MH
Brauereibedarfs GmbH
Euskirchen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2015
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
1.376,92 |
| I.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.376,92 |
| B.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
74.862,53 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
76.239,45 |
Passiva
|
|
31.12.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
99.505,35 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
921,77 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
74.862,53 |
| B.
Verbindlichkeiten |
76.239,45 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
272,49 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
76.239,45 |
Anhang
RECHTLICHE UND STEUERLICHE VERHäLTNISSE
Firma: MH Brauereibedarfs GmbH
Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter
Haftung
Sitz: Euskirchen
Gegenstand des
Unternehmens: Vertrieb und Handel mit
Brauereiartikeln
Gesellschaftsvertrag Ursprüngliche Fassung
vom 08. Juli 1997
(Urkundenrolle für 1997 Nummer 692
des Notars Dr. Ralf Tönnies)
Stammkapital: € 25.564,59 (DM 50.000,00)
(davon eingezahlt € 25.564,59)
Gesellschafter: Die Gesellschafter sind mit folgenden
Stammeinlagen beteiligt:
Willi Hermanns € 25.564,59
Handelsregister: Bonn
HRB 11719
Geschäftsführung: Willi Hermanns
Der Gesellschafter ist zur alleinigen
Vertretung der Gesellschaft befugt und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Steuerliche Grundlagen: Finanzamt Euskirchen
Steuernummer 209/5712/0775
KAPITALFEHLBETRAG
Bilanziell ergibt sich zum 31. Dezember 2015 ein
nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe
von 74.862,53 €. Diesem Fehlbetrag stehen jedoch
Gesellschafterforderungen zum
31. Dezember 2015 in Höhe von 75.966,96 €
gegenüber, zu denen der Gesellschafter Willi Hermanns
nach Aussage der Geschäftsleitung
Rangrücktrittserklärungen abgegeben hat.
Die Geschäftsführung wurde in diesem
Zusammenhang auf § 64 GmbHG hingewiesen.
Inwieweit mit der bilanziellen Unterdeckung auch eine
Überschuldung der Gesellschaft gegeben ist, wäre
anhand einer gesonderten Vermögensübersicht zu
prüfen, die auch den Geschäftswert umfassen
müsste. Auf § 19 Abs. 2 S. 1; l. HS InsO wird
ausdrücklich verwiesen.
JAHRESABSCHLUSS
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
gesetzlichen Vorschriften erstellt. Die Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden wurden durchweg an den
ertragsteuerlichen Vorschriften ausgerichtet, soweit dies
handelsrechtlich zulässig ist.
BUCHFüHRUNG
Für das Unternehmen besteht
Buchführungspflicht.
Die Finanzbuchhaltung wurde im Wirtschaftsjahr 2015
durch den Mandanten mit Hilfe des
Finanzbuchhaltungsprogramms LEXWARE erstellt.
ERGEBNISVERWENDUNG
Laut Bilanz zum 31.12.2015 ergibt sich ein
Jahresfehlbetrag in Höhe von 921,77 €. Dieser
erhöht den Verlustvortrag aus 2014 in Höhe von
99.505,35 €. Somit ergibt sich ein Verlustvortrag auf
neue Rechnung in Höhe von 100.427,12 €.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.04.2016 festgestellt.
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