aurea
GmbH
Mainz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
182,00 |
242,00 |
| I.
Sachanlagen |
182,00 |
242,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
28.003,62 |
5.078,68 |
| I.
Vorräte |
17.500,00 |
0,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
675,48 |
1.303,79 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
9.828,14 |
3.774,89 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
1.613,71 |
13.935,19 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
29.799,33 |
19.255,87 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
30.000,00 |
30.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
43.935,19 |
45.961,46 |
| III.
Jahresüberschuss |
12.321,48 |
2.026,27 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
1.613,71 |
13.935,19 |
| B.
Rückstellungen |
1.953,00 |
1.615,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
27.846,33 |
17.640,87 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
29.799,33 |
19.255,87 |
Anhang
1. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZU BESONDERHEITEN DER
FORM, INSBESONDERE DER GLIEDERUNG DES JAHRESABSCHLUSSES
1.1.
Angabe und Begründung der Darstellungsform von
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Der vorliegende Jahresabschluss der aurea GmbH
für das Geschäftsjahr 1. Januar 2010 bis 31.
Dezember 2010 wurde nach den handelsrechtlichen
Vorschriften unter Berücksichtigung der
Änderungen gemäß
Bilanzmodernisierungsgesetz aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzmodernisierungsgesetztes ( BilMoG ) wurden
die Vorjahreszahlen auf Grund des Wahlrechtes des Art. 67
Abs. 8 satz 2 EGHGB nicht abgepasst.
Die Berichtsfirma ist nach den Umschreibungen der
Größenklassen des § 267 HGB eine "kleine
Kapitalgesellschaft" im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Die Bilanz ist nach den Vorschriften des § 266
HGB gegliedert.
Der Anhang wurde unter Berücksichtigung der
größenabhängigen Erleichterungen des §
288 HGB aufgestellt.
2. ALLGEMEINE ANGABEN ZUR BEWERTUNG UND BILANZIERUNG
EINSCHLIESSLICH DER VORNAHME STEUERRECHTLICHER
MASSNAHMEN
2.1.
Angabe der auf die Posten der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Berichtsfirma wurde auf
der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
des Handelsgesetzbuches unter Berücksichtigung der
Änderungen durch das Bilanzmodernisierungsgesetz
aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Aufgrund der durch das BilMoG geänderten
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschiften haben sich im
Umstellungszeitpunkt keine Umstellungseffekte ergeben.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
blieben gegenüber dem Vorjahr mit Ausnahme der
Änderungen durch das BilMoG unverändert.
Im Einzelnen waren dies folgende
Grundsätze und Methoden:
Sachanlagen
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände
vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter nach § 6
Abs. 2a EStG aus den Vorjahren sind mit ihrem Zugangswert
erfasst und werden weiterhin über 5 Jahre
abgeschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Bewertung der Forderungen erfolgte
grundsätzlich zu Nennwert unter Berücksichtigung
aller erkennbaren Risiken.
Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden für alle weiteren
ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Bewertung
erfolgte in Höhe der geschätzten oder erwarteten
Kostenbelastung, wobei diese, wenn möglich,
rechnerisch ermittelt wurde. Bei vergleichbaren
Vorjahresaufwendungen wurden diese als
Hilfsgröße herangezogen.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
3. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZU EINZELNEN POSTEN
DER BILANZ
3.1.
Angabe des Vorschlages über die Verwendung des
Ergebnisses
Der Jahresüberschuss beträgt Euro
12.321,48.
Die Geschäftsführung beabsichtigt, der
Gesellschafterversammlung vorzuschlagen, den
Jahresüberschuss zusammen mit dem bestehenden
Verlustvortrag zum 1. Januar 2010 in Höhe von Euro
-43.935,19 auf neue Rechnung vorzutragen.
Der Verlustvortrag zum 1. Januar 2011 beträgt
somit Euro -31.613,71.
Für die in der Bilanz ausgewiesenen
Gesellschafterdarlehen wurde der Rangrücktritt
hinter den Forderungen aller anderen Gläubiger der
Gesellschaft in der Weise erklärt, dass die
Forderungen der Gesellschafter nur zu Lasten eines
Bilanzgewinnes, aus einem Liquiditätsüberschuss
oder aus einem die sonstigen Verbindlichkeiten der
Darlehensnehmerin übersteigenden Vermögen bedient
zu werden braucht.
Die Forderungen sollen durch Erlass erlöschen,
wenn das Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Gesellschaft formal eröffnet oder die Eröffnung
eines solchen Verfahrens mangels Masse abgewiesen wird.
Die Gesellschafterdarlehen haben insoweit
eigenkapitalersetzenden Charakter.
Unter Beachtung dieser Umstände ist die
buchhalterische Überschuldung beseitigt.
4. SONSTIGE PFLICHTANGABEN
4.1.
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern, Angabe nach § 42 Abs.
3 GmbHG
Unter der Position "Sonstige Verbindlichkeiten" in
Höhe von Euro 16.246,71 sind Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von Euro
8.000,00 enthalten.
4.2.
Angabe der Namen der Mitglieder des
Geschäftsführungsorgans
Geschäftsführer der aurea GmbH waren
während des Berichtszeitraumes:
Herr Klaus Heinrich Kurt Löw, Dipl. Ing.
und
Herr Wolfgang Steiger, Kaufmann
Die Geschäftsführer sind
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Der Geschäftsführer Wolfgang Steiger wurde
nach Bilanzstichtag mit Gesellschafterbeschluss vom
05.12.2011 abberufen.
Schmitten, im Januar 2012
gez. Klaus Löw, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.01.2012 festgestellt.
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