Meril
GmbH
Bonn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
186.895,89 |
72.373,00 |
| I.
Sachanlagen |
186.895,89 |
72.373,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
6.608.993,09 |
1.018.436,33 |
| I.
Vorräte |
1.163.847,14 |
191.266,26 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen |
1.107.419,06 |
|
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.617.218,20 |
757.430,91 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
12.467,16 |
12.467,16 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.827.927,75 |
69.739,16 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.089,81 |
1.769,69 |
| Aktiva |
6.800.978,79 |
1.092.579,02 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
5.247.757,96 |
420.014,85 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
4.000.000,00 |
3.000.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
2.579.985,08 |
2.603.928,60 |
| III.
Jahresüberschuss |
3.827.743,04 |
23.943,45 |
| B.
Rückstellungen |
1.130.087,90 |
104.954,60 |
| C.
Verbindlichkeiten |
423.132,93 |
567.609,57 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
423.132,93 |
567.609,57 |
| Summe
Passiva |
6.800.978,79 |
1.092.579,02 |
Anhang
A. Grundsätzliches zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Meril GmbH mit Sitz in 53119
Bonn, zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend hierzu
waren die Bestimmungen des GmbH-Gesetzes und der
Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft zu beachten.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wählte
die Gesellschaft das Gesamtkostenverfahren gemäß
§ 275 Abs. 2 HGB.
Die Meril GmbH, Bonn, ist eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die
Erleichterungen nach § 276 Satz 1 HGB wurden nicht in
Anspruch genommen. Von den Erleichterungen nach § 288
Abs. 1 HGB wurde Gebrauch gemacht.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk im
Anhang gewählt.
B. Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung
Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Vorschriften der
§§ 265, 266 und 275 Abs. 2 HGB. Die Bewertung der
Vermögens- und Schuldposten entspricht den
handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften der §§
252 bis 256a HGB.
Die Bewertung der einzelnen Bilanzposten richtet sich
im Einzelnen nach folgenden Grundsätzen:
Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten
abzüglich planmäßiger nutzungsbedingter
linearer Abschreibungen über die
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (3 bis 13 Jahre)
bewertet. Geringwertige Anlagegegenstände wurden
sofort abgeschrieben.
- Die
Vorräte (Waren) wurden zu Anschaffungskosten
unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips nach
§ 253 Abs. 4 i.V.m. § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB
bewertet.
- Die
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände wurden
grundsätzlich zum Nennwert bewertet. Soweit
erforderlich wurden Wertberichtigungen zur Überleitung
auf die niedrigerenbeizulegenden Wertegebildet.
- Der
Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten
wurden zum Nennwert angesetzt.
- Die
aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwendungen
für eine bestimmte Zeit nach diesem Stichtag
darstellen.
- Die
sonstigen Rückstellungen decken in angemessenem
Umfang alle erkennbaren Risiken und ungewissen
Verpflichtungen. Sie wurden auf Grund der im Zeitpunkt der
Bilanzaufstellung vorliegenden Erkenntnisse in Höhe
der voraussichtlichen Inanspruchnahme und unter
Berücksichtigung zukünftiger Preis- und
Kostensteigerungen zum Erfüllungsbetrag gebildet, der
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig ist.
- Die
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert.
Soweit Posten der Bilanz auf Valutaforderungen oder
Valutaverbindlichkeiten in Fremdwährung beruhen,
erfolgte ihre Bewertung zum Tageskurs der Entstehung. Die
Folgebewertung nach § 256a HGB erfolgte zum Kurs
am Bilanzstichtag.
Bilanzierung und Ausweis der Posten der Bilanz und
der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte unverändert
zum Vorjahr.
C. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände haben bis auf
einen Betrag von EUR 12.467,16 (Vj.: TEUR 12) eine
Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegen
verbundene Unternehmen beinhalten zum Bilanzstichtag
Forderungen gegen Gesellschafter aus Anzahlungen auf
Warenlieferungen in Höhe von EUR 600.000,00 (Vj.: TEUR
0).
Sämtliche in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit
bis zu einem Jahr.
Bei den Lieferantenverbindlichkeiten bestehen die
üblichen Eigentumsvorbehalte.
D. Sonstige Angaben
Die Gesellschaft wird durch zwei
Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Ist nur ein
Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die
Gesellschaft allein.
Als Geschäftsführer der Gesellschaft sind
Frau Lisa Dias, Kauffrau und Herr Punit Mahesh Gupta,
Kaufmann, bestellt. Die Geschäftsführer üben
ihre Tätigkeit hauptberuflich aus. Beide
Geschäftsführer sind jeweils
einzelvertretungsberechtigt.
Das Stammkapital der Gesellschaft wurde durch
Gesellschafterbeschluss vom 8. Februar 2023 durch
Einzahlung um 1.000.000,00 Euro auf 4.000.000,00 Euro
erhöht. Die Eintragung in das Handelsregister der
Gesellschaft erfolgte am 11. September 2023.
Die Angabe der von der Gesellschaft im
Geschäftsjahr 2023 getragenen
Geschäftsführerbezüge unterbleibt in
Anlehnung an § 286 Abs. 4 HGB.
Im Geschäftsjahr 2023 waren im Durchschnitt 17
(Vj.: 2) Angestellte beschäftigt.
Die Meril Life Sciences Pvt. Ltd., Gujarat / Indien,
als Gesellschafterin der Meril GmbH, Bonn, hat eine
Patronatserklärung mit Laufzeit bis zum 31. März
2024 abgegeben. Im Rahmen dieser Zusage stellt die Meril
Life Sciences Pvt., Gujarat / Indien, sicher, dass die
Gesellschaft jederzeit mit ausreichender Liquidität
ausgestattet sein wird, um die
Geschäftstätigkeiten aufrecht zu erhalten und
alle fälligen Forderungen von Gläubigern
befriedigen zu können. Die Meril Life Sciences Pvt.
Ltd., Gujarat / Indien, tritt darüber hinaus mit allen
aus der Gewährung von zusätzlicher
Liquidität zustehenden Forderungen gegen die
Gesellschaft im Range hinter allen gegenwärtigen und
künftigen Forderungen zurück.
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird in den
Konzernabschluss der alleinigen Gesellschafterin, der Meril
Life Sciences Pvt. Ltd., Gujarat / Indien, einbezogen. Der
Konzernabschluss wird nicht veröffentlicht.
sonstige Berichtsbestandteile
Bonn, den 4. März
2024
Meril GmbH, Bonn
gez.
Lisa Dias, Punit Mahesh Gupta
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.05.2025
festgestellt.
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