EPS GmbH Electronic Publishing SystemsLiquidiert

70499 Stuttgart, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 17874
Eingetragen
25.6.1996
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieDruck- und MedienvorstufeVerlegen von Büchern
Gegenstand
Vertrieb von Hardware, Software und Zubehör mit dem dazugehörigen technischen Kundendienst, Consulting und EDV-Schulung. Der Schwerpunkt liegt in der Spezialisierung (Vertrieb von EDVorientierten Lösungen) innerhalb der Druckvorstufe. Das Marktsegment der Druckvorstufe beinhaltet Reproduktionsbetriebe, Satzbetriebe, Verlage, Agenturen und Druckereien.

Finanzübersicht

Historie

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Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

EPS GmbH Electronic Publishing Systems

Stuttgart

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Bilanz

Aktiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Anlagevermögen 250,00 250,00
I. Finanzanlagen 250,00 250,00
B. Umlaufvermögen 27.342,70 33.902,52
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 25.205,52 26.555,51
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 2.137,18 7.347,01
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 1.469,12
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 99.609,42 93.648,53
Bilanzsumme, Summe Aktiva 127.202,12 129.270,17

Passiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 30.000,00 30.000,00
II. Verlustvortrag 123.648,53 69.435,68
III. Jahresfehlbetrag 5.960,89 54.212,85
IV. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 99.609,42 93.648,53
B. Rückstellungen 1.000,00 2.500,00
C. Verbindlichkeiten 126.202,12 126.770,17
Bilanzsumme, Summe Passiva 127.202,12 129.270,17

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Die EPS GmbH Electronic Publishing Systemshat ihren Sitz in Stuttgart - Weilimdorf und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Stuttgart (Reg.Nr. HRB 17874).

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes / AktG beachtet.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.

I. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Von der Darstellungsstetigkeit wurde gegenüber dem Vorjahr nicht abgewichen.

II. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

III. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

1. Immaterielle Vermögensgegenstände

Immaterielle Vermögensgegenstände sind nicht vorhanden.

2. Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

3. Finanzanlagen

Beteiligungen wurden zu den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Ausleihungen wurden mit dem Nennwert angesetzt.

Die Wertpapiere des Anlagevermögens wurden zu den Anschaffungskosten angesetzt.

4. Vorräte

Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben.

5. Ford. aus Lieferungen u. Leistungen u. sonst. Vermögensgegenstände

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

6. Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

7. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Soweit die ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens nur mit unverhältnismäßigen Kosten oder Verzögerungen hätten festgestellt werden können, wurden gemäß Art. 24 Abs. 6 EGHGB die Buchwerte aus dem vorhergehenden Jahresabschluss als ursprüngliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten übernommen.

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens, sowie die Entwicklung des Postens "Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs" sind aus dem Anlagenspiegel ersichtlich, ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betragen EUR 125.000,00.

Zur Abwendung der Überschuldung trat die Gesellschafterin gemäß einer Rangrücktrittsvereinbarung mit ihren Darlehensforderungen in Höhe von EUR 110.000,- hinter die Forderungen aller anderen Gläubiger zurück.

C. Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

D. Sonstige Angaben

Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse.

E. Ergänzende Angaben

(1) Geschäftsführer

Familienname Vorname
Wölfle Jörg

(2) Arbeitnehmer

Geschäftsjahr 2020
Anzahl
Vorjahr 2016
Anzahl
Insgesamt 2 3

(3) Nachtragsbericht

Nach Abschluss des Geschäftsjahres sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten.

F. Ergebnisverwendung

Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen Gewinnverwendung aufgestellt.

Stuttgart-Weilimdorf, den 4. November 2021

__________________________________

Jörg Wölfle

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 4.11.2021.

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