V.1 Software-Service GmbHLiquidiert
77716 Haslach im Kinzigtal, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Michael Dr. Streit seit 19.10.2021 | Geschäftsführer |
Roland Gmeiner seit 18.2.2009 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
V.1 Software-Service GmbHHaslach im KinzigtalJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Bilanz
AnhangA. Allgemeine AngabenFirma: V.1 Software - Service GmbH Anschrift: Julius-Allgeyer-Straße 1 b Sitz: 77716 Haslach i. K. Rechtsform: GmbH Handelsregister: Freiburg i.Br. HR-Nr.: HRB 5669 Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes beachtet. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. I. BilanzierungsmethodenIm Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten. Die Posten der Aktivseite sind, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungs-abgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. II. BewertungsmethodenDie Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Flüssige Mittel wurden mit dem Nennbetrag angesetzt. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen; die Auflösung des Postens erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf. Die Rückstellungen wurden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. B. Angaben zur BilanzAktiva Sämtliche Forderungen und Verbindlichkeiten und Sonstige Vermögensgegenstände weisen eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr auf. Passiva Die Darstellung des Eigenkapitals erfolgt gemäß § 272 HGB unter Berücksichtigung des Gesellschaftsvertrags. Die Bilanz wurde unter vollständiger Berücksichtigung des Jahresergebnisses aufgestellt. Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag in Höhe EUR 116.223,98 enthalten. Einzelangaben zu den Verbindlichkeiten Alle Verbindlichkeiten weisen eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr auf. In den Sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 24.725,62 (Vorjahr: EUR 26.626,46) enthalten. D. Sonstige AngabenWährend des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 28. Oktober 2022. Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung, noch in der Bilanz berücksichtigt sind (§ 285 Nr. 33 HGB) ergeben sich auf Grund des Ukraine-Konflikts. Für die Gesellschaft stellt der Konflikt zwischen Russland und der Ukraine zum 31. Dezember 2021 ein wertbegründendes Ereignis dar. Der Vorgang ist von besonderer Bedeutung mit Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Die Auswirkungen auf die Folgejahre können noch nicht abgeschätzt und beziffert werden. Haslach i. K. , den 28. Oktober 2022 ____________________ ____________________ Dr. Michael Streit Roland Gmeiner Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 28.10.2022. |
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