MultiLine
GmbH
Flensburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
74.831,00 |
65.658,00 |
| I.
Sachanlagen |
74.831,00 |
65.658,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
424.809,45 |
336.321,34 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
404.409,74 |
293.414,89 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
24.880,00 |
19.000,00 |
| davon
gegen Gesellschafter |
78.980,05 |
0,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
20.399,71 |
42.906,45 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
9.114,84 |
9.807,96 |
| Aktiva |
508.755,29 |
411.787,30 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
279.355,76 |
208.215,08 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
3.400,00 |
3.400,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
250.955,76 |
179.815,08 |
| davon
Gewinnvortrag |
179.815,08 |
66.905,48 |
| B.
Rückstellungen |
77.891,51 |
53.503,06 |
| C.
Verbindlichkeiten |
121.974,56 |
125.584,93 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
121.974,56 |
125.584,93 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
0,00 |
844,33 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
29.533,46 |
24.484,23 |
| Summe
Passiva |
508.755,29 |
411.787,30 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2023 wurde
nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB
unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in
der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes
(BilRUG) erstellt.
Die Rechnungslegung erfolgte nach Art und Umfang nach
den für kleine Kapitalgesellschaften (§ 267
Absatz 1 HGB) maßgeblichen Vorschriften.
Teilweise wurden die Darstellungen freiwillig an die
Vorschriften für mittelgroße
Kapitalgesellschaften angepasst.
Die Gesellschaft ist im Handelsregister beim
Amtsgericht Flensburg, HRB Nr. 10129 unter der Firma
MultiLine GmbH eingetragen. Der Sitz der Gesellschaft ist
Flensburg.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem
Gesamtkostenverfahren erstellt.
Bei der Bewertung ist von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
(§ 252 Absatz 1 Nr. 2 HGB) ausgegangen
worden.
2. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewendet:
1. Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung von
Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen
angesetzt und um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
2. Die
Vermögensgegenstände des
abnutzbaren Anlagevermögens wurden unter
Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
linear abgeschrieben. Bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens mit einem Netto-Einzelanschaffungswert
von bis zu € 800,00 wurden im Zugangsjahr voll
abgeschrieben.
Für außerplanmäßige
Abschreibungen bzw. Zuschreibungen bestand keine
Veranlassung.
3. Die
sonstigen Vermögensgegenstände sind mit
dem Nennwert, soweit erforderlich abzüglich
Einzelwertberichtigungen sowie abzüglich einer
Pauschalwertberichtigung für das allgemeine
Kreditrisiko, bewertet. Sonstige
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als 1 Jahr sind in Höhe von
€ 24.880,00 enthalten.
4. Gegenüber den Gesellschaftern bestehen
die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
|
Betrag in €
|
Ausleihung
|
0,00
|
Forderungen
|
78.980,05
|
Verbindlichkeiten
|
844,33
|
5. Für Ausgaben, die vor dem Bilanzstichtag
geleistet wurden, wirtschaftlich aber eine bestimmte Zeit
nach dem Bilanzstichtag betreffen, wurden aktive
Rechnungsabgrenzungsposten gebildet.
6. Die Bilanz ist unter Berücksichtigung
der teilweisen
Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt worden
(§ 268 Absatz 1 HGB). In dem Posten
"Bilanzgewinn" in Höhe von € 250.955,76 ist
ein Gewinn- / Verlustvortrag aus dem Vorjahr in Höhe
von € 179.815,08 enthalten.
7. Der Gesamtbetrag, der gemäß
§ 268 Absatz 8 HGB der
Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt
€ 0,00.
8. Die
Steuerrückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
9. Auf die Bildung von passiven latenten Steuern
gemäß § 274 Absatz 1 HGB wurde
verzichtet, da eine größenabhängige
Erleichterung für kleine Kapitalgesellschaften besteht
(§ 274a Nr. 4 HGB).
10. Die
sonstigen
Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
11. Für Einnahmen, die vor dem
Bilanzstichtag geleistet wurden, wirtschaftlich aber eine
bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag betreffen, wurden
passive
Rechnungsabgrenzungsposten gebildet.
3. Sonstige Pflichtangaben gemäß §
285 HGB
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 36.
Geschäftsführerin war im abgelaufenen
Geschäftsjahr Frau Melani Chorbadzhieva
(§ 285 Nr. 10 HGB).
gez. Melani Chorbadzhieva
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.06.2025
festgestellt.
|