Stock
Fensterbau GmbH
Wartenberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
56.455,00 |
69.127,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
7.146,00 |
9.290,00 |
| II.
Sachanlagen |
49.309,00 |
59.837,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
797.342,09 |
756.637,26 |
| I.
Vorräte |
579.042,07 |
485.634,23 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen |
1.715.010,83 |
1.706.224,33 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
148.868,09 |
247.711,57 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
69.431,93 |
23.291,46 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
20.714,37 |
29.294,45 |
| davon
Disagio |
13.187,37 |
25.998,45 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
682.310,19 |
684.045,19 |
| Aktiva |
1.556.821,65 |
1.539.103,90 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
227.000,00 |
227.000,00 |
| III.
Bilanzverlust |
934.310,19 |
936.045,19 |
| davon
Verlustvortrag |
936.045,19 |
825.870,26 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
682.310,19 |
684.045,19 |
| B.
Rückstellungen |
73.617,31 |
76.850,51 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.483.204,34 |
1.462.253,39 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.380.088,22 |
1.340.891,45 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
103.116,12 |
121.361,94 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
20.000,00 |
23.291,09 |
| Passiva |
1.556.821,65 |
1.539.103,90 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Stock Fensterbau GmbH hat ihren Sitz in
Wartenberg. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichtes
Gießen unter HRB 6216 eingetragen.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 wurde nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die
Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, nach den
ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie den
Regelungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.
Auf die Rechnungslegung der Gesellschaften finden die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne
des § 267 I HGB Anwendung.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung des Jahresabschlusses (§§ 266 I,
276, 288 HGB) wurden in Anspruch genommen. Angaben, die
wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung
oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt
im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
2. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Ansatzvorschriften der §§ 246 - 251
HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen
Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften,
§§ 265, 268 - 274a HGB, § 276 - 277 HGB, und
unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der
§§ 252 - 256a HGB aufgestellt.
Auf die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung finden die Vorschriften der § 266 HGB
und § 275 HGB Anwendung.
Die Gesellschaft weist einen "Nicht durch
Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag" zum 31. Dezember 2022 in
Höhe von 682 TEuro aus. Die Gesellschaft und der
kreditgewährende Gesellschafter haben für ein
Gesellschafterdarlehen einen Rangrücktritt in
Höhe von 20 TEuro vereinbart. Desweiteren wurden mit
weiteren Gläubigern Rangrücktritte über 670
TEuro vereinbart. Die buchmäßige
Überschuldung wird durch Rangrücktritte
beseitigt.
Die Geschäftsführung ist der Auffassung,
dass die Voraussetzungen zur Bewertung unter der Annahme
der Unternehmensfortführung gegeben sind, da
Rangrücktrittsvereinbarungen vorliegen und aus Sicht
der Geschäftsführung keine weiteren Gründe
erkennbar sind, die dieser Annahme entgegenstehen.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten,
soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Beurteilung
erforderten.
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände (u. a. Software) wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterliegen, nach ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen
Nutzungsdauer linear abgeschrieben.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
oder Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibungen wurden linear entsprechend der nach
steuerlichen Grundsätzen ermittelten Nutzungsdauern
vorgenommen.
Im Jahresabschluss wurde von Wahlrechten wie folgt
Gebrauch gemacht:
Von der Bewertungsfreiheit nach § 6 Abs. 2 EStG
wurde Gebrauch gemacht. Dabei wurden Wirtschaftsgüter,
mit Anschaffungskosten unter 800,00 (netto) im Jahr der
Anschaffung nach steuerlichen Grundsätzen sofort
abgeschrieben und im Anlagespiegel als Abgang ausgewiesen.
Da diese Vermögenswerte nicht von wesentlicher
Bedeutung sind, wurde diese steuerliche Bewertung in den
handelsrechtlichen Jahresabschluss übernommen.
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
sowie der Handelswaren erfolgte zu Anschaffungskosten und
zwar unter Beachtung des Niederstwertprinzips.
Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die
sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer,
geminderter Verwertbarkeit und niedriger
Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene
Abwertungen berücksichtigt.
Die Bewertung der unfertigen und fertigen Erzeugnisse
und Leistungen erfolgte zu Herstellungskosten gem. §
255 Abs. 2 Satz 2 HGB.
Die Bewertung der Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen erfolgte zum Nennwert. Mögliche
Ausfallrisiken bei den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen wurden durch eine Pauschalwertberichtigung mit
einem pauschal ermittelten Ausfallsatz von 1 %
berücksichtigt.
Der Ansatz der sonstigen
Vermögensgegenstände erfolgt zu Nennwerten.
Der Bestand an liquiden Mitteln wird mit
Nominalwerten bewertet.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten
Zahlungen für Aufwendungen der nächsten
Geschäftsjahre, die bereits geleistet wurden.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Sie
sind in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages (d. h. einschließlich
zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
3. Angaben zur Bilanz
Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter bestehen in
Höhe von 20.000,00 Euro.
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren
beträgt 44.000,00 Euro. Daneben sind noch
Rangrücktritte über 690.000 Euro vereinbart, die
nicht in die Restlaufzeitermittlung der Verbindlichkeiten
einbezogen wurden.
Neben den in der Bilanz aufgeführten
Verbindlichkeiten bestanden keine weiteren
Haftungsverhältnisse.
4. Sonstige Pflichtangaben
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen
resultieren im Wesentlichen aus langfristigen Miet-, Pacht-
und Leasingverträgen. Der jährliche Gesamtbetrag
beträgt 132 TEuro. In den nachfolgenden
Wirtschaftsjahren ist mit annähernd gleich hohen
Aufwendungen zu rechnen.
Durchschnittlich waren während dem
Geschäftsjahr 38 Arbeitnehmer beschäftigt.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
erfolgte die Geschäftsführung durch Herrn Klaus
Mathes und Herrn Kurt Dirk Melchiors. Die
Geschäftsführer sind von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Wartenberg-Angersbach, 25. April 2023
Stock Fensterbau GmbH Stock Fensterbau GmbH
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Klaus
Mathes
Kurt Dirk Melchiors
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Geschäftsführung
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- Geschäftsführung -
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.05.2023
festgestellt.
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