IMOS
Personalservice GmbH
Oberhausen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2015 bis zum 28.02.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
28.2.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
40.957,20 |
40.957,20 |
| I.
Sachanlagen |
1.154,00 |
1.154,00 |
| II.
Finanzanlagen |
39.803,20 |
39.803,20 |
| B.
Umlaufvermögen |
58.621,58 |
52.780,15 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
12.121,52 |
25.341,78 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.785,60 |
1.785,60 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
46.500,06 |
27.438,37 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
199.131,80 |
185.917,09 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
298.710,58 |
279.654,44 |
Passiva
|
|
28.2.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Kapitalrücklage |
62.474,72 |
62.474,72 |
| III.
Verlustvortrag |
273.956,40 |
51.387,51 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
13.214,71 |
222.568,89 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
199.131,80 |
185.917,09 |
| B.
Rückstellungen |
78.346,35 |
59.290,21 |
| C.
Verbindlichkeiten |
220.364,23 |
220.364,23 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
220.097,72 |
220.097,72 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
298.710,58 |
279.654,44 |
Anhang
für das Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum
28.02.2015
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf. Der
vorliegende Jahresabschluss ist nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches (§§ 265 Abs. 1, 266 ff. HGB)
in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BiIMoG) sowie unter Berücksichtigung ergänzender
Vorschriften des GmbHG aufgestellt.
Der Jahresabschluss wurde
nicht unter Annahme der sog.
"going-concern-Prämisse" aufgestellt. Über das
Vermögen der IMOS Personalservice GmbH in Insolvenz
wurde am 01.03.2015 das Insolvenzverfahren eröffnet.
Nach der Stellungnahme des Hauptfachausschuss des IDW (HFA)
RS HFA 17 stellt dieses Ereignis eine werterhellende
Tatsache dar, die im Rahmen des Abschlusses zu
berücksichtigen ist.
Bilanzierungs - und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der
Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 S. 1, §
253 Abs. 3 HGB). Die beweglichen Anlagegegenstände
werden linear abgeschrieben. Geringwertige
Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bis € 410 wurden aus
Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 Abs. 2
EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Soweit in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen Risiken enthaltenen sind, wurde dem durch
Bildung angemessen dotierter Einzel- und
Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.
Der Ansatz der
Guthaben bei Kreditinstituten und des
Kassenbestandes erfolgt zu Nominalwerten (§ 253
Abs. 1 HGB).
Die
Rückstellungen erfassen alle erkennbaren
Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253
Abs. 1 S. 2 HGB). Es handelt sich ausschließlich um
unterjährige Posten.
Verbindlichkeiten werden jeweils mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 2 HGB).
Angaben zur Bilanz
Zum 28.02.2015 bestehen keine
ausschüttungsgesperrten Beträge gemäß
§ 285 Nr. 28 HGB.
Alle ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben
insolvenzbedingt eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Gegenüber dem Gesellschafter Rudolf-Heinz
Lewandowski bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von
T€ 26.000,00.
Zum 28.02.2015 besteht ein nicht durch Eigenkapital
gedeckter Fehlbetrag in Höhe von T€ 199.
Sonstige Angaben
Während des Geschäftsjahres wurden die
Geschäfte des Unternehmens geführt durch Herrn
Rudolf-Heinz Lewandowski, Herten, geführt. Der
Geschäftsführer ist alleinvertretungs-berechtigt
und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
vorzunehmen.
Ein Lagebericht wird nach § 264 Abs. 1 S . 3 HGB
nicht erstellt. Der Anhang enthält überwiegend
lediglich die für kleine Kapitalgesellschaften
erforderlichen Pflichtangaben. Von den Erleichterungen der
§§ 274a, 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.
Oberhausen, im Juli 2017
gez. Rechtsanwältin Tanja Bückmann als
Insolvenzverwalterin
über das Vermögen der IMOS Personalservice
GmbH in Insolvenz
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2015 -
28.2.2015
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 26.000,00 EUR.
1.1.2014 -
31.12.2014
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 26.000,00 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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