Spontaneous
Order GmbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
105.989,00 |
76.673,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
105.044,00 |
75.417,00 |
| II.
Sachanlagen |
945,00 |
1.256,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
687.801,38 |
353.724,59 |
| I.
Vorräte |
183.714,45 |
61.778,09 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
45.086,43 |
106.002,05 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
459.000,50 |
185.944,45 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.458,03 |
1.490,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
796.248,41 |
431.887,59 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
81.779,19 |
59.332,18 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
162.395,00 |
152.840,00 |
| 1.
Eigene Anteile - offen vom Gezeichneten Kapital
abgesetzt |
-6.899,00 |
-6.899,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
155.496,00 |
145.941,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
2.618.119,88 |
2.377.620,53 |
| III.
Gewinnrücklagen |
1.829,64 |
1.829,64 |
| IV.
Verlustvortrag |
2.466.058,99 |
2.199.061,95 |
| V.
Jahresfehlbetrag |
227.607,34 |
266.997,04 |
| B.
Rückstellungen |
6.380,00 |
6.360,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
708.089,22 |
366.195,41 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
656.409,22 |
313.695,41 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
51.680,00 |
52.500,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
796.248,41 |
431.887,59 |
Anhang
2.1 Allgemeine Angaben
Die Spontaneous Order GmbH hat ihren Sitz in Berlin
und ist eingetragen in das Handelsregister beim:
Registergericht: Berlin (Charlottenburg)
Register-Nr.: HRB 161054
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der
Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG).
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine
Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB
einzustufen.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung des Jahresabschlusses wurden nur bei der
Erstellung des Anhangs in Anspruch genommen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs 2 HGB
aufgestellt.
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierung- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber
dem Vorjahr fand deshalb nicht statt.
Die Geschäftsleitung geht von der
Fortführung des Unternehmens aus (going concern). Von
den Erleichterungen des § 288 HGB wurde gebrauch
gemacht.
2.2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist.
Die Bilanzerstellung erfolgte unter
vollständiger Verwendung des Jahresergebnisses.
Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände
und Schulden wird vom Grundsatz der
Unternehmensfortführung (going-concern-Prinzip
gemäß § 252 Abs. 1 Nummer 2 HGB)
ausgegangen.
2.3 Erläuterungen zur Bilanz
Die
immateriellen Vermögensgegenstände wurden
zu Anschaffungskosten bewertet und über die
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer planmäßig
abgeschrieben. Zugänge wurden zu Anschaffungskosten
aktiviert.
Die
Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bewertet und über die
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer planmäßig
abgeschrieben. Der Anlagespiegel wurde als Anlage zum
Anhang beigefügt. Soweit erforderlich sind die
niedrigen beizulegenden Werte angesetzt worden.
Zugänge wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bewertet.
Für
geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis 800,00 EUR wurde
auch in der Handelsbilanz vom Wahlrecht gemäß
§ 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht und im Jahr der
Anschaffung zugleich ein Abgang unterstellt.
Die Bewertung der
Finanzanlagen erfolgte zu Anschaffungskosten.
Die
Vorräte ergeben sich aus der körperlichen
Bestandsaufnahme (Inventur) zu Bilanzstichtag. Sie wurden
grundsätzlich mit Anschaffungskosten bzw. den
niedrigeren Markpreisen bewertet. Das strenge
Niederstwertprinzip wurde beachtet.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden zu Nennwerten
bewertet. Das strenge Niederstwertprinzip wurde beachtet.
Eine namentliche Einzelaufstellung ist vorhanden.
Der Ausweis der
flüssigen Mittel am Bilanzstichtag erfolgte zu
Nennwerten. Die ausgewiesenen Banksalden stimmen mit den
Rechnungsabschlüssen der Kreditinstitute überein.
Der Kassenbestand stimmt mit dem Bilanzansatz überein.
Die
aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden für
Ausgaben vor dem Bilanzstichtag gebildet, welche
Aufwendungen nach dem Bilanzstichtag betreffen.
Das
gezeichnete Kapital beträgt EUR 162.395,00.
Die
Rückstellungen sind in Höhe des
Erfüllungsbetrages angesetzt worden, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist, um alle zum Bilanzstichtag drohenden Verluste und
ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken.
Die
sonstigen Rückstellungen betragen EUR 6.380,00.
Die
Verbindlichkeiten enthalten sämtliche
Verbindlichkeiten des Unternehmens. Sie wurden in Höhe
des Erfüllungsbetrages bewertet. Eine namentliche
Einzelaufstellung ist vorhanden.
2.4
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.
Aufwendungen und Erträge wurden Periodengerecht
zugeordent. Das Realisationsprinzip, wurde beachtet.
Besondere Wahlrechte wurden nicht in Anspruch genommen.
Der im
Materialaufwand enthaltende Materialverbrauch wurde
aufgrund einer Stichtagsinventur ermittelt und zu
Anschaffungskosten bewertet.
Die
Abschreibung auf das Anlagevermögen wurden
über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
vorgenommen. Abschreibungen aufgrund steuerlicher
Sondervorschriften (Sonderabschreibungen) wurden nicht
vorgenommen. Vom Bewertungswahlrecht des § 6 Abs. 2
EStG wurde in vollem Umfang Gebrauch gemacht.
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge bzw.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen beinhalten
Erträge und Aufwendungen aus Finanzierungen.
Die
Steuern aus Einkommen und Ertrag ergeben sich aus
den steuerlichen Vorschriften. Sie belasten in voller
Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit.
Angabepflichtige Posten gemäß § 285
Nr. 5 und 6 HGB und sonstige außerordentliche Posten,
die für die Beurteilung der Ertragslage von besonderer
Bedeutung sind, bestehen nicht.
2.5
Sonstige Angaben
2.5.1 Allgemeine Angaben
Von den Erleichterungen nach § 288 HGB wurde
gebrauch gemacht. Die Schutzklausel gemäß §
286 Abs. 4 HGB wurde in Anspruch genommen.
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 14
Arbeitnehmer beschäftigt.
2.5.2 Haftungsverhältnisse und sonstige
finanzielle Verpflichtungen
Haftungsverhältnisse gemäß § 251
HGB i.V.m. § 268 Abs. 7 HGB besteht nicht.
2.5.3 Geschäftsführer
Als Geschäftsführer war im
Geschäftsjahr bestellt:
- Tim Bibow
2.5.4 Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt vor, das
Jahresergebnis des laufenden Geschäftsjahres auf neue
Rechnung vorzutragen.
Berlin, den 17.11.2021
gez. Tim Bibow
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Spontaneous Order GmbH
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.05.2022 festgestellt.
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