Papst Logistik GmbHLiquidiert

44147 Dortmund, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Dortmund HRB 25554
Eingetragen
19.12.2011
Branche
Erbringung von LogistikdienstleistungenVermittlungstätigkeiten für die GüterbeförderungGüterbeförderung in der Hochsee- und Küstenschifffahrt
Gegenstand
die Besorgung sowie die Durchführung der Beförderung von Gütern sowie die Konzeption, Planung und Umsetzung logistischer Konzepte

Historie

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Management

NameRolle
Manfred Frank Papst
seit 26.3.2013
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

25.000 €
50.00%
25.000 €
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Papst Logistik GmbH

Dortmund

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

Bilanz

Aktiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Anlagevermögen 1.127.840,49 902.971,92
I. Sachanlagen 1.125.570,49 902.971,92
II. Finanzanlagen 2.270,00 0,00
B. Umlaufvermögen 750.423,71 523.740,32
I. Vorräte 73.700,00 70.500,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 673.379,22 451.745,91
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 59.485,00 62.100,00
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 3.344,49 1.494,41
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.606,19 1.250,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 1.879.870,39 1.427.962,24

Passiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Eigenkapital 120.428,20 73.416,28
I. gezeichnetes Kapital 100.000,00 100.000,00
II. Verlustvortrag 26.583,72 68.786,76
III. Jahresüberschuss 47.011,92 42.203,04
B. Rückstellungen 16.484,98 0,00
C. Verbindlichkeiten 1.742.957,21 1.354.545,96
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 862.313,53 542.939,13
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 880.643,68 811.606,83
Bilanzsumme, Summe Passiva 1.879.870,39 1.427.962,24

Anhang


zum Jahresabschluss 2016

der Firma 

Papst Logistik GmbH
Huckarder Str. 113, 44147 Dortmund

I. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§ 266 Abs.1, § 276, § 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

1. Gliederungsgrundsätze

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr. Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.

Eine Anpassung der Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung des Vorjahres zur Vergleichbarkeit mit denen des Geschäftsjahres war nicht erforderlich. Eine Mitzugehörigkeit von Vermögensgegenständen und Schulden zu anderen Posten der Bilanz bestand nicht.

2. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.  Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträge, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.  Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.  Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.  Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind nachfolgend gesondert angegeben.

3. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.  Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.  Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden.  Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Eventuell erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Bei eventuellen Gebäuden werden die Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommen.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen linear oder degressiv vorgenommen. Die jeweilige Abschreibungsmethode ist dem Anlageverzeichnis zu entnehmen. Die amtlichen Abschreibungsvorschriften wurden berücksichtigt.

Sonderabschreibungen wurden nicht vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden im Erwerbsjahr auf dem Konto
Sammelposten GWG aktiviert und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften abgeschrieben.

Abschreibungen im Rahmen unvernünftiger kaufmännischer Beurteilung sind nicht vorgenommen worden.

Eventuelle Beteiligungen wurden zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren steuerrechtlich zulässigen Wert angesetzt.

Eventuelle Ausleihungen wurden mit dem Barwert oder dem steuerrechtlich zulässigen niedrigeren Wert angesetzt.

Eventuelle  Wertpapiere des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen oder Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben.  Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken mussten im Jahr 2014 nicht durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt werden. Ausgewiesene Forderungen sind im Folgejahr nicht ausgefallen.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.

Die Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.  Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

Eventuelle Pensionsverpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischer Methode mit dem Teilwert auf Basis eines Zinsfußes von 6% bilanziert. Der Wert der nach Art.28 Abs.3 EGHGB nicht bilanzierten Anwartschaften aus Pensionszusagen, die vor dem 1.1.87 erteilt wurden, beträgt 0,00.

Im Jahresabschluss sind keine Posten enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben.

II. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich, ebenso wie die Abschreibungen des Geschäftsjahres.

In eventuelle Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen einbezogen.

In eventuelle Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen einbezogen.

Die Aufgliederung der sonstigen Verbindlichkeiten und der Rückstellungen ist aus dem Kontennachweis zur Bilanz ersichtlich.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht.

III.  Zusatzangaben zur Bilanz

Zusatzangaben zur Bilanz nach § 327 Ziff. 1 HGB sind nicht erforderlich, da es sich um eine sog. kleine Kapitalgesellschaft handelt.

IV. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung sind aus dem Kontennachweis zur G. u. V., die der Bilanz beigefügt ist, zu ersehen.

V. Sonstige Angaben

1. Geschäftsführer sind :   Frank Papst und Dr. Sebastian Papst

Zugunsten der Geschäftsführer und der Mitglieder des Aufsichtsrats oder Beirats ist die Gesellschaft Haftungsverhältnisse in Höhe von 0,00 € eingegangen.

2. Arbeitnehmer

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres waren durchschnittlich ( ohne Organmitglieder)
Anzahl     53         Arbeitnehmer beschäftigt.
 
VI. Ergebnisverwendung

Die Ergebnisverwendung wurde in der als Anlage beigefügten Gesellschafterversammlung geregelt.

VII. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Am Abschlussstichtag bestanden keine in der Bilanz nicht ausgewiesene Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen gem. § 285 Nr. 3 HGB, die nicht in der Bilanz auszuweisen sind und auch keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind, die für die Beurteilung der Lage des Unternehmens von Bedeutung sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht.

VII. Diese Handelsbilanz wurde gemäß den Bestimmungen des BilmoG aufgestellt
und entspricht in vollem Umfang der Steuerbilanz.

Hagen, den  25.05.2017       

V. Buskies, StBv.

  ........................................................

Geschäftsführer   
........................................................
  

Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

1.1.2016 - 31.12.2016

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR.

1.1.2015 - 31.12.2015

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 13.866,48 EUR.

sonstige Berichtsbestandteile


Dortmund, 25.05.2017
gez. Frank Papst, Dr. Sebastian Papst


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.05.2017 festgestellt.

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