Hundezentrum Canis Familiaris GmbH

Neu Fringshaus, 52159 Roetgen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Aachen HRB 8784
Eingetragen
19.2.2002
Branche
BeteiligungsgesellschaftenEinzelhandel mit zoologischem Bedarf und lebenden TierenBetreuungsdienste für Heimtiere
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Führung einer Hundepension und Hundeschule und alle damit verbundenen Geschäfte und Tätigkeiten.

Historie

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Management

NameRolle
Erik Kersting
seit 4.6.2002
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Hundezentrum Canis Familiaris GmbH

Roetgen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 11.069,06 16.971,55
I. Sachanlagen 11.069,06 16.971,55
B. Umlaufvermögen 42.071,76 38.811,60
I. Vorräte 4.969,61 26.095,40
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 23.683,41 12.300,71
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 13.418,74 415,49
C. Rechnungsabgrenzungsposten 166,22 159,50
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 22.735,82 1.398,13
Bilanzsumme, Summe Aktiva 76.042,86 57.340,78

Passiva

   
  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzverlust 47.735,82 26.398,13
III. nicht gedeckter Fehlbetrag 22.735,82 1.398,13
B. Rückstellungen 4.847,82 5.508,82
C. Verbindlichkeiten 71.195,04 51.831,96
Bilanzsumme, Summe Passiva 76.042,86 57.340,78

Anhang

Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen

Grundlagen und Methoden

Vorliegender Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2010 wurde nach den Grundsätzen der Rechnungslegungsvorschriften des HGB unter Berücksichtigung des BilMoG erstellt.

Die Regelungen des GmbH-Gesetzes wurden ebenfalls berücksichtigt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Von den größenabhängigen Erleichterungen bezüglich der Form der Darstellung wurde Gebrauch gemacht.

Auf die Erstellung eines Lageberichtes wurde aufgrund des § 264 Abs. 1 S. 4 HGB verzichtet.

Die Bilanzierungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben, soweit das BilMoG keine Abweichungen vorsieht.

Die Posten des Jahresabschlusses sind insoweit mit den Vorjahreszahlen vergleichbar.

Die Vorschriften des BilMoG wurden gem. Art. 66 Abs. 3 EGHGB ab dem Geschäftsjahr 2010 erstmalig angewendet.

Abweichungen gegenüber dem Vorjahr, Beibehaltungs- und Fortführungswahlrechte

Das Beibehaltungs- und Fortführungswahlrecht von Bilanzpositionen nach dem alten Recht vor dem BilMoG wurde gem. Art. 66 und 67 EGHGB in Anspruch genommen.

Eine Eröffnungsbilanz nach BilMoG und HGB n.F. wurde daher zulässigerweise nicht erstellt, da keine Bilanzpositionen nach zwingenden Vorschriften des BilMoG, HGB n.F. sowie der Art. 66 und 67 EGHGB zu ändern waren.

Soweit die Vereinfachungs- und Übergangsregelungen des BilMoG nach den Art. 66 und 67 EGHGB die Fortführung der Bewertungsregelungen der Vorjahresbilanzwerte erlauben, wurden diese in Anspruch genommen.

Abweichungen gegenüber dem Vorjahr ergaben sich insoweit daher nicht.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Anlagevermögen

Die Bewertung der Neuzugänge des Anlagevermögens erfolgte gem. § 252 HBG n.F.

Der Altbestand wurde gem. Art. 66 Abs. 3 EGHGB in der Bewertung nach § 252 HGB a.F. fortgeführt.

Gegenstände des immateriellen Anlagevermögens liegen keine vor.

Der Wertansatz der Sachanlagen berechnete sich aus den Anschaffungskosten, vermindert um planmässige Abschreibungen.

Die Herstellungskosten setzen sich aus unmittelbar zurechenbaren Kosten und notwendigen Gemeinkosten sowie durch die Fertigung veranlassten Abschreibungen zusammen.

Die planmässigen Abschreibungen wurden linear vorgenommen unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Nutzungsdauer.

Bewegliche Anlagegüter bis zu einem Wert in Höhe von 410 € netto wurden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben, da nach herrschender Meinung § 254 HGB a.F. weiter angewendet werden kann analog § 6 Abs. 2 EStG, wenn der Wert dieses Bilanzpostens von untergeordneter Bedeutung ist.

Die Bilanzposition der beweglichen Wirtschaftsgüter mit einem Wert von 150 € bis 1.000 € aus Vorjahren wurde weiterhin auf 5 Jahre unabhängig von Ihrem tatsächlichen Wert und Bestand typisiert entsprechend den Vorgaben des § 6 Abs. 2a EStG 2008-2009 fortgeführt, da nach herrschender Meinung diese Position beibehalten werden kann, wenn der Wert von untergeordneter Bedeutung ist ( § 254 HGB a.F. analog).

Umlaufvermögen

Die Vorräte wurden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. War der Tageswert zum Bilanzstichtag niedriger, wurde dieser angesetzt.

Die Vorratsbewertung der Berichtspflichtigen wurde lt. der von der GmbH erstellten Inventur ungeprüft übernommen.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden mit den Herstellungskosten angesetzt. War der Tageswert zum Bilanzstichtag niedriger, wurde dieser angesetzt.

Forderungen

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert vermindert um Wertberichtigungen und unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt.

Bei der Bewertung der Forderungen und Wertpapiere wurden erkennbare Risiken berücksichtigt.

Rückstellungen

Die übrigen Rückstellungen betreffen ausschließlich sonstige Rückstellungen. Diese werden so bemessen, daß sie nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen Rechnung tragen.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag passiviert. Falls die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten mit dem höheren Tageswert ausgewiesen.

Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB

Verbindlichkeiten aus der Übertragung von Wechseln, (Verbindlichkeiten aus Bürgschaften), Wechsel- und Scheckbürgschaften bestanden nicht.

Ebenso wurden Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten nicht bestellt.

Latente Steuern

Nach § 274 HGB sind latente Steuern in der Handelsbilanz auszuweisen.

Latente Steuern lagen nicht vor, da die Handelsbilanz mit der Steuerbilanz übereinstimmt (Einheitsbilanz).

Ergebnisverwendung und Rücklagenentwicklung

Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung vor:

Das Bilanzergebnis 2010 wird mit einem Jahresverlust in Höhe von € 21.337,69 ausgewiesen. Der Bilanzgewinn zum 31.12.2010 beträgt € 47.735,82. Dieser Bilanzverlust wird in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen.

Sonstige Pflichtangaben

Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben entsprechend den gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich die wirtschaftliche Lage wieder.

Eigenkapitalanteile von Wertaufholungen lagen nicht vor.

Der Gesamtbetrag, der nach § 268 Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt 0,00 €.

Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:

-Geschäftsführer: Erik Kersting

Liste der Gesellschafter nach dem Stand vom 31.12.2010

1. Iris Kersting

Neu Fringshaus 1

52159 Roetgen

Betrag der Stammeinlage: 25.000,00 €

Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:

Verrechnungskonto: Iris Kersting Euro 16.591,99 € S

 

Roetgen

Erik Kersting, Geschäftsführer

Feststellungsdatum: 11.05.2011

Nachrichten & Medien

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