Hutter
Managementsysteme GmbH
Schwabach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
12.000,00 |
| B.
Anlagevermögen |
38.091,51 |
16.945,00 |
| I.
Sachanlagen |
13.815,00 |
10.945,00 |
| II.
Finanzanlagen |
24.276,51 |
6.000,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
125.488,88 |
88.270,48 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
100.560,70 |
65.376,46 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
77.000,00 |
52.500,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
24.928,18 |
22.894,02 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
126,25 |
976,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
163.706,64 |
118.191,48 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
100.242,34 |
82.200,68 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.000,00 |
0,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
13.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
57.200,68 |
0,00 |
| III.
Jahresüberschuss |
30.041,66 |
57.200,68 |
| B.
Rückstellungen |
19.771,52 |
30.956,35 |
| C.
Verbindlichkeiten |
43.692,78 |
5.034,45 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
43.692,78 |
4.922,86 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
163.706,64 |
118.191,48 |
Anhang
Rechtliche Verhältnisse
Die Firma lautet:
|
Hutter Managementsysteme
GmbH
|
Der Sitz der Firma ist:
|
Lindenbachstr. 114 b
91126 Schwabach
|
Gegenstand des
Unternehmens ist:
|
Managementsysteme
|
Nach dem Handelsregisterauszug des Amtsgerichts
Nürnberg (HRB 25255) wird das Unternehmen in der
Rechtsform einer GmbH betrieben.
| Stammkapital: |
Das Stammkapital
beträgt € 25.000,00 und ist in Höhe
von € 13.000,00 einbezahlt. |
Geschäftsführung:
|
Geschäftsführer sind Frau Jutta Hutter und
Herr Günter Hutter
|
Sie sind in ihrer Eigenschaft als
Geschäftsführer von den Beschränkungen des
§ 181 BGB befreit.
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Dauer der Gesellschaft auf unbestimmte Zeit.
Steuerrechtliche Verhältnisse
Der Gewerbebetrieb unterliegt der
Gewerbesteuerpflicht gemäß § 2 (1) GewStG.
Buchführung
Für das Unternehmen besteht nach den
§§ 238/239 HGB Buchführungspflicht.
Jahresabschluss
A. Allgemeines
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine
Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei
der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens
vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen
gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer
angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungs-methode
wurde der tatsächliche Wertverzehr des
Anlagevermögens beachtet. Die Abschreibungen des
Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich
zeitanteilig.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Bei der Bewertung der Forderungen wurden
sämtliche erkennbare Risiken berücksichtigt.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
liegen in Höhe von 37.000,00 € vor.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
zum Nennwert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt. Soweit Restlaufzeit am Bilanzstichtag
mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach
§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des
Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen
Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssätze
verwendet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Latente Steuern
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB
über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch
genommen.
C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungs-methoden im Wesentlichen
beibehalten werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital von 25.000,00 Euro wurde mit
dem Nennbetrag angesetzt. Die nicht eingeforderten
ausstehenden Einlagen von 12.000,00 Euro auf das
gezeichnete Kapital wurden vom gezeichneten Kapital offen
abgesetzt.
Gezeichnetes Kapital
|
25.000,00 Euro
|
|
Nicht eingeforderte
ausstehende Einlagen
|
12.000,00 Euro
|
|
Eingefordertes Kapital
|
|
12.000,00 Euro
|
Angabe zu Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit
Restlaufzeit bis zu einem Jahr
|
43.692,78 Euro
|
E. Sonstige Angaben
Als Geschäftsführer war im
Geschäftsjahr bestellt:
Frau Jutta Hutter
Herr Günter Hutter
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR. Der Betrag der
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
gegenüber Gesellschaftern beträgt 37.000,00
EUR.
16.3.2009 -
31.12.2009
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 111,59 EUR. Der Betrag der
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
gegenüber Gesellschaftern beträgt 12.500,00
EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
|