Güterbeförderung im Straßenverkehr
Müller Bau GmbH
Mangelsfeld 17, 97708 Bad Bocklet, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Gerlinde Müller seit 21.1.2003 | Prokura |
Lukas Andreas Müller seit 21.1.2003 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
1 von 3 angezeigt
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Müller Bau GmbHBad Bocklet, Ortsteil GroßenbrachJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Handelsbilanz
Anhang
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Entgeltlich erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Bei der Bewertung der unfertigen Leistungen bzw. Bauvorhaben wurde die Gemeinkostenermittlung anhand des BAB explizit mit einbezogen. Hierbei wurde die Bruttolohnsumme des Produktivlohns als Bezugsgröße für die Ermittlung des Gemeinkostenzuschlags zugrunde gelegt. Die Geldbeschaffungskosten blieben bei der Ermittlung der Gemeinkosten unberücksichtigt. Erhaltene Anzahlungen wurden mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt und gemäß § 268 Abs. 5 Satz HGB offen von den Vorräten abgesetzt. Die Forderungen und die sonstigen Vemögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken mit dem Nennwert bewertet. Das latente Kreditrisiko wurde durch die Bildung von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen abgedeckt. Die liquiden Mittel (Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten) wurden zum Nennwert angesetzt. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die Pensionsrückstellungen betragen nach der Saldierung mit dem Deckungsvermögen gem. § 246 Abs2 HGB insgeamt 282.334,00 Euro. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Angaben zur Bilanz Angabe zu Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt 70.000,00 Euro (Vorjahr: 90.000,00 Euro). Pensionsrückstellungen Bei den Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen ergibt sich zwischen dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag im laufenden Geschäftsjahr in Höhe von 7.609,00 Euro (§ 253 Abs. 6 HGB). Die Saldierung des Erfüllungsbetrags der Pensionsrückstellung erfolgt in Höhe von Euro 785.602,00 (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB) mit dem Zeitwert des Deckungsvermögens in Höhe von Euro 503.268,00 (§ 246 Abs. 2 HGB). Der im Zinsergebnis ausgewiesene Zinsaufwand beträgt Euro 15.529,00. Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre und der Sicherungsrechte Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt 0,00 Euro (Vorjahr: 0,00 Euro). Der Gesamtbetrag der zum Bilanzsichtag bilanzierten Verbindlichkeiten (erhaltene Anzahlungen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und sonstigen Verbindlichkeiten) hat ausschließlich eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr (analog zum Vorjahr). Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beläuft sich auf 667.203,28 Euro (Vorjahr: 330.531,67 Euro). Die Restlaufzeit beträgt -wie auch im Vorjahr- bis zu einem Jahr). Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten sind die folgenden Haftungsverhältnisse zu vermerken:
sonstige Berichtsbestandteile
Bad Bocklet-Großenbrach, den 04. Juli 2024 gez. Andreas Müller
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