Stammdaten

Register
Amtsgericht Koblenz HRB 3946
Eingetragen
4.7.1991
Branche
Einzelhandel mit BüchernVerlegen von BüchernVerlegen von Zeitschriften
Gegenstand
a) der Betrieb einer Versandbuchhandlung, b) die Herstellung sowie der Verkauf von Büchern und Devotionalien aller Art.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Bianka Maier
seit 5.10.2005
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Alte Straße 14, 56182 Urbar
26.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

LOGO-Buchversand GmbH

Bendorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2022 bis zum 30.06.2023

Bilanz

Aktiva

30.6.2023
EUR
30.6.2022
EUR
A. Anlagevermögen 99.164,00 91.007,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 389,00 590,00
II. Sachanlagen 98.775,00 90.417,00
B. Umlaufvermögen 1.026.072,26 1.094.616,76
I. Vorräte 626.655,10 556.191,64
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 256.622,79 158.236,54
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 142.794,37 380.188,58
C. Rechnungsabgrenzungsposten 14.127,20 12.777,33
Summe Aktiva 1.139.363,46 1.198.401,09

Passiva

30.6.2023
EUR
30.6.2022
EUR
A. Eigenkapital 820.763,54 802.810,65
I. Gezeichnetes Kapital 26.000,00 26.000,00
II. Gewinnvortrag 776.810,65 749.482,44
III. Jahresüberschuss 17.952,89 27.328,21
B. Rückstellungen 32.398,00 231.212,24
C. Verbindlichkeiten 286.201,92 164.378,20
Summe Passiva 1.139.363,46 1.198.401,09

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB), des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG), sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags / der Satzung aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angaben Erleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Die Warenbestände sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden:

Der Warenbestand wurde mit AK/HK angesetzt. Bei Waren deren Wert wegen dauernder nachhaltiger Wertminderung unter den AK/HK liegen, wurde der niedrigere Teilwert angesetzt. Die Wertminderungen wurden in betriebsüblicher Höhe vorgenommen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmet Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs in der Anlagenentwicklung dargestellt

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Sonstige Vermögensgegenstände

256.622,79 € 1


158.236,54 €


-davon gegenüber Gesellschafter-Geschäftsführer
3.423,13 €


3.343,88 €

Aktive latente Steuern

Auf den Ausweis von aktiven latenten Steuern wurde gem. § 274 a Satz 1 Ziffer 5 HGB verzichtet.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Die Pensionsverpflichtung der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH wurde im Mai 2023 an einen Pensionsfonds ausgelagert.

Eine Rückdeckungsversicherung besteht nach wie vor. Da keine Pensionsverpflichtung mehr besteht, hat sich eine Verrechnung gemäß § 246 Abs. 2 HGB erübrigt.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten, Tantieme- und Urlaubsansprüche, Aufbewahrungskosten der Geschäftsunterlagen sowie übrige diverse ungewisse Verbindlichkeiten.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Bilanzjahr davon Restlauf- zeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten 286.201,92 € 194.080,63 € 0,00 €
-davon gegenüber Gesellschafter 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Vorjahr davon Restlauf- zeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten 164.378,20 €
148.759,03 € 0,00 €
-davon gegenüber Gesellschafter 0,00 € 0,00 € 0,00 €

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige Angaben

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Frau Bianka Maier, Urbar, Kauffrau.

Des Weiteren wurden acht Arbeitnehmer beschäftigt, die als Vollzeitkräfte einzustufen sind; weiterhin waren teilweise fünf Aushilfen beschäftigt.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB an-

gabenpflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Bendorf, 17.05.2024

Gezeichnet: Bianka Maier, ………………………………..

Geschäftsführerin

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 17.5.2024.

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