RDO GmbH & Co. KG
Selbe AdresseVeredlung von Holzwaren
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Werner Erwin Alois Dr. Bauer seit 1.2.2012 | Geschäftsführer |
Tibor Jagow von Wiedebach und Nostitz-Jänkendorf seit 1.2.2012 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Top Select Fund V GmbHNeutraublingBilanz zum 31.12.2023
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis 31.12.2023
Anhang für das Geschäftsjahr 20231. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeDie Top Select Fund V GmbH, Neutraubling, Amtsgericht Regensburg, HRB 12971, beachtet bei der Aufstellung des Jahresabschlusses hinsichtlich Bilanzierung, Bewertung und Gliederung die Vorschriften des Handelsgesetzbuches, des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie die Vorschriften des Gesellschaftsvertrages. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind mit dem Nennwert bewertet. Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert angesetzt. Die Kapitalrücklage wird zum Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen werden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewissen Verbindlichkeiten zu erfüllen. Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Gesellschaft hält Beteiligungen an Fondsgesellschaften. Rückflüsse aus den Fondsgesellschaften werden, soweit sie nicht eindeutig zuordenbar sind, zunächst als Verbindlichkeiten behandelt. Zuordenbare Ausschüttungen werden von der Gesellschaft grundsätzlich zunächst mit den Beteiligungsbuchwerten der betreffenden Fonds verrechnet. Sofern diese Rückflüsse als Gewinnanteil gekennzeichnet sind und auf Grund gesetzlicher und gesellschaftsvertraglicher Regelungen nicht mehr von den Investoren zurückgefordert werden können, werden diese in Übereinstimmung mit dem Rechnungslegungsstandard "Bilanzierung von Anteilen an Personengesellschaften" (IDW RS HFA 18) ertragswirksam vereinnahmt. 2. Erläuterungen zu den Posten der BilanzForderungen und sonstige VermögensgegenständeDie Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände weisen eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr auf. EigenkapitalDas gezeichnete Kapital beträgt EUR 25.000,00 (Vorjahr: EUR 25.000,00) und ist voll einbezahlt. Im Berichtsjahr wurden nichts aus der Kapitalrücklage entnommen. Diese beträgt somit per 31.12.2023 EUR 1.181.823,10 (Vorjahr: EUR 1.181.823,10). Sonstige RückstellungenDie sonstigen Rückstellungen sind gebildet für Kosten der Jahresabschlussprüfung, der Erstellung der Steuererklärungen und für ausstehende Rechnungen. VerbindlichkeitenFristengliederung
Die Verbindlichkeiten aus noch nicht eindeutig zuordenbaren Ausschüttungen in Höhe von EUR 156.211,63 (Vorjahr EUR 271.144,39) haben eine unbestimmte Laufzeit. 3. Sonstige AngabenNachtragsberichtBis zur Aufstellung des Jahresabschlusses hat die Gesellschaft keine weiteren Investitionen getätigt. GeschäftsführungMitglieder der Geschäftsführung waren: Herr Dr. Werner Bauer, Kaufmann, Laaber Herr Tibor von Wiedebach und Nostitz-Jänkendorf, Kaufmann, München. Herr Dr. Bauer und Herr von Wiedebach und Nostitz-Jänkendorf sind je als Geschäftsführer gemeinsam zur Vertretung berechtigt und jeder von ihnen ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Sonstige finanzielle VerpflichtungenAm Bilanzstichtag hatte die Gesellschaft sonstige finanzielle Verpflichtungen i.S.d. § 285 Nr. 3a HGB gegenüber den Beteiligungsunternehmen in Höhe von EUR 214.748,02 (Vorjahr EUR 226.800,81) Mutterunternehmen100 % des Stammkapitals werden von der Top Select Fund V Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG gehalten. Neutraubling, 06. Mai 2024
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Top Select Fund V GmbH, Neutraubling PrüfungsurteilWir haben den Jahresabschluss der Top Select Fund V GmbH, Neutraubling, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für das PrüfungsurteilWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den JahresabschlussDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens, Finanz und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des JahresabschlussesUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben. beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens, Finanz und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. München, 10. Mai 2024 GEIPEL & KOLLMANNSBERGER GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde am 21.05.2024 festgestellt. |
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Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Kraftwagen
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Vermittlungstätigkeiten für die Güterbeförderung
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Erbringung von Dienstleistungen für Forstwirtschaft und Holzeinschlag
Herstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen
Herstellung von Metallkonstruktionen
Großhandel mit Mehl und Getreideprodukten
Großhandel mit sonstigen Nahrungs- und Genussmitteln a. n. g.
Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
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Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Kraftwagen
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Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
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