Abraham GmbH
Espenpark 20, 90559 Burgthann, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Werner Abraham seit 23.4.2002 | Geschäftsführer |
Thomas Abraham seit 23.4.2002 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Abraham GmbHBurgthannJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022BilanzAktiva
AnhangAllgemeine Angaben zum JahresabschlussDer Jahresabschluss der Firma Abraham GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt. Die Abraham GmbH hat Ihren Sitz in Burgthann-Oberferrieden und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Nürnberg (HRB 17814). Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die Vorschriften für mittlere Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB Anwendung. Die Unterlagen zur Offenlegung werden vor der Feststellung des Jahresabschlusses beim elektronischen Bundesanzeiger eingereicht. Gliederung und DarstellungDie Bilanz wurde nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt. In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde - wie in den Vorjahren - die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Die formelle Stetigkeit für Darstellung und Gliederung des Jahresabschlusses nach § 265 Abs. 1 HGB, die Bewertungsstetigkeit nach § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB, die Angabe- und Begründungspflichten nach § 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB für Abweichungen bei Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr sowie die Anpassung der Vorjahreszahlen für einen Zeitvergleich sind nach Artikel 67 Abs. 8 EGHGB bei der erstmaligen Anwendung des BilMoG nicht anzuwenden. Der Ausweis des Anlagenspiegels erfolgt im Anschluss zum Anhang. Erläuterungenzur Bilanzierung und BewertungDie Bewertung der Vermögens- und Schuldposten erfolgte unter Beachtung handelsrechtlicher Vorschriften für Kapitalgesellschaften und der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung. Anlagevermögen Erworbene immaterielle Anlagewerte und das Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 250 € wurden im Jahr des Zugangs sofort abgeschrieben. Für Wirtschaftsgüter zwischen 250 € und 1.000 € der Jahre 2018 bis 2020 wird ein besonderes Konto geführt. Dieser Sammelposten wurde mit 1/5 für das Jahr 2022 abgeschrieben. Für Wirtschaftsgüter zwischen 250 € und 800 € des Jahres 2022 wird ein besonderes Konto geführt und im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet: - Beteiligungen zu Anschaffungskosten - Ausleihungen zum Nennwert Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Umlaufvermögen Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse und Waren sowie die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung Der ausgewiesene Posten "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" resultiert aus der Saldierung nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB von Altersversorgungsverpflichtungen mit Vermögensgegenständen, die ausschließlich zur Erfüllung dieser Verpflichtung dienen und dem Zugriff der übrigen Gläubiger entzogen sind. (Deckungsvermögen i.S.d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB). Rückstellungen Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde auf der Basis versicherungsmathematischer Berechnungen entsprechend den Regelungen nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz durchgeführt. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr und das Vorjahr betreffenden Steuern. Die Wertansätze der sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken auf der Grundlage vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung (notwendiger Erfüllungsbetrag). Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und VerlustrechnungForderungen und sonstige Vermögensgegenstände In den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von EUR 2.377,33 enthalten. Forderungen gegen Gesellschafter gemäß §§ 42 Abs. 3 GmbHG, 264c Abs. 1 HGB sind keine enthalten. Eigenkapital Das Eigenkapital gliedert sich wie folgt:
Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen gliedern sich wie folgt auf:
Pensionsrückstellungen Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde das Anwartschaftsbarwertverfahren angewendet. Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen getroffen:
Für die Saldierung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
Die Pensionsrückstellungen decken die erteilten Versorgungszusagen im vollen Umfang. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten sind in dem folgenden Verbindlichkeitsspiegel dargestellt.
ErgebnisverwendungDie Bilanzierung erfolgte nach der Verwendung des Jahresergebnisses. Ausschüttungssperre Der Gesamtbetrag, der gem. § 268 Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt Euro 24.570,00. Es handelt sich um die Ausschüttungssperre gemäß § 253 Abs. 6 HGB. Sonstige AngabenOrgane der Gesellschaft Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch folgende Personen geführt: - Herr/ Thomas Abraham Herr Werner Abraham Vergütung der Organe Bezüglich der Angaben gemäß § 285 Nr. 9 HGB wurde die Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB in Anspruch genommen. Anzahl Mitarbeiter Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 64 Arbeitnehmer beschäftigt. Inanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen für Wechselobligo und Bürgschaften haben im Geschäftsjahr 2022 nicht vorgelegen. Nicht in der Bilanz auszuweisende Geschäfte Geschäfte, die nicht in der Bilanz enthalten sind und die für die Beurteilung der Finanzlage notwendig sind, liegen nicht vor. Vorschlag zur ErgebnisverwendungDer Jahresüberschuss des Geschäftsjahres soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Betriebsgröße Die Berichtsfirma ist zum Abschlusszeitpunkt im Sinne der Vorschrift des § 267 HGB als mittlere Kapitalgesellschaft einzustufen. Sie stellt einen Lagebericht auf.
Burgthann-Oberferrieden, 28.03.2024 gez. Werner Abraham, Geschäftsführer gez. Thomas Abraham, Geschäftsführer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 2.4.2024. |
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