TanksteIIenbetrieb Gehring GmbHLiquidiert

Schemmerberger Straße 15, 88487 Mietingen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Ulm HRB 731969
Vorher
1a Autoservice Gehring GmbH1a autoservice Gehring GmbH
Eingetragen
7.4.2015
Branche
Einzelhandel in eigenem Namen mit Motorenkraftstoffen, Freie TankstellenBeteiligungsgesellschaftenEinzelhandel mit Tabakwaren
Gegenstand
Gegenstand geändert; nun: Betrieb einer Tankstelle

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Reinhold Gehring
seit 21.8.2025
Liquidator
Sabine Gehring
seit 7.4.2015
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Reinhold Gehring
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Reinhold Gehring
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

1a autoservice Gehring GmbH

Mietingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Bilanz

Aktiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Anlagevermögen 36.861,00 36.020,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 6.180,00 6,00
II. Sachanlagen 30.681,00 36.014,00
B. Umlaufvermögen 130.055,74 129.159,51
I. Vorräte 62.787,73 64.260,39
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 62.041,31 57.030,11
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 1.816,88  
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 5.226,70 7.869,01
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 4.378,00
Aktiva 166.916,74 169.557,51

Passiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Eigenkapital 10.677,49 4.565,76
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 20.434,24 26.126,29
III. Jahresüberschuss 6.111,73 5.692,05
B. Rückstellungen 3.500,00 3.500,00
C. Verbindlichkeiten 152.739,25 161.491,75
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 130.547,61 156.909,23
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 22.191,64 4.582,52
davon gegenüber Gesellschaftern 20.000,00 13.395,41
Passiva 166.916,74 169.557,51

Anhang

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvor­schriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vor-schriften wurden die Rege­lungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB aufgestellt.

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB sind die Grundsätze der Bewertungs-stetigkeit und Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktiv­seite und der Passivseite sowie Auf-wendungen und Erträge sind nur insoweit miteinander verrechnet worden, als dies durch da BilMoG vorschrieben ist.

Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schluss­bilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Von dem Wahlrecht, die Bilanzpositionen fortzuführen, wurde Gebrauch gemacht. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögens­gegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Ab­schlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Auf-wendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung be­rücksichtigt worden.

Die einzelnen Bilanzposten wurden wie folgt bewertet:

ANLAGEVERMÖGEN
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Die Vermögensgegenstände des Sachanlage-vermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungs­kosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraus-sichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen bei beweglichen Anlagevermögen wurden linear vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden im Erwerbs­jahr voll abgeschrieben. Anteile an verbundenen Unternehmen sind zu Anschaffungskosten bewertet. Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen werden zum Nennwert angesetzt. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibung Rechnung getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen außer-planmäßigen Ab­schreibungen werden rückgängig gemacht, soweit die Gründe hierfür nicht mehr bestehen. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden gemäß § 255 Abs. 2a HGB mit bei dessen Entwicklung anfallenden Aufwendungen (Entwicklungskosten) berücksichtigt. Sofern die Entwicklung noch nicht abgeschlossen ist, werden keine Abschreibungen vorgenommen. Zum Abschlusszeitpunkt sind keine selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegen-stände aktiviert. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungs-kosten vermindert um die planmäßige Abschreibung bewertet. Zum Abschlusszeitpunkt sind keine erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände aktiviert.

UMLAUFVERMÖGEN
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzip bewertet. Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu durchschnittlichen Herstellungs­kosten angesetzt. Diese umfassen neben dem Fertigungsmaterial, den Fertigungs-löhnen und den Ab­schreibungen auch die Material- und Fertigungsgemeinkosten. Für Bestands-risiken werden ausreichend Abschläge gebildet. Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgte verlustfrei. Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag ange­setzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

RÜCKSTELLUNGEN
Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Er­füllungsbetrags angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die sonstigen Rückstellungen berück-sichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Steuerrück-stellungen enthalten die noch nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren.

VERBINDLICHKEITEN
Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern Die Tages-werte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt:

III. Angaben zur Bilanz
1. Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in einem Anlagespiegel dargestellt. Hieraus ergeben sich die Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 268 II HGB).
2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
3. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB bestanden nicht.

IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt. Die Aufgliederung der Umsatzerlöse wurden unter Bezug auf § 288, 2 HGB unterlassen. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit.

V. Sonstige Pflichtangaben
Zum Stichtag unterliegen keine Beträge der Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB:
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens geführt durch:
Rei
Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesell-schaft mit sich in eigenem Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Die Angabe der Vergütung der Geschäftsführung unterbleibt gemäß § 286 Abs. 4 HG

sonstige Berichtsbestandteile


gez. Reinhold Gehring


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 01.03.2023 festgestellt.

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