HMH Immobilien GmbHLiquidiert

56470 Bad Marienberg (Westerwald), DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Montabaur HRB 4939
Eingetragen
11.10.1994
Branche
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenBeteiligungsgesellschaftenBauträger für Wohngebäude
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Bau, der An- und Verkauf sowie die Verwaltung von Immobilien. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Maßnahmen vorzunehmen, die dem Unternehmenszweck dienlich sind. So kann sie sich insbesondre an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art beteiligen oder deren Vertretung übernehmen und Zweigniederlassungen errichten.

Historie

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Management

NameRolle
Martina Herkersdorf
seit 16.7.2014
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

HMH Immobilien GmbH

Bad Marienberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Sachanlagen


82.250,00

B. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände


4.471,91

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks


623,90

C. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag


97.784,54

Summe Aktiva


185.130,35



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.564,59

II. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

-116.824,38

III. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

-6.524,75

nicht gedeckter Fehlbetrag

97.784,54

B. Rückstellungen


3.200,00

C. Verbindlichkeiten


181.160,35

D. Rechnungsabgrenzungsposten

770,00

Summe Passiva


185.130,35

ANHANG

Rechtliche Verhältnisse

Firma: HMH Immobilien GmbH

Sitz: 56470 Bad Marienberg

Anschrift: Auf der Rütsch 8

Rechtsform: GmbH

Gründung: 19.08.1994

Eintragung in das Handelsregister: Amtsgericht Montabaur, HRB 4939

Gegenstand des Unternehmens: Handel und Verwaltung von Immobilien

Stammkapital: € 25.564,59

Geschäftsjahr: Kalenderjahr

Die Firma HMH Immobilien GmbH ist mit einer Bilanzsumme von € 185.130,--, einem Jahresumsatz von € 25.471,-- und einem im Jahresdurchschnitt beschäftigten Mitarbeiter gemäß § 267 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft. Damit ist sie nach § 316 Abs. 1 HGB nicht prüfungspflichtig. Außerdem gelten die Erleichterungen für die Offenlegung (§ 326 HGB)

Das Stammkapital in Höhe von € 25.564,59 ist vollständig eingezahlt. Geschäftsführerin der Gesellschaft ist Frau Martina Herkersdorf.

Steuerrechtliche Verhältnisse

Die Körperschaft ist unbeschränkt steuerpflichtig gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG.

Der Gewerbebetrieb unterliegt der Gewerbesteuerpflicht gemäß § 2 Abs. 1 GewStG.

Im Rahmen der Abschlusserstellung wurde die Berechnung der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer vorgenommen.

Angaben zum Jahresabschluss

Gliederung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss wird ausführlich nach dem allgemeinen Gliederungsschema des § 266 Abs. 2 und 3 HGB aufgestellt.

Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewandt.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet.
Die Herstellungskosten beinhalten die nach den steuerlichen Vorschriften
aktivierungspflichtigen Beträge. Bei der Bemessung der Nutzungsdauer wird auf
die betrieblichen Erfahrungen abgestellt, die sich weitgehend mit den Angaben
in den steuerlichen Afa-Tabellen decken.

Bewegliche und unbewegliche Anlagegüter, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, werden teilweise linear, teilweise degressiv abgeschrieben. Von der degressiven zur linearen Abschreibung wird übergegangen, sobald dies zu höheren Abschreibungen führt. Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden im Wirtschaftsjahr 2009 gemäß den geänderten Vorschriften des § 6 Abs. 2 EStG auf die Nutzungsdauer von fünf Jahren verteilt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Das Wirtschaftsjahr 2010 schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von € 6.524,75 ab. Laut Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 04. November 2011 wird der Betrag auf neue Rechnung vorgetragen.

Passivierungspflichtige Rückstellungen werden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bemessen.

Verbindlichkeiten sind zu Rückzahlungsbeträgen angesetzt.

 

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 04.11.2011

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

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