Circulus Verwaltungs GmbHLiquidiert
04328 Leipzig, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Matthias Obendorf seit 20.7.2009 | Liquidator |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Circulus Verwaltungs GmbHLeipzigJahresabschluss zum 31.12.2008Bilanz zum 31. Dezember 2008AKTIVA
AnhangRechtliche Grundlagen Die Firma wurde mit notariellem Vertrag vom 30.10.2007 errichtet. Der Sitz der Gesellschaft ist Leipzig. Der Gegenstand der Gesellschaft ist die Verwaltung eigenen Vermögens und die Übernahme der Stellung eines persönlich haftenden Gesellschafters in anderen Gesellschaften, insbesondere der Circulus Immobilienservice GmbH & Co. KG mit Sitz in Leipzig. Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichtes Leipzig Abteilung B Nr. 23677 eingetragen. Am gezeichneten Kapital waren am 31. Dezember 2008 beteiligt:
Zum Geschäftsführer der Gesellschaft ist Matthias Obendorf, bestellt. Die Geschäftsführung ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die Gesellschaft wird beim Finanzamt Leipzig I geführt. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB) Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gem. § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben. Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt: Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände (u.a. Software) werden entsprechend der steuerlichen Handhabung aktiviert und nach ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen werden innerhalb der steuerlich zugelassenen Zeiträume linear und degressiv vorgenommen. Bei beweglichen Anlagegütern erfolgt der Übergang von den degressiven zur linearen Abschreibung, sobald dies zu höheren Jahresabschreibungen führt. Sonderabschreibungen sind zur Gewinnoptimierung erfolgt, soweit sie zulässig und zweckmäßig gewesen sind. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 150,00 (geringwertige Wirtschaftsgüter) werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben und aus Vereinfachungsgründen im Anlagespiegel nicht ausgewiesen, oder auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verteilt. Bewegliche Wirtschaftsgüter mit einem Anschaffungswert von EUR 150,00 bis EUR 1.000,00 werden linear über einen Zeitraum von 5 Jahren abgeschrieben. Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden grundsätzlich mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. zu niedrigeren Tageswerten bewertet. Beim Ansatz der Herstellungskosten sind anteilige Verwaltungs- und Sozialkosten nicht einbezogen worden. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus durchschnittlicher Lagerdauer und geminderter Verwendbarkeit ergeben, werden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert abzüglich einer Pauschalwertberichtigung für das allgemeine Kreditrisiko bewertet, soweit ein Kreditrisiko gegeben ist. Der Geldeingang der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfolgte im abgelaufenen Geschäftsjahr im Rahmen der betriebsüblichen Bedingungen. Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Die im Kassenbestand enthaltenen Fremdwährungen werden unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit Stichtagskursen bewertet. In der Gewinn- und Verlustrechnung wird ein einheitlicher Durchschnittskurs angesetzt. Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist und entsprechen den zu erwartenden Ausgaben und drohenden Verlusten. Pensionsrückstellungen werden, soweit Anwartschaften gewährt worden sind, in Höhe der steuerrechtlichen Teilwerte gebildet. Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Das Disagio für ein aufgenommenes Darlehen wird gemäß § 250 Abs. 3 HGB aktiv abgegrenzt. Aktive Rechnungsabgrenzungen werden nur gebildet, soweit der abzugrenzende Einzelposten EUR 400,00 übersteigt. Die Bilanzierung erfolgt nach Verwendung des Jahresüberschusses.
Leipzig, den 22.06.2009 Matthias Obendorf |
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