SIDUS-Media
GmbH
Rheinstetten
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2014
EUR |
1.1.2014
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
10.550,00 |
0,00 |
| I.
Sachanlagen |
10.050,00 |
0,00 |
| II.
Finanzanlagen |
500,00 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
42.232,93 |
0,00 |
| I.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
42.232,93 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
52.782,93 |
0,00 |
Passiva
|
|
31.12.2014
EUR |
1.1.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
47.814,71 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
0,00 |
| II.
Jahresfehlbetrag |
2.185,29 |
0,00 |
| B.
Verbindlichkeiten |
4.968,22 |
0,00 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
4.968,22 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
52.782,93 |
0,00 |
Anhang
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 I HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266
ff HGB).
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der immateriellen
Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt
zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei
den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt
die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter
werden linear und degressiv abgeschrieben. Geringwertige
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bis 410,00 € wurden aus
Vereinfachungsgründen im Erwerbsjahr voll
abgeschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung
angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen
Rechnung getragen.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die
ursprünglich auf fremde Währung lauteten, wurden
zum Devisenkassakurs am Abschlussstichtag nach § 256a
II HGB bewertet (§ 284 II Nr. 2 HGB).
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer
Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§
253 II 1 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 I HGB).
Erläuterungen zur Bilanz
Zum Abschlussstichtag bestanden folgende
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB
(§ 268 VII HGB):
Eventualverbindlichkeiten Sicherheiten durch
Verpfändung von Guthaben
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.
Sonstige Angaben
Die Gesellschaft hatte im Berichtsjahr folgende
Organe, die die Geschäfte geführt haben (§
285 Nr. 10 HGB):
· Geschäftsführer: Krum, Jan
In der Geschäftsführung gab es keine
Veränderung.
Die Schutzklausel nach § 286 IV HGB wurde in
Anspruch genommen. Von den Erleichterungen der §§
274a, 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.
Rheinstetten, den 02.07.2015
- Geschäftsführung -
SIDUS Media GmbH
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2014 -
31.12.2014
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 1.800,00 EUR.
1.1.2014 -
1.1.2014
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Rheinstetten, den 02.07.2015, gezeichnet Jann Krum
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 02.07.2015 festgestellt.
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