Vistafon GmbH
Kochel a.See
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Amtsgericht
München, HRB 203975
Bilanz zum 31. Dezember 2022
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Aktiva |
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31.12.2022 |
Vorjahr |
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EUR |
EUR |
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
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| I. Sachanlagen |
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23.564,00 |
23.746,00 |
| II. Finanzanlagen |
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4.430,76 |
4.430,76 |
| B.
Umlaufvermögen |
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| I. Vorräte |
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393.485,12 |
91.269,90 |
| II. Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände |
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715.264,21 |
430.446,67 |
| - davon mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr EUR 17.709,02 /
Vorjahr EUR 14.449,02 |
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| - davon gegen
Gesellschafter EUR 51.315,02 / Vorjahr EUR
51.149,58 |
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| III. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und
Schecks |
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285.386,96 |
166.069,10 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
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1.989,90 |
3.092,55 |
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1.424.120,95 |
719.054,98 |
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Passiva |
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31.12.2022 |
Vorjahr |
|
EUR |
EUR |
EUR |
| A. Eigenkapital |
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| I. Gezeichnetes
Kapital |
25.000,00 |
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25.000,00 |
| II. Gewinnvortrag |
-1.264,32 |
|
-24.791,63 |
| III.
Jahresüberschuss |
70.406,54 |
94.142,22 |
23.527,31 |
| B.
Rückstellungen |
|
33.323,81 |
5.900,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
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1.296.654,92 |
689.419,30 |
| - davon mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 976.598,84 /
Vorjahr EUR 251.919,30 |
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| - davon aus Steuern EUR
89.278,35 / Vorjahr EUR 42.027,12 |
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| - davon im Rahmen der
sozialen Sicherheit EUR 0,00 / Vorjahr EUR
380,31 |
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| - davon gegen
Gesellschafter EUR 0,00 / Vorjahr EUR 0,00 |
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1.424.120,95 |
719.054,98 |
Anhang für
das Berichtsjahr 2022
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches für Kapitalgesellschaften
aufgestellt. Daneben waren die Vorschriften über die
Rechnungslegung für Gesellschaften mit
beschränkter Haftung zu beachten. Die Aufstellung der
Bilanz erfolgte nach dem großen Bilanzschema des
§ 266 HGB. Die Offenlegung der Bilanz ist nach dem
kleinen Bilanzschema i. S. § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB
vor- gesehen.
Die Bewertung erfolgte nach den folgenden Kriterien:
Die Bewertung der Sachanlagen erfolgte zu
Anschaffungskosten, wobei bei den
Vermögensgegenständen, deren Nutzung zeitlich
begrenzt ist, die Anschaffungskosten um
planmäßige Abschreibungen entsprechend der
voraussichtlichen Nutzungsdauer vermindert worden sind. Der
angewandte Abschreibungsplan entspricht den steuerlich
zulässigen linearen Abschreibungsvorgaben, wobei keine
Unterschiede zwischen steuerlicher und handelsrechtlicher
Nutzungsdauer unterstellt werden konnten.
Abnutzbare beweglichen
Vermögensgegenständen des Anlagevermögens
mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten über EUR
250,00 aber unter EUR 800,00 werden als sogenannte
geringwertige Wirtschaftsgüter aktiviert und im
Zugangsjahr bis auf einen Erinnerungswert von EUR 1,00 voll
abgeschrieben.
Auf die Aufstellung eines Anlagengitters wurde wegen
der Befreiungsvorschrift des § 288 Abs. 1 Ziff. L HGB
im Geschäftsjahr verzichtet.
Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bewertet soweit nicht ein niedrigerer
Marktpreis bzw. niedrigerer beizulegender Wert anzusetzen
war. Die in die Herstellungskosten unfertiger Leistungen
eingehenden Eigenleistungen wurden auf Basis der
tatsächlich angefallenen Stunden und eines
kalkulatorischen Selbstkostensatzes ermittelt.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden zu
Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von
Einzelwertberichtigungen für erkennbare Risiken sowie
einer Pauschalwertberichtigung von einem Prozent des
Nennbetrages bewertet.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
zu Anschaffungskosten bewertet.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden für im
Voraus bezahlte Aufwendungen zum anteiligen Nominalwert
angesetzt.
Das gezeichnete Kapital beinhaltet das voll
einbezahlte Stammkapital, das zum Nennwert ausgewiesen ist.
Rückstellungen wurden für alle erkennbaren
ungewissen Verbindlichkeiten nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung in angemessener Höhe
gebildet. Andere Rückstellungen erschienen nicht
erforderlich.
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren erstellt.
Sonstige Pflichtangaben
zu § 251 HGB
Nicht auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesene
vertragliche Haftungsverhältnisse, die über die
gesetzlichen Haftungen hinausgehen, waren im
Geschäftsjahr nicht gegeben.
zu § 285 Ziff. 1 a und b HGB
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt TEUR 123.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch
Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind,
beträgt TEUR 0.
zu § 285 Ziff. 3a HGB
Nicht in der Bilanz ersichtliche sonstigen
Verpflichtungen bestehen für Miet- und
Leasingverträge, deren künftiger
Erfüllungsbetrag bei frühestmöglicher
Kündigung rund TEUR 61 (Vorjahr: TEUR 108)
beträgt.
zu § 285 Ziff. 7 HGB
Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer
während des Geschäftsjahres betrug 14 (Vorjahr
14).
Sonstiges
Die kleine Kapitalgesellschaft i. S. § 267 Abs.
1 HGB hat von größenabhängigen
Erleichterungen im Anhang nach § 288 HGB
ordnungsgemäß Gebrauch gemacht.
Auf die Aufstellung eines Lageberichts wurde aufgrund
der gesetzlichen Befreiungsvorschrift im Geschäftsjahr
aus verwaltungsökonomischen Gründen
verzichtet.
Kochel am See, den 9.
November 2023
gez.
Fritjof Lemän
(Geschäftsführer)
Feststellung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 wurde in
der ordentlichen Gesellschafterversammlung vom 9. November
2023 festgestellt.
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