Stammdaten

Register
Amtsgericht Hannover HRB 221050
Eingetragen
13.1.2021
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieEntwicklung und Programmierung von AnwendungssoftwareTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software
Gegenstand
Die Entwicklung, der Vertrieb und die Lizenzvergabe von Software sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Johann Peter Neuhaus-Steinmetz
Alte Dorfstraße 7, 31234 Edemissen
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Immsoft GmbH

Hannover

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 2,00 265,00
B. Umlaufvermögen 71.712,39 63.019,14
davon Forderungen an Gesellschafter 0,00 10.000,00
C. Rechnungsabgrenzungsposten 296,59 296,59
Aktiva 72.010,98 63.580,73

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 54.540,30 53.405,19
B. Rückstellungen 14.478,00 7.394,00
C. Verbindlichkeiten 2.992,68 2.781,54
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 2.992,68 2.781,54
davon gegenüber Gesellschaftern 1.512,00 1.512,00
Summe Passiva 72.010,98 63.580,73

sonstige Berichtsbestandteile


Die Bilanz des Unternehmens wurde nach den Bestimmungen des § 266 Abs. 2 und 3 HGB aufgestellt. Von den größenabhängigen Erleichterungen des § 274 a HGB wurde kein Gebrauch gemacht. Die Angaben erfolgen in der Bilanz.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)

Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Dabei fand das Höchstwertprinzip Beachtung.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert ausgewiesen.

Forderungen und Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag wurden anhand von Saldenlisten nachgewiesen.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Die Rückstellungen sind mit dem Betrag angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden beibehalten (§284 Abs. 2 Nr. 3 HGB)
Von der Ausübung von Bilanzierungswahlrechten wurde kein Gebrauch gemacht. Bilanzierungsverbote wurden beachtet.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Von den Erleichterungen des § 276 HGB wurde kein Gebrauch gemacht.

Geschäftsführer (§285 Nr. 10 HGB)
Im abgelaufenen Kalenderjahr oblag die Geschäftsführung Herrn Dr. Neuhaus-Steinmetz. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

 

Hannover, 31.03.2025

gez. Dr. Neuhaus-Steinmetz, (Geschäftsführer)

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.03.2025 festgestellt.

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