Stammdaten

Register
Amtsgericht Kiel HRB 3634 BB
Eingetragen
24.2.2005
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieReparatur und Instandhaltung von Datenverarbeitungsgeräten und peripheren Geräten
Gegenstand
Die Eintragung laufende Nummer 1 (Gegenstand) ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: Technisches Marketing in Form von Produktpräsentation, Produktberatung, Telemarketing sowie Systemberatung, Erstellung von Analysen, Schulung, Wartung und Integration von EDV-Systemen und Netzwerken, außerdem Unterstützung aller Art auf dem Gebiet der Datenverarbeitung sowie der An- und Verkauf und die Vermietung von EDV-Geräten und Anlagen jeder Art.

Historie

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Management

NameRolle
Frank Bueschler
seit 24.2.2005
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

RightVision GmbH

Henstedt-Ulzburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

AKTIVA

  31.12.2010
Euro
31.12.2009
Euro
A. Anlagevermögen    
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 831,00 1539,00
II. Sachanlagen 365252,00 379118,00
B. Umlaufvermögen    
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 81527,30 40509,61
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 254905,00 359932,82
C. Rechnungsabgrenzungsposten 118,43 216,47
Summe Aktiva 702633,73 781315,90

PASSIVA

   
  31.12.2010
Euro
31.12.2009
Euro
A. Eigenkapital    
I. Gezeichnetes Kapital 58000,00 58000,00
II. Kapitalrücklage 125000,00 125000,00
III. Gewinnvortrag 550146,05 505487,71
IV. Jahresüberschuss -65440,64 44658,34
B. Rückstellungen 15831,00 35768,00
C. Verbindlichkeiten 19097,32 12401,85
Summe Passiva 702633,73 781315,90

Anhang

gemäß § 284 - 288 HGB

RightVision GmbH

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 II HGB auf.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine und teilweise für mittelgroße Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).

Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungmethoden wurden in soweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 VII 1 HGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB nicht angepasst.

Zum 01.01.2010 wurde aufgrund des Übergangs auf die Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG ein außerordentliches Ergebnis in Höhe von € 0,00 bilanziert.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter werden linear und degressiv abgeschrieben.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 410,00 wurden im Jahr des Zugangs abgeschrieben.

Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten (§ 253 IV HGB).

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch die Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die ursprünglich auf fremde Währung lauteten, wurden zum Devisenkassakurs am Abschlussstichtag gem § 256a II HGB bewertet (§ 284 II Nr. 2 HGB).

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§253 II 1 HGB).

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB).

V. Sonstige Pflichtangaben

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens - unverändert - geführt durch

Herrn Frank Bueschler, Kaufmann

Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft, mit sich im eigenen Namen, oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288 HGB wurde teilweise Gebrauch gemacht.

 

Henstedt-Ulzburg, den 31. Oktober 2011

Frank Bueschler

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 31.10.2011

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