A4CON
GmbH
Triebischtal
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
12.636,00 |
15.139,00 |
| I.
Sachanlagen |
12.636,00 |
15.139,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
27.522,27 |
43.455,61 |
| I.
Vorräte |
2.550,00 |
5.490,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.756,29 |
23.461,90 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
22.215,98 |
14.503,71 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
40.158,27 |
58.594,61 |
Passiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
13.153,08 |
9.253,84 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| II.
Verlustvortrag |
3.246,16 |
3.772,32 |
| III.
Jahresüberschuss |
3.899,24 |
526,16 |
| B.
Rückstellungen |
3.000,00 |
1.400,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
24.005,19 |
47.940,77 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
24.005,19 |
47.940,77 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
40.158,27 |
58.594,61 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 2 HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1 S.
2, 266 ff. HGB).
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher
Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend.
Erworbene
immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der
Abnutzung unterlagen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, nach
Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer um
planmäßige Abschreibungen auf der Grundlage
steuerlich anerkannter Höchstsätze.
Ab dem Geschäftsjahr 2010 werden geringwertige
Vermögensgegenstände mit Einzelanschaffungskosten
von über Euro 150,00 und unter Euro 410,00 im
Anlagevermögen erfasst und im jeweiligen Zugangsjahr
vollständig abgeschrieben.
Vermögensgegenstände mit Einzelanschaffungskosten
von bis zu Euro 150,00 werden direkt als Aufwand
verrechnet.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Die
Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
- Anteile an verbundenen Unternehmen zu
Anschaffungskosten
- Ausleihungen zum Nennwert
- unverzinsliche und niedrig verzinsliche
Ausleihungen zum Barwert
- sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die
Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bewertet, wobei neben den direkt
zurechenbaren Fertigungskosten und Sonderkosten der
Fertigung auch angemessene Teile der Material- und
Fertigungsgemeinkosten sowie Abschreibungen der
Fertigungsanlagen berücksichtigt wurden.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert
bilanziert. Einzelrisiken bestehen nicht. Das allgemeine
Kreditrisiko ist durch eine Pauschalwertberichtigung
ausreichend berücksichtigt.
Die
flüssigen Mittel sind zu Nominalwerten
angesetzt.
Die
aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind zu
Nominalwerten angesetzt.
Die
Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
wurden gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 S. 1 HGB).
Die
erhaltenen Anzahlungen wurden zu Nominalwerten
bilanziert.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Die
passiven Rechnungsabgrenzungsposten werden zu
Nennwerten ausgewiesen.
Grundlagen für die Umrechnung von
Fremdwährungsposten in Euro
Der Jahresabschluss enthält auf fremde
Währung lautende Sachverhalte, die in Euro umgerechnet
wurden.
Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder
Währung sind mit dem Devisenkassamittelkurs am
Bilanzstichtag bewertet. Soweit der Kurs am Tage des
Geschäftsvorfalles bei Forderungen darunter bzw. bei
Verbindlichkeiten darüber lag, ist dieser angesetzt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Anlagevermögen
Die Aufgliederung und Entwicklung der in der Bilanz
zusammengefassten Anlageposten mit ihren historischen
Anschaffungskosten und den kumulierten Abschreibungen ist
in einem Anlagenspiegel dargestellt.
Angaben zu den Forderungen
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Forderungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr beträgt
Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00).
Angaben zu Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 24005,19
(Vorjahr: Euro 47940,77).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt Euro 0,00.
Die Restlaufeiten der Verbindlichkeiten sind im
Verbindlichkeitenspiegel im Einzelnen
dargestellt.
Art der Verbindlichkeit
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Restlaufzeit bis 1 Jahr
|
Restlaufzeit größer 5 Jahre
|
Sicherung
|
|
Euro
|
Euro
|
|
gegenüber
Kreditinstituten
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0,00
|
0,00
|
|
(Vorjahr)
|
0,00
|
0,00
|
|
erhaltene Anzahlungen
|
0,00
|
0,00
|
|
(Vorjahr)
|
0,00
|
0,00
|
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
0,00
|
0,00
|
|
(Vorjahr)
|
22.274,11
|
0,00
|
|
aus der Annahme und
Ausstellung
von Wechseln
|
0,00
|
0,00
|
|
(Vorjahr)
|
0,00
|
0,00
|
|
gegenüber
verbundenen Unternehmen
|
0,00
|
0,00
|
|
(Vorjahr)
|
0,00
|
0,00
|
|
gegenüber
Unternehmen mit denen
ein Beteiligungsverhältnis besteht
|
0,00
|
0,00
|
|
(Vorjahr)
|
0,00
|
0,00
|
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
24.005,19
|
0,00
|
|
(Vorjahr)
|
25.666,66
|
0,00
|
|
davon aus Steuern
|
3.387,61
|
0,00
|
|
(Vorjahr)
|
1.134,72
|
0,00
|
|
davon gegenüber
Gesellschafter
|
20.190,55
|
0,00
|
|
(Vorjahr)
|
24.470,24
|
0,00
|
|
davon im Rahmen sozialer
Sicherheit
|
0,00
|
0,00
|
|
(Vorjahr)
|
0,00
|
0,00
|
|
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB
Am Bilanzstichtag bestanden keine in der Bilanz zu
vermerkenden oder im Anhang anzugebenden bzw. aus Bilanz
und Anhang nicht ersichtlichen Haftungsverhältnisse.
Sonstige Pflichtangaben
Geschäftsführung
von Eiff Andreas
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ausgeübter Beruf:
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Kaufmann
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Die Geschäftsführer sind
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Vermerk gemäß § 42 Abs. 3
GmbHG
|
Euro
|
Ausleihungen
|
0,00
|
Forderungen
|
0,00
|
Rückstellungen
|
0,00
|
Verbindlichkeiten
|
20.190,55
|
|
|
|
Euro
|
Bilanzverlust zum
|
01.01.2015
|
|
-3,25
|
Ausschüttungen
|
|
|
0,00
|
Jahresüberschuss
|
|
|
3.899,24
|
Bilanzgewinn zum
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31.12.2015
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653,08
|
Hanau, den 15.06.2016
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.06.2016 festgestellt.
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