Gummi-Krimmer GmbH
Lauda-Königshofen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
97.741,26 |
118.606,26 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
29.657,50 |
50.522,50 |
| III.
Finanzanlagen |
68.081,76 |
68.081,76 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.579.463,65 |
1.564.383,44 |
| I.
Vorräte |
921.803,53 |
862.261,81 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
557.974,02 |
518.377,51 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
99.686,10 |
183.744,12 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.702,92 |
|
| Aktiva |
1.678.907,83 |
1.682.989,70 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
601.904,79 |
529.497,69 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
256.000,00 |
256.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
273.497,69 |
136.453,08 |
| III.
Jahresüberschuss |
72.407,10 |
137.044,61 |
| B.
Rückstellungen |
523.726,00 |
572.883,40 |
| C.
Verbindlichkeiten |
553.277,04 |
580.608,61 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
553.277,04 |
580.608,61 |
| Passiva |
1.678.907,83 |
1.682.989,70 |
Angaben
unter der Bilanz
|
1.1.2023 - 31.12.2023
EUR |
1.1.2022 - 31.12.2022
EUR |
| ausschüttungsgesperrter
Unterschiedsbetrag aus der Abzinsung von
Rückstellungen für
Altersversorgungsverpflichtungen |
4.620,00 |
23.533,00 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Gummi Krimmer GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Auf die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung finden die Vorschriften der §§
264c, 266 und 275 HGB Anwendung.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten,
sowiet nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung
erforderten bzw. sich durch Ansatz der neuen HGB
Vorschriften nach BilRUG ergaben.
Entgeltlich erworbene immaterielle Anlagewerte wurden
zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der
Abnutzung unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und teilweise
degressiv vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Die im Wirtschaftsjahr angeschafften geringwertigen
Wirtschaftsgüter werden gemäß § 6 Abs.
2 EStG bzw. § 253 HGB sofort abgeschrieben.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
mit Anschaffungskosten zwischen einem Wert von EUR 150,01
und EUR 1.000,00 wurden in den Vorjahren in einem
Sammelposten (Pool) eingestellt und über 5 Jahre
abgeschrieben.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
- Anteile an verbundenen Unternehmen zu
Anschaffungskosten
Die Waren des Vorratsvermögens werden mit den
Anschaffungskosten bewertet. Posten mit verminderter
Marktgängigkeit werden auf den niedrigeren
beizulegenden Wert abgeschrieben.
Dem Niederstwertprinzip nach § 253 Abs.4 HGB
wurde Rechnung getragen.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden grundsätzlich
zum Nennwert angesetzt. Im Berichtsjahr waren
Einzelwertberichtigungen in Höhe von EUR 0,00 (Vj.:
EUR 0,00) erforderlich. Pauschalwertberichtigungen wurden
zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos in Höhe
von EUR 1.900,00 (Vj.: EUR 2.100,00) auf den um die
Einzelwertberichtigung verminderten Nettoforderungsbestand
vorgenommen.
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten sind zum
Nennwert angesetzt.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. §
253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die
Pensionsrückstellungen betragen EUR 400.800,00 Vj.:
EUR 397.999,00.
Die Rückstellungen für
Pensionsverpflichtungen wurden gebildet auf Grundlage des
versicherungsmathematischen Gutachtens der Allianz
Lebensversicherungs-AG vom 10.03.2022.
Die Bewertung erfolgte gemäß § 253
Abs. 2 HGB.
Die Bewertung erfolgte nach der
Anwartschaftsbarwertmethode PUC mit dem 10
Jahresdurchschnittszinsatz.
Für die Berechnung wurden folgende Annahmen
getroffen:
Zinssatz 10 Jahresdurchschnitt zum
Stichtag: 1,82 % (Vorjahr 1,1,78 %)
Zinssatz 7 Jahresdurchschnitt zum Stichtag: 1,74
%
Zugrunde gelegte Sterbetafel: Richttafeln 2018 G
von Klaus Heubeck
Für die Saldierung von Schulden aus
Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen
Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
Erfüllungsbetrag der Schulden § 249 (1) und
§ 253 (1) HGB : EUR 598.698,00 Zeitwert der
verrechneten Vermögenswerte § 246 (2) HGB:
./. EUR 197.898,00
Pensionsrückstellung nach
Vermögenssaldierung EUR 400.800,00
Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB ist
die Differenz zwischen den Erfüllungsbeträgen mit
dem 10 Jahresdurchschnitt und dem 7
Jahresdurchschnitt, beträgt EUR 4.620,00
(Vj.: EUR 23.533).
Die sonstigen Rückstellungen werden jeweils in
Höhe des Betrages angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
erforderlich ist, um die voraussichtlichen künftigen
Zahlungsverpflichtungen oder Aufwendungen abzudecken. Die
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Der sich nach der Steuerbilanz ergebende
Steueraufwand entspricht nicht dem Ergebnis der
Handelsbilanz. Nach Saldierung von aktiven mit passiven
latenten Steuern verbleibt eine Steuerentlastung. Es wird
von dem Wahlrecht nach § 274 Abs.1 Satz 2 HGB Gebrauch
gemacht und keine aktiven latenten Steuern ausgewiesen.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben zur Bilanz
Forderungen gegenüber Gesellschafter bestehen in
Höhe von EUR 18.318,40 (Vj.: EUR 15.340,55)
Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr beschäftigte die
Gesellschaft neben den beiden Geschäftsführern im
Durchschnitt 16 (Vj.:16 )Mitarbeiter.
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführer:
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Norbert Kordmann
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wohnhaft in
Lauda-Köningshofen
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Geschäftsführer:
|
Barbara Kordmann
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wohnhaft in
Lauda-Köningshofen
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Gummi Krimmer GmbH
(gez. Norbert Kordmann Geschäftsführer)
(gez. Barbara Kordmann Geschäftsführer)
sonstige Berichtsbestandteile
Gummi Krimmer GmbH
(gez. Norbert Kordmann Geschäftsführer)
(gez. Barbara Kordmann Geschäftsführer)
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.12.2024
festgestellt.
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