Stammdaten

Register
Amtsgericht Würzburg HRB 15022
Vorher
Kempfert Geotechnik GmbH
Eingetragen
8.12.2006
Branche
Ingenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung von Ingenieurbauwerken und VerkehrsanlagenIngenieurbüros für Fachplanung von technischer GebäudeausrüstungIngenieurbüros für Tragwerksplanung
Gegenstand
Betrieb eines Ingenieurbüros für Geotechnik, sowie die Ausübung aller damit verbundenen Erkundungs-, Beratungs- und Gutachtertätigkeiten; Verwaltung, Mehrung und Verwertung des eigenen Vermögens.

Historie

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Management

NameRolle
Marc Dr. Raithel
seit 5.3.2020
Geschäftsführer

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Konzern- und Jahresabschlüsse

KuP Ingenieure GmbH

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis 31.12.2016

Bilanz

A K T I V A

31.12.2016 31.12.2015
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Sachanlagen 2.525,00 2.446,00
II. Finanzanlagen 64.608,36 60.678,00
B. UMLAUFVERMÖGEN

I. Forderungen und sonstige

Vermögensgegenstände

38.119,03 67.402,09

II. Kassenbestand, Bundesbank-

guthaben, Guthaben bei

Kreditinstituten und Schecks

250.039,00 379.970,77
SUMME Aktiva 355.291,39 510.496,86

P A S S I V A

31.12.2016 31.12.2015
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 60.678,00 60.678,00
III. Bilanzgewinn/-verlust 237.976,07 383.147,21
IV. buchmäßiges Eigenkapital 298.654,07 443.825,21
B. RÜCKSTELLUNGEN 29.355,60 34.811,00
C. VERBINDLICHKEITEN 27.281,72 31.860,65
SUMME Passiva 355.291,39 510.496,86

Anhang

für das Geschäftsjahr 2016

1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss und zur Offenlegung

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 für die KuP Ingenieure GmbH ist nach den generellen Ansatz- und Bewertungsvorschriften des HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Bestimmungen für Kapitalgesellschaften aufgestellt worden.

Der Jahresabschluss ist entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB aufgestellt.

Im Interesse größerer Klarheit und Übersichtlichkeit sind die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder Anhang anzubringen sind, im Anhang aufgeführt.

Für die Offenlegung werden die Erleichterungsvorschriften für "kleine" Kapitalgesellschaften gem. § 288 i.V. m. § 326 HGB angewandt.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr grundsätzlich beibehalten worden.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen werden beim beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen. Im Jahr der Anschaffung werden die Abschreibungen monatsgenau vorgenommen.

Vermögensgegenstände mit Anschaffung- oder Herstellungskosten bis EUR 410,00 werden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.

Beteiligungen sind zu Anschaffungskosten bewertet.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen werden grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt.

Erkennbare Einzelrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Nennwert ausgewiesen.

Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.

Die Rückstellungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

3. Erläuterungen zur Bilanz

Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten solche aus Steuern in Höhe von EUR 11.056,84 (Vj EUR 9.268,67).

Die Verbindlichkeiten haben in voller Höhe eine Laufzeit bis zu einem Jahr.

4. Sonstige Angaben und Erläuterungen

Die Geschäftsführung der Gesellschaft oblag im Geschäftsjahr 2016 Herrn Prof. Dr. Hans-Georg Kempfert, Geschäftsführer in allen Bereichen, Hamburg.

Die Angaben zu den Gesamtbezügen nach § 285 Nr. 9a HGB entfallen unter Hinweis auf die Befreiungsvorschrift gemäß § 288 Abs. 1 HGB.

Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

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