bleibt aber weiterhin hinter dem gesetzlich definierten Ausbaupfad zurück. Die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie die Ausweisung von für den Erneuerbaren-Ausbau benötigten Potenzialflächen durch die Planungsträger wurde teilweise in Gang gesetzt, zeigte aber noch keine umfassende Wirkung. 2.2 Geschäftsverlauf Ertragslage Die beiden bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren der Grünwerke sind die Umsatzerlöse und das Ergebnis vor Steuern (EBT). Die Umsatzerlöse der Gesellschaft wurden über die Vermarktung der Energiemengen aus den regenerativen Erzeugungsanlagen erzielt. Durch die Vermarktung im Rahmen des EEG ist das Unternehmen aktuell keinen Preis- und Absatzrisiken ausgesetzt. Die spezifischen Vergütungen sind für die Dauer von 20 Jahren zzgl. Inbetriebnahmejahr festgeschrieben. Das Ergebnis der Grünwerke wird in erheblichem Maße durch die Windausbeute sowie die Sonneneinstrahlung beeinflusst und unterliegt somit witterungsbedingten Schwankungen. Die Aufteilung der Erzeugungsmengen auf die einzelnen Energieträger kann der nachfolgenden Grafik entnommen werden:
Abb. 1: Erzeugungsmengen aufgeteilt nach Energieträger Die Entwicklung der Posten der Gewinn- und Verlustrechnung sieht wie folgt aus:
Im Geschäftsjahr 2023 konnten Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 4.906 (Vj. TEUR 7.925) erzielt werden. Die aus den Erzeugungsmengen PV und Wind generierten Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 4.576 (Vj. TEUR 7.639) liegen marktpreisbedingt um TEUR 3.063 unter dem Vorjahreserlös. Die durchschnittlichen Marktwerte für Wind und Solar lagen im Geschäftsjahr für den Großteil des Portfolios wieder unterhalb der garantierten EEG-Vergütung, weshalb die Einnahmen wieder größtenteils hierdurch bestimmt waren. Die Bestandsveränderungen i. H. v. TEUR 3.977 (Vj. TEUR 411) stammen aus den Entwicklungstätigkeiten von neuen Windparkprojekten an Standorten in Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Hessen sowie einem Solarpark in Bayern. Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von TEUR 328 (Vj. TEUR 156) resultieren i. W. aus einer Versicherungsleistung für einen Schadenfall an einem Windpark und aus Rückstellungsauflösungen sowie aus Pachtzahlungen für die drei PV-Anlagen im Anlagenpachtmodell. Der Personalaufwand der Gesellschaft liegt im abgelaufenen Jahr bei TEUR 1.900 (Vj. TEUR 1.641) und korrespondiert mit dem Anstieg der Mitarbeiterzahl. Sonstige betriebliche Aufwendungen sind i. H. v. TEUR 4.788 (Vj. TEUR 1.546) angefallen und enthalten neben den Kosten für den allgemeinen Geschäftsbetrieb auch Betriebskosten der Bestandsanlagen sowie Aufwendungen für die Projektentwicklung. Insbesondere durch die o.g. Entwicklungstätigkeiten von neuen Windparkprojekten liegen die Aufwendungen deutlich oberhalb des Vorjahresniveaus. Das Finanzergebnis beträgt TEUR 1.851 (Vj. TEUR 395) und enthält i. W. Ausschüttungen aus Beteiligungen und Zinsaufwendungen für Kredite und Gesellschafterdarlehen. Die deutliche Abweichung zum Vorjahr resultiert i. W. aus höheren Ausschüttungen der Beteiligungsgesellschaften, aufgrund der sehr hohen Marktwerte im Geschäftsjahr 2022. Auch die Rückflüsse aus den Finanzbeteiligungen unterliegen Schwankungen, die auf die klimatischen Rahmenbedingungen am jeweiligen Anlagenstandort und schwankende Marktwerte zurückzuführen sind. Das EBT der Grünwerke liegt bei rd. TEUR 1.074 (Vj. TEUR 2.795). Das Jahresergebnis beziffert sich nach Abzug der Steuern auf TEUR 1.073 (Vj. TEUR 2.792) und wird über den Ergebnisabführungsvertrag mit der Muttergesellschaft abgeführt. Finanzlage Die Gesellschaft war jederzeit in der Lage ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Der kurzfristige Liquiditätsbedarf wird bei Bedarf über die Cash-Pooling Vereinbarung mit der Gesellschafterin reguliert. Das Stammkapital i. H. v. TEUR 500 ist hingegen extra gesichert und wird nicht vom Cash Pooling erfasst. Aufgrund der hohen Liquidität konnten über das Cash-Pooling TEUR 8.000 (Vj. TEUR 8.000) an die Gesellschafterin ausgeliehen werden. Vermögenslage Die Bilanzstruktur der Gesellschaft stellt sich zum Stichtag 31. Dezember 2023 wie folgt dar (in EUR):
Abb. 3: Bilanzstruktur 2023 (enthält Rundungsdifferenzen) Im Geschäftsjahr 2023 reduzierte sich die Bilanzsumme der Gesellschaft im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 1.623 auf TEUR 42.663 im Wesentlichen bedingt durch die planmäßigen Abschreibungen auf den Anlagebestand. Das Umlaufvermögen bleibt durch den aus dem Kassenbestand finanzierten Ausbau des Vorratsvermögens nahezu auf Vorjahresniveau. Das Finanzanlagevermögen erhöht sich um TEUR 35 i. W. durch die Einzahlung des Stammkapitals für die Ende 2023 gegründete Windpark Geldern GmbH und einem Anstieg der sonstigen Ausleihungen durch die weitere Ausgabe von Mitarbeiterdarlehen. Die Windpark Geldern GmbH war im Berichtsjahr noch nicht operativ tätig. Die unfertigen Erzeugnisse/Leistungen i. H. v. TEUR 5.312 (Vj. TEUR 1.335) enthalten Leistungen für Wind-/ und PV - Projekte in der Eigenentwicklung i. W. zum Windprojekt in Geldern. Die Verbindlichkeiten haben zum 31. Dezember 2023 einen Umfang von TEUR 3.030 (Vj. TEUR 4.608). Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern, i. W. aus Ergebnisabführungsvertrag und aus Gesellschafterdarlehen betragen zum Abschlussstichtag TEUR 2.307 (Vj. TEUR 4.400). Die sonstigen Verbindlichkeiten (i. W. aus Steuern) belaufen sich zum Geschäftsjahresabschluss auf ca. TEUR 106 (Vj. TEUR 167). Die Grünwerke verfügen über eine stabile Vermögensstruktur sowie eine solide Ertragslage. 3 Prognose-, Risiko- und Chancenbericht 3.1 Prognosebericht Die für 2023 prognostizierten Umsatzerlöse von TEUR 7.849 wurden nicht erreicht. Die Marktlage war sehr volatil und die Schwankungen in Folge des russischen Angriffskrieges weitreichend. Die auf den Annahmen der Gesellschaft sowie den energiewirtschaftlichen Prämissen der Gesellschafterin prognostizierten Marktwerte wurden im Verlauf des Geschäftsjahres nicht erreicht. Die Marktwerte haben sich schneller als erwartet wieder "normalisiert". Das Planergebnis für das Jahr 2024 basiert auf den Annahmen der Gesellschaft sowie den energiewirtschaftlichen Prämissen der Gesellschafterin. Für das kommende Jahr werden Umsatzerlöse in Höhe von ca. TEUR 5.679 sowie ein EBT von TEUR -129 prognostiziert. 3.2 Risikobericht Im Rahmen eines kaufmännischen Dienstleistungsvertrages wird die SWD AG unter anderem damit beauftragt, das Risikoberichtswesen inklusive regelmäßiger Risikoberichte für die Gesellschaft durchzuführen und an die Geschäftsführung zu berichten. Hierfür wird das integrierte Risikomanagement (iRM) angewendet. Durch die Verzahnung von Risikomanagement und internem Kontrollsystem (Teilbereich Unternehmenssteuerung) zum iRM wurden die Prozesse und Methoden nach EnBW-Konzernvorgaben für die SWD AG vereinheitlicht. Insgesamt wird das iRM von der SWD AG für die Grünwerke überwacht. Die Aufgaben des iRM werden von der zentralen Organisationseinheit Risikomanagement sowie den Risikoverantwortlichen und den dezentralen iRM-Beauftragten wahrgenommen. Die Maßstäbe ihrer Tätigkeit sind in einem verbindlichen Regelwerk in Form einer unternehmensweit gültigen Richtlinie konkretisiert. Für die Grünwerke bestehen aktuell keine bestandsgefährdenden Risiken. Die spezifischen Erlöse (ct/kWh) für das bestehende Geschäft sind über die derzeitigen Regelungen des EEG abgesichert. Hiervon ausgenommen ist die PV-Anlage in Bayern, die keine feste EEG-Vergütung in Anspruch nimmt. Die sich hieraus ergebenen Risiken liegen der Wirtschaftlichkeitsberechnung und der Investitionsentscheidung zugrunde. Auch für die zukünftig geplanten Anlagen werden bekannte Rahmenbedingungen bereits vor der Investitionsentscheidung in die Projektkalkulation einbezogen bzw. antizipiert. Das Risiko wird als gering eingeschätzt. Die Erträge der Grünwerke sind von den klimatischen Bedingungen am jeweiligen Anlagenstandort (z. B. Sonneneinstrahlung, Windausbeute) abhängig. Diesem witterungsbedingten Ertragsrisiko wird entgegengewirkt, indem ertragsabhängige Risiken teilweise in der Projektbewertung und Kaufpreisfindung antizipiert werden. Dennoch sind wirtschaftliche Risiken nicht gänzlich auszuschließen. Regenerative Erzeugungsanlagen beinhalten technische Risiken. Die Grünwerke sind bestrebt, Schäden an ihren Anlagen durch entsprechende Wartungs- und Betriebsführungskonzepte zu vermeiden. Ferner wird versucht, ungeplante Ausfälle der Anlagen zeitnah zu beheben und auftretende Unterbrechungen auf ein Minimum zu reduzieren. Das Risiko wird als gering eingeschätzt. Im Jahr 2023 haben die Grünwerke die BImSchG-Genehmigung für das Projekt in Geldern erhalten. Gegen diese Genehmigung wurde durch eine Privatperson Widerspruch sowie Klage beim Oberverwaltungsgericht Münster eingereicht. Es bestand somit das Risiko, dass bei einem Obsiegen des Klägers die zwischenzeitlich gestarteten Bautätigkeiten gestoppt und die Infrastruktur wieder zurückgebaut werden müsste. Diese Klage wurde jedoch Anfang 2024 durch das Oberverwaltungsgericht Münster abgewiesen und keine Revision zugelassen, sodass keine weitere Risikobetrachtung mehr notwendig ist. 3.3 Chancenbericht Die Grünwerke wenden in Anlehnung an die SWD AG die Chancenberichterstattung gemäß EnBW-Konzernstandard an. Das Chancenberichtswesen ist in das unternehmensweite Risikomanagement integriert. Neben der Akquisition weiterer schlüsselfertiger Projekte treiben die Grünwerke auch die eigenen Greenfield-Windprojekte sowie die Umsetzung von PV-Vorhaben weiter voran. Es ist geplant, entsprechende Anträge nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) einzureichen, die Genehmigung einzuholen und die Projekte nach Genehmigung in die Realisierung zu geben. Aus den o. g. Aktivitäten der Gesellschaft ergeben sich konkrete Chancen für künftige Projekte. Für 2024 und die Folgejahre sind mehrere Eigenentwicklungen in Vorbereitung.
Düsseldorf, 31. März 2024 Geschäftsführung der Grünwerke GmbH Zischke |
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