Dach 24
GmbH
Burgbrohl
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Handelsbilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
176.189,13 |
200.241,13 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
927,00 |
|
| II.
Sachanlagen |
175.184,00 |
200.163,00 |
| III.
Finanzanlagen |
78,13 |
78,13 |
| B.
Umlaufvermögen |
456.498,94 |
235.258,71 |
| I.
Vorräte |
413.482,22 |
167.720,75 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
25.284,58 |
48.143,03 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
17.732,14 |
19.394,93 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
13.258,70 |
12.267,06 |
| Aktiva |
645.946,77 |
447.766,90 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
89.862,28 |
64.182,58 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
39.182,58 |
-6.990,16 |
| III.
Jahresüberschuss |
25.679,70 |
46.172,74 |
| B.
Rückstellungen |
41.796,40 |
57.120,81 |
| C.
Verbindlichkeiten |
514.288,09 |
326.463,51 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
382.577,51 |
168.902,98 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
131.710,58 |
157.560,53 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
1.545,69 |
2.976,59 |
| Passiva |
645.946,77 |
447.766,90 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Die Dach 24 GmbH, Burgbrohl (Registergericht Koblenz
HRB 20845) ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von
§ 267 HGB.
Der Anhang enthält die nach den gesetzlichen
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften
erforderlichen Angaben und Erläuterungen.
Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches (§§ 242 ff.) in der Fassung
des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) vom
25.05.2009 aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Soweit sich im Rahmen unserer
Jahresabschlusserstellung Abschluss- /
Berichtigungsbuchungen ergaben, haben wir diese mit der
Geschäftsführung abgestimmt.
II. Bewertungsmethoden
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Für die Gliederung der Bilanz wurde § 266
Abs. 2 HGB entsprechend angewendet. Von der
Möglichkeit des verkürzten Ausweises wurde kein
Gebrauch gemacht.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde entsprechend
dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt; demgemäß
erfolgte die Gliederung in Anlehnung an § 275 Abs. 2
HGB.
Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.
Die Bewertung der Vermögenswerte und Schulden
erfolgte nach den gesetzlichen Bestimmungen der
§§ 252 ff. HGB. Die geltenden
Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
beachtet. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten.
Das
Sachanlagevermögen ist in einem
Bestandsnachweis ordnungsgemäß entwickelt und
wurde zu Anschaffungskosten angesetzt und soweit abnutzbar,
um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear
vorgenommen.
Aus der als Anlage beigefügten Entwicklung des
Anlagevermögens sind die Nutzungsdauer und die
Abschreibungssätze zu entnehmen. Bewegliche
Gegenstände des Sachanlagevermögens mit einem
Einzelnettowert von unter EUR 800,00 wurden im Jahr des
Zugangs in voller Höhe als Betriebsausgaben behandelt.
Hier wurde analog dem Bewertungswahlrecht des § 6 Abs.
2 EStG verfahren.
Die
Vorräte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.
Die
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände sind mit
ihrem Nennbetrag angesetzt. Sie wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Soweit zweifelhafte Forderungen vorlagen, wurden diese
einzelwertberichtigt. Forderungen an nahestehende
Unternehmen wurden abgestimmt.
Flüssige Mittelwerden zu Nominalwerten
angesetzt.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die
Rückstellungen wurden mit dem Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Die
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Verbindlichkeiten haben Restlaufzeiten bis 1 Jahr
EUR 382.577,51 (Vorjahr EUR 168.902,98) und bis 5 Jahre EUR
131.710,58 (Vorjahr EUR 157.560,53)
Darin enthalten sind Verbindlichkeiten ggü.
Gesellschaftern i.H.v. EUR 1.545,69 (Vorjahr EUR 2.976,59)
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
III. Sonstige Angaben
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Während des Geschäftsjahres wurden die
Geschäfte durch den
Gesellschafter-Geschäftsführer, Herrn Petkovski.
Der Geschäftsführer ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Von der Schutzklausel gem. § 286 (4) HGB wurde
Gebrauch gemacht.
Anzahl der Mitarbeiter
Am Bilanzstichtag waren im Unternehmen 4 Personen
beschäftigt
Ergebnisverwendungen
Der Geschäftsführer schlägt in
Übereinstimmung mit dem Gesellschafter folgende
Ergebnisverwendung vor:
Der Jahresüberschuss in Höhe von EUR
25.679,70 wird unter Einbeziehung des Gewinnvortrages auf
neue Rechnung vorgetragen.
Burgbrohl, 18. März
2024
gez.,
(Christian Petkovski)
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.03.2024
festgestellt.
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